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Blitzer

Audi S5 8T & 8F
Themenstarteram 12. Mai 2010 um 17:46

Hallo A5 Freunde,

mein A5 ist letzte Woche von hinten Gebblitzt worden.

Muß ich mich outen???.Es war ein moderer Blitzkasten.

Mfg

broner

Beste Antwort im Thema
am 17. Mai 2010 um 17:41

Sag mal gehts noch ?

Ich weiss ja nicht wer Dir in die Suppe gespuckt hat, aber es scheint als wurdest Du genau der Fraktion angehören die einen zwanghaften Ordnungswahn verspürt.

Eingebaute Überwachungsaparate in den Fahrzeugen, und unlautere Messmethoden verteidigen. Was willst Du uns damit weissmachen. Das jeder der mal 10, 20 km/h zu schnell ist am besten gleich hinter Gitter gehört. Aufgrund Deiner Argumentation und Deines Sachverstandes bzgl der Messmethoden drängt sich mir der Eindruck auf, du seist vom Fach. Ein Vertreter der Executive vielleicht?

Aber zu erst zu den anderen Themen

Die Vergleiche zu europäischen Staate ist müssig, weil andere Vergehen dort auch anders bestraft werden wir (zumindest viele hier) leben in Deutschland, dürfen Alkohol kaufen, aber keine Waffen ohne Waffenschein besitzen, dürfen 250 auf der Autobahn fahren, aber keinen Joint rauchen. Wir leben hier und das sind unsere Regeln. Ist mir relativ wurscht ob einem Belgier das Auto enteignet wird, wenn er zu schnell fährt, das sind seine Regeln und seine Probleme. Erst wenn ich dort fahre sind es meine. Also weiss ich, das bei <10 km/h über der vrogeschribenen Geschwindigkeit mir kein allzu grosses Übel droht.

Was aber nicht heissen soll dass ich unverantwortlich fahre. In Ortschaften bin ich auch mit 50 unterwegs und in Bereichen wo ich schneller fahren dürfte aber weiss das Kinder spielen fahre ich mit 30 und weniger. Es geht doch nicht um die grobe Gefährdung. Jeder der in der Ortschaft mit 100 geblitzt wird sollte seinen Lappen lebenslänglich abgeben. Aber was sind 20 auf einer meilenweit einsehbaren Landstrasse, auf der ohne ersichtlichen Grund und ohne historische Unfälle die Geschwindigkeit auf 80km/h beschränkt wurde. Und genau da steht ein freundlicher Mann mit grünem Mäntelchen und freut sich einen Ast, weil er mich raus winken kann und frägt provokativ "Sie wissen schon warum wir sie rausgewunken haben?"

Und ich denke mir .... Naja irgendwas bösartiges

"Wo der Gewinn am höchsten, da ist das Recht" altes lateinisches Sprichwort

BTW, ich habe 0 Punkte auf meinem Konto und in den letzten 5 Jahren kein nennenswertes Bussgeld bezahlt. Ich verteidige als nicht mein Verhalten sondern prangere das Verhalten der anderen an.

Zitat:

Original geschrieben von chipart

Mal ein ganz provokativer Gedanke:

Kann es sein das wir in Deutschland (oder vielleicht Menschen ganz allgemein) Gesetze nur deswegen akzeptieren, weil wir wissen, dass Übertretungen nur in wenigen Fällen sanktioniert werden?

Es wäre heute doch echt einfach, in jeden Neuwagen ein Gerät einzubauen, dass jede Geschwindigkeitsbeschränkung sofort registriert und an die zuständige Bussgeldstelle weiterleitet, die ohne menschlichen Eingriff eine Abbuchung vom Konto des Halters veranlassen kann. Für die meisten neuen Mittel- und Oberklassenautos würde dies sogar nur zusätzliche Software benötigen, da alle notwendigen Hardware-Komponenten bereits für andere Zwecke verbaut sind.

Nicht mal Datenschutzprobleme würden sich ergeben, weil diese BlackBox nur dann überhaupt Daten vom Fahrzeug nach Aussen sendet, wenn ein Verstoss schon festgestellt ist (in so fern viel unproblematischer als jede sction control). sollten sich aus solchen Daten Bewegungsprofile erstellen lassen, dann nur in den Fällen, in denen der Fahrer eine solche Vielzahl von Übertretungen begeht, dass es eine entsprechend hohe Dichte an Datenpunkten gibt.

