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BLItzer Info über das serienmäßige MMI Navi

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 4. Dezember 2005 um 11:40

Hallo,

habe gerade im ADAC Heft was von einer "Blitzerinfo oder Blitzgeräte-Hinweis" Software gelesen.

Meine Frage ist diese oder Ähnliche Software auch für serienmäßige Audi Navi zu haben?

Ich weis - für die jetzt wieder Belehrungen starten wollen - dass diese nicht erlaubt sind. Dies braucht nicht diskutiert werden. Wir sind doch alle 3 x 7 alt und wissen was tun dürfen und machen können.

Das schöne an dieser Software soll, neben dem das sie feste Radaranlagen zeigt, auch sein, dass die erlaubte Geschindigkeit auch angezeigt wird. ( natürlich vorbehaltlich und innnerhalb einem jährlichen Update aktuell)

Grüße

FF355

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11 Antworten
am 4. Dezember 2005 um 11:56

... und das Forum hier soll dann noch netterweise dir helfen etwas nicht legales zu machen? Interessant....

Du weisst anscheinend nicht was du tun und machen darfst. :D

Themenstarteram 4. Dezember 2005 um 12:39

Blitzer info

 

Nein nein,

ich will ja nicht wissen wo die Blitzer stehen, diese info werde ich auf dem Bildschirm überkleben. Ich will ja nur wissen wie schnell ich fahren darf

.))

das dacht ich mir

am 4. Dezember 2005 um 12:49

Re: Blitzer info

 

Zitat:

Original geschrieben von ff355

Ich will ja nur wissen wie schnell ich fahren darf

Na dann sag das doch gleich, da können wir dir helfen. Hätte zwar in der Fahrschule schon stattfinden sollen, aber das sehen wir mal nicht so eng.

Achte einfach auf weisse runde Schilder mit rotem Rand. Da steht eine Zahl drin. Die Zahl sagt wie schnell du darfst.

So musst du auch nichts überkleben und kannst weiterhin dein MMI geniessen.

Interessant ist das Thema trotzdem :D

Hallo,

der Einsatz dieser POI-Warner ist, wenn es sich auf fest installierte Blitzer bezieht, während der Fahrt nicht gestattet. Man darf diese Programme zwar besitzen, aber nicht verwenden.

Für das Audi MMI gibt es selbiges m.W. ohnehin nicht.

Dazu noch ein kleiner Text zur Rechtslage, dessen Quelle ich leider nicht mehr weiß - hab´s vergessen mir aufzuschreiben..

Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können sind im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Eine Verwendung dieser Hilfsmittel kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß POI-Warner NICHT in Ländern in denen diese Warnsysteme nicht gestattet sind, eingesetzt werden sollen und dürfen! Der POI-Warner kann aber natürlich vor Fahrtantritt alle Blitzer auf der Karte anzeigen und somit völlig legal eingesetzt werden. Genauso kann man den POI-Warner natürlich effektiv und legal in Ländern zur Radarwarnung einsetzen, in denen ein solches Verbot nicht existiert (z.B. Niederlande). Alle in diesem Test getroffenen Aussagen und durchgeführten Tests beziehen sich auf eine legale Anwendung und NICHT auf eine nicht erlaubte Anwendung zur Warnung vor Radarfallen in Deutschland. Es wird ausdrücklich von der Verwendung als Radarwarner in Deutschland (und damit eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung) abgeraten.

Damit sollte soweit eigentlich alles geklärt sein. Die Verwendung dieser Software, nur um zu wissen wie schnell man an dieser Stelle fahren darf, entbehrt wohl jeglicher Diskussion. Man sollte da sich doch lieber auf die runden Schildchen verlassen, da die Software sicher nicht alles weiß - schon gar nicht die angezeigten Limits der dynamischen Verkehrsleitbrücken...

Gruß Jürgen

am 4. Dezember 2005 um 13:41

Auch bei unseren Nachbarn in den Niederlanden ist das seit einiger Zeit verboten. Auch da wird gnadenlos konfisziert.

Zum Glück haben die da auch die runden Schildchen ;).

Konfiszieren kannst Du da nichts, da die Daten in den Speicher eingelesen werden und eine physisch vorhandene DatenCD nicht existiert.

am 4. Dezember 2005 um 14:36

Dann bleibt der Wagen dort stehen. Wird auch so gemacht bei den "extra klugen" die einen Radarwarner fest einbauen.

Ich hatte im Becker eine Anzeige der jeweils gültigen Geschwindigkeit. Bei elektronischer Geschwindigkeitsgebotanzeige zeigte es dann "dynamic" an.

Das war super. Die Software beinhaltete also keine Warnungen vor Blitzgeräten usw. Manchmanl ist man sich auf unseren Autobahnen einfach nicht sicher welche Geschwindigkeit gerade gilt. Wer öfter die Autobahnen wechselt versteht auch was ich meine.

Themenstarteram 4. Dezember 2005 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von Herrenfahrer

Ich hatte im Becker eine Anzeige der jeweils gültigen Geschwindigkeit. Bei elektronischer Geschwindigkeitsgebotanzeige zeigte es dann "dynamic" an.

Das war super. Die Software beinhaltete also keine Warnungen vor Blitzgeräten usw. Manchmanl ist man sich auf unseren Autobahnen einfach nicht sicher welche Geschwindigkeit gerade gilt. Wer öfter die Autobahnen wechselt versteht auch was ich meine.

super Rainer. Ich wußte schon wieder was ich lostrete. Du siehst es wie ich mit den angenehmen Nebenefekt

Für die guten Vorschläge, man da fahre ich halt in ............

Es kommt oft vor, z.B. A48 , da weist du gar nicht mehr welche Geschwindigkeit erlaubt ist, weil es sooft wechselt.

So macht Euch also bitte keinen Kopf immer über die Dinge, die man darf oder nicht. Ist das ein Forum der Überwachungsbehörde. Schreibe doch einfach nur zum Sachverhalt und expliziten Thema, wenn schon vorher der Rest als nicht gewünscht geäußert wird.

Den ganzen Müll will doch keiner lesen.

Fakt ist es gibt es oder gibt es nicht

Fertig

Reicht doch wohl das jeden Tag mobile Blitzer stehen. Die werden auch im radio gemeldet, um schon wieder Antworten vorweg zu nehmen

Du willst Fakten?

Ok - wie oben erwähnt - eine solche Software gibt es nicht.

Ob du dabei die rechtliche Seite hören willst oder nicht, ist mir persönlich relativ egal. Schließlich bist du hier nicht der einzige, der diese Beiträge liest und so gesehen sehe ich es als notwendig an, alle anderen auf die Rechtslage hinzuweisen.

Als nächsten Punkt werden wir hier auf Motor-Talk sicherlich keine Hinweise/Anleitungen/Empfehlungen zu etwas aussprechen, dass - auch wenn der Besitz vielleicht erlaubt ist - realistisch gesehen sowieso dazu prädestiniert ist, es illegal zu verwenden.

Das ist auch der Grund, warum hier weder Diskussionen über Softwarekopien, Funktionsweisen oder Berichte über Radarwarner o.ä. gestattet wird.

Da deine Frage ja dann inzwischen ausreichend - nämlich mit Nein - beantwortet wurde, denke ich es ist an der Zeit diesen Thread zu beenden. Fragen oder Einwände dazu werden gerne per PN beantwortet.

Gruß Jürgen

*closed*

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