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BMW Leasing - KM-Leasing oder Restwert?
Hallo,
ich habe mir einen neuen BMW 320d bestellt. Der Wagen soll nächste Woche geliefert werden. Die Finanzierung wird über BMW-Leasing erfolgen.
In den Verkaufsgesprächen machte ich dem Händler klar, dass es mir sehr wichtig ist, dass ich die Möglichkeit habe, den Wagen nach den 36 Monaten zu übernehmen.
Nach langem Überlagen vertraute ich der Empfehlung des Verkäufers und habe das Kilometer-Leasing unterschrieben. Ferner habe ich Geschäftsleasing gemacht, weil es da nach Aussage des Verkäufers "keine Unterschiede gibt".
Inzwischen habe ich gelesen, dass nur bei Privatleasing die Möglichkeit besteht, den Wagen nach der Leasingzeit zu übernehmen. Dazu muss aber zusätzlich ein Andiehnungsrecht vereinbart werden. Natürlich bin ich etwas enttäuscht, dass mich der Verküufer nicht gleich darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Übernehme nur bei Privatleasing möglich ist. Ich werde darauf drängen, dass der Leasingvertrag dahingehend noch geändert wird - und zwar noch vor Auslieferung des Wagens.
Nun meine Fragen an Euch:
Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Übernahme des Wagens nach der Leasingzeit gemacht? Speziell bei BMW.
Gab es Probleme mit einer Übernahme, auch wenn kein Andiehnungsrecht vereinbart wurde?
Ist das KM-Leasing auch bei der späteren Übernahme des Wagens die günstigere Variante, da angeblich der dann zu zahlende Restwert niedriger ist als bei dem Restwertleasing?
Wie hoch war bei Euch in der Vergangenheit der Restwert des Wagens nach 36 Leasingmonaten? Laut BMW-Verkäufer wird dieser (wenn überhaupt) höchstens 50% des NP sein. Sixt rechnet hier mit ca. 60%. Dafür sind aber die Leasingraten bei Sixt mit Restwertleasing deutlich günstiger.
Danke für Eure Antworten
Klaus
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22 Antworten
Re: BMW Leasing - KM-Leasing oder Restwert?
Zitat:
Original geschrieben von kgr
Ferner habe ich Geschäftsleasing gemacht, weil es da nach Aussage des Verkäufers "keine Unterschiede gibt".
Bei Privatleasing gibt es ein 2-wöchiges Widerrufsrecht, auf welches explizit hingewiesen werden muss. Dieses wäre, so erscheint es, in dem vorliegendem Fall sicherlich angebracht gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von kgr
Nun meine Fragen an Euch:
Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Übernahme des Wagens nach der Leasingzeit gemacht? Speziell bei BMW.
Bei Rückgabe:
Das Kfz. wurde bei BMW von einem DEKRA-Sachverständigen auf Gebrauchspuren, Bremsen- und Reifenverschleiß, Vorhandensein des Serviceheftes und wesentliche Funktionsfähigkeit untersucht.
Übernahme wäre ohne Besichtigung des Kfz. möglich gewesen. Es handelte sich allerdings um BMW Privatleasing. Ich hatte zudem den subjektiven Eindruck, dass eine Übernahme BMW entgegenkommt, da diese dann keinen weiteren Gebrauchtwagen auf dem Hof stehen haben.
Zitat:
Original geschrieben von kgr
Ist das KM-Leasing auch bei der späteren Übernahme des Wagens die günstigere Variante, da angeblich der dann zu zahlende Restwert niedriger ist als bei dem Restwertleasing?
Bei der km-Abrechnung/risikolosem Andienungsrecht (Privatleasing) kann das Kfz. zum kalkulierten Restwert erworben werden. Inwiefern Anzahlung, Raten (ggf. höher?) und Restwert insgesamt günstiger sind, hängt sicherlich vom individuellen Angebot ab, jedoch besteht der Vorteil m. E. in dem fixierten Restwert (Mehr-/Minderkilometer werden nur bei Rückgabe berücksichtigt).
Wenn Du den Wagen behalten möchtest, wäre vielleicht auch eine 3-Wege-Finanzierung bzw. BMW-Select überlegenswert gewesen.
MfG
Uhu
BMW Leasing als auch Finazierungen sind nicht das was man günstig nennt.
6,99% auf einen Neuwagen, kenn ich besser
50% bis 55% REstwert nach 3 Jahren kann schon hinkommen
Grüße
Zonsel
Hallo Klaus,
bei einem Restwertleasing kannst du auf die Übernahme zum Restwert bestehen. Beim KM Leasing nicht.
Ich habe vor einigen Monaten mit BMW geschäftlich im Bereich Leasing zu tun. Hier ging es auch um die Übernahme eines heute geleasten BMW´s nach dem Ablauf des KM Leasingvertrages.
