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Blitzerfoto / Recht am eigenen Bild

Ford Mondeo
Themenstarteram 10. Januar 2007 um 10:36

Hallo an alle.

Wahrscheinlich ist es eine total blöde Frage aber ich wollte sie trotzdem mal stellen.

Darf man mich eigentlich mit einem Blitzer fotografieren?

Zum Hintergund:

Ich war auf einem Geburtstag und wie das so ist, wird auch fotografiert. Da sagt ein Kumpel, man darf ja eigentlich nur jemanden fotografieren, wenn man auch dessen Einverständnis dazu hat und so sind wir dann irgentwann auch zu dem Thema Blitzerfotos gekommen.

 

Nun hab ich mal im Internet ein wenig gelesen und nach §201a StGB darf man mich in meiner Wohnung nicht fotografieren wenn ich das nicht will.

Gilt das nun aber auch für meinen privaten Pkw?

Es ist ja auch irgentwo, in dem Moment zumindest, mein privater Bereich, in den nicht jeder so ohne weiteres eindringen darf.

Wenn dem so ist, sind die Fotos der Blitzer ja alle illegal, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Autofahrer, der geblitz wurde, seine Erlaubnis für das Foto gibt.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das so funktioniert, denn dann hätten sie bestimmt schon das Gesetz geändert. Aber ich bin kein Jurist und habe von den ganzen Paragrafen-Zeug keine Ahnung, aber vieleicht kennt sich ja hier einer damit aus?

MfG

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14 Antworten

Ich denke das das "Recht am eigenen Bild" bei der Strafverfolgung/Überwachung und Überführung nicht gilt. Bei der Überwachung von Verdächtigen werden ja auch Fotos gemacht und generell sollte die Polizei andere Rechte haben als der kleine Privatmann.

Natürlich kenne ich keine Gesetze dazu, nur durch mein Hobby (www.pixelfeuer.de ;) ) werde ich kaum Fotos mit Leuten veröffentlichen.

Also wenn die das nicht dürfen, dann würdenn die das au´ch nicht machen.... was meinst Du, wieviele Juristen im Jahr geblitzt werden...? die würden mit sicherheit dagegen vorgehen, wenn es nicht legal ist...

Vor allem freut es mich, wenn es auch Mitglieder des Bundestages betrifft... siehe CDU Rauen.... der hat sogar 2 Punktekonten... eins bei der Kreisverwaltung und ein in Flensburg... und noch ein weiteres Verfahren in Bonn steht noch aus... der Führerschein ist schon futsch, da er in Wittlich der Einspruch schon abgewiesen wurde... jetzt in BN geht es noch um weitere Punkteund das Verfahren gegen falsche Verdächtigung... er hatte sein Sohn angegeben. Möchte dieses Forum nicht gegen Ihn benutzen... aber ich hab keine gute Meinung über ihn... und so denken viele die Ihn kennen...

Ich bin ja nicht gegen das Blitzen... aber oft wird ja dort geblitz nur um die Staatskasse aufzubessern....

Bei mir in der Nähe ist eine AB ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.... dann wurde 100km/h aufgestellt... eine Woche später eine Blitzeraktion.... 2 Wochen später wurden die Schilder wieder weggenommen....

Der schnellste war mit 198km/h.... und es ist eine Gefellstrecke wo man sich das Tempo 100 eh schon sehr schwer tut....

Gruß

Epex

Themenstarteram 10. Januar 2007 um 11:57

Wie gesagt, ich kann es mir auch nicht wirklich vorstellen. War auch nur so ein Gedankenspiel zur fortgeschrittenen Stunde bei einer Geburtstagsparty (wäre ja auch zu schön, wenn es so einfach wäre).

Habs auch so aufgefasst... aber es gibt auch einschlägige Foren, wo das durchgekaut wird...

und trotzdem freut es mich, dass der ogte ein Problem hat!

Gruß

Epex

Hallo.

Also mit dem Grund-"Recht am eigenen Bild" hast du grundsätzlich schon recht, nur ist das Blitzen in dem Fall eine zulässige Einschränkung eines Grundrechts auf Grund eines formellen Gesetzes. Hier liegt das Interesse der Allgemeinheit (nämlich "Raser" zu stellen und zur Kasse zu bitten) höher als dein Individualinteresse an deiner "Privatsphäre" und kann somit auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit (geeignet - erforderlich - angemessen) eingeschränkt werden.

