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bmw e32 730 bj 5.88 steuern
Hallo libe BMW fahrer.
habe einen BMW 730i Bj.5/88 gekauft.
im brief steht Schadstoffarm E Schlüsselnr.03
meine frage ist, hat er Eoro1 oder Nur Schadstoffarm bezw.geregelter Kat oder Euro 1 ?? wer kann mich da weiterhelfen.
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12 Antworten
Die Schlüsselnummer 03 ist problematisch. Diese Autos sind nach Anlage XXV StVZO zugelassen worden. Kann (muss aber nicht) mit G-Kat sein.
Steuerlich gilt:
"Sofern durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen ist, dass eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz genannten Anforderungen erfüllt ist und das Fahrzeug vor dem 26.7.1995 mit geregeltem Kat (Antriebsart: Otto/GKat, Schlüssel 51) ausgerüstet worden ist, gehört es der Schadstoffstufe "Euro 1" an." Steuer (wenn diese Bedingung erüllt ist) rund 15€/100 ccm Hubraum.
Andernfalls, d.h. ohne G-Kat sind gut 25€/100 ccm fällig.
Die Euro 1-Einstufung gilt aber nur steuerlich. Die Anlage Anlage XXV StVZO hat gegenüber der US-Norm (Schlüsselnummer 01 oder 02) und gegenüber Euro 1 schwächere Grenzwertanforderungen, daher unterliegen solche Autos selbst mit G-Kat in Umweltzonen einem Fahrverbot.
Siehe auch:
Kfz-Steuer (Bei der Berechnung entsprechend "Euro 1 und vergleichbare" oder "schadstoffarme, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen" ) auswählen.
Hallo mein 730 wahr baujahr 90 und euro norm 1 !Hat um die 550 euro steuern gekostet!
Zitat:
Original geschrieben von g-ride1
Hallo mein 730 wahr baujahr 90 und euro norm 1 !Hat um die 550 euro steuern gekostet!
Kann nicht sein, weil für Euro 1 ca. 15 EUR pro 100 Kubik verlangt werden, das sind rund 450 EUR. E32 hatten 1988 schon auf jeden Fall einen G - Kat, also mindestens Euro 1 (D2 steht im Schein). Nur 1986 gab es meines Wissens nach noch eine Version wahlweise ohne Kat.
Moin,
Du kannst recht leicht feststellen ob ein G-Kat da ist ... denn dann müssen Lambdasonde und Katalysator vorhanden sein. Einen "U-Kat" gab es im E32 nicht. Entweder er wurde ohne Kat ausgeliefert ... oder mit Werkskat. Wenn er ohne Kat ausgeliefert wurde, kann er einen Nachrüstkat haben (Dann steht da irgendwo "Schadstoffarm ab xx.xx.19xx, abweichend von der Erstzulassung). Ohne Kat iss natürlich schlecht (Hat dafür ein paar Pferdchen mehr ) ... Nachrüstkat ... ist Euro 1 und bleibt in den meisten Fällen auch leider Euro1 ... der Werkskat ... dagegen kann auf Euro2 aufgerüstet werden.
Im Zweifel konsultier' eine Werkstatt.
MFG Kester
ja das stimmt waren 450 und nicht 550 euro
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Du kannst recht leicht feststellen ob ein G-Kat da ist ... denn dann müssen Lambdasonde und Katalysator vorhanden sein. Einen "U-Kat" gab es im E32 nicht. Entweder er wurde ohne Kat ausgeliefert ... oder mit Werkskat. Wenn er ohne Kat ausgeliefert wurde, kann er einen Nachrüstkat haben (Dann steht da irgendwo "Schadstoffarm ab xx.xx.19xx, abweichend von der Erstzulassung). Ohne Kat iss natürlich schlecht (Hat dafür ein paar Pferdchen mehr ) ... Nachrüstkat ... ist Euro 1 und bleibt in den meisten Fällen auch leider Euro1 ... der Werkskat ... dagegen kann auf Euro2 aufgerüstet werden.
Im Zweifel konsultier' eine Werkstatt.
MFG Kester
im Brief steht : ab den tag der ersten Zulassung schadstoffarm
Moin,
Dann ist ein Werkskat mit Euro1 drin. Wenn du da nicht eine ganz seltsame Spezies hast ... dann solltest du in einer Werkstatt mit KLR auf Euro2 kommen und gut 50% der Steuern einsparen können.
Also ... flott zur Werkstatt ... Euro2 reinbauen lassen ... gute 200 Euro Steuern zurückbekommen und über die GRÜNE Umweltplakette freuen.
MFG Kester
(ebenfalls 1988er, Euro2 mit grüner Plakette unterwegs )
Die Betonung der "Umweltplakette" ist doch blanke Ironie, oder?
Gerade z.B. Porsche und BMW-Dickschiffe werden (selbst wenn sie motorseitig keinen Feinstaub produzieren) durch Reifen- und Bremsabrieb ordentlich Feinstaub produzieren und zudem viel bereits vorhandenen Staub aufwirbeln - zumindest deutlich mehr als es in kleineren Fahrzeugklassen der Fall ist.
