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Blinker als Standlicht wegcodieren
Hab gerade ne tolle Verkehrskontrolle hinter mir: Bei mir wurde von so nem Auto-Freak-Polizisten beanstandet, dass die Blinker vorne als Standlicht mitleuchten (Xenon, Blinker auf 15%). Muss ich bis übermorgen beseitigt haben. Jetzt war ich grad beim und der hat gesagt, dass das normal ist. Angeblich bei jedem GV mit Xenon so. Stimmt aber nicht!
Kann mir bitte jemand den Weg sagen, wie man das mit dem VAG-Tester wieder wegbekommt? Mein ist anscheinend zu doof dazu! Dann kann ich ihm wenigstens ne Schritt-für-Schritt-Anleitung geben! Danke...
Beste Antwort im Thema
Re: Blinker als Standlicht wegcodieren
Zitat:
Original geschrieben von cl1980
Hab gerade ne tolle Verkehrskontrolle hinter mir: Bei mir wurde von so nem Auto-Freak-Polizisten beanstandet, dass die Blinker vorne als Standlicht mitleuchten (Xenon, Blinker auf 15%). Muss ich bis übermorgen beseitigt haben. Jetzt war ich grad beim und der hat gesagt, dass das normal ist. Angeblich bei jedem GV mit Xenon so. Stimmt aber nicht!
Kann mir bitte jemand den Weg sagen, wie man das mit dem VAG-Tester wieder wegbekommt? Mein ist anscheinend zu doof dazu! Dann kann ich ihm wenigstens ne Schritt-für-Schritt-Anleitung geben! Danke...
Endlich mal ein kompetenter Verkehrspolizist. Dafür gibt es nun mal die STVO. Und ein Blinker ist nun mal ein Blinker. Sei froh, dass Du keinen Verkehrsunfall verursacht hast und Dein Unfallgegener hätte behauptet, Du hättest geblinkt.
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21 Antworten
Ist doch normal meines Wissens nach?
http://www.km77.com/marcas/volkswagen/2005/golf/gti/med/34.jpg
Was genau leuchtet denn da - das Standlicht (jeweils außen!) oder der Blinker (jeweils innen!).
Wenn die Funzeln außen beanstandet wurden, liegt eine falsche Bewertung vor - das ist das Standlicht. Wenn innen - hast du leider Pech.
Wie man´s "weg-codiert" weiß ich auch nicht. Blätter mal in den diversen Beiträgen zu TFL und Standlicht, daraus müsste es sich doch ergeben?!
Ne, ist nicht normal! Unter den Xenons sind zwei Birnchen! Die äußerden beiden sind fürs Standlicht. Die beiden inneren für'n Blinker. Sieht man in meinem Fall auch ganz gut, wenn man blinkt: Nach dem Blinken gehn die inneren 2 kurz aus, dimmen dann aber nach ca einer halben Sek. auf die eingestellten 15 % hoch!
Der hats aber nicht gesehen - oder wollte es nicht sehen, weil er sich nicht auskennt. Drum wär ich für ne Anleitung ganz dankbar!!!
Das ist eben das Problem. Bei mir leuchten die inneren mit
Leuchten denn die Inneren genauso hell wie das äußere Standlicht? Wurde das von dir nachträglich programmiert?
Denn wenn die doch genau gleich (stark) leuchten ist es doch egal!
Die leuchten bei weitem nicht so hell! Sieht aus wie bei den typischen Ami-BMW, nur dass der Blinker dort seitlich sitzt und nicht unter den Xenons wie bei VW.
Hab mir das vor längerer Zeit mal mit div. anderen Sachen codieren lassen. Aber anscheinend ist es verboten und ich muss es wieder wegmachen lassen. Es dürfen nur die äußeren (weißen!!!) Birnchen fürs Standlicht brennen. Sonst nix!
Re: Blinker als Standlicht wegcodieren
Zitat:
Original geschrieben von cl1980
Hab gerade ne tolle Verkehrskontrolle hinter mir: Bei mir wurde von so nem Auto-Freak-Polizisten beanstandet, dass die Blinker vorne als Standlicht mitleuchten (Xenon, Blinker auf 15%). Muss ich bis übermorgen beseitigt haben. Jetzt war ich grad beim und der hat gesagt, dass das normal ist. Angeblich bei jedem GV mit Xenon so. Stimmt aber nicht!
Kann mir bitte jemand den Weg sagen, wie man das mit dem VAG-Tester wieder wegbekommt? Mein ist anscheinend zu doof dazu! Dann kann ich ihm wenigstens ne Schritt-für-Schritt-Anleitung geben! Danke...
