Blitzampel (OT)
Hi,
hatte heute die dümmliche Situation, dass ich bei Grün in eine Kreuzung eingefahren bin. Musste links abbiegen und erst einmal den geradeaus fahrenden Verkehr vorbei lassen. Dann kam plötzlich ein Sanka mit Blaulicht auf der Kreuzungsseite, die gerade Rot hatte, angerauscht. Ich stand mitten auf der Kreuzung, konnte also, weil ich den Sanka in seiner Fahrt nicht behindern wollte, nicht abbiegen, habe ihn vorbei gelassen. In der Zwischenzeit hatte meine Spur Rot und die anderen Grün. Da ich mitten auf der Kreuzung stand, musste ich mich natürlich vom Acker machen. Dummerweise ist hier aber eine Blitzampel vorhanden. Ich bin mir zwar nicht 100% sicher, glaube aber, dass sie nicht ausgelöst hat.
Wenn ich nun irgendwann doch einen Wisch bekomme, kann ich das irgendwie nachweisen, dass ich aufgrund eines Sankas auf der Kreuzung festhing und deshalb, um nicht vom Berufsverkehr zermalmt zu werden, bei Rot weiterfahren musste. Es haben ja auch alle schön brav gewartet, bis ich die Kreuzung passiert hatte, da sie gesehen haben, dass ich gezwungenermaßen dort stehen bleiben musste.
Noch eine zweite Frage. Auf manchen Ampel sind kleine Videokameras (?) installiert. Dienen die der Verkehrsüberwachung / Verkehrssündern, oder sind das nur Kameras, die den Durchgangsverkehr je nach Verkehrslage steuern? Sind ziemlich klein, die Dinger und sitzen auf einigen Ampeln.
Ähnliche Themen
11 Antworten
die sind nur zur steuerung, ggf auch zur verkehrsfluss überwachung. aber nicht der verkehrssünder überwachung. die nehmen nicht auf und ,,blitzen" auch nicht. ginge ja auch gar nicht. bei uns sind die dinger an jeder ampel ^^ (naja, ich übertreibe mal wieder)
wenn du nen brief bekommst schilder den fall genauso. dann wird das sicher fallen gelassen. zudem muss es ja auch einen einsatzbericht von dem tag geben, so das das nachweislich ist. zudem gabs ja massig zeugen. deren ns ja auch auf dem foto ggf zu erkennen sind und die befragt werden können.
Hi, die kleinen Dinger dienen nur der Ampelsteuerung, je nach Verkehrsdichte.
Das mit den Nachweis ist sone Sache, die B.... werden dann sagen das sie die Ausrede schon kennen.
Hast Du Verkehrsrechtsschutz??
Wenn was kommt zum Anwalt damit, sonst hast Du wenig Chancen!
Wenn die Ampel länger als 1 sec. Rot war bekommst einen Monat Fahrverbot und glaube vier Punkte ( war bei mir vor paar Jahren so )
Kannst die allerdings aussuchen wann Du die Pappe für vier Wochen abgibst.
Ist zwar ärgerlich aber könntest das Ding noch hinziehen bis der Sommer rum ist.
Und immer dran denken " Alles ist vergänglich außer Lebenslänglich"
In diesem Sinne trotzdem schönes WE!
Zitat:
Original geschrieben von Fabian666
wenn du nen brief bekommst schilder den fall genauso. dann wird das sicher fallen gelassen. zudem muss es ja auch einen einsatzbericht von dem tag geben, so das das nachweislich ist. zudem gabs ja massig zeugen. deren ns ja auch auf dem foto ggf zu erkennen sind und die befragt werden können.
eben! dann gleich zum anwalt und auf rechtsschutz pochen.
sollte sich dann von selbst regeln.
@Corx
Soweit ich weiß, werden die Ampelblitzen über Kontaktschleifen ausgelöst, die im Bereich der Haltelinie im Asphalt eingelassen sind.
Da Du bereits im Kreuzungsbereich gestanden hast, und von dort auch weitergefahren bist, würde ich mir keine Sorgen machen, daß durch Dich die Blitze aktiviert wurde.
Grüße!
Zitat:
Original geschrieben von sam_gawith
@Corx
Soweit ich weiß, werden die Ampelblitzen über Kontaktschleifen ausgelöst, die im Bereich der Haltelinie im Asphalt eingelassen sind.
