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Blitzen Autobahnblitzer auch rot ?

Themenstarteram 22. März 2008 um 17:31

Hallo,

die Frage steht ja schon im Titel, zur Erklärung der Hintergrund:

Ich fuhr (ist jetzt ca 2 Wochen her) die A3 FFM Richtung Nürnberg. 2-spurig und relativ frei (rechts der übliche LKW-Verkehr aber nicht übermäßig viel). Irgendwann kam ein Schild mit einer 120er-Aufhebung und ich beschleunigte für die nächsten 5-10 km und hielt die Tachonadel immer im Bereich zwischen 170 und 190. War auch recht entspannt allerdings bekam ich irgendwann einen riesen Schreck als plötzlich wieder eine 120er-Aufhebung kam (es mündete in der Zwischenzeit auch keine andere BAB in die A3).

Also bin ich nach logischen Gesichtspunkten wohl ne zeitlang mit etwas überhöhter Geschwindigkeit (um es mal vorsichtig auszudrücken) unterwegs gewesen. Entweder hab ich die 120er Schilder, die da ja anscheinend irgendwo gestanden haben müssen, total übersehen oder die Anzeige (war eine Elektronische) hatte nen Fehler.

Daß ich geblitzt wurde, habe ich nicht mitbekommen worauf ich wieder auf meine Frage im Titel zurückkomme: Sieht man bei BAB-Blitzern auch den roten Flash oder ist es hierbei unsichtbar?

Bis jetzt ist zwar nichts gekommen aber seitdem habe ich schon ein etwas komisches Gefühl. Lt Bußgeldrechner würden 60 km/h zu schnell 4 Punkte, 175,6€ und 1 Monat bedeuten.

Soweit ich weiß, kann man es sich ja in einem bestimmten Zeitrahmen raussuchen wann man den Lappen abgibt. Ich bin bis Ende August aber auf mein Auto angewiesen, danach wäre es weniger das Problem mal einen Monat kein Auto zu fahren.

Danke für Eure Hilfe (aber vielleicht mache ich mir auch zu Unrecht sorgen)

MfG Y

P.S. Falls hier Oberlehrer auftauchen sollten...ich sehe meinen Fehler ein (wenn ich denn einen gemacht habe) und würde im Falle eines Falles auch die Konsequenzen akzeptieren ;)

Beste Antwort im Thema
am 22. März 2008 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von 530d

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

 

Völlig falsch. So funktioniert das 100%ig nicht. In anderen Ländern mags anders aussehen, aber in Deutschland muss der Fahrer festgestellt werden. Der Halter hat auch nicht die Pflicht, den Fahrer anzugeben, wenn es sich z.B. um den Ehepartner oder die Kinder handelt, die den Verstoß begangen haben.

Schwachsinn!!! Natürlich muss der Fahrer angegeben werden, und in den meisten fällen ist der Fahrer auch der Halter.

Was du hier erklärst ist der Versuch der umgehung.

Schwachsinn!!! Niemand muß sich selbst belasten, und niemand muß jemanden verpfeifen, und jeder darf die Aussage verweigern. Das ist etwas grundsätzliches in unserem Rechtssytem. Was bitteschön ist "Umgehung"???

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Ich glaube auf der A3 höhe FFM, blitzen die von hinten. Auch viele Videojäger unterwegs dort.

Ansonsten Blitzt es auch auf der AB rot (zumindest hier im Pütt aufer A40)

am 22. März 2008 um 17:56

Zitat:

Original geschrieben von Ypsilon2

... und würde im Falle eines Falles auch die Konsequenzen akzeptieren ;)

Das nenne ich Eier.

Es wird IMMER mit Rotfilter geblitzt, die berühmte Ausnahme ist das Tunnelsystem in Berlin.

Dort wird mit Schwarzlichtblitz gedingsbummst.

Soviel Aufregung um nichts.

Bei uns gibt es alles: VideoCam (von stehendem Auto oder fahrend), Schwarzblitz (nicht sichtbar), Rotblitz. Ausserdem, selbst wenn es rot blitzt, musst Du ja nicht gerade hingeschaut haben.

@530d

Von hinten ohne Fahrerbild - haha. Da moecht ich doch gern wissen, wie die Fahrerhaftung dann festgestellt wird.

Gruss

Joe

 

 

Zitat:

Original geschrieben von reliuskiel

 

Dort wird mit Schwarzlichtblitz gedingsbummst.

