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Blitz-Frage
hi,
ich wurde vor kurzer Zeit geblitzt beim arbeiten. da der wagen auf meinen chef angemeldet ist, bekam er auch den anhörungsbogen.
zum sachverhalt: bin mit 77 km/h in den ort eingefahren
nun gibts aber folgendes problem:
* ich bin auf einer linie mit dem ortseingangsschild!
wie mir nun von mehreren gesagt wurde, darf in einer 50m-zone um das ortseingangs/-ausgangsschild geblitzt werden, da man in diesem bereich abbremst. stimmt das ?
desweiteren will mein landkreis sonst mit dem fahrerfoto nach dem schuldigen suchen, ABER auf dem foto erkennt man gar nix, nur die haare und halt das auto, ansonsten nix.
für jede hilfe dankbar
Vit
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21 Antworten
Hi!
Sieht man auf dem Foto nicht dein Gesicht?
nee, ist alles weiß, man sieht nur die konturen von den haaren und die kotletten und halt das auto, sonst nix.
50m vor oder hinter dem Ortseingangsschild darf nicht geblitzt werden. Das Bußgeldverfahren ist unrechtmäßig. Genau das selbe gilt für Geschwindigkeitsschilder. Einfach anfechten und diesen Grund angeben.
Desweiteren ist auch bei einem uneindeutligen Foto das Bußgeldverfahren zum scheitern verurteilt. Wenn du rechtsschutz hast sofort einschalten. Wirst auf jeden fall gewinnen.
Das mit den Abständen hinter den Schildern ist doch von Land zu Land unterschiedlich. Und so viel ich weis gibts da kein Eindeutiges Gesetzt. Würde es auf jedenfall Anfächten, können dir ja nicht beweisen das du gefahren bist wenn das Foto mies ist und keine gegen dich Aussagt. Kann blos sein das der Besitzer später Fahrtenbuch führen muss.
Ich meine in der Autobild war mal so ein Bericht über einen Smartfahrer, der geblitzt wurde. Sein Gesicht konnte man auch nicht erkennen (wurde vom Innenspiegel verdeckt). Das Verfahren musste dann eingestellt werden, weil sich der Fahrer nicht eindeutig feststellen ließ.
....
vorsicht wenn es um das erkennen geht....
das bild was meist hinten drauf gedruckt wird ist ne miese qualität....und logischerweise schwarz/weiß....kostensparung...aber wenn es darauf ankommt, was meinst du wie gestochen scharf die bilder sein können.....vorsicht also mit der aussage "man kann nix erkennen"
zum anderen hat hankhofer recht....ein gesetz für die abstände bei Straßenschildern (in dem fall ortschilder) gibt es nicht, das variert von Bundesland zu Bundesland
(100m -250m), bei mir in Thüringen sind es glaub ich 200m....NRW ist schon bei 100m....aber nagelt mich nicht fest...ist schon ne weile her als ich das mal gelesen hatte
aber 50m ist schon nen wenig dreist....da mußte ja ne vollbremsung hinlegen um da von 100 auf 50 zu bremsen (übertrieben gesagt)
MfG Markus
Vollbremsung mußt net hinlegen, da argumentieren sie dann mit vorrausschauend Fahren.
danke jungs, werde ich dann auch anfechten und wollte nicht unbedingt gleich die rechtschutzversicherung einschalten.
naja, dummerweise hat mein chef sich 3 wochen zeit gelassen seit dem eintreffen des anhörungsbogens bis er mir den zettel gab, naja...
auf jeden fall, besten dank
Galt bis zum Ortsschild 100? Oder war vorher schon 70 oder 50? Dann dürfen sie nämlich am Ortsschild blitzen.
Oft wird es so gemacht: Vorher 70, dann blitzen sie am Ortsschild. Ahnden zwar erst ab 71 --- aber dann sind es gleich 21 zu viel
Gruß
ubc
vorher war 70. hmm, ich werd die trotzdem mal anschreiben...
scheiss bullen alter, wenn die nachts langeweile haben stelln die sich irgendwo hin und blitzen und wennse genug geld zusammen haben fahrnse zusammen in puff die dreckschweine
so sieht das aus
wieso denn sch... Bullen? fahrt doch einfach angepasst ;o)
Ich würd sagen: sch... Raser; seit wann gilt denn die Regel, dass man erst ab dem Orts-Schild anfangen muss zu bremsen?
Grüsse, Alex
Moin,
Ich befürchte du wirst Pech haben. Zumindest mit dem Foto. Wenn dein Gesicht nicht verdeckt ist, werden die sicher eine bessere Version aus dem Hut zaubern können.
Was NICHT erlaubt ist, ist Blitzen GENAU auf der Höhe des Schildes oder davor. Bist du (kurz) dahinter, kannst du es anfechten und KÖNNTEST Glück vor Gericht haben. Problemfall ist, es gibt so "unverbindliche Regeln" die sagen so und soviel Distanz sind gestattet. Aber wenn z.B., wie bei mir, direkt hinter dem Ortseingangsschild ein Kindergarten ist, ist das ausser Kraft gesetzt, da an solchen Stellen ein sogenanntes verstärktes Interesse besteht. Soll heißen, hier gilt direkt ab Schild (und ist auch nicht anfechtbar!).
Vielleicht dackelst Du mal zu einem Anwalt und läßt dich mal beraten. Der kennt die rechtliche Lage vor Ort genau und kann sicherlich die Situation besser beurteilen (Er kann sich das Foto ansehen und die Beschreibung!), sowie darf und kann er das genaue Messprotokoll anfordern.
Was du anschließend machst, bleibt dir überlassen.
MFG Kester