Gruss,

Chip

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Bist Du der Fahrzeughalter ?

Wenn ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter kommt, bleibt es dir frei Angaben zum Fahrer zu machen, du musst dich nicht selbst belasten.

am 12. Mai 2010 um 17:54

Also von hinten blitzen ist absolut ungewöhnlich, vor allem, dass du es auch noch gemerkt hast!!:confused:

Ich bin mal mit dem Mopped von vorn und von hinten geblitzt worden. Allerdings wurde das Verfahren eingestellt, weil sie wohl den Halter hatten, aber den Fahrer nicht identifizieren konnten (Helm).

Outen musst du dich grundsätzlich nicht.....blöd wenn du es machen würdest. Die Behörde steht in der Beweispflicht.....heißt, sie muss dir nachweisen, dass DU gefahren bist. Wenn sie das nicht kann, ist das Verfahren einzustellen.

Du muss gar nicht, nur sterben....soviel ist klar!!! Bei Kleinscheiß und nem klaren Bild, würde ich das Verwarnungsgeld zahlen...bei schlechtem Bild mal gar nix machen. Wenn es im Bußgeldbereich, sprich Punkte, ist, auch nix machen und warten was die Behörde so drauf hat. Immer Bild anfordern....ganz wichtig. Wenn Bild Scheiße ist.....zurück schreiben, dass du anhand des schlechten Fotos nicht sagen kannst wer gefahren ist.

Ich weiß noch, dass sie in der Schweiz (wo auch sonst....:rolleyes:) von hinten blitzen. Da gilt ja nicht die Fahrerhaftung sondern wohl auch die Halterhaftung....deshalb blitzen von hinten dort Gang und Gäbe.

Wenn Du von hinten geblitz worden bist, gibt es mit Sicherheit auch eine Aufnahme von der Seite. Also keine Chance.

Ich bin selbst bei diesem " Verein ", also Kamera 1, Kamera 2, 2 Blitzeinrichtungen und ein Sensor. No chance !! Sorry

Gruß

Uwe

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Bist Du der Fahrzeughalter ?

Wenn ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter kommt, bleibt es dir frei Angaben zum Fahrer zu machen, du musst dich nicht selbst belasten.

Hallo Kai,

Ja ich bin der Halter u.;)

Gruß

Broner

OT

Zur Schweiz und Blitzer

Da wirds jetzt noch krasser, radare messen bis zu 20 Autos auf 4 Streifen. Erkennen einen schon von 350 Meter und schiessen mehrere Bilder, Abstand messen geht auch mit den neuen Dingern.

Wenn man in eine Einbahnstrasse "falsch" einfährt wird man auch geblitzt:eek::eek:

 

Zitat:

TraffiStar SR590 heisst der neue Radar der Zürcher Firma Multanova und er dürfte sich als Albtraum vieler Autofahrer erweisen. Das Wunderwerk der Technik kann 20 Autofahrer auf vier Fahrstreifen gleichzeitig überwachen und im gegebenen Fall blitzen. Einzige Voraussetzung: Die Fahrzeuge müssen mit einer Geschwindigkeit zwischen 20 und 300 km/h unterwegs sein. Auch Rotlichtverstösse kann das Gerät aufzeichnen. Besonders hilfreich: Es macht nicht nur ein Foto, sondern zeigt mittels einer Bildstrecke auf, wie es zum Vergehen kam. Doch dies sind noch nicht alle Qualitäten des Trackingradars – in einer zweiten Phase soll das Gerät auch weiteren Verkehrssündern auf die Schliche kommen. So ist vorgesehen, dass der Radar prüfen soll,

Zitat:

ob der Abstand zwischen den Fahrzeugen korrekt eingehalten

wird. Zudem soll er erkennen, wenn jemand in einer Einbahnstrasse in die falsche Richtung fährt

am 12. Mai 2010 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von Krolock100

Wenn Du von hinten geblitz worden bist, gibt es mit Sicherheit auch eine Aufnahme von der Seite. Also keine Chance.