Das ist Infrarot! Schwarzlich ist UV! Und UV ist eine Ionisierende Strahlung! Für ein Foto müsste eine Leistung her, bei dem das fürs Auge sicher nicht gut ist. Zulassung bekommen die damit erst recht keine!

IR (Infrarot) ist Wärmestrahlung. Für das Auge nicht so gefährlich wie UV. Zudem sind Autoscheiben UV-Absorbierend. Bei UV-Blitzer würden man auf dem Foto ne schwarze Frontscheibe haben ;-)

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Soviel Aufregung um nichts.

Bei uns gibt es alles: VideoCam (von stehendem Auto oder fahrend), Schwarzblitz (nicht sichtbar), Rotblitz. Ausserdem, selbst wenn es rot blitzt, musst Du ja nicht gerade hingeschaut haben.

@530d

Von hinten ohne Fahrerbild - haha. Da moecht ich doch gern wissen, wie die Fahrerhaftung dann festgestellt wird.

Gruss

Joe

Geht zu lasten des Fahrzeughalters, bin vor jahren auf der strecke Nürnberg richtung FFM von hinten geblitzt worden.

In Holland z.b wird fast ausschliesslich von hinten geblitzt.

am 22. März 2008 um 18:18

mach Dir nicht in die Hose. Nach Geschwindigkeitsregelanlagen kommt eigentlich immer eine Aufhebung aller Streckenverbote. Bloß weil da ein Schild steht, heisst das nicht zwangsläufig, daß da vorher eine Begrenzung war.

am 22. März 2008 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von 530d

....Geht zu lasten des Fahrzeughalters, bin vor jahren auf der strecke Nürnberg richtung FFM von hinten geblitzt worden.

In Holland z.b wird fast ausschliesslich von hinten geblitzt.

Nöö, geht es nicht. Es gibt in Deutschland keine Halterhaftung für Vergehen im fließenden Verkehr. Das gilt nur für den ruhenden Verkehr, sprich Parksünden. Wenn auf dem Foto nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, wer da gefahren ist, und dabei mehrere Personen zu Deinen Auto Zugriff haben, bleibt das zunächst alles ohne Folgen. Bei weiteren Fällen dieser Art kann Dir allerdings von Amts wegen die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von 530d

Geht zu lasten des Fahrzeughalters, bin vor jahren auf der strecke Nürnberg richtung FFM von hinten geblitzt worden.

In Holland z.b wird fast ausschliesslich von hinten geblitzt.

Völlig falsch. So funktioniert das 100%ig nicht. In anderen Ländern mags anders aussehen, aber in Deutschland muss der Fahrer festgestellt werden. Der Halter hat auch nicht die Pflicht, den Fahrer anzugeben, wenn es sich z.B. um den Ehepartner oder die Kinder handelt, die den Verstoß begangen haben.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von 530d

 

Völlig falsch. So funktioniert das 100%ig nicht. In anderen Ländern mags anders aussehen, aber in Deutschland muss der Fahrer festgestellt werden. Der Halter hat auch nicht die Pflicht, den Fahrer anzugeben, wenn es sich z.B. um den Ehepartner oder die Kinder handelt, die den Verstoß begangen haben.

Schwachsinn!!! Natürlich muss der Fahrer angegeben werden, und in den meisten fällen ist der Fahrer auch der Halter.

Was du hier erklärst ist der Versuch der umgehung.

am 22. März 2008 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von 530d

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

 

Völlig falsch. So funktioniert das 100%ig nicht. In anderen Ländern mags anders aussehen, aber in Deutschland muss der Fahrer festgestellt werden. Der Halter hat auch nicht die Pflicht, den Fahrer anzugeben, wenn es sich z.B. um den Ehepartner oder die Kinder handelt, die den Verstoß begangen haben.

Schwachsinn!!! Natürlich muss der Fahrer angegeben werden, und in den meisten fällen ist der Fahrer auch der Halter.

Was du hier erklärst ist der Versuch der umgehung.

Schwachsinn!!! Niemand muß sich selbst belasten, und niemand muß jemanden verpfeifen, und jeder darf die Aussage verweigern. Das ist etwas grundsätzliches in unserem Rechtssytem. Was bitteschön ist "Umgehung"???

Zitat:

Original geschrieben von 530d

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

 

Völlig falsch. So funktioniert das 100%ig nicht. In anderen Ländern mags anders aussehen, aber in Deutschland muss der Fahrer festgestellt werden. Der Halter hat auch nicht die Pflicht, den Fahrer anzugeben, wenn es sich z.B. um den Ehepartner oder die Kinder handelt, die den Verstoß begangen haben.

