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Blinken oder nicht?
Ich fahre auf einer Straße im Industriegebiet/Mischgebiet.
Es gibt keine Kreuzung.
Die Straße biegt in einem sauberen Bogen ca. 85° nach rechts (also fast ein rechter Winkel, nur ein klein wenig mehr). Der Bogen ist aber sanft. Man kann ihn vor dem Einbiegen trotzdem nicht einsehen. Die Straße und die Kurve ist breit genug für jeden beliebigen LKW, bis hin zu "kleineren" Schwertransportern (ein modernes Windradrotorblatt könnte evtl., nicht problemlos um die Kurve...), selbst, wenn etwas entgegenkommt.
Wenn hier eine Kreuzung wäre, wäre hier ein Zeichen für eine (nach rechts) abknickende Vorfahrt. Aber es gibt keine Kreuzung.
Was es gibt, sind zwei großzügige, LKW-taugliche Grundstückseinfahrten neben einander, genau am äußeren Scheitelpunkt der Kurve. Rein technisch sieht die Sache nun doch wie eine merkwürdige Kreuzung aus (T-Form, wobei der obere Querbalken des T auf der rechten Seite doppelt gezogen wäre - der zweite Strich knapp oberhalb des durchgehenden Strichs).
Wer auf dieser Straße ankommt:
a. folgt der Straße und der Rechtskurve, wenn er einfach weiter möchte.
b. fährt schnurgeradeaus wie auf einer gespannten Leine auf das eine Grundstück (vorfahrtstechnisch ist das "links abbiegen", Gegenverkehr hat also Vorfahrt, ansonsten hat man Vorfahrt gegenüber allen, die von den Grundstücken kommen)
c. praktisch geradeaus, nur GANZ leicht links versetzt, auf das andere Grundstück (vorfahrtstechnisch wie b. )
a) blinkt: nein. Weil klare Sache = der Straße folgen, keine Kreuzung.
b) blinkt? wohin? warum?
c) blinkt? wohin? warum?
Im Moment habe ich übrigens beschlossen, nicht zu blinken, weil ich geradeaus fahre, mich aber deutlich links auf der Spur einzuordnen und frühzeitig zu verzögern. Es ist ohnehin nicht viel Verkehr - mit oder ohne blinken werden keine Leben gerettet. Ich finde die Fragestellung aber spannend - mehr ist nicht dahinter.
Es ist übrigens witzig, wie das Blinken in verschiedenen Ländern geregelt ist. In Ungarn muss man für jeden Spurwechsel blinken, man darf aber nicht so blinken, dass die Fahrtrichtung nicht eindeutig erkennbar ist. Mach das mal in einer z.B. nach links abknickenden Vorfahrt, wenn es die Möglichkeit gibt, geradeaus zu fahren, oder rechts abzubiegen. Durch das Verlassen der Spur (also der Vorfahrtstraße) MUSST Du rechts blinken, DARFST aber nicht, weil Du ja geradeaus fährst. Heißt: wenn Du die unterbrochene Seitenlinie geradeaus fahrend überfährst, ohne nach rechts zu blinken, wirst Du bestraft. Wenn Du sie rechts blinkend überfahren hast, und geradeaus fährst, wirst Du bestraft. Im Endeffekt bleibt Dir in Ungarn nur die Möglichkeit, rechts abzubiegen, zu wenden, und noch mal rechts abzubiegen, wenn Du keine Strafe willst. Noch schlimmer: Du fährst geradeaus in die abknickende Vorfahrt hinein. Du musst links blinken. Was werden die denken, die sich nun links befinden???? Vor allem, wenn da eine Einbahnstraße wäre, die ebenfalls gerade einmündet? LOL? Ich würde hupen wie blöd, bevor der mir vor die Nase einbiegt....
In Deutschland ist diese Sache jedoch grandios gelöst: man blinkt, wohin man fährt.
Übrigens - in ungarischen Auto-Foren wird genau so gespamt, wie hier. WEHE, einer hinterfragt die ungarische Reglung. Da wird er gleich aufgefordert, seinen Führerschein abzugeben, wenn der Poster das nicht kapiert. Genau so wie hier :-)
In Fronkreisch muss man dafür bei der Einfahrt in den Kreisverkehr blinken - oder war das woanders? Und das, obwohl es eindeutig ist, wo man lang fahren muss. Nun gut, in Deutschland muss man auch nach rechts blinken, wenn ein blaues Schild mit einem Rechtspfeil das Rechtsabbiegegebot darstellt, und man dran vorbei möchte. Erschließt sich auch nicht jedem Gast aus dem Ausland...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@azrazr schrieb am 16. November 2016 um 23:16:18 Uhr:
Mir leuchtet nur nicht ein, wohin ich blinken soll...
In Deutschland darfst du alleine Autofahren wenn du erwachsen bist. Warum ist das wohl so?
Wenn du nicht in der Lage bist, bei einfachsten Abweichungen der Norm selber eine sinnvolle Entscheidung zu treffen, dann ist Autofahren vlt. nicht das Richtige für dich.