Hier war die Aussage klipp und klar, das BMW keine Verträge mit Andienung hier abschließen wird. Allerdings kann man am Ende der Laufzeit das Fahrzeug käuflich erwerben - zu dem dann üblichen Marktpreis.
Zu deiner Frage mit dem KM Leasing: Es gibt beim KM Leasing keinen Restwert (zumindest keinen offiziellen). Es gibt hier nur einen Wert zu dem der Händler das Fahrzeug von der Leasingges. übernehmen kann oder muss. Er ist nicht verpflichtet es zu diesem Preis an dich zu verkaufen. Folglich ist das KM Leasing bei Übernahme des Fahrzeuges i.d.R. teurer und unkalkulierbarer (ohne Kaufoption) während beim KM Leasing am Anfang schon die Gesamtkosten feststehen.
Wenn es dir wichtig war das Auto am Ende zu übernehmen hast du den falschen Vertrag abgeschlossen. Und auf das Gedächnis und Worte von Autoverkäufern kann man sich nicht verlassen - was ich selbst schon am eigenen Leibe erfahren musste.
cu
peter
Vielen Dank für Eure Infos und die guten Tipps.
Der Wagen steht seit heute (Dienstag) beim Händler. Am Freitag wird er zugelassen und ich kann ihn abholen.
Der Händler wird den Leasingvertrag noch auf Privatleasing umschreiben und auch das Andiehnungsrecht in den Vertrag mit aufnehmen. Somit sollte es zumindest keine Probleme geben, dass ich den Wagen übernehmen kann.
Ob der tatsächliche Restwert (Händler-Einkaufspreis) bei KM-Leasing dann günstiger ist als der KALKULIERTE Restwert bei einem Restwertleasing, wird in 36 Monaten dann die große Frage und Überraschung sein.
Grüße
Klaus
@kgr
Warum hast du keine Finanzierung an Stelle von Leasing gewählt, wenn du den Wagen doch sowieso übernehmen möchtest?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@kgr
Warum hast du keine Finanzierung an Stelle von Leasing gewählt, wenn du den Wagen doch sowieso übernehmen möchtest?
Habe mir berechnen lassen, dass in meinem konkreten Fall das Leasing steuerlich etwas günstiger ist. Die Berechnung ist auch seriös, neutral (nicht BMW) und wohl richtig.
Aber es stimmt schon, alle Finanzierungsvarianten habe ich nicht berücksichtigt. Interessant klingt auch die 3-Wege-Finanzierung bzw. BMW-Select, die UHU oben bereits erwähnt hat. So what, die Sache ist durch ... bis zum nächsten Autokauf ín ca. 4-5 Jahren.
Mögen all diese Hinweise wertvolle Informationen für diejenigen sein, die noch vor der Entscheidung der richtigen Finanzierung stehen.
pantherchen
also jedesmal wenn ich lese, dass peter panther etwas schreibt geht mir die schnur hoch. sorry, dass ich dir das sagen muss. Du magst ein ganz feiner Kerl sein, aber Du erinnerst mich an James Dean... Denn sie wissen nicht was sie tun...
P.Panther-Zitat:
"bei einem Restwertleasing kannst du auf die Übernahme zum Restwert bestehen."
Nein,Nein,nein. dies ist von Gesetz her schlechterdings nicht erlaubt.
Siehe bitte einfach beim Teilamortisationserlass nach, da hast Du es schwarz auf weiss.
In keinem Leasingfall - Peterchen - in wirklich keinem Fall - ist dies ein Recht des Leasingnehmers. Es gibt lediglich ein Recht des Leasinggebers, der den Leasingnehmer verpflichten darf, das Auto zu übernehmen.
Und dies unabhängig vom Status, also ob der Kunde privat oder gewerblich least.
Es gibt bei manchen Leasinggesellschaften die Möglichkeit, eine Drittkäufererklärung zu erhalten. In dieser kann der Leasingnehmer bestimmen, dass ein Dritter (Vater, Gattin, Freund...) das Fahrzeug zum Restwert + geltende Mehrwertsteuer (+ evtl Bearbeitungsgebühr oder GW-Garantie oder wasauchimmer) kaufen darf, aber nicht muss....
Vielleicht meintest Du ja das.
Das ist aber kein Rechtsanspruch, den man einfordern kann, sondern ein Kundenbindungsinstrument / eine Abschlusserleichterung.
Lieber Peter Panther, ich meine es nicht bös mit Dir, ich meine es nur gut mit den Leuten, die hier Hilfe suchen: Hör auf Halb- und Unwahrheiten zu verbreiten. Diese bringen denjenigen, die hier Hilfe suchen, nur Verunsicherung.