Schwachsinn!!! Natürlich muss der Fahrer angegeben werden, und in den meisten fällen ist der Fahrer auch der Halter.

Was du hier erklärst ist der Versuch der umgehung.

Keine Sorge, ich weiß wovon ich rede. Ich arbeite schließlich bei dem Laden. Schon mal was davon gehört, dass man sich selbst und seine Angehörigen nicht belasten muss? Genau dasselbe gilt natürlich auch bei Ordnungswidrigkeiten. Das ist keine Umgehung sondern völlig rechtens - übrigens auch auf der jeweiligen Anhörung nachzulesen, die auf dem Bogen steht, den du bei sowas geschickt bekommst.

Klar ist der Fahrer in den meisten Fällen der Halter - aber wenn das nicht nachgewiesen werden kann, dann wird eben nicht der Halter in die Pflicht genommen. In Deutschland gilt auch bei Owis der Grundsatz der Unschuld, bis die Schuld bewiesen wurde. Heißt ohne Foto läuft nix.

Informier dich lieber erst mal, bevor du hier so einen Unsinn erzählst. Blitzen von hinten ohne das die Fahrzeuge angehalten werden gibt es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

Schwachsinn!!! Niemand muß sich selbst belasten, und niemand muß jemanden verpfeifen, und jeder darf die Aussage verweigern. Das ist etwas grundsätzliches in unserem Rechtssytem. Was bitteschön ist "Umgehung"???

Auch nicht ganz richtig. Sollte es sich bei der Person nicht um eine Person nach § 52 I StPO handeln, bist du theoretisch verpflichtet, den Fahrer anzugeben. Nur wenn du dich halt nicht mehr erinnerst ( ;)), kann dir auch keiner was bzw. muss man dir erst mal nachweisen, dass du kein Zeugnisverweigerungsrecht hast.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von 530d

 

Keine Sorge, ich weiß wovon ich rede. Ich arbeite schließlich bei dem Laden. Schon mal was davon gehört, dass man sich selbst und seine Angehörigen nicht belasten muss? Genau dasselbe gilt natürlich auch bei Ordnungswidrigkeiten. Das ist keine Umgehung sondern völlig rechtens - übrigens auch auf der jeweiligen Anhörung nachzulesen, die auf dem Bogen steht, den du bei sowas geschickt bekommst.

Klar ist der Fahrer in den meisten Fällen der Halter - aber wenn das nicht nachgewiesen werden kann, dann wird eben nicht der Halter in die Pflicht genommen. In Deutschland gilt auch bei Owis der Grundsatz der Unschuld, bis die Schuld bewiesen wurde. Heißt ohne Foto läuft nix.

Informier dich lieber erst mal, bevor du hier so einen Unsinn erzählst. Blitzen von hinten ohne das die Fahrzeuge angehalten werden gibt es nicht.

Was du hier gerade erklärst ist die vereitelung einer Straftat, wenn du den Fahrer nicht angibst. Das kann sogar 2 oder 3 mal gut gehen. Aber irgendwann wird dir ein Fahrtenbuch auferlegt oder schlimmstenfalls der Fühereschein entzogen weil eben ungeeignet zum füheren eines Kfz.

 

Zitat:

Original geschrieben von 530d

Was du hier gerade erklärst ist die vereitelung einer Straftat, wenn du den Fahrer nicht angibst. Das kann sogar 2 oder 3 mal gut gehen. Aber irgendwann wird dir ein Fahrtenbuch auferlegt oder schlimmstenfalls der Fühereschein entzogen weil eben ungeeignet zum füheren eines Kfz.

Wenn du es nicht begreifen willst, dann sei doch bitte einfach still. Ansonsten noch mal das hier lesen:

Auch nicht ganz richtig. Sollte es sich bei der Person nicht um eine Person nach § 52 I StPO handeln, bist du theoretisch verpflichtet, den Fahrer anzugeben. Nur wenn du dich halt nicht mehr erinnerst ( ;)), kann dir auch keiner was bzw. muss man dir erst mal nachweisen, dass du kein Zeugnisverweigerungsrecht hast.

Und das mit dem Fahrtenbuch geht auch nicht so schnell. Da kommt es auch insbesondere auf die Schwere der Verstöße an.

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