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Blitzer A100 bei 60 km/h

Themenstarteram 20. August 2019 um 7:08

Zuerst meine Bitte an ALLE: Ich habe nicht den Wunsch endlos über Bitzer ja/nein zu diskutieren!

Statement:

Blitzer sind für einige Menschen sehr wichtig um zu lernen richtig zu fahren!

Ich erbitte mir ausdrücklich, nur Informationen über eine Lösung für mein folgend geschildertes Problem!

 

Auf der Autobahn steht ein 60’er Schild und ich habe eine Zahlung von 15 Euro erhalten, Generell freue ich mich darüber, das es so wenig ist.

 

Trotzdem möchte ich, die Rechtmäßigkeit des Verwarngeldes überprüfen und sehen, ob alles richtig ist! Nach meiner Meinung, bin ich nicht mehr als 60 km/h gefahren! Mit wurde nur ein Bild mitgeschickt, wo ich am Steuer sitze. Somit habe ich keinen Nachweis über meine gefahrene Geschwindigkeit!

 

Nun möchte ich gern die Akten einsehen und habe erfahren, dass ich dafür 12 Euro zahlen muss zuzüglich dem personellen Aufwand! Das heißt für mich, ich werde mehr zahlen für die Akteneinsicht als mich die Verwarnung kostet!

Betriebswirtschaftlich zahlt der überwiegende Teil also ein Verwarnungsgeld! Die Möglichkeit der Prüfung durch Akteneinsicht ist durch die hohen Kosten für die Akteneinsicht also ausgehebelt?

 

Was kann der Bürger hier tun, sollte das Recht auf Akteneinsicht denn nicht kostenfrei sein?

Ist es richtig, dass für die Akteneinsicht Gebühren verlangt werden?

Warum ist dem Verwarngeld kein Nachweis über die gefahrene Geschwindigkeit beigefügt, ich habe nur ein Bild wo ich am Steuer sitze? Im Schreiben steht wieviel ich zu schnell bin, sollte da denn nicht ein Nachweis für die Messung beigefügt sein?

 

Besten Dank

 

Anbei der betreffende Blitzer:

 

Bitte nur Kommentare über die Frage und keine Blitzerdiskussion.

 

https://m.youtube.com/watch?v=N6-nWAlsnzM

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 20. August 2019 um 11:34:43 Uhr:

 

Aber ist das nicht genau einer der "Fehler" im System?

Ich muss meine eigene Unschuld beweisen und mir entstehen dadurch Kosten, die ich nicht zurück erhalte - und das nur, weil jemand anderes nicht fehlerfrei arbeiten kann?

Das ist kein Fehler im System, sondern ein Denkfehler. ;) Wenn man das Verwarnungseld nicht bezahlt, den Bußgeldbescheid abwartet, gegen diesen Einspruch einlegt, wird der ganze Vorgang gerichtlich überprüft. Beweisen muss man da als Beschuldigter gar nichts. Ist der Bescheid zu unrecht ergangen, trägt die Kosten die Staatskasse. Wer sich sicher ist, keine OWi begangen zu haben, braucht vor dem Einspruch keine Akteneinsicht. Wer sich nicht sicher ist, verursacht mit der Akteneinsicht einen Verwaltungsaufwand, der um ein Vielfaches höher ist als das Bußgeld. Selbst diese Gebühr von 12 € ist da eigentlich noch zu niedrig. Wenn neben dem Verwarnungs- bzw. Bußgeld eine kostendeckende Verwaltungsgebühr zu zahlen wäre, würde sich mancher aber wundern, was das dann kosten würde. Warum soll der Steuerzahler für Kosten aufkommen, die von anderen fahrlässig oder vorsätzlich durch ihr Verhalten verursacht wurden? Wer die Kapelle bestellt muss sie auch bezahlen. ;)

Grüße vom Ostelch

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am 20. August 2019 um 7:41

Fakt ist, dass die Akteneinsicht kostet, was sie kostet. Willst du eine Grundsatzfrage zu den Rechten des Bürgers gegen den Staat beginnen? Dann ist ein Autoforum der falsche Ort.

 

 

Den Weg, eine deiner Meinung nach falsche Blitzermessung anzufechten, solltest du einen Anwalt gehen lassen.

Bei 15€ ist ja zunächst mal davon auszugehen, dass du minimal zu schnell warst. Dann reicht ja auch schon 1km/h über Toleranz. Von daher ist es vermutlich einfach dumm gelaufen und du warst ganz geringfügig über der erlaubten Geschwindigkeit. Fall die Überschreitung auf dem Bescheid aber tatsächlich so hoch sein sollte, dass es dir eigenartig vorkommt, würde ich die Akteneinsicht vielleicht doch mal beantragen. Du müsstest allerdings vorher mal die Tachovoreilung deines PKW feststellen lassen, falls diese überhaupt vorhanden ist.

Der TE trägt doch vor, dass er eine Zahlung von € 15,-- erhalten hat.

Davon kann er doch den Aktenauszug finanzieren. :)

Doch nun mal im Ernst:

Üblicherweise sind bei Bußgeldbescheiden Zeugen, d.h. Polizeibeamte benannt.

Nichts für Ungut: Klaus

Nachtrag:

Ich schließe mich dem Kommentar von debiler an.

am 20. August 2019 um 8:09

Fahr das nächste Mal schneller, dann sind die Kosten für die Akteneinsicht prozentual geringer.

Moin!

Ich gehe davon aus, dass der TS ein Lehrer- Studium absolviert hat. (...) dann will man alles genau wissen, auch wenn es Kleinigkeiten sind.

