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Blinker in 4er Look-SW ---> EINTRAGUNG WIE UND WO???
Hi Leutz !!
Ich habe heute mal mit nen TÜVler telefoniert und der sagte dass ich des net eingetragen bekomme da die Bauartgenehmigung des SW dann erlischt.
Der sei Bauart geprüft und da darf nix dran verändert werden.
Nun meine Frage wer von euch hats eingetragen bekommen und was musstet ihr dafür machen bzw. was koscht des?
Will den Blinker in die SW setzen und meine Schürze cleanen.
Ich bitte um NÜTZLICHE Antworten.
Bin in der Suche auf keine Aufschlussgebende Antwort gestossen.
Thx
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43 Antworten
hi!
das würd mich auch mal interessieren, weil inne scene sieht man ja immer wieder welche damit. aber irgendeine firma biete die auch mit blinkern an, aber ich doof wenn man die schon hat dann wieder neue zu kaufen. ich würd da auch gerne machen, aber trauen tu ich mich nich so recht.
wenn du die blinker in das standlich bauen willst, da kannste einfach die blinkenlämpchen vom a6 nehmen, sie sollen passen, aber wohin mit dem standlich?
Hi, habe den Umbau auch gemacht.
g4 Blinker in die leere Blende eingebaut.
Tüv hat mir das gleiche erzählt wie dir :-(
@Kristian
Hi!!
Was war den die Begründung für das nicht eintragen?
Die Blinker haben doch funbktioniert!?
Gruß
Wer lesen kann ist im vorteil
@ Golf78 les doch ma genauer
weil dann die Bauertgenehmigung der Scheinwerfer erlischt daher
ich kenn auhc keinen der die klamotte eingetragen hat fahren alle ohne segen der tüvler rum
ich natürlich nich habs ja noch net umgebaut werds aber auch lassen
//edit war ich zu langsam mitm schreiben
So viel ich weiß hat Kubi die auch umgebaut und eingetragen!
@ golf_gt3
Hi!!
Habs ja dann auch gemerkt nur war schon zu spät .
Das mit der Eintragung ist so ne Sache hier haben schon ein paar geschrieben das es auf den Prüfer ankommt ob er es eintragen will oder nicht. So ne Art Glücksspiel
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Pinto
So viel ich weiß hat Kubi die auch umgebaut und eingetragen!
Rostiger Nagel hat die auch eingetragen bekommen. Mittlerweile baut er öfter welche um und bietet diese auch zum Verkauf an.
weis gar nich was ihr da immer son trara drum macht
soll doch ma einer seinen kfz schein kopieren und hier posten mit der eintagung und gut is (oder will da einer wieder mit reibach machen?)
mit sonem zettel in der hand sieht die welt beim tüvprüfer schon ganz anders aus und die chance , die sache eingetragen zu bekommen , steigt auf ca 95%
selbst wenn man die eingetragen hat, ist es nix wert, denn die eintragung ist einfach nicht legal möglich.
was man bräuchte ist ne freigabe von hella, aber die wirds von hella nie geben.
wenn ihr also an den richtigen b*llen kommt, dann macht er euch die eintragung ungültig.
vitamin b ist gefragt in sachen eintragung
Zitat:
Original geschrieben von golf_gt3
mit sonem zettel in der hand sieht die welt beim tüvprüfer schon ganz anders aus und die chance , die sache eingetragen zu bekommen , steigt auf ca 95%
Nein, weil Fahrzeug-Scheine und -briefe seit dem 1.11.2002 nicht mehr als Referenz für die Rechtmäßigkeit einer Eintragung stehen.
Das diese Eintragung unstatthaft sei ist Blödsinn. Für Blinker braucht man kein lichttechnisches Gutachten, sondern nur einen Nachweis, dass das Blinklicht aus sämtlichen geforderten Winkeln ordnungsgemäß erkennbar ist.
So ein Gutachten gibt es definitiv, im Internet gibt es zig Firmen die die Eintragung anbieten.
Und das so ein Gutachten Geld kostet ist doch normal?!? Nicht mal bei R&H oder Remus gibts ein Gutachten geschenkt...
Zitat:
Original geschrieben von Bierbaron
So ein Gutachten gibt es definitiv, im Internet gibt es zig Firmen die die Eintragung anbieten.
nenn eine und dann hast du hier schon vielen leuten geholfen!
Ich war heute auch beim TÜV-Ingenieur und er sagte definitiv NEIN. wollte auch vorne cleanen und blinker in SW und blinker im kotflügel versetzen. beides unmöglich, lichtdingsbums in koblenz hat da das sagen und es ist alle geometrisch festgelegt. keine chance. ;(
Zitat:
Original geschrieben von Billy Gun
wenn ihr also an den richtigen b*llen kommt, dann macht er euch die eintragung ungültig.
Hi Leute !!
Erstmal DANKE für die Zahlreichen Infos !!!
Und nun zum Zitat:
Auch das stimmt nicht. Ein Polizist kann ein Kfz NICHT (d.h. wenns eingetragen ist) stilllegen weil im etwas nicht gefällt oder net passt !!!
Wenn des einmal eingetragen ist dann ist es das und somit kann er dir gar nix.
Ich habe deswegen extra einen TÜV-Prüfer gefragt und der sagte mir: "Wenn ein Anbauteil o.ä. eingetragen ist kann das Kfz nicht mehr wegen diesem Teil stillgelegt werden."
Genauso mit z.B. mit einer super lauten Auspauffanlage; wenn die einmal eingetragen ist kann dein/euer Auto nicht deswegen stillgelegt werden.
Eingetragen heisst ja schliesslich dass das Teil von einem Sachverständigen geprüft und abgenommen/eingetragen wurde.
Fazit: Eingetragen ist und bleibt eingetragen. BASTA !!!