Ich bin selbst bei diesem " Verein ", also Kamera 1, Kamera 2, 2 Blitzeinrichtungen und ein Sensor. No chance !! Sorry

Gruß

Uwe

Wieso keine Chance?? Das Blitzgerät muss nur nicht richtig aufgestellt sein. Entweder zu weit oder zu nah zur Fahrbahnmitte usw...Oder einfach nur Aufgrund der Witterung/äußere Einflüsse ein schlechtes Bild. Was will die Behörde da machen? Da kann Goofy am Steuer sitzen oder Mickey Maus und sie können es nicht genau erkennen, weil es ja auch Kater Carlo sein kann.

Also, so wenig Chance halte ich für falsch.

Bevor die Anlage " scharf " geschaltet wird, werden natürlich etliche " Testbilder " gemacht ( Zul. Höchstgeschwindigkeit 100km/h, Testbild bei Tempo 70km /h ), damit nachher auch alles optimal zu sehen ist.

Allerdings hast Du recht, bei gewissen Witterungseinflüssen kann die Aufnahme manchmal nicht so gut zu erkennen sein.

Aber: Kamera 1 blitzt aus Fahrtrichtung A von vorne.Fahrer und Kennzeichen sind zu erkennen.

Kamera 2 blitzt aus Fahrtrichtung B von der Seite mit Unterstützung der Kamera 1 von hinten.

Müßte Dir mal ein Bild der aufgebauten Anlage zukommen lassen.

Desweitern gibt es ein Messprotokoll, wo sämtliche Abstände zur Fahrbahnmitte usw. genaustens protokolliert sind.

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von Held der Landstrasse

Zitat:

Original geschrieben von Krolock100

Wenn Du von hinten geblitz worden bist, gibt es mit Sicherheit auch eine Aufnahme von der Seite. Also keine Chance.

Ich bin selbst bei diesem " Verein ", also Kamera 1, Kamera 2, 2 Blitzeinrichtungen und ein Sensor. No chance !! Sorry

Gruß

Uwe

Wieso keine Chance?? Das Blitzgerät muss nur nicht richtig aufgestellt sein. Entweder zu weit oder zu nah zur Fahrbahnmitte usw...Oder einfach nur Aufgrund der Witterung/äußere Einflüsse ein schlechtes Bild. Was will die Behörde da machen? Da kann Goofy am Steuer sitzen oder Mickey Maus und sie können es nicht genau erkennen, weil es ja auch Kater Carlo sein kann.

Also, so wenig Chance halte ich für falsch.

Hallo,

ich hab das Foto vor mir Liegen und es ist über drei Fahrbahnen von hinten Geschossen

und man erkennt nur meinen schönen A5:D

broner

PS. Bild stammt aus dem Nord D. Raum.

WEnn nur Dein A 5 zu erkennen ist, dann würde ich sagen, hast Du Glück gehabt. Wieviel zu schnell warst Du denn ?

Natürlich kannst Du Einspruch einlegen, aber hiermit beginnt ein Verwaltungsakt , Schriftverkehr, Vernehmung usw. und dieser kostet. Diese Kosten mußt erstmal Du tragen....

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von Krolock100

WEnn nur Dein A 5 zu erkennen ist, dann würde ich sagen, hast Du Glück gehabt. Wieviel zu schnell warst Du denn ?

Natürlich kannst Du Einspruch einlegen, aber hiermit beginnt ein Verwaltungsakt , Schriftverkehr, Vernehmung usw. und dieser kostet. Diese Kosten mußt erstmal Du tragen....

Ja aber gerne!!!!

broner

am 12. Mai 2010 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von Krolock100

WEnn nur Dein A 5 zu erkennen ist, dann würde ich sagen, hast Du Glück gehabt. Wieviel zu schnell warst Du denn ?

Natürlich kannst Du Einspruch einlegen, aber hiermit beginnt ein Verwaltungsakt , Schriftverkehr, Vernehmung usw. und dieser kostet. Diese Kosten mußt erstmal Du tragen....

HÄÄÄÄÄ...............?????:confused:

Das ist ja das Allerneuste was ich höre!!! Kosten tut das mal gar nix......erst wenn du als Fahrer fest stehst, bzw. der Verursacher feststeht.........dann wird man dir die Verfahrenskosten aufbrummen, was im übrigen völlig normal ist.

Und wenn dich einer fragt, der Verwaltungsakt hat schon mit dem Blitzen begonnen......;)

OK, habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.

