ForumE90, E91, E92 & E93
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. BMW 3er Leasing

BMW 3er Leasing

BMW 3er
Themenstarteram 22. Mai 2012 um 16:29

Hallo zusammen,

ich bin als Beitragsschreiber neu hier (als Leser schon seit Jahren) und hoffe, dass ich im richtigen Bereich poste.

Ich habe ein Problem und weiß aus der Vergangenheit, dass hier viele fundiertes Wissen haben und hoffe daher auf eure Hilfe!

Der Leasingvertrag meines jetzigen 3er läuft aus und daher hat mein Händler mir ein Angebot für ein Anschlussleasing unterbreitet. Das Angebot war gut, keine Frage und daher habe ich die Bestellung unterschrieben und per Fax zurück geschickt. Die Woche drauf wollten wir uns dann für die Unterzeichnung des Leasingvertrages treffen. So weit so gut...In der Zwischenzeit hat sich im Privaten etwas verändert, so dass ich vom Vertrag zurücktreten wollte. An dieser Stelle möchte ich kurz sagen, dass ich noch nie einen Vertrag widerrufen habe und dass ich es nicht mache, weil ich nen besseres Angebot bekommen habe.

Es hat auch nichts damit zu tun, dass ich es mir nicht mehr leisten kann!!

Nun bin ich dann zu meinem Freundlichen gefahren und hab ihm die Situation geschildert. Die Antwort war "oh das ist schade, aber ich kann nichts machen! es gibt kein Widerrufsrecht mehr bei Privatleasing, das Gesetz hätte sich geändert. Wenn es ne Finanzierung wäre, würde es anders aussehen." Ich könnte vom Vertrag zurück treten und die "Vertragsstrafe" in Höhe von 15% begleichen, dann wär alles erledigt. Erstmal war ich natürlich total von den Socken und war ratlos..er hat mir den Laasingvertrag in die Hand gedrückt zum unterschreiben, weil ich den Wagen (da ja bestellt) sonst bar zahlen müsste.

Es handelt sich um einen vorhandenen Vorführwagen.

Ich hab dann mal mit meinem ehemaligen BMW Händler gesprochen, der sagt, dass es durchaus ein Widerrufsrecht bei Privatleasing gibt.

Im Vertrag und in den AGBs steht nichts von einem Widerrufsrecht..was ja zunächst nicht heißen muss, dass es keines gibt.

Meine Frage daher an euch (vll gibt es ja auch den ein oder anderen BMW Mitarbeiter, der mir einen Tipp geben mag): Veräppelt mich mein Verkäufer nun oder gibt es in der Tat kein Widerrufsrecht bei Privatleasing mehr? Ich werd aus den vielen Beiträgen im Internet nicht schlau. Ich will auch kein Fass aufmachen, wenn ich im Unrecht bin.

Ich bin für eure Tipps sehr dankbar, da es natürlich auch eilig ist.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße

Marc!

Ähnliche Themen
33 Antworten

was für ein leasing ist das den?? BMW Leasing oder von einer anderen geselschaft

 

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 16:45

Sorry, das hab ich wohl nicht deutlich geschrieben.

Es handelt sich um ein Leasing von der BMW Bank. Das Auto ist von einer BMW-NL!

also in meinem Leasingvertrag, stand es ausdrücklich mit dem Widerruf drinn. 

 

Du hast ihn durchgelesen und da stand nix drinn?

 

gretz

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 16:51

Danke für deine Antwort.

Ja, ich habe den Vertrag komplett durchgelesen, ebenso die AGBs. In meinem Leasingvertrag aus 2009 war auch ganz klar eine Widerrufsbelehrung enthalten. Ich hab extra nachgesehen. Mein Freundlicher hat mich dann ja auch ganz klar drauf verwiesen, dass es neuerdings kein Widerrufsrecht gibt und DESWEGEN auch keines im Vertrag vermerkt ist!

Gruß

Widerrufen wird die Finanzierung (Leasing) innerhalb den genannten Fristen der bei Unterzeichnung des Leasingvertrags mit ausgehändigten AGB der Leasing.

Du Widerrufts bei der BMW Bank und teilst deinem Verkäufer mit, dass aufgrund dessen der Vertrag nicht zustande kommt.

Hier steht auch noch etwas dazu.

 

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

was für ein leasing ist das den?? BMW Leasing oder von einer anderen geselschaft

Was spielt das für eine Rolle?

Zitat:

Original geschrieben von KingKamehaMeha

 

Zitat:

Original geschrieben von KingKamehaMeha

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

was für ein leasing ist das den?? BMW Leasing oder von einer anderen geselschaft

Was spielt das für eine Rolle?

da schauen die verträge unterschiedlich aus. Und ich wär jetzt davon ausgegangen, das der leasingvertrag so wie meiner ausgesehen hätte, wenn er von der bmw bank ist. 

