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BMW E36 áus der Schweiz - Steuer?

Themenstarteram 17. Oktober 2011 um 11:01

Hallo liebe Leute,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe mir ein E36 mit schweizer Zulassung gekauft. Das ist jetzt schon bald ein Jahr her -.-

Wegen viel Ärger usw. habe ich erst im Juli eine Unbedenklichkeisterklärung erhalten, für die Zulassung im deutschen (das Auto, wurde vom Verkäufer nicht verzollt....).

Lange Rede kurzer Sinn, dass Auto steht jetzt schon fast ein Jahr unangemeldet bei mir rum und jetzt möchte der Zoll über 500 EUR Kfz-Steuer von mir?!

Das kann es ja wohl nicht sein. Laut meiner Info ensteht eine Steuerpflicht erst ab dem Zeitpunkt der Zulassung.

Der Zoll-Heini ist sich selber nicht ganz sicher, da er den Gesetzestext nicht recht versteht, also erhebt er einfach mal den höchstmöglichen Steuersatz.

Habt ihr hier Erfahrung?

Bin total verzweifelt....

Lg

Elisabeth

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12 Antworten

Hui das ist natürlich Ärgerlich.

Hast du dich den schonmal anderweitig erkundigt wie das mit dem verzollen geht?

Verstehe ich es richtig das du Steuern für das Fahrzeug nachzahlen musst weil es schon seit 1 Jahr in Deutschland ist aber noch nicht verzollt ist oder sind die 500€ die Zollgebühren?

Es kann allerdings nicht sein das der Zoll-fuzzi einfach den höchstsatz erhebt weil er den Gesetzestext nicht versteht. Tut mir leid für den Herr aber dann sitzt er am falschen arbeitsplatz oder muss nen Kollegen fragen der das ganze versteht.

Hast du schonmal auf einem anderen Zollamt nachgefragt? Oder mal beim Straßenverkehrsamt nachgehört? Irgendeiner muss ja wissen wie das ganze funktioniert.

Themenstarteram 17. Oktober 2011 um 14:00

Die Zollgebühren habe ich schon gezahlt. Das Auto wurde offiziel Ende Juni verzollt. Das waren "nur" 160 EUR.

Wofür ich die Kfz-Steuer genau bezahlen soll weiß ich nicht.

Das konnte mir der Kerl auch nicht sagen...

Ich meine das Kfz ist ja nicht zugelassen. Es wurde ohne feste Zulassung nach Deutschland gebracht. Ich war einfach zu naiv, dass ist mir klar, aber der Verkäufer hat gesagt, er hätte alles nötige unternommen und ich habe ihm vertraut.

Laut einem gesetztestext, können ausländische Fahrzeug bis zu einem Jahr, steuerfrei, in Deutschland gehalten bzw. genutzt werden.

Aber das trifft auf mich ja auch nicht zu, da das Fahrzeug ja nicht genutzt wurde....

Alles kompliziert und echt bescheiden.

Werde mich wohl mal an einen anderen Zoll wenden oder an die Zulassungsstelle.

Hoffe da kommt was bei raus.

Aber Danke schon mal :-)

 

Steht den im Gesetzestext auch was über nicht Zugelassene Fahrzeuge? Wenn er Ende Juni verzollt wurde hast du jetzt auch den EU Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief um das Fahrzeug Zulassen zu können oder?

Hallo Elisabeth,

leider, leider hat der Herr vom Zoll Recht. Es gab vor ca. 2 Jahren eine Änderung bezüglich der Erhebung der KFZ-Steuer und der Zoll ist dabei Erfüllungsgehilfe der Finanzbehörden, der handelt sozusagen im Auftrag.

Die Steuer wird "vorsorglich" summarisch für ein Jahr im Voraus erhoben am Tag des Grenzübertritts (die möchten das meist sofort in Bar oder Bezahlung per Karte), nicht ab dem Tag der Zulassung. Begründung: Das Finanzamt möchte verhindern, dass durch verspätete Ummeldung importierter Fahrzeuge der neue Besitzer mit den ausländischen Kennzeichen bis zur Ummeldung mehrere Monate quasi steuerfrei unterwegs ist.

Dazu kommt noch ein weiteres Problem. Dein schweizer Fahrzeug besitzt zwar einen "schweizer Fahrzeugausweis und ein Abgasheft", aber zunächst keine Zulassungsbeschenigung Teil1 und Teil2 (Fahrzeugschein und -brief). Daher ist selbst bei Baugleichheit mit einem im Inland zugelassenen Fahrzeug für den Fiskus keine EU-Schadstoffklasse existent (die Schweiz ist ja EFTA)und Dein Fahrzeug wird, bis zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigung, der schlechtest möglichen Schadstoffklasse, das heißt mit der höchstmöglichen KFZ-Steuer zugeordnet.

Sobald Dein Fahrzeug zugelassen ist, erfolgt eine Meldung ans Finanzamt und Du bekommst die zuviel gezahlte Steuer erstattet.

So leid es mir tut, rate ich Dir dringend, die KFZ-Steuer zu bezahlen, das Fahrzeug anzumelden (nach 1 Jahr wird das sicher auch nicht ganz einfach und ich hoffe, Du hast die Papiere komplett, z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung, Warenverkehrsbescheinigung, ...) und Dir danach das zuviel bezahlte Geld zurückzuholen.