Lege ganz einfach Einspruch ein und warte ab, was passiert und halte uns hier auf dem Laufenden.

Mich wundert nur, daß Dir ein Bild mitgeschickt wurde. Normalerweise kommt erstmal nur der Bußgeldbescheid und auf " verlangen " das Foto hinterher. ..

Warten wir' s mal ab.

Zitat:

Original geschrieben von Held der Landstrasse

Outen musst du dich grundsätzlich nicht.....blöd wenn du es machen würdest. Die Behörde steht in der Beweispflicht.....heißt, sie muss dir nachweisen, dass DU gefahren bist. Wenn sie das nicht kann, ist das Verfahren einzustellen.

Das ist alles richtig. Aber man sollte nicht vergessen die Nachteile davon zu erwähnen, dass der Halter sich nicht mehr daran erinnern kann, wer gefahren ist.

In diesem Fall kann dem Halter nämlich auferlegt werden, dass er in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen hat. Das bedeutet, dass vor jedem Fahrtantritt fein säuberlich Fahrer und Anfangskilometerstand notiert werden muss und nach Fahrtende der Endkilometerstand. Wenn man viel Kurzstrecke fährt ist das echt nervig...

Dieses Risiko würde ich nur eingehen, wenn der Führerschein auf dem Spiel steht. Geld und Punkte lieber akzeptieren.

Gruss,

Chip

am 13. Mai 2010 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von chipart

Zitat:

Original geschrieben von Held der Landstrasse

Outen musst du dich grundsätzlich nicht.....blöd wenn du es machen würdest. Die Behörde steht in der Beweispflicht.....heißt, sie muss dir nachweisen, dass DU gefahren bist. Wenn sie das nicht kann, ist das Verfahren einzustellen.

Das ist alles richtig. Aber man sollte nicht vergessen die Nachteile davon zu erwähnen, dass der Halter sich nicht mehr daran erinnern kann, wer gefahren ist.

In diesem Fall kann dem Halter nämlich auferlegt werden, dass er in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen hat. Das bedeutet, dass vor jedem Fahrtantritt fein säuberlich Fahrer und Anfangskilometerstand notiert werden muss und nach Fahrtende der Endkilometerstand. Wenn man viel Kurzstrecke fährt ist das echt nervig...

Dieses Risiko würde ich nur eingehen, wenn der Führerschein auf dem Spiel steht. Geld und Punkte lieber akzeptieren.

Gruss,

Chip

Ein Fahrtenbuch kann nur die Behörde des Wohnortes ausstellen und das nur, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Zum Beispiel muss der Betroffene schon mehrmals mit der gleichen Masche in ganz Deutschland aufgefallen sein. Das heißt, es ist nicht nur eine Behörde betroffen, sondern mehrere (dann muss es über die Amtshilfe laufen und das kommt nie durch). Es ist für eine Behörde einfacher ein Fahrtenbuch aufzuerlegen, wenn die Taten ausschließlich in ihren Zuständigkeitsbereich gefallen sind. Das muss dann auch noch in einem kurzen Zeitraum geschehen sein und es muss sich ausschließlich um Bußgeldverfahren, sprich es gibt Punkte, handeln.

Diese Dinge zusammen kommen so gut wie nie vor. Für jeden durchschnittlichen Rechtsanwalt wird es ein leichtes sein, so ein auferlegtes Fahrtenbuch wegen z.b. Verhältnismäßigkeit abzubiegen. Ich persönlich habe noch nie davon gehört, und ich hör viel;), dass ein Privatmann der sein Auto ausschließlich privat nutzt, ein Fahrtenbuch bekommen hat. Bei Firmenwagen oder Privatfahrzeugen die von Mitarbeiter genutzt werden, sieht das etwas anders aus. Aber wie gesagt, auch in dem Fall muss es schon super hart kommen. So oft kann man gar nicht in einem Jahr geblitzt werden, dass man sich immer im Bußgeldbereich aufhält.

Ausserdem muss die Behörde auch tätig werden und die wissen auch wie schwer es ist ein Fahrtenbuch durchzukriegen.

Wenn es nämlich so einfach wär wie es einige behaupten, wieso hat dann nicht jeder mind. eine Person in seinem Freundeskreis der ein Fahrtenbuch hat??

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