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Blinker Links + Lichthupe ist ansich *KEINE* Nötigung

Themenstarteram 19. August 2009 um 18:12

Habe hier schon ein wenig gestöbert, und in fast jedem Thread lese ich Kokolores wie "Ja, der Blinker nach links ist eine Nötigung" oder "Klar erfüllt das Dauerfeuer mit der Lichthupe den Tatbestand der Nötigung!"

Jetzt ist mir aber ein Urteil des OLG Düsseldorf in der Schoß gefallen, welches besagt dass sogar

Dauerfeuer mit der Lichthupe alleine KEINE Nötigung ist, solange dabei nicht zu dicht aufgefahren wird, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit (falsche Benutzung von Lichtzeichen) und eine Belästigung darstellt.

Genauer Wortlaut (Zitat aus http://www.verbraucher-urteile.de/verkehr/noetigung.html)

Zitat:

Dauerndes Blinken, Hupen oder Lichthupe ist im Regelfall nur eine Belästigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Zu einer Nötigung wird es nur durch zu dichtes Auffahren.

hingegen gilt jedoch

Zitat:

Wenn ein Fahrer eines KFZ seinen Wagen ohne verkehrsbedingten Grund seinen Wagen so stark verlangsamt, dass der nachfolgende Autofahrer zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen ist, der er sich nicht durch Ausweichen oder Überholen entziehen kann, liegt eine Nötigung vor. BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)

Würde jetzt mal gerne von euch hören, was ihr dazu zu sagen habt! Ring frei! :rolleyes:

 

Eure Juline!

Beste Antwort im Thema
am 19. August 2009 um 21:33

Zitat:

Das Risiko einer Anzeige mit entsprechender Strafe besteht nämlich auf jeden Fall, auch wenn es mal eine Einzelfallentscheidung gab, wo es nicht als Nötigung gewertet wurde.

Es ist juristisch erstmal formal schonmal Unfug dass das Nötigung sei.

 

Die Lichthupe ist ein legales Mittel zum ankündigen eines Überholvorganges oder einer Überholabsicht - das lernt man sogar in der Fahrschule.

 

Der Gesetzestext sagt zu Nötigung folgendes:

 

 

Zitat:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

1. Wird durch die Lichthupe irgendjemand gedroht oder gewalt zugefügt? Definitiv _nicht_ außer natürlich jemand drängelt zusätzlich noch auf Gefährliche Weise.

 

Zitat:

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Die Lichthupe mehrmals zu benutzen allein ist keineswegs irgendeine Form von Androhung eines Übels! Welche Bedrohung sollte die Lichthupe denn konkret beinhalten?

 

Hier steht alles dazu:

http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php

 

 

Zitat:

Ein kurzes (eventuell stoßweises) Signal mit dem Fernlicht.

(...)

Wozu darf man die Lichthupe benutzen:

Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.

(...)

Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung, wie auf unserem Bild) und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird

Damit ist doch alles beantwortet!

 

Das es auch hier wieder "Sensibelchen" gibt, die völlig legale und legitime - sogar Sicherheitsrelevante Vorgänge, als Nötigung o.ä. empfinden und sich darüber empören war ja klar :rolleyes:

 

Soll ja sogar Leute geben die mit 60 über die Landstraßen schleichen und jeden Überholer als risikofreudigen Raser und Rowdy ansehen und darstellen...

18 weitere Antworten
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18 Antworten
am 19. August 2009 um 18:24

Allgemein bekannt.

Wenn einer von hiten kommt und mir die Lichthupe und den blinker links gibt dann fahre ich nach rechts wenn es geht bzw. sobald es geht.

Wenn ich allesdings eine Reihe LKW überhole und es nicht geht nach links zu fahren dann beachte ich den hinter mir nicht.

Wenn er aber unnötig drängelt dann bekommt er den Effe und gut ist. Tortzdem fahre ich nach rechts wenn es wieder geht.

Ist hier allgemein bekannt und sicherlich nichts neues...