Es ist nicht meine Art, jemanden öffentlich anzugehen. Aber, es gibt wenig Leute, die sich so fleissig beteiligen und dabei doch so wenig wissen.
Sorry, Pantherchen. Ich hoffe, Du hast trotzdem einen wundervollen Tag, auch nachdem Du das hier gelesen hast.
Wenn Du etwas zu dem Thema lesen willst und danach in diesem Forum etwas beitragen willst:
Ich habe jede Menge Links zu dem Thema eingesammelt.
Diese findest Du alle hier unter den Leasingvorteilen vor allem die Vorteile beim Privatleasing, die hier immer so vernachlässigt werden, dass man dafür einfach mal eine Lanze brechen muss:
Leasingvorteile-blog
Damit Du nicht denkst, Du findest da nur meine subjektive Meinung, die Deiner Meinung entgegensteht: Dort sind viele Links zu Artikeln in der SZ, der Autobild, Wikipedia, diversen Anbietern etc. rund um das Thema. Und durchaus auch kritische.
Es ist schliesslich nicht immer so, dass Leasing vorteilhafter als Finanzierung oder Barkauf ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Viel Spass beim Le(a)sen.
Jochen
Jochen mein Schatz,
"ehe man den Kopf schüttelt, sollte man sich vergewissern das man einen hat"
Die Mitarbeit bei einem Leasingunternehmen - was ich selbst habe feststellen müssen - qulifiziert jemand noch lange nicht der Fachkenntnis darüber. Was ich bisher von dir gelesen war zwar meiner Meinung nicht falsch (das meiste deiner Aussagen kann ich durchaus unterschreiben) aber doch sehr oberflächlich sowie meistens irgendwo abgeschrieben und zeigt kein fundiertes Wissen weder steuerlich noch hast du dir die Mühe gemacht z.B dieses Urteil zu finden. (AG München AZ: 141 C 27942/01)
Dann wäre dir spätestens beim (so wie ich dich einschätze) 2. Nein bedenken gekommen und du hättest es nicht 3 mal (und auch noch fett) schreiben müssen.
Auch sollte wenn man Begriffe wie "Teilamortisationserlass" verwendet, auch wissen um was es bei diesem geht. Dieser Erlass des Finanzministeriums von 1975 regelt die steuer- und bilanztechnische Verfahrenweise des Leasing und keinerlei Zivilrechtlichen Belange. Ein steuerliches Verbot einer Kaufvereinbarung beim Abschluss eines Leasingsvertrages und ein zivilrechtliches Recht zum Kauf am Ende sind 2 vollkommen unterschiedliche Dinge. Das lernt man - wenn man ihn denn hat - schon im kleinen BGB-Schein.
Und mein Junge, Du solltest dir auch die Mühe machen, wenn du schon hier so herum polterst - wenigstens den Namen richtig zu schreiben.
In diesem Sinne und das nächste Mal bitte mit etwas mehr Nachdenken....
cu
pp
Dein Urteil
Hi pp.
das angegebene Urteil ist bekannt. Hat aber nichts mit Recht auf Erwerb im Generellen zu tun.
Es bedeutet, dass ein LG das Auto nicht zu einem Preis einer Person X veerkaufen darf und dem LN dadurch ein Schaden entsteht. Sollte ein Fahrzeug vom LG zu einem Preis angeboten werden, so muss dieses Fahrzeug auch dem LN zu diesem Preis angeboten werden. Nix da von wegen Recht auf Kauf, sorry.
Im konkreten Fall des Amtsgericht Muc wurde ein Porsche unter Restwert an einen Drittem, X, verkauft, ohne dass der LN kaufen durfte. Den Schaden zwischen Verkaufspreis und Restwert trug der LN. Dies war klarerweise und gottsiedank nicht statthaft.
Zu TA-Erlass:
Da der TA-Erlass die Bedingungen für die Bilanzierung (und damit die AfA) beim LG regelt, wird der LG diese Massgaben in sein Geschäftsgebahren aufnehmen, damit er die Refinanzierung/-kapitalisierung über die AfA gewährleistet. Somit ist der LG gezwungen, diesen steuerrechtliche Zwang in kv-rechtliche Gestaltung zu übernehmen.
Fragen zur Person / Berufserfahrung / Expertise von e-Sixt herself beantwortet Dir gerne:
mein blog(g)
Hi Jochen,
die Interpretation des Urteils ist durchaus etwas anders.
z.B. http://www.rp-online.de/app/rechtsdb/text.php?id=1559&w=auto
Das Urteil ist m.E. immer anzuwenden wenn der LN beim Restwertleasing das Fahrzeug zum Restwert übenehmen möchte und der LG das im Hinblick auf ungültige AGB´s oder steuerliche Gründe dies verwehren will. Da der LN in diesem Falle die Differenz zwischen dem RW und dem tatsächlichen Erlös zahlen müsste - entseht ihm hierdurch i.d.R ein Nachteil.
