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Bmw 435i us Import Fahrzeug,Steuern viel zu hoch??

BMW 4er F32 (Coupé)
Themenstarteram 16. Februar 2023 um 13:06

Hallo zusammen,

Ich habe mir vor kurzem ein us Import bmw 435i grancoupe zugelegt. Dieser ist aber in den Steuern sehr hoch da die , co2 Norm hoch ist. Kann man diese irgendwie neu einstufen lassen oder gibt es da keinen Weg dran vorbei.

 

Danke im Voraus

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15 Antworten

Da hast du dir aber ein faules Ei ins Nest geholt. Bei der US Schrottkarre werden Steuern dein geringstes Problem sein. Da würde ich mir an deiner Stelle lieber Gedanken über fehlende Airbags und sonstige Pfuschereien machen.

Das war doch gar nicht die Frage, wenn Du dazu nicht mehr als das Übliche beitragen kannst...

Die Einstufung erfolgt bei der 21G Untersuchung, wo der Wagen seine deutsche Zulassung kriegt. Gewöhnlich gibts ne Standard Schablone, wo genau dieser Wert zu lesen steht. Wird das nicht noch im Termin bemängelt und die deutschen (richtigen) Werte in die Bögen getragen, bleibt Dir nur eine echt auswändige und kostspielige Einzelabnahme.

Aber das ändert leider nichts an Deinen aktuellen Werten, die zur Besteuerung herangezogen werden.

Bei meinem 435i Import wurde damals genau das zum Glück sogar durch den Prüfer so eingetragen und fertig.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 18. Februar 2023 um 00:11:34 Uhr:

bleibt Dir nur eine echt auswändige und kostspielige Einzelabnahme.

Besser in CARFAX investieren und zwar vor dem Kauf. Spart jede Menge Ärger.

Zitat:

@suzyyy schrieb am 18. Februar 2023 um 22:15:58 Uhr:

 

Besser in CARFAX investieren und zwar vor dem Kauf. Spart jede Menge Ärger.

Was hat das mit seinen Abgaswerten zu tun? Gar nix!

Vorher informieren.

Das Thema mit der steuerlichen Einstufung ist uralt.

Nur auf den Vk-Preis schauen reicht nicht. Man sollte schon die Folgekosten bis hin zum schlechten Wiederverkauf einrechnen.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 20. Februar 2023 um 10:44:40 Uhr:

 

Was hat das mit seinen Abgaswerten zu tun? Gar nix!

Oh doch. Wenn er vor dem Kauf gesehen hätte wie der Schnäppchen-Blender vorher aussah, würde er die Schrottkarre stehen lassen und hätte keine Probleme mit den Abgaswerten.

Tatsächlich hat mich die Investition in ein CarFax Gutachten vor dem Schlimmsten bewahrt.

US-Importe schhlagen bei mir seitdem direkt Alarm.

In (laut Carfax) 40% der Fälle, ist ein US import meist ein in Litauen/Polen billig reparierter Totalschaden, der in den USA wegen dem Salvage title nicht wieder hätte gefahren werden dürfen.

Also wenn ich du wäre werter Thread Ersteller würde ich die FIN deines Wagens einmal durchs Internet jagen. Ich bin dadurch damals auf die Auktionsseite der Karre gekommen die ich kaufen wollte. Da hab ich dann das Wrack gesehen, dass es vor der Aufhübschung war.

Falls du da nichts findest, einmal 30€ ins Carfax investieren und hoffen dass der Wagen ein Totalschaden war, da du ja eh Abgasprobleme hast wäre es umso besser, wenn du das ding los werden kannst indem du dem Händler einfach einen Anwalt an den Hals hängst. Der Händler muss im Kaufvertrag nämlich angeben, dass dein Wagen ein Totalschaden war.

Wenn ich der werte Thread Ersteller wäre, würde ich mir die 30€ sparen und einfach direkt einen Bogen um Importe machen. In 99% der Fälle ist etwas faul und was ein Händler muss oder auch nicht, dafür gibt es genügend Ausreden, die du dann vor Gericht klären darfst.

Importe klingen immer günstig, aber der "Instandsetzer",der Transport u auch der Verkäufer haben in der Regel nichts zu verschenken!

Zitat:

Wenn ich der werte Thread Ersteller wäre, würde ich mir die 30€ sparen und einfach direkt einen Bogen um Importe machen. In 99% der Fälle ist etwas faul und was ein Händler muss oder auch nicht, dafür gibt es genügend Ausreden, die du dann vor Gericht klären darfst.

Wie soll der denn jetzt einen Bogen um seinen bereits gekauften Wagen machen??

Einen Totalschaden im Kaufvertrag unvermerkt zu lassen ist vor jedem Gericht verloren, da kann sich keiner rausreden, was ist daran schwer zu verstehen ?

Naja die Argumentation der entsprechenden Händler ist ja die Veräußerung „im Kundenauftrag“ und „Kunde hat nix gesagt Totalschaden“.

Jetzt darfst du dem Händler nachweisen, dass er es trotzdem gewusst hat oder - und dazu gibt es schon Urteile - sich nicht ausreichend informiert hat. Eine Garantie vor Gericht gibt es nicht und es hat nicht jeder die Mittel diesen Weg zu gehen.

Zitat:

@Fregel999 schrieb am 10. März 2023 um 16:59:46 Uhr:

Naja die Argumentation der entsprechenden Händler ist ja die Veräußerung „im Kundenauftrag“ und „Kunde hat nix gesagt Totalschaden“.

Jetzt darfst du dem Händler nachweisen, dass er es trotzdem gewusst hat oder - und dazu gibt es schon Urteile - sich nicht ausreichend informiert hat. Eine Garantie vor Gericht gibt es nicht und es hat nicht jeder die Mittel diesen Weg zu gehen.

Richtig.

Ich würde nie ein Fzg kaufen, das ein gewerblicher Händler im Kundenauftrag verkauft.

Entweder der Händler verkauft mit Gewährleistung oder ich kaufe gleich von privat und lerne so den Verkäufer kennen.

US Import, Im Kundenauftrag und nur Telefonische absprachen. Das sind die Anzeichen für: ich lass den Wagen stehen.

Ist der Kaufvertrag mit der Klausel im Kundenauftrag versehen hat der Ersteller verloren. Sollte das nicht der Fall sein hat er Ansprüche die er auf jeden Fall geltend gemacht werden sollten. Ein Händler muss wissen was er verkauft und auch das es mal ein Totalschaden war. Vor jedem Gericht verliert ein Händler da.

Zitat:

@E87E91F21F36 schrieb am 11. März 2023 um 01:18:55 Uhr:

Ist der Kaufvertrag mit der Klausel im Kundenauftrag versehen hat der Ersteller verloren.

Nicht zwingend.

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