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BMW 118d F20 geht in Flammen auf
Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas unschlüssig, was ich machen soll, vielleicht hat ja hier schon jemand etwas ähnliches erlebt.
Ende letzten Jahres klingelt plötzlich mein Telefon und meine Frau ist dran.
Sie rief aus dem Auto auf der Autobahn an und erzählte mir leicht panisch, dass das Auto kaum noch auf Gas reagiere und es auch etwas seltsam roch.
Sie hat dann auf dem Standstreifen angehalten und als es dann immer mehr seltsam roch, ist sie zum Glück ausgestiegen.
Von außen war dann auch recht schnell der Brand im Motorraum zu erkennen.
Sie hat dann die Feuerwehr gerufen, die auch recht schnell da waren und die Überreste des Autos dann auch löschen konnten.
Nach einiger Wartezeit auf der Autobahn (inzwischen war ich dann auch dort eingetroffen) kam ein von der Polizei gerufener Abschleppwagen und hat das Wrack aufgeladen und weggefahren.
Lange Rede, gar kein Sinn: Wiederbeschaffungswert (~ 16000 €) minus Restwert (~ca. 300 Euro) wurde von der Teilkasko erstattet. Nicht erstattet wurden die Bergungskosten, der für 4 Wochen benötigte Mietwagen usw in Höhe von ca. 4000 Euro... Laut Gutachten (beauftragt durch die Versicherung) ist die Brandursache aufgrund des total ausgebrannten Motorraums nicht ermittelbar.
Der 118d Bj2017 war von der Rückrufaktion 0011350700 (AGR Kühler) betroffen.
Wir waren damit auch mehrmals in einer BMW Werkstatt, die aber nichts machen konnten, da Ersatzteile nicht lieferbar waren. Mündlich wurden wir aber immer beruhigt, da würde schon nix passieren...
Nun denn, wir waren dann vor ein paar Wochen beim Anwalt und habe durch diesen BMW aufgefordert den uns entstandenen Schaden zu ersetzen.
Heute kam dann "Wir bedauern zutiefst bla bla bla, so ein Brand kann aber alle möglichen Ursachen haben, von uns gibts nichts"
Hat irgendjemand von Euch vielleicht ähnliches erlebt und falls ja, wie hat BMW bei Euch reagiert?
Besten Dank an diejenigen, die bis hier gelesen haben ;-))
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15 Antworten
Habt ihr eine Rechtssschutzversicherung?
Wenn ja, dann hartnäckig bleiben, schließlich wurde BMW gerade aufgrund dieser Brandgefahr zu genau dieser Rückrufaktion AGR verdonnert. Was ihnen natuerlich in die Haende spielt, ist dass die Brandursache offiziell unklar ist. Hier muss der Anwalt/Rechtschutzverischerung dann abschätzen, wie hoch die Erfolgsaussichten sind.
Ich warte auch schon seit mehreren Monaten auf meinen Termin, Mitte Maerz soll das Teil dann da sein und getauscht werden.
Dass Forderungen grundsätzlich erst einmal abgelehnt werden, ist heute normal. Bei jedem, der darauf eingeht, hat es sich gelohnt.
Ob und wie lange die Versicherung einen Mietwagen übernimmt, sollte man allerdings dringend direkt mit dieser klären. Dass die Bergungskosten des Fahrzeugs nicht übernommen wurden, wundert mich allerdings.
Ja, mit dem Anwalt reden wir nächste Woche nochmal (zum Glück haben wir eine Rechtsschutzversicherung).
Ich hatte insgeheim die Hoffnung, dass BMW sich bei "nur" 4000 Euro etwas kulanter zeigt, aber hat ein Premiumhersteller anscheinend nicht nötig.
Die Versicherung hätte Abschleppkosten in die nächste Werkstatt übernommen. Als Abschleppkosten zählen allerdings nur Kosten für potentiell reparable Fahrzeuge. Offensichtliche Totalschäden werden nicht abgeschleppt, sondern geborgen und diese Kosten sind extra zu versichern... genauso sind Mietwagenkosten extra zu versichern... zumindest ist es bei der HUK so
Zitat:
@trolfs schrieb am 22. Februar 2024 um 14:33:09 Uhr:
Nicht erstattet wurden die Bergungskosten, der für 4 Wochen benötigte Mietwagen usw in Höhe von ca. 4000 Euro...
Was ja erstmal völlig normal ist, dafür haftet eine Kasko idR eben nicht. Bist Du im ADAC? Zumindest in meiner Mitgliedschaft sind Bergungskosten enthalten.
Zitat:
@trolfs schrieb am 22. Februar 2024 um 14:33:09 Uhr:
Laut Gutachten (beauftragt durch die Versicherung) ist die Brandursache aufgrund des total ausgebrannten Motorraums nicht ermittelbar.
