1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Blitzen war gestern - neu ist die sektionale Kontrolle

Blitzen war gestern - neu ist die sektionale Kontrolle

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 18:24

Gerade in den Medien mitbekommen. Demnächst sollen Fahrzeuge in D über die Mautstellen kontrolliert werden.

Heisst, die Fahrzeuge werden über mittlere bis grosse Distanzen erfasst und gemessen. Find ich schon ne clevere Sache der Verkehrsplaner.

Logisch, wenn Abschnitte, auf denen abwechselnd 100 und 120 km/h gelten letztendlich in der Erfassung und Berechnung 150 km/h ergeben ist man fällig. Bin mir jetzt auch nicht so sicher, aber ich glaube, dass gilt nur für von vorn erfasste Fahrzeuge.

Bei der heutigen Technik ist alles möglich - werde mich jetzt, wie auch bei der Pkw-Benutzung wohl auf gesittete Fahrweise auf der AB psychisch vorbereiten. Was aber nicht heissen soll, dass ich mit dem Bike sehr übertrieben hätte. :D

Beste Antwort im Thema
am 28. Januar 2009 um 19:15

Ja nee, wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Ist klar .....

 

Bei dir dürfte man bestimmt auch öffentliche Kameras in der Wohnung

aufhängen, und deinen Aufenthaltsort per Halsband zu jeder Zeit aus dem Internet abrufbar machen, du hast doch nichts zu verbergen, oder?

135 weitere Antworten
Ähnliche Themen
135 Antworten
am 28. Januar 2009 um 18:49

Blitzen war nicht gestern. Das ist heute und morgen und übermorgen noch genauso. Ob´s nun mit Laser oder Radar erfolgt, spielt keine Rolle. Wenn Du jemandem einen Verkehrsverstoß "Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" vorwerfen willst, dann mußt Du das auch beweisen können. Soweit ich weiß, ist die von Dir besagte sektionale Kontrolle bezüglich Geschwindigkeit z.Z. auf der BAB in Erprobung und wird auch z.T. bei Lkw schon durchgeführt.

Über die Einrichtung von Radarmeßstellen und Laserüberwachung gibt´s einheitlich festgelegte Dienstvorschriften bei den Ordnungshütern, die auch ziemlich genau eingehalten werden (müssen), sonst ist nämlich nichts mit Beweiskraft.

Ob die sektionale Kontrolle den gleichen Beweiswert haben wird, das muß erst die Zeit bringen und die sich daraus ergebenden Erfahrungswerte. Gruß.

am 28. Januar 2009 um 18:56

Mautbrücken fotografieren nicht nur von vorne, sondern auch von der Seite. Kennzeichenfotos vom Motorrad könnten so also ggf. auch entstehen. Zudem ist eine sektionale Bewegungskontrolle auch über einige andere Wege schon lange möglich... zum Beispiel über dein angeschaltetes Handy.

Ein riesenproblem bei der sektionenkontrolle ist die tatsache, daß prinzipiell jeder fotografisch von vorne erfasst werden muß, damit später ein beweisfoto vorliegen kann. sprich: man geht nicht von der unschuldsvermutung aus, sondern "unterstellt" zunächst jedem ein potenzieller temposünder zu sein. der passbildautomat schiesst also fröhlich ein foto nach dem anderen, bis dann tatsächlich mal ein "schuldiger" dabei ist - wo leben wir eigentlich? muß ich mir nun latent unterstellen lassen ein temposünder zu sein, was passsiert mit den fotos der nichtsünder?? 

ich hoffe , daß sich die automobilverbände aufschwingen und eine klage gegen diese neue staatlich verordnete einnahmequelle anstreben...

 

gruß, mike

Schäuble ist eben überall - vielleicht sogar auf Deiner Festplatte.

am 28. Januar 2009 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

... zum Beispiel über dein angeschaltetes Handy.

Verstößt das nicht gegen das Datenschutzgesetz? In Deutschland ist doch auch sonst alles so streng geregelt, warum gibt es dan den Zugriff auf die Handys für die Verkehrsüberwachung. Da können schließlich auch Daten missbraucht werden, oder sehe ich das falsch?? :confused::confused:

...das siehst du völlig richtig. und genau das ist ja das schlimme an der sache.. 

Zitat:

Original geschrieben von Patrick08

Verstößt das nicht gegen das Datenschutzgesetz?

Nein, im Grunde genommen nicht. Die Daten sind dabei schon außerordentlich gut geschützt.