Außerdem dürfen diese gemachten Fotos nur für den Zweck der Verfolgung des Vergehens, Straftat, Ordnungswidrigkeit verwendet werden! Da sind die Datenschützer schon hinterher.... ;)

Was du mit dem Fotografieren in der Wohnung gemeint hast, fußt soweit ich weiß auf dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Kannst dich ja mal durch unser Grundgesetz durchwühlen und die einschlägigen Kommentare dazu... :D

Ganz sicher bin ich mir bei der "Unverletzlichkeit der Wohnung" zwar net, aber ich meine das hängt in einem Zusammenhang.

Gruß

Was allerdings ist, dass Passagiere nicht abgebildet werden! Also unkenntlich gemacht sind.

Mein Schwester ist z.B. neben mir im Auto geschwärzt. (8km/h - 15€! Nachts um 2 Uhr in einem Dorf wo ab 20 Uhr alles wie ausgestorben ist! Sch... drauf!)

MfG

Ja, ich glaub da gabs vor ein paar Jahren mal ein Gerichtsurteil oder zumindest Probleme. Bei den meisten wirds halt heim geschickt und wenn die Ehefrau dann öffnet und am Tag der "Längerarbeitens" sitzt Papi mit der blonden Aushilfe Nachts um 2 im Mercedes....nunja :D ;)

"Mein Schwester ist z.B. neben mir im Auto geschwärzt"

Naja, hätte ja auch nicht Deine Schwester sein können, sondern jemand, von dem Du Deiner Frau lieber nichts erzählen wolltest. Das dient also eher dem Schutz Deiner Privatsphäre als dem Recht Deiner Schwester an ihrem Bild.

Zur Verfolgung eines Verstoßes ist es einzig und allein wichtig, zu wissen, wer gefahren ist und wie schnell. Wer die Beifahrerin ist, und was die vielleicht gerade macht (also wenn's jetzt nicht Deine Schwester ist...), ist für die weitere Strafverfolgung eines Geschwindigkeitsverstoßes nicht wichtig, und wird daher auch unkenntlich gemacht.

Ansonsten ist die Geschichte ganz sicher rechtens. Wenn das Recht am eigenen Bild höher gestellt wäre als Strafverfolgung wäre auch die Video- oder Fotoüberwachung an öffentlichen Plätzen oder am Geldautomaten fragwürdig.

Es hat nichts mit dem Schutz der Privatsphäre des Fahrers zu tun! Ob der nun seine Frau betrügt oder nicht ist uninteressant!

Der Beifahrer hat das Recht auf Schutz! Er/Sie hat ja nicht gegen die Strassenverkehrsordnung verstoßen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Der Beifahrer hat das Recht auf Schutz! Er/Sie hat ja nicht gegen die Strassenverkehrsordnung verstoßen.

Jep, so schauts aus!

Wird auch die beifahrer seite geschwärzt,wenn da niemand sitzt.

Habe so ein blitzerfoto gesehen,und mir wurde versichert das zu diesem

zeitpunkt niemand auf dem beifahrersitz gesessen hat.

War bei mir auch schon so! Leerer Sitz war schwarz... Ist ggf. ne Automatik im Computerprogramm???

(Oder haste bedenken??? :D:D)

MfG

am 13. Juni 2010 um 23:51

Hallo,

neulich kam im TV ein Bericht einer Rechtsanwältin die sagte,dass es nicht erlaubt sei auch im öffentlichen Straßenverkehr wie geblitzt zu werden.Man darf keine Fotos von Meschen machen,bevor Diese nicht gefragt wurden.Dies ist eine Gesetzeslücke und da kan man ruhig gegen angehen.Da es aber zu wenig machen und immer gleich bezahlen wird diese Lücke immer leicht übersehen!

Bsp.Ich wurde Innerorts mit 76kmh geblitzt.3Wochen Später kam ein Brief mit einem Bußgeld von 100€ und 3 Pkt.Bin zu meinem Rechtanwalt gegangen wir sind gegen angegangen.Nach nem Halben Jahr wurde alles fallen gelassen! ;-)

Also keine Angst......

Gruß Benny

Zitat:

Original geschrieben von Bennibunny87

...neulich kam im TV ein Bericht einer Rechtsanwältin die sagte, dass es nicht erlaubt sei auch im öffentlichen Straßenverkehr wie geblitzt zu werden. Man darf keine Fotos von Meschen machen,bevor Diese nicht gefragt wurden.

Von dem Mumpitz, der im TV gesendet wird, darfst du allenfalls 10% glauben.

Die obige Meldung gehört zu den anderen 90%.....

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