Natürlich kann es sein, das LG bei Restwertleasing nie unter dem Restwert verwerten (was aber nicht so ist) - dann trifft deine Aussage natürlich zu 100% zu.
Im Hinblick auf deine Reputation möchte ich nur sagen, das es normalerweise nicht meine Art ist diese bei jemanden anzuzweifeln und mir dies auch vor deinem vorletzten - unqualifizierten und ich finde sehr unsachlichen, persönlich beleidigenden- Beitrag auch nicht in den Sinn gekommen wäre.
cu
pp
Tut mir Leid fuer diese "Leichenschaendung", aber die SuFu hat mich auf diesen alten Thread gebracht. Und vielleicht meldet sich der TE ja wieder zu Wort, denn die 3 Jahre Leasingdauer naehert sich so langsam dem Ende. Gerade in Punkot Restwert haette ich gerne ein paar mehr Informationen.
Hintergrund: ich habe gerade einen Leasingvertrag und das "Kleingedruckte" von BMW Financial Services vor mir liegen und bin natuerlich etwas zoegerlich. Ich konnte ebenfalls nichts vom Ankaufrecht lesen, und der konkrete Restwert interessiert mich auch!
Hi
ich bin zwar nicht der Frederöffner, aber ich hoffe ich kann dir weiterhelfen.
Wenn du keinen Restwert im Vertrag stehen hast, gibt es auch keinen - zumindest keinen den du offiziell erfahren wirst. Bei dir handelt es sich dann um einen Vertrag im KM Leasing. Dieser wird den vertraglichen Bedingungen (mehr/minder KM, evtl Schäden oder Unfälle etc) mehr oder weniger nach deiner Zufriedenheit abgerechnet. BMW bzw dein Händler der das Fahrzeug übernehmen muss, wird dir dann sicherlich gerne ein Gebrauchtwagenangebot für das Fahrzeug machen.
Je nach Leasingvertrag, Verhandlungsgeschick und Marktpreis des Fahrzeugs legst du dann drauf oder kannst günstig ein Fahrzeug erwerben.
Ein Ankaufsrecht (es sei denn du hast es schriftlich vereinbart) gibt es beim KM Leasing nicht!
grüßle
peter
moin,
ich hatte 2005 einen Volvo mit restwertleasing mir angeschaft.
da stand im vertrag der zum ablauf der leasingzeit festgelegte
restwert. und den galt es am ende zu bezahlen. nur war es dann
echt nervig den wieder loszuwerden. sprich wenn du alle paar jahre
ein neues auto fahren willst fährst du mit KM leasing besser. da hast
du nicht das theater mit kaufen und verkaufen und kannst die mon.
kosten als dauerhafte fixkosten sehen.
und wie schon einer vorher schreibt wenn du nach dem KM leasing
das Auto übernehmen willst zahlst du nicht den restwert, sondern
den marktwert!!!
borstel
Leichenschänder! ;-)
Falls der neue Aufruf des Threads wieder der Klärung der Themenfrage dient, sage ich auch mal was dazu...
Zitat:
Original geschrieben von borstelnator
moin,
ich hatte 2005 einen Volvo mit restwertleasing mir angeschaft.
Ziel eines Leasings ist ja in den wenigsten Fällen, das Auto am Ende der Vertragslaufzeit zu kaufen, wobei es Leasings gibt, die günstiger als eine Finanzierung sind, man muss bloß das Vorkaufsrecht nach Ablauf der Leasingszeit bereits beim Vertragsschluss regeln.
Viele wollen ihr Auto einfach nur problemlos abgeben, und genau da patzt oft das Restwertleasing. Wird der (per Glaskugel) angepeilte Restwert nicht erreicht, zahlt der Kunde am Ende noch drauf, denn er trägt das volle Risiko für den Fall, dass der Restwert wegen der Marktentwicklung oder anderer Ursachen niedriger ist, als erwartet.
Beim KM-Leasing, was man als Privatmann ausschließlich abschliessen sollte, muss man sich hingegen nur an die vereinbarten km-Laufleistungen halten. Tut man dies nicht, kann man sich leicht errechnen, was pro km zu viel (2.500 drüber gelten als kostenfreie Karenz) an Nachzahlung anfällt. Kalkulierbare Kosten also.
Natürlich muss bei beiden Leasingarten der Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe gut sein, bzw. dem Alter entsprechen und nicht übermäßig beschädigt sein. Leichte Steinschläge, Kratzer ud