 

Das die widerrufsbelehrung weggefallen ist, würd wohl eine gesetzliche änderung bedeuten. Damit wäre dein Link (aus 2009) wohl auch nicht grade hilfreich.

 

Eine Gesetzliche änderung in der Hinsicht ist mir allerdings nicht bekannt.

 

gretz

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Zitat:

Original geschrieben von KingKamehaMeha

 

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Zitat:

Original geschrieben von KingKamehaMeha

 

Was spielt das für eine Rolle?

da schauen die verträge unterschiedlich aus. Und ich wär jetzt davon ausgegangen, das der leasingvertrag so wie meiner ausgesehen hätte, wenn er von der bmw bank ist. 

Das die widerrufsbelehrung weggefallen ist, würd wohl eine gesetzliche änderung bedeuten. Damit wäre dein Link (aus 2009) wohl auch nicht grade hilfreich.

Eine Gesetzliche änderung in der Hinsicht ist mir allerdings nicht bekannt.

gretz

Ich habe auch super viel im Inet gefunden zum Widerrufsrecht. Aber nichts, was mir diese "Gesetzesänderung" näher bringt, auf die sich die NL beruft. Er sagte ja explizit, dass es den Widerruf bei Finanzierung noch gilt, neuerdings beim Leasing nicht mehr. Analog den damaligen Regelungen bei Geschäftsleasing...?! Häufig fällt im Inet halt der Begriff "Finanzleasing"

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Das die widerrufsbelehrung weggefallen ist, würd wohl eine gesetzliche änderung bedeuten.

So sieht es aus, darum ist es egal wo der Vertrag unterzeichnet wurde, da dies gesetzlich geregelt ist.

Jetzt mal losgelöst von der Leasing-Geschichte: Bestellung per Fax ist doch Fernabsatzgesetz und damit kann der Kunde vom Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten, oder?

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von KingKamehaMeha

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Das die widerrufsbelehrung weggefallen ist, würd wohl eine gesetzliche änderung bedeuten.

So sieht es aus, darum ist es egal wo der Vertrag unterzeichnet wurde, da dies gesetzlich geregelt ist.

Ja und dann find ich es ARG merkwürdig, dass ein anderer Freundlicher davon nix weiß?!

Hätt ich mal Jura studiert..

Guckt mal hier: http://www.leasing-hilfe.de/fahrzeugleasing.pdf Seite 26! Da ist von einer Änderung zum 11.06.2010 die Rede..aber so wirklich schlau daraus...

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von hornmic

Jetzt mal losgelöst von der Leasing-Geschichte: Bestellung per Fax ist doch Fernabsatzgesetz und damit kann der Kunde vom Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten, oder?

Naja, ich hab den Rest ja im Autohaus gemacht und noch im Original unterschrieben..er hat mir ja die Pistole auf die Brust gesetzt...

am 22. Mai 2012 um 17:13

Das Fernabsatzgeschäft findet keine Anwendung bei Finanzgeschäften (also bei Krediten, Wertpapiergeschäften und wahrscheinlich auch Leasingverträgen)

Zum Stöbern:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html

Zitat:

Original geschrieben von bubbles123

Zitat:

Original geschrieben von KingKamehaMeha

 

 

So sieht es aus, darum ist es egal wo der Vertrag unterzeichnet wurde, da dies gesetzlich geregelt ist.

Ja und dann find ich es ARG merkwürdig, dass ein anderer Freundlicher davon nix weiß?!

Hätt ich mal Jura studiert..

 

Guckt mal hier: www.leasing-hilfe.de/fahrzeugleasing.pdf Seite 26! Da ist von einer Änderung zum 11.06.2010 die Rede..aber so wirklich schlau daraus...

Bist du beim ADAC oder irgendwo anders? Weis nicht ob es immer noch so ist, aber früher hatter der ADAC eine kostenlose erstberatung beim Anwalt bezahlt. Ich denke das fällt auch drunter.

 

Alternativ solltest mal bei der bmw bank selbst anfragen. Auf was die änderung zurückzuführen ist.

 

Die Gesetzesänderung ist hier zu finden, Zum dursuchen fehlt mir grad die zeit:

 

http://www.bgbl.de/.../start.xav?...*[@attr_id='bgbl109s2355.pdf']

 

gretz

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner

Das Fernabsatzgeschäft findet keine Anwendung bei Finanzgeschäften (also bei Krediten, Wertpapiergeschäften und wahrscheinlich auch Leasingverträgen)

 

Zum Stöbern:

www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html

andscheinend doch.... Hängt vom "Vertriebsweg wohl ab". 

 

Jedenfalls führt es SIXT auf:

 

http://www.sixt-leasing.de/.../Leasing-Kilometervertrag-gew.pdf

Siehe widerrufsbelehrung.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312c.html

 

gretz

Deine Antwort
Ähnliche Themen