Und das wird jetzt für Dich die Chancen verschlechtern. Denn: die Versicherung hätte ja durchaus ein Interesse dran gehabt, die Brandursache zweifelsfrei festzustellen - um bei der "richtigen" Ursache vielleicht leistungsfrei rauszugehen.
Zitat:
@trolfs schrieb am 22. Februar 2024 um 14:33:09 Uhr:
Der 118d Bj2017 war von der Rückrufaktion 0011350700 (AGR Kühler) betroffen.
Wir waren damit auch mehrmals in einer BMW Werkstatt, die aber nichts machen konnten, da Ersatzteile nicht lieferbar waren. Mündlich wurden wir aber immer beruhigt, da würde schon nix passieren...
Nun denn, wir waren dann vor ein paar Wochen beim Anwalt und habe durch diesen BMW aufgefordert den uns entstandenen Schaden zu ersetzen.
Heute kam dann "Wir bedauern zutiefst bla bla bla, so ein Brand kann aber alle möglichen Ursachen haben, von uns gibts nichts"
Wie es ja auch das Gutachten bestätigt - man weiß es eben nicht, ergo kann man es auch nicht zweifelsfrei auf ein defektes AGR eingrenzen. Die Verweigerung ist demnach vollkommen logisch. Wobei für mich noch im Raum steht, ob der Hersteller (würde es nachgewiesen das AGR sein) so in der Zahlungspflicht wäre wie wenn Dir ein fremder Unfallverursacher den Schaden zugefügt hätte ... oder eben evtl auch nur den Sachschaden ausgleichen müsste.
Zitat:
@taurus1 schrieb am 22. Februar 2024 um 14:54:19 Uhr:
Habt ihr eine Rechtssschutzversicherung?
Wenn ja, dann hartnäckig bleiben
Bitte, nicht vorgeben dass die das auf jeden Fall übernähme.
Zitat:
@taurus1 schrieb am 22. Februar 2024 um 14:54:19 Uhr:
schließlich wurde BMW gerade aufgrund dieser Brandgefahr zu genau dieser Rückrufaktion AGR verdonnert.
Tja, nur dass das von dritter Stelle beauftragte GA nicht aussagt "es war das AGR-Gedöns" - sondern "keine Ahnung was das war"
Zitat:
@taurus1 schrieb am 22. Februar 2024 um 14:54:19 Uhr:
Hier muss der Anwalt/Rechtschutzverischerung dann abschätzen, wie hoch die Erfolgsaussichten sind.
Und es würde mich schon wundern, wenn die eine Kostenübernahme erklären. Weil nochmal: die Versicherung hat ihren eigenen GA geschickt und hätte auch einen Vorteil davon gehabt wenn im GA stünde: Herstellerfehler, bekannte AGR Problematik, hätte bei rechtzeitiger Lieferung des Teiles verhindert werden können. Ohne Brandursache = kann man BMW nur unterstellen es habe am AGR gelegen. Aber eine Unterstellung (wenn auch durch den Rückruf begründet) ist eben kein Beweis.
Zitat:
@taurus1 schrieb am 22. Februar 2024 um 14:54:19 Uhr:
Ob und wie lange die Versicherung einen Mietwagen übernimmt, sollte man allerdings dringend direkt mit dieser klären.
Kaskoschaden = idR kein Anspruch auf einen Mietwagen. Das ist ein extra-Baustein
Zitat:
@taurus1 schrieb am 22. Februar 2024 um 14:54:19 Uhr:
Dass die Bergungskosten des Fahrzeugs nicht übernommen wurden, wundert mich allerdings.
Kaskoschaden = idR nur Ersatz von Schäden am Wagen. Keine Bergungskosten. Das ist ein extra-Baustein.
Und die Bergungskosten sollte man nicht außer Acht lassen und versichern, das kann sauteuer werden ...
Zitat:
@trolfs schrieb am 22. Februar 2024 um 14:59:28 Uhr:
Ich hatte insgeheim die Hoffnung, dass BMW sich bei "nur" 4000 Euro etwas kulanter zeigt, aber hat ein Premiumhersteller anscheinend nicht nötig.
Das hat nichts mit Premiumhersteller zu tun. Warum sollte irgendjemand was bezahlen, nur weil Du den Wunsch hast? Ohne Beweis oder wenigstens dringenden Hinweis auf ein Verschulden von BMW ist das doch klar - die Anforderung hat etwa den Wert als wenn Du sie an Oma Else schickst. Im Moment wurde nur von Euch behauptet "das war sicherlich das ARG". Dem steht das GA entgegen das sagt "keiner weiß was es war". Und da es eben zahlreiche Möglichkeiten für den Brand gibt, ist die Ablehnung doch nur logisch. Nebenbei dürfte BMW an dem 1er keine 4000€ verdient haben.