G

Zitat:

@sambob schrieb am 20. August 2019 um 10:09:14 Uhr:

Fahr das nächste Mal schneller, dann sind die Kosten für die Akteneinsicht prozentual geringer.

:D Neun von zehn Mathematikern gefällt das. Einer allerdings hat auf zweitem Bildungsweg BWL studiert.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 20. August 2019 um 10:17:54 Uhr:

Moin!

Ich gehe davon aus, dass der TS ein Lehrer- Studium absolviert hat. (...) dann will man alles genau wissen, auch wenn es Kleinigkeiten sind.

G

Der TE hat ja anscheinend eine richtige Blitzerphobie.

https://www.motor-talk.de/.../...mit-laufenden-motor-t6661761.html?...

Zitat:

@Romanbkn schrieb am 20. August 2019 um 09:08:21 Uhr:

....

Die Möglichkeit der Prüfung durch Akteneinsicht ist durch die hohen Kosten für die Akteneinsicht also ausgehebelt?

...

Verstehe ich nicht, die Möglichkeit besteht doch!?

Das selbst das Beweisen der eigenen Unschuld in D Kosten verursachen kann die man nicht alle wieder einfordern kann ist in den zugehörigen Gesetzen entsprechend verankert.

Ich glaube aber es braucht Expertenwissen um einen anfechtbaren Fehler in den Beweismitteln bzw. der Beweisführung zu erkennen. Sprich Fachanwalt und Gutachter für die eingesetzten Messmittel.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 20. August 2019 um 10:35:30 Uhr:

Zitat:

@Romanbkn schrieb am 20. August 2019 um 09:08:21 Uhr:

....

Die Möglichkeit der Prüfung durch Akteneinsicht ist durch die hohen Kosten für die Akteneinsicht also ausgehebelt?

...

Verstehe ich nicht, die Möglichkeit besteht doch!?

Das selbst das Beweisen der eigenen Unschuld in D Kosten verursachen kann die man nicht alle wieder einfordern kann ist in den zugehörigen Gesetzen entsprechend verankert.

Ich glaube aber es braucht Expertenwissen um einen anfechtbaren Fehler in den Beweismitteln bzw. der Beweisführung zu erkennen. Sprich Fachanwalt und Gutachter für die eingesetzten Messmittel.

Aber ist das nicht genau einer der "Fehler" im System?

Ich muss meine eigene Unschuld beweisen und mir entstehen dadurch Kosten, die ich nicht zurück erhalte - und das nur, weil jemand anderes nicht fehlerfrei arbeiten kann?

In der Zeit, wo man hier schreibt, könnte man bei einem Großmarkt Kisten einräumen und hätte schon das Geld für die Akteneinsicht zusammen. Man, wegen 15 Teuronen, Ist halt der D-Zug-Zuschlag

Auf dem Bild müsste doch die gemessene Geschwindigkeit am Rand vermerkt sein.

Jedenfalls war das bei meinen Express-Zuschlägen so.

Da brauchts m.E. keine große Akteneinsicht. Da da nichts drin steht.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 20. August 2019 um 11:34:43 Uhr:

 

Aber ist das nicht genau einer der "Fehler" im System?

Ich muss meine eigene Unschuld beweisen und mir entstehen dadurch Kosten, die ich nicht zurück erhalte - und das nur, weil jemand anderes nicht fehlerfrei arbeiten kann?

Das ist kein Fehler im System, sondern ein Denkfehler. ;) Wenn man das Verwarnungseld nicht bezahlt, den Bußgeldbescheid abwartet, gegen diesen Einspruch einlegt, wird der ganze Vorgang gerichtlich überprüft. Beweisen muss man da als Beschuldigter gar nichts. Ist der Bescheid zu unrecht ergangen, trägt die Kosten die Staatskasse. Wer sich sicher ist, keine OWi begangen zu haben, braucht vor dem Einspruch keine Akteneinsicht. Wer sich nicht sicher ist, verursacht mit der Akteneinsicht einen Verwaltungsaufwand, der um ein Vielfaches höher ist als das Bußgeld. Selbst diese Gebühr von 12 € ist da eigentlich noch zu niedrig. Wenn neben dem Verwarnungs- bzw. Bußgeld eine kostendeckende Verwaltungsgebühr zu zahlen wäre, würde sich mancher aber wundern, was das dann kosten würde. Warum soll der Steuerzahler für Kosten aufkommen, die von anderen fahrlässig oder vorsätzlich durch ihr Verhalten verursacht wurden? Wer die Kapelle bestellt muss sie auch bezahlen. ;)

Grüße vom Ostelch

am 20. August 2019 um 10:43

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 20. August 2019 um 11:34:43 Uhr:

 

Ich muss meine eigene Unschuld beweisen und mir entstehen dadurch Kosten, die ich nicht zurück erhalte - und das nur, weil jemand anderes nicht fehlerfrei arbeiten kann?

Nein, es geht nicht um den Beweis deiner Unschuld, sondern darum, nachzuweisen, dass der Beweis der Schuld ungültig ist. Und das its ja noch lange nicht richtig, nur weil der TE es hier schreibt.

Das ist ein erheblicher Unterschied, im ersten Fall hätte er einfach nur einen Brief bekommen, er sei zu schnell gefahren (ohne Blitzer, ohne Foto).

Amen

Wie altertümlich die Berliner Bußgeldstelle doch ist.

Da ich in B schon seit Ewigkeiten kein Ticket mehr bekommen habe, bin ich erstaunt.

Mir sind die Tickets lieber (z.B. aus Brandenburg) wo der Link zum Foto vermerkt ist. Da kann ich mir gleich das Bild digital archivieren, in allen möglichen sozialen Netzwerken posten, WhatsAppen..... :D

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