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 19:07

Foto`s wurden bisher ohnehin von jedem erfassten Lkw / Pkw gemacht, bisher aber sofort wieder gelöscht.

Wird zukünftig, wenn die Mautstellen in der besagten Form zur Geschwindigkeitskontrolle benutzt werden, nicht mehr möglich sein, ebene wegen des Beweises.

Geht also nicht mehr, kurz vom Gas für die Blitzanlage, dann weiter auf`s Gas wie vorher. Die erreichte Schnittgeschwindigkeit im Verhältnis zur möglichen erlaubten Schnittgeschwindigkeit ist ausschlaggebend.

Radar und stationäre Blitzanlagen wird`s natürlich weiter geben, sind ja wohl innerorts unerlässlich, wenn man weiter auch hier kontrollieren und verdienen will.:mad:

PS: daten von Handy`s durften bisher nicht für Geschwindigkeitskontrollen genutzt werden - mein Kenntnisstand.

am 28. Januar 2009 um 19:09

Zitat:

Original geschrieben von Patrick08

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

... zum Beispiel über dein angeschaltetes Handy.

Verstößt das nicht gegen das Datenschutzgesetz? In Deutschland ist doch auch sonst alles so streng geregelt, warum gibt es dan den Zugriff auf die Handys für die Verkehrsüberwachung. Da können schließlich auch Daten missbraucht werden, oder sehe ich das falsch?? :confused::confused:

Die Daten werden wenn dann anonymisiert von den Providern übertragen, so dass eine Personifizierung natürlich nicht möglich ist. Das heißt alle Handys die sich in den einzelnen Zellen an- und abmelden werden nur als Nummer (nicht die Telefonnummer) übertragen. So kann man aber zum Beispiel auf Autobahnabschnitten die Länge eines Staus erkennen und visuell darstellen. In Städten kann man SIMs im öffentlichen Nahverkehr (z.B. Bussen) tracken und auch so sehen, wo es in der Stadt Stau gibt ohne den Einfluss von anderen Handys.

Zitat:

Die Daten sind dabei schon außerordentlich gut geschützt

...das würde ich gerne genauer wissen. m. e. kann man alles knacken - wozu also eine neue unsicherheitsquelle für datenklau schaffen? zumal ja jeder erfasst wird. überwachungsmöglichkeiten gibt es doch genug, oder?  

am 28. Januar 2009 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von tschähnz

Ein riesenproblem bei der sektionenkontrolle ist die tatsache, daß prinzipiell jeder fotografisch von vorne erfasst werden muß, damit später ein beweisfoto vorliegen kann. sprich: man geht nicht von der unschuldsvermutung aus, sondern "unterstellt" zunächst jedem ein potenzieller temposünder zu sein. der passbildautomat schiesst also fröhlich ein foto nach dem anderen, bis dann tatsächlich mal ein "schuldiger" dabei ist - wo leben wir eigentlich? muß ich mir nun latent unterstellen lassen ein temposünder zu sein, was passsiert mit den fotos der nichtsünder?? 

ich hoffe , daß sich die automobilverbände aufschwingen und eine klage gegen diese neue staatlich verordnete einnahmequelle anstreben...

gruß, mike

Dieses Problem ist doch schon vom Tisch. Der sogenannte Rundumschlag a´ la Schäuble wurde ja inzwischen als verfassungswidrig eingestuft und auch untersagt. Das Thema stand auch schon in den Tageszeitungen. Eben aus diesem kühlen Grunde, daß nicht jeder von vornherein als Tatverdächtiger abgestempelt werden kann. Auch datenschutzrechtliche Belange spielten bei der Entscheidung eine Rolle. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat dazu sogar das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen. Gruß.

Servus,

typisch deutsch, immer gleich mit dem Datenschutz drohen.

Wer keine Leichen im Keller hat, hat doch nix zu befürchten.:cool:

Immer schön lächeln beim biken, dann gibts auch immer schöne

Bilder.:D

Gruß, susireiter

am 28. Januar 2009 um 19:15

Ja nee, wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Ist klar .....

 

Bei dir dürfte man bestimmt auch öffentliche Kameras in der Wohnung

aufhängen, und deinen Aufenthaltsort per Halsband zu jeder Zeit aus dem Internet abrufbar machen, du hast doch nichts zu verbergen, oder?

wer nix zu verbergen hat, kann ja trotzdem was zu befürchten haben:confused: gelle.

Da hat ja das eine mit dem anderen nix zu tun.

Deine Antwort
Ähnliche Themen