Es gibt also nicht wirklich etwas dazu zu sagen oder zu schreiben. Aber wenn unbedingt jemand seine Gebetsmühle aus dem Raser- oder Schleicherthread hier hinein verlagern will, soll er doch.

Soll ich den Anfang machen? (Edit... zu langsam...)

Zeige mir einmal denjenigen, der bei Blinker links und Lichthupe noch halben Tacho Abstand hält.

Du? Schön, bist damit eine von sehr wenigen. :D

Themenstarteram 19. August 2009 um 18:33

Also mir war das noch nicht bekannt! Habe überall (sogar auch in dem Forum) selbstbewusste Beiträge gefunden die knallhart sagen "Dauerlichthupe ist Nötigung, Punkt!".

Darum stoße ich das auch hier in die Runde, weil eigentlich ist das doch eine sehr Willkommene Information.

Ein Blinker tut niemandem weh, und wenn der "Beblinkte" mit 100km/h fährt wird man den Abstand von 50 Metern auch in den meisten Fällen einhalten...nicht zuletzt auch zur eigenen Sicherheit :rolleyes:

Also brauchen Autofahrer jetzt keine Angst mehr davor zu haben, einer Schnarchnase ein Lichtkonzert zu präsentieren? :confused:

Themenstarteram 19. August 2009 um 18:37

Aber mal eine andere Frage:

Welche Strafen stehen denn nun auf die besagte Ordnungswidrigkeit bzw. Belästigung?

:eek:

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

 

Ein Blinker tut niemandem weh, und wenn der "Beblinkte" mit 100km/h fährt wird man den Abstand von 50 Metern auch in den meisten Fällen einhalten...nicht zuletzt auch zur eigenen Sicherheit :rolleyes:

Lustig was Du da schreibst, aber wer täglich unterwegs ist weiß das es nicht so ist. Mehr schreibe ich dazu nicht, weil das Thema soooo alt ist, und schreeecklich ausgelutscht.

Altbekanntes Thema. Es ist halt nun mal schwierig seinem Vordermann oder seiner Vorderfrau zuzurufen, daß er/sie doch mal bitte die Fahrspur räumen möge.:rolleyes:

 

A5, Karlsruhe-Frankfurt, war heute wieder mal der Bringer. Ständig irgendwelche Spezialisten am Steuer, die sich die Ehre gaben meterlange Autoschlangen hinter sich her zu ziehen und das mit einem brachialen Tempo von 80 Km/h. Die rechte Spur war zu mit LKWs und somit gab's auch keine Alternative.

 

In solchen Situationen denke ich dann an einen Spruch aus einer Simpsons-Folge: ''Smithers, fahren sie den Schienenräumer aus!'':D

 

Gruß Oli

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Aber mal eine andere Frage:

Welche Strafen stehen denn nun auf die besagte Ordnungswidrigkeit bzw. Belästigung?

:eek:

Keine Ahnung, aber wie sieht es da eigentlich mit Vorsatz aus? :cool:

Themenstarteram 19. August 2009 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Aber mal eine andere Frage:

Welche Strafen stehen denn nun auf die besagte Ordnungswidrigkeit bzw. Belästigung?

:eek:

Keine Ahnung, aber wie sieht es da eigentlich mit Vorsatz aus? :cool:

Man Blinkt eigentlich immer Vorsätzlich :D oder?

Lies den Satz doch mal genau durch - da steht im Regelfall und außerdem ist das Urteil von 1996. Das kann ein anderes Gericht heutzutage schon wieder ganz anders sehen. Ich würde diese Dauerlichthupe jedenfalls nicht machen, auch bei korrektem Abstand nicht. Das Risiko einer Anzeige mit entsprechender Strafe besteht nämlich auf jeden Fall, auch wenn es mal eine Einzelfallentscheidung gab, wo es nicht als Nötigung gewertet wurde.

