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Blitzer geblendet

BMW 3er E46
Themenstarteram 5. Februar 2015 um 20:08

Guten Abend,

Mir lässt das keine Ruhe.

Bin eben gefahren und aus Entfernung ein typisches blitzer auto mit rotem Punkt Hintern kofferaum Fenster gesehen. Bin leicht auf den Parkstreifen gefahren wo der blitzer stand, hab die Licht Hupe betätigt um in den kofferaum schauen zu können ob es wirklich ein blitzer ist und bin weiter gefahren, habe nicht mal angehalten.

Als ich 1 Minute später dort zurück fuhr notierte der Beamte etwas.

Kann mir etwas passieren?

Ich weis das ist das falsche Forum.....

Beste Antwort im Thema

Allein dein jetziges verhalten würde eine mpu schon rechtfertigen....

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Nö, warum auch? Nur weil du "aus Versehen" ;-) an den Lenkstockhebel gekommen bist?

Themenstarteram 5. Februar 2015 um 20:17

Ich weis ja nicht, sie haben ja auch keinen Beweis! Bin eben frisch in der Probezeit und mache mir so meine Gedanken von wegen Nötigung etc, aber wie gesagt es gibt ja nicht mal einen Beweis. Danke :)

Mach dir keine Sorgen, die können dir nichts Nachweisen, geschweige denn überhaupt sagen wieso du es gemacht hast ;)

Schlaf gut!

PS. Ich kenne diese Sorgen :)

Der Beamte hat maximal ein Kreuzworträtsel ausgefüllt...

Der Grüne weiß ja nicht mal wer dein Auto gefahren hat. Du warst es erst mal nicht... ;-)

Themenstarteram 6. Februar 2015 um 5:08

Vielen Dank für die vielen Antworten :)

Dann werd ich mir nun Kejne sorgen mehr machen :)

Danke !:)

Nein passiert nix keine Sorge!!!

Probezeit? Dann solltest du vielleicht nicht absichtlich auf dem Parkstreifen herumfahren und mit der Lichthupe die Polizei oder sonstwen vollblinkern. Das zeigt irgendwie ein unnötiges, provozierendes und unreifes, ev. sogar gefährliches und aggressives Verhalten. Wieso sind sich die anderen hier so sicher, dass nichts passiern wird, waren sie dabei?

Mir fallen je nach Situation mehrere Tatbestände in der StVO sowie im StGB ein, weiterhin noch die Möglichkeit der Nachschulung mit Verlängerung der Probezeit plus Kostenauferlegung.

Interessant, führ doch bitte mal etwas näher aus welche Tatbestände das sind. Vielleicht können wir uns hier alle noch etwas fortbilden.

Faktisch darfst du nicht einfach "lichthupen". Das ist ein Warnsignal. Du warst also die ganze Zeit am fahren oder hast du dahinter angehalten und hast reingeleuchtet?

Wenn der Beamte kein Tatbestand gesehen hätte, hätte er dich auch nicht aufgeschrieben. Als Beweis bzw. Zeuge reicht der Polizist, keine Angst. Gesehen hat er dich doch auch, da kannst du auch nicht sagen, es wäre deine Mutter gewesen. So ganz sorgenfrei würde ich in der Probezeit diese Situation nicht aufnehmen, machst du ja auch nicht. Warts ab, was willst du sonst machen.

Fangen wir mal klein mit der StVO an, unbefugt Lichthupe benutzt, unbefugt Parkstreifen genutzt, nicht mit der erforderlichen Sorgfalt am Straßenverkehr teilgenommen und anderen gefährdet (Auffangtatbestand), StGB fallen mir auf die Schnelle Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs ein, Nachschulung ist klar, da reicht es, wenn der Beamte ein aussagekräftiges Protokoll an die Führerscheinstelle sendet. Das übrigens nur auf die Schnelle, wahrscheinlich gibt es ne ganze Ecke mehr.

Wie gesagt, je nach Situation und Örtlichkeit ist von nichts bis alles drinnen.

Und t666, zu deinem erstgenannten Beitrag wäre zu sagen, also bist du dir sicher, dass ein Richter dem Autofahrer und nicht dem Polizeibeamten glauben würde (bitte jetzt nicht Aussage gegen Aussage, es gibt genug dementsprechende Fälle wo der Autofahrer verurteilt wurde), weiterhin, wisst ihr, ob im Polizeifahrzeug eine Kamera eingebaut war, die das Verhalten aufgezeichnet hat?

Ich will damit nur ausdrücken, hier mal schnell zu sagen, "nö, dir passiert nichts", ist extrem oberflächlich oder blauäugig.

Passiert nix die haben keinen Beweis das der Lichthupe gemacht haben soll.

Also passiert/kommt nix

Äh, jetzt verkauf ich meinen E46....

Wieso ?

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