Endlich mal ein kompetenter Verkehrspolizist. Dafür gibt es nun mal die STVO. Und ein Blinker ist nun mal ein Blinker. Sei froh, dass Du keinen Verkehrsunfall verursacht hast und Dein Unfallgegener hätte behauptet, Du hättest geblinkt.
Danke für den sinnvollen Beitrag. Das hätte der Unfallgegner erst mal beweisen müssen! Und da hätte er nicht viel Chancen!
Re: Re: Blinker als Standlicht wegcodieren
Zitat:
Original geschrieben von Marco1912
Endlich mal ein kompetenter Verkehrspolizist. Dafür gibt es nun mal die STVO. Und ein Blinker ist nun mal ein Blinker. Sei froh, dass Du keinen Verkehrsunfall verursacht hast und Dein Unfallgegener hätte behauptet, Du hättest geblinkt.
du schlauer der bliniker heisst blinker weil er beim blinkvorgang blinkt...und bei ihm sind die blinker dauernd an...natürlich ist das nicht erlaubt aber solche kommentare müssen doch auch nicht sein...wenn es sich jemand freischalten lässt und er hat nen unfall dann ist es sein bier und nicht deins...also manchmal sich einfach mal auf die zunge beissen...
Naja, wenn sie genau gleich leuchten würden usw., müsste man es meiner Meinung nach nicht beanstanden. Eng ausgelegt allerdings hat der Polizist natürlich recht - Blinker ist Blinker und Standlicht ist Standlicht.
Was du gemacht hast ist die Veränderung einer lichttechnischen Einrichtung, was im Regelfall 20 Euro kostet. Denn eine Gefährdung ist hier nicht zu erwarten.
Und das mit dem Unfall ist nicht so ganz einfach. Zum einen kann man natürlich nachweisen, ob zum Unfallzeitpunkt die Birne gebrannt hat oder nicht. Zum anderen aber ist man nicht ohne weiteres an einem Unfall schuld, nur weil die Blinker (schwach) leuchten oder weil man falsch geblinkt hat. Derjenige, der fälschlicherweise auf dieses Blinken vertraut, handelt nicht umsichtig genug. Denn auf das reine Blinken sollte man sich nie verlassen.
Zitat:
Original geschrieben von digifant
Denn wenn die doch genau gleich (stark) leuchten ist es doch egal!
Eben nicht!
Ein auto darf nach vorn NICHT orange leuchten und das tut cl1980 sein golf nunmal und das ist VERBOTEN, fertig aus.
@cl1980
Wer hat das bei dir einprogramiert?
Ich würde einfach wieder da hin fahren und es rückgängig machen lassen.
Wenn es der wo du warst nicht schnallt was du von ihm willst, fahr zum nächsten und sage ihm das, vieleicht bekommt er das hin, wenn er es auch nicht hinbekommt fahr halt wieder zum nächsten.
Es handelt sich beim umstellen auf alle fälle erst mal um das bordnetzsteuergerät was umprogramiert werden muß.
Egal ob es nun ein ein 17 oder 21 byte stuergerät ist, das byte 07 muß man auf alle fälle ändern damit die blinker nicht mehr leuchten .
Quelle dürfte jedem klar sein.
Gruss
Maik
Klar, das mit dem orangefarbenen Licht hatte ich übersehen. Das ist selbstverständlich nicht erlaubt. Nach vorn nur weißes Licht.
Re: Blinker als Standlicht wegcodieren
Zitat:
Original geschrieben von cl1980
Kann mir bitte jemand den Weg sagen, wie man das mit dem VAG-Tester wieder wegbekommt?
Also wie man das VAG Teil bedienen muss keine Ahnung.
Aber bei der Frage in welchem Steuergeraet und dort in welchem Byte
der Wert hinterlegt ist hilft mal wieder ein Blick auf openobd.org
Dort kann man entnehmen, dass der Blinker als Standlicht mittels
des 7. Byte der Funktion 07 im Steuergeraet 09 (Bordnetz) codiert wird.
Bei beiden Varianten 17 oder 21 Byte Codierung ist dies immer das 7. Byte
PS. War mal wieder zu langsam mit dem Tippen :-)
Hat ja nach unzähligen Posts doch noch funktioniert, eine Anleitung zu bekommen Danke dafür!
Mich wundert nur, dass bei uns genügend BMW usw. mit AD- bzw. HK-Kennzeichen rumfahren (also Fzg. von Army-Angehörigen), bei denen die Blinker mit 100% Leuchtleistung als Standlicht leuchten. Also geht mir das mit dem Verbot nicht so ganz ein. Werd mich nächstes Mal in der Arbeit schlau machen - ohne jetzt zu verraten, wo ich arbeite. Sonst müsst ich mich jetzt glaub ich schämen, so etwas nicht zu wissen....