Außerdem kennst du nicht die genauen Umstände dieses Falls bis auf diesen einen Satz, sodass hieraus eigentlich überhaupt nichts abzuleiten ist.

am 19. August 2009 um 21:33

Zitat:

Das Risiko einer Anzeige mit entsprechender Strafe besteht nämlich auf jeden Fall, auch wenn es mal eine Einzelfallentscheidung gab, wo es nicht als Nötigung gewertet wurde.

Es ist juristisch erstmal formal schonmal Unfug dass das Nötigung sei.

 

Die Lichthupe ist ein legales Mittel zum ankündigen eines Überholvorganges oder einer Überholabsicht - das lernt man sogar in der Fahrschule.

 

Der Gesetzestext sagt zu Nötigung folgendes:

 

 

Zitat:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

1. Wird durch die Lichthupe irgendjemand gedroht oder gewalt zugefügt? Definitiv _nicht_ außer natürlich jemand drängelt zusätzlich noch auf Gefährliche Weise.

 

Zitat:

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Die Lichthupe mehrmals zu benutzen allein ist keineswegs irgendeine Form von Androhung eines Übels! Welche Bedrohung sollte die Lichthupe denn konkret beinhalten?

 

Hier steht alles dazu:

http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php

 

 

Zitat:

Ein kurzes (eventuell stoßweises) Signal mit dem Fernlicht.

(...)

Wozu darf man die Lichthupe benutzen:

Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.

(...)

Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung, wie auf unserem Bild) und nicht so, dass der Vorausfahrende geblendet wird

Damit ist doch alles beantwortet!

 

Das es auch hier wieder "Sensibelchen" gibt, die völlig legale und legitime - sogar Sicherheitsrelevante Vorgänge, als Nötigung o.ä. empfinden und sich darüber empören war ja klar :rolleyes:

 

Soll ja sogar Leute geben die mit 60 über die Landstraßen schleichen und jeden Überholer als risikofreudigen Raser und Rowdy ansehen und darstellen...

:o Immer wieder spaßig zu sehen wie einige diese " Urteile " als Maßstab ansehen. Hier hat ein Richterlein in Saal 3 b eben so entschieden - in Saal 10 c drei Meter weiter hätte das wieder ganz anders aussehen. Ein Wunder das damals die Strafvereitelungsbehörde, im Volksmund auch Staatsanwaltschaft genannt, den Fall überhaupt verfolgt hat. Ich benutze die Lichthupe nicht mehr, bringt eh nichts außer irgendwelchen hirnlosen Reaktionen. Und wenn ich Pech habe werde ich dann noch in Saal 12 T wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verknackt :rolleyes: .

Ich benutze die Lichthupe sogar regelmäßig! Steinigt mich! :D

Es kommt doch immer auf die Situation an. Wenn ich (bei geeigneter Verkehrslage) mit 200 und mehr über die Bahn rutsche, dann mache ich schon mal Lichthupe, wenn jemand links ist, obwohl eine Lücke rechts ist, die vor dem Hintergrund meines Tempos völlig ausreicht. Der Fahrer rechnet ja nicht damit, dass ich so schnell bin. Kurz VON WEITEM Lichthupe und alles klappt reibungslos - für beide. Da ist 0 Nötigung und 0 Gefährdung.

Wenn ich schon länger dahinter bin und zum Überholen des Vordermanns beschleunigen muss, dann gibts den Blinker (bei genügend Abstand), als partnerschaftliches Zeichen, dass ich überholwillig bin und die kommende Lücke reichen wird, da ich sozusagen mit dem Blinker zusage, zügig zu überholen ohne zu behindern.

Blöd wirds, wenn das Anfragen durch Blinken mehrfach ignoriert wird. Dann muss man schonmal die Lichthupe als Warnsignal (oder Wecksignal?) nutzen. Oft kommt es dann zu Abstandsverstößen und die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen sind bekannt...

Hinweis: Ich habe 0 Punkte und in den letzten 10 Jahren nur einmal n Blitz wegen 11km/h drüber kassiert....

am 20. August 2009 um 7:49

Die Autoschlange ist die einzige Schlange die das Arxxxloch vorne hat. Nichts neues also :D

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