Ansonsten alles wie immer: viel geredet, nichts gesagt!
*Ssssssstttt*
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70 Antworten
In einer Kurve musst Du nicht blinken.
Biegst Du in ein rechts liegendes Grundstück ein, blinkst Du rechts.
Biegst Du in ein links liegendes Grundstück ein, blinkst Du links.
also mit einem komme ich nicht hin,
bei mir sind das
was willst du uns damit fragen, das wir und erstmal eine Zeichnung machen sollen um das überhaupt zu verstehen was im Ansatz damit gemeint ist ?
Er will fragen, ob man links blinken muss, wenn man in einer Rechtskurve geradeaus in eine Grundstückseinfahrt fährt. Die Antwort ist ganz einfach: Ja, man muss blinken, weil man die Straße verlässt, also von dieser abbiegt. Anders wäre es, wenn dort eine abknickende Vorfahrt ausgeschildert ist und die Grundstückseinfahrten untergeordnete Straßen wären, dann dürfte man beim Geradeausfahren natürlich nicht blinken.
Das ist mir klar , hat er ja auch selber geschrieben.
Und was hast du dann daran nicht im Ansatz verstanden, wo es dir doch klar ist?
Wer weiter auf der Straße fährt muss net blinken, wer in eines der Grundstücke will, wird den Fahrtrichtungsanzeiger wohl oder übel bemühen müssen.....
Was mir klar ist, das in Deutschland geblinkt wird wohin man fährt.
So hat er es auch geschrieben, und das ist mir klar
Das wenn ich einer Kurve folge nicht blinke sollte jedem klar sein, außer es ist eine abknickende Vorfahrstraße die auch beschildert ist.
Das stimmt ja so nicht, es wird eben nicht immer geblinkt, wohin man fährt. Folge ich einer Straße, die eine Kurve macht (wie vom TE geschildert), blinke ich eben nicht. Fahre ich auf dieser Straße geradeaus in eine Einfahrt, muss ich aber blinken. Wenn dort aber ein Schild "abknickende Vorfahrt" wäre, müsste ich beim Abbiegen blinken, aber nicht beim Geradausfahren. So ganz klar scheint dir das noch nicht zu sein, oder wozu hast du dann die vielen benötigt?
Manche Leute lesen eben gern ausführliche Romane.....
Zitat:
@birscherl schrieb am 16. November 2016 um 21:37:56 Uhr:
Das stimmt ja so nicht, es wird eben nicht immer geblinkt, wohin man fährt. Folge ich einer Straße, die eine Kurve macht (wie vom TE geschildert), blinke ich eben nicht. Fahre ich auf dieser Straße geradeaus in eine Einfahrt, muss ich aber blinken. Wenn dort aber ein Schild "abknickende Vorfahrt" wäre, müsste ich beim Abbiegen blinken, aber nicht beim Geradausfahren. So ganz klar scheint dir das noch nicht zu sein.
Fahrschule, 2. Stunde. Und insgesamt vollkommen indiskutabel.
Die Frage die gestellt wurde ist mit 3 Sätzen beschrieben,
da muss ich keinen Roman schreiben, ob da 5 LKW oder sonst was durch die Kurve gehen, auch wie es in anderen Ländern ist ist doch vollkommen egal.
"ironie an "
Da fällt mir doch noch was ein,
es könnte ja sein das " Industriegebiet/Mischgebiet" damit gemeint ist das dort eine Misch-Bevölkerung
lebt, somit alle Nationalitäten dann würde die Sache wiederum anders aussehen.
bei google findest ggf die straße.einfach hier verlinken.
oder google streetview (falls die das abbilden)
foto kann auch helfen.
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wie gesagt, wenn du den straßenverlauf folgst brauchst nicht blinken.
es geht also zwangsweise um die ecke kein blinker - selbst wenn es 90 grad sind und die straße plötzlich anders heißt.
grundstückseinfahrten zählen nicht.
schwierig wirds wenn nicht eindeutig erkennbar ist ob's ne grundstückseinfahrt oder ne straße ist (zb weil der boardstein nicht abgesenkt ist sondern um die kurve läuft).
abbiegende hauptstraße ist dann ein eigensthema. dort mußt du blinken. fährst du geradeaus (verläßt also die hauptstraße) brauchst nicht blinken. gibt aber auch viele die blinken nicht wenn sie der hauptstraße folgen - da sollte man wenn man aus der nebenstraße kommt entsprechend vorsichtig sein (eben warten bis frei ist)
und im zweifelsfall halt §1 stvo anwenden.
Der Bordstein ist zu den Grundstücken angedeutet, aber mehr als ein Muster auf der Straße ist da nicht, wo der Bordstein wäre. Es sieht aus wie eine Kreuzung, absolut. Ist aber Keine.
Mir leuchtet nur nicht ein, wohin ich blinken soll, wenn ich geradeaus fahre. Wenn ich links blinke, kann ich auch wenden, oder in das linke Grundstück fahren. Rechts blinken ist ausgeschlossen, das steht fest. Eigentlich müsste man blinken, dann aber geradeaus...