Zitat:
@trolfs schrieb am 22. Februar 2024 um 14:59:28 Uhr:
Die Versicherung hätte Abschleppkosten in die nächste Werkstatt übernommen. Als Abschleppkosten zählen allerdings nur Kosten für potentiell reparable Fahrzeuge. Offensichtliche Totalschäden werden nicht abgeschleppt, sondern geborgen und diese Kosten sind extra zu versichern... genauso sind Mietwagenkosten extra zu versichern... zumindest ist es bei der HUK so
Und das ist ganz normal. Für das künftige Autofahrerleben im Kopf behalten, Bergung kann teuer werden - je nach dem wo Deine Karre hinschleudert kann das auch 5-stellig werden.
Da hast du leider wahrscheinlich in allen Punkten recht :-(
Mal schauen was der Anwalt nächste Woche sagt und vor allen Dingen, ob es dann eine Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung gibt. Falls ja (ich befürchte aber auch was das angeht wirst du recht haben) versuchen wir mal was bei BMW noch geht, sonst wohl eher nicht.
Wobei meine Frau bei dem Thema sehr emotional ist und „BMW auf jeden Fall verklagen“ will… Falls die RS Versicherung das nicht bezahlt, muss ich wohl nochmal versuchen ihr das auszureden
Naja, das ist ja auch insofern verständlich, als sie in der Situation gewesen ist und relativ hilflos daneben stand als die Karre abgebrannt ist. Im Kopf dabei „was hätte mir passieren können“ … ganz klar dass die betzt aus der hilflosen Emotion heraus nicht noch Kosten am Bein haben will und einen Verantwortlichen „hängen sehen will“. Ich kann das 100% nachvollziehen. Kalt emotionslose Beurteilung fällt von meiner Couch aus leichter.
So isses
Es gibt Neuigkeiten. Rechtsschutzversicherung hat Kostenübernahme für die erste Instanz zugesagt. Wir klagen jetzt also, mal schauen.
VCiel Glück
Neuester Stand, erster Termin beim Amtsgericht Anfang September… Ich bin gespannt.
Halte uns gerne auf dem laufenden.
Gab es in der Zwischenzeit noch irgendwelche neuen Erkenntnisse zum Brand?
War da nochmal ein Gutachter dran?
Viel Glück auf jeden Fall für die Verhandlung.
Nein, kein weiterer Gutachter, da das Wrack auch zeitnah nach Polen verkauft wurde (um die Standkosten möglichst klein zu halten). Der Gutachter, den die Versicherung bestellt hat, meinte damals am Telefon, dass ein Brandgutachten auf eigene Kosten gut Fünfstellig kosten könne… da der Kasko Schaden ja von der Versicherung bezahlt wurde und es bei der Klage nur um Folgekosten (und uns Prinzip) geht, wollten wir das nicht auf eigenes Risiko bezahlen.
So, heute Gütetermin... wie erwartet und befürchtet.
BMW steht auf dem Standpunkt, dass aufgrund eines fehlenden Brandgutachtens nicht bewiesen werden kann, dass der AGR Kühler die Ursache des Brandes ist.
"Netterweise" wurde uns angeboten 800 Euro zu erstatten und im Gegenzug eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben.
Das haben wir (war wahrscheinlich nicht schlau) abgelehnt und erwarten jetzt das Urteil im Oktober/November...
Chancen mehr als schlecht.
Verschwiegenheitserklärung und 800€ klingt ja ganz nach
"Wir wissen das unser AGR Kühler zu 99% Schuld ist, aber wir hoffen das es nicht mehr raus kommt und du die Klappe hältst."
Ich drücke dir weiterhin die Daumen!
Ich muss ganz ehrlich sagen - nein, das tut es nicht. Solche Vereinbarungen kommen aus den verschiedensten Gründen zustande und nicht automatisch durch ein "Wissen um die Schuld". Und rauskommen kann ja nicht mehr viel - Beweisstück ist ja weg und es steht nur noch das GA der Zahlung leistenden Versicherung im Raum mit dem Ergebnis "Brandursache nicht ermittelbar". Da geht es einfach darum, dass man abwägt was der ganze Zinnober an Zeit kostet und was man dafür zahlt dass er endet. Und dass über den Prozess nicht gesprochen werden soll - ganz normal.
Nix mit "wir wissen wir sind Schuld" - in der Hauptsache wohl "ey, wir würden das lästige Ding gern beenden und uns lohnenswerteren Dingen zuwenden". Und dazu hat man ein "großzügiges Angebot", natürlich ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein völlig freiwillig und hat im weiteren Verfahren - so die Gegenseite denn weitermachen will - vielleicht einen Vorteil:
"Hey, es steht dass die Ursache nicht ermittelbar ist = uns trifft keine (nachweisbare) Schuld. Trotzdem zahlen wir Dir was, weil wir die schwere Lage verstehen und helfen wollen. Du beharrst auf der Gegenseite auf Deiner unbewiesenen Meinung - dann klag halt und sieh zu wie da alles beweist und gehe in Vorlage. Wir waren ja nett und haben uns gütlich einigen wollen obwohl wir nicht müssten"
Ich bin echt gespannt auf den Ausgang