Begründung: mit dem Zoll und dem Finanzamt ist nicht zu spaßen und auch, wenn Du nachweisen kannst, dass der Wagen auch mit einem anderen Kennzeichen nicht bewegt wurde, könnte der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben werden. Dabei gibt leider, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Wenn Du noch Fragen hast, helfe ich natürlich gerne, auch bei dem Papierkram der Zulassung, schicke mir einfach eine PN (bin aber leider ab morgen für ein paar Tage unterwegs) und am nächsten Wochenende melde ich mich,

Sternengruß von Ingolf

Themenstarteram 17. Oktober 2011 um 15:45

Ich glaub mit wird schlecht :-(

Oh man, was habe ich mir da bloß angetan.

Gut, dann gucke ich wie ich das Geld zusammenkriege und zahle denen die Steuer. Bei meinem Glück kommen die nämlich wirklich angetanzt und beschuldigen mich der Steuerhinterziehung.

Die Unbedenklichkeitserklärung habe ich schon. Was ist die Warenverkehrsbescheinigung? Oh weh, oh weh...am liebsten würde ich auf der Stelle in den Flieger sitzen und mich nach Mexiko absetzen.

Ich bringe den BMW Anfang nächster Woche zum TÜV (ich habe ewig gebraucht, bis ich endlich mal den passenden Auspuff hatte und den dann auch noch drunter gekleistert hatte). Der blöde Karren bringt mir nur Pech. Gott sei Dank ist mir wenigsten mein E46 treu :-)

Ich habe nochmal dem Zoll geschrieben. Und erwarte von denen, bevor ich zahle, eine entsprechende Erklärung warum ich zahlen soll. Ich meine der zuständige Typ hat keinen blassen Schimmer. Er vermutet ja nur.

Wenn die mir alles genau erklären, wie und warum zahle ich auch. Das habe ich auch geschrieben. Ich bin aber nicht bereit einen solchen betrag zu zahlen, aufgrund einer Vermutung -.- Nö, da bin ich stur.

Na also jetzt weißt du wenigstens warum du zahlen musst.

Ich würde mich mit ES IB 1986 in verbindung setzen er scheint sich damit ja gut auszukennen und kann dir bestimmt weiterhelfen.

Wenn du das ganze geschafft hast wäre ne Rückmeldung ganz toll.

Hallo Elisabeth,

auch wenn ich keine Prozente vom Fiskus bekomme, würde ich Dir raten, die Steuer umgehend zu bezahlen. Die dafür maßgebliche gesetzliche Regelung ist das "Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze (KfzStNGuaÄndG)" mit Geltung ab dem 01.07.2009, Artikel 3 "Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung" in der "Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (Bundesgesetzblatt I S. 3856),§§ 1+2, da heißt es u.a.:

1. § 1 Absatz 1

„(1) Örtlich zuständig ist ... 2. bei ausländischen Fahrzeugen a) zur steuerlichen Abfertigung beim Eingang in das Inland die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde, in deren Bezirk die Hoheitsgrenze mit dem Fahrzeug überschritten wird, b) im Übrigen die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde, die zuerst mit der Sache befasst wird;

§ 2 Mitwirkung der Zollbehörden

Für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bei ausländischen Fahrzeugen und bei widerrechtlicher Benutzung nehmen die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörden die Amtshilfe der Zollstellen an der Grenze und der von den Bundesfinanzdirektionen bestimmten Zollstellen im Innern in Anspruch. Zollstellen im Innern, die für die Mitwirkung bei der Steuererhebung für ausländische Fahrzeuge bestimmt sind, die im innergemeinschaftlichen Straßenverkehr in das Inland eingehen, sind von den Bundesfinanzdirektionen unter Angabe des Zuständigkeitsbereichs amtlich bekannt zu geben."

Dich betrifft dann noch im Besonderen §8:

„Stellt die bisher für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde bei einer Fahrzeugveräußerung im Sinne des § 5 Absatz 5 des Gesetzes fest, dass das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt für den Erwerber zugelassen wurde, teilt sie diese Feststellung der neu für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig gewordenen Behörde mit, damit der zutreffende Beginn der Steuerpflicht für den Erwerber festgesetzt werden kann."

So, jetzt möchte ich es mal nicht übertreiben mit den §§§, aber Du wolltest ja wissen, wo es steht... ;)

Einen mitleidsvollen Sternengruß sendet Dir Ingolf

Themenstarteram 24. Oktober 2011 um 14:32

Ich habe dem Zollmensch einen langen netten Brief geschrieben.

Und jetzt muss ich keine Steuer zahlen, wenn ich nachweisen kann,

dass das Auto, seit seiner Abmeldung in der Schweiz, nicht mehr zugelassen war.

Ich habe keine blassen Dunst, wie ich das nachweisen soll, aber mir wird schon was einfallen :D

Ein kleiner Erfolg.

Ich sende dem Typ die schweizer Papiere, auf dem das Annulierungsdatum steht. Wenn das nicht reicht muss ich mir was anderes überlegen.

Evtl. über die Zulassungsstelle. Das die mir bescheinigen, dass für das Kfz mit der Ident.Nr. XY keine Zulassung vorngenommen wurde.

Mal guggä^^

Themenstarteram 21. November 2011 um 10:30

Ich habe es geschafft !!!

Ich muss die Steuer nicht zahlen.

Da das Auto bereits abgemeldet war, als es nach Deutschland eingeführt wurde ist keine Steuer fällig.

Ich bin so erleichtert. Aber da zeigt sich wieder mal, dass es was bringt, wenn man hartnäckig ist und nicht gleich zu allem ja und Amen sagt.

Hätte ich das Geld sofort übwiesen hätte sich der Staat gefreut und ich wäre zu unrecht 500 EUR losgewesen.

Haha!

Glückwunsch

Und danke für die Rückmeldung...

Oh man, endlich mal was positives..............

Glückwunsch.

Servus

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