Vom CO2-Ausstoss und Ressourcenverbrauch jetzt mal ganz abgesehen.
Moin,
Dazu mag Ich süffisant sagen ... ICH habe mir die Art und Weise der Fahrzeugbesteuerung nicht ausgedacht. Ich muss nur meine Steuern danach entrichten, was sich der Gesetzgeber da ausgedacht hat.
Und man muss dabei, und das betone Ich immer wieder ausdrücklich, zwischen 2 Dingen trennen !
Das erste sind die Schadstoffemissionen des Fahrzeuges. Das sind, so hat es der Gesetzgeber Anno Tuc mal definiert : Kohlenmonoxid, Stickoxide, unverbrannte Kohlenwasserstoffe und Partikelemission (aus der Verbrennung).
Dazu hat er Grenzwerte erlassen in x mg/km. Erfüllt der große BMW oder der Porsche diese Grenzwerte ... dann erhält er eben diese Steuerklasse und Besteuerung.
Der beim Bremsen etc.pp. entstehende Feinstaub wird hierbei aus einigen Gründen nicht berücksichtigt. Erstens ist es nachgewiesen, das der Feinstaub aus der Dieselverbrennung signifikant KLEINER und damit gefährlicher ist, weiterhin ist dieser Feinstaub aufs stärkste mit sogenannten "Ultragiften" kontaminiert, welche sehr stark Krebserregend sind. Wogegen der Gesetzgeber die gefährlichen Bestandteile z.B. bei Bremsbelägen bereits vor längerer Zeit limitiert bzw. verboten hat (z.B. Asbest) und auch bei Reifen solche Additive bereits limitiert.
Beim Benziner ... ist es so, das die Partikelemission aus der Verbrennung im Grunde ... sehr gering ist (Ausnahme einige Direkteinspritzer).
Die nächste Variante ist das CO2. Der Grund das CO2 diskutiert wird, hat ja wieder einen anderen Hintergrund, der aber jetzt mit den Plaketten nichts zu tun hat. Und ehrlich gesagt ... Ich sehe die Emission und den Ressourcenverbrauch meines Autos, obwohl Porsche, jetzt nicht so kritisch. Zum einen, ist mein Fahrzeug bereits gebaut und für seine Produktion wurden damals bereits Ressourcen verbraucht. Das Fahrzeug zu ersetzen, erzeugt abermals Produktionsressourcenverbrauch. Das lohnt aber erst dann, wenn das Fahrzeug das ersetzt werden soll ... eine gewisse km-Leistung erreicht hat und das ablösende entsprechend Sparsam ist. Hinzu kommt ... und das ist in meinen Augen merklich WESENTLICHER ... es gibt eine gewisse CO2 Produktion, die für jeden Menschen irgendwo vertretbar ist (x Tonnen, kg oder was auch immer). Ob Ich davon nun eben 10L pro 100 km mit meinem Porsche verfahre ... oder in den Urlaub fliege ... denke Ich, sollte Ich und auch sonst jeder selbst für sich entscheiden.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von VW-Hawky
Die Schlüsselnummer 03 ist problematisch. Diese Autos sind nach Anlage XXV StVZO zugelassen worden. Kann (muss aber nicht) mit G-Kat sein.
Steuerlich gilt:
"Sofern durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen ist, dass eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz genannten Anforderungen erfüllt ist und das Fahrzeug vor dem 26.7.1995 mit geregeltem Kat (Antriebsart: Otto/GKat, Schlüssel 51) ausgerüstet worden ist, gehört es der Schadstoffstufe "Euro 1" an." Steuer (wenn diese Bedingung erüllt ist) rund 15€/100 ccm Hubraum.
Andernfalls, d.h. ohne G-Kat sind gut 25€/100 ccm fällig.
Das würde bedeuten, es wird gar nicht mehr zwischen U-Kat und gar kein Kat differenziert?!
Ich habe nämlich vor ein Auto zu kaufen, dass mit U-Kat nachgerüstet und von 00 auf 03 umgeschlüsselt wurde... zahl ich dann also genau so viel wie ohne diese Umrüstung, nämlich 25€/100ccm?
PS: @VW-Hawky: In diversen Beiträgen wird die Möglichkeit für U-Kat Fahrzeuge diskutiert, auch heute noch (also nach 1995) auf G-Kat umzurüsten. Gilt das nur für Modelle mit U-Kat ab Werk? Konkret: Gibt es für den EZ mit Nachrüst U-Kat eine günstige (max 300,-€) EURO 1 Lösung??
PS: @VW-Hawky: In diversen Beiträgen wird die Möglichkeit für U-Kat Fahrzeuge diskutiert, auch heute noch (also nach 1995) auf G-Kat umzurüsten. Gilt das nur für Modelle mit U-Kat ab Werk? Oder wie ist dein obiges Zitat sonst zu verstehehen??
Konkret: Gibt es für den EZ mit Nachrüst U-Kat eine günstige (max 300,-€) Euro 1 Lösung?