Da Du bereits im Kreuzungsbereich gestanden hast, und von dort auch weitergefahren bist, würde ich mir keine Sorgen machen, daß durch Dich die Blitze aktiviert wurde.
Grüße!
Das wäre meine Rettung.
Rechtsschutz habe ich (noch) nicht. Fahrverbot wäre katastrophal, da ich 30 km von meinem Arbeitsplatz entfernt wohne, kein Bahnhof in der Nähe ist und mit dem Bus nur über Umwege (25km mit Bus bis zur nächsten Großstadt, von dort umsteigen und 15 km mit Bus zur Arbeit, Fahrtdauer: 1:45h - anstatt 35 min mit dem TT) zu erreichen.
Re: Blitzampel (OT)
Zitat:
Original geschrieben von Corx
Hi,
hatte heute die dümmliche Situation, dass ich bei Grün in eine Kreuzung eingefahren bin. Musste links abbiegen und erst einmal den geradeaus fahrenden Verkehr vorbei lassen. Dann kam plötzlich ein Sanka mit Blaulicht auf der Kreuzungsseite, die gerade Rot hatte, angerauscht. Ich stand mitten auf der Kreuzung, konnte also, weil ich den Sanka in seiner Fahrt nicht behindern wollte, nicht abbiegen, habe ihn vorbei gelassen. In der Zwischenzeit hatte meine Spur Rot und die anderen Grün. Da ich mitten auf der Kreuzung stand, musste ich mich natürlich vom Acker machen. Dummerweise ist hier aber eine Blitzampel vorhanden. Ich bin mir zwar nicht 100% sicher, glaube aber, dass sie nicht ausgelöst hat.
Wenn ich nun irgendwann doch einen Wisch bekomme, kann ich das irgendwie nachweisen, dass ich aufgrund eines Sankas auf der Kreuzung festhing und deshalb, um nicht vom Berufsverkehr zermalmt zu werden, bei Rot weiterfahren musste. Es haben ja auch alle schön brav gewartet, bis ich die Kreuzung passiert hatte, da sie gesehen haben, dass ich gezwungenermaßen dort stehen bleiben musste.
Noch eine zweite Frage. Auf manchen Ampel sind kleine Videokameras (?) installiert. Dienen die der Verkehrsüberwachung / Verkehrssündern, oder sind das nur Kameras, die den Durchgangsverkehr je nach Verkehrslage steuern? Sind ziemlich klein, die Dinger und sitzen auf einigen Ampeln.
Hi,die kleinen Kameras überwachen nur CORX.
Aber im Ernst so etwas in der Art ist mir in München auch
schon pasiert und ich habe sogar den Blitz der Kamera
aufleuchten sehen. Habe aber nie was erhalten da mehrere
Bilder gemacht werden und ich wegen einem LKW (LOL)nicht weiter fahren konnte.
Servus
Rog
Zitat:
Original geschrieben von toschan
Das mit den Nachweis ist sone Sache, die B.... werden dann sagen das sie die Ausrede schon kennen.
Kannst die allerdings aussuchen wann Du die Pappe für vier Wochen abgibst.
Jede Blaulichtfahrt muss festgehalten werden. Also wird das nicht das Problem sein.
Das mit dem Aussuchen gibt es auch nicht mehr.
Völlig unnötig da du die Kontaktschleife lange vorher überfahren hast. Die ist kurz hinter dem weißen Streifen auf der Strasse. Sprich wenn Rot ist darfst du auch als Abbieger nicht mehr auf die Kreuzung fahren. Du hast diese Schleife ja schon lange hinter dir.
Du könntest auch 3 Stunden später über die Kreuzung fahren ...
Girks
Ja klar jeden Blaulichtfahrt wird schon protokolliert.
Aber stellt Euch das mit de Nachweiß nicht so einfach vor.
Die sagen dann halt einfach was anderes, bzw. sie wären ne
Minute vorher schon durch usw. usw,
hallo corx,
mach dir keine sorgen, es ist alles im grünen bereich!
1. kontaktschleife an der haltlinie
2. kontaktschleife einige meter später
somit ist alles ok!
und hier noch etwas aus der stvo:
der querverkehr (der jetzt grün hat) darf erst einfahren, wenn die kreuzung geräumt ist.
(macht natürlich keiner, ist aber so)
mfg
reibu1
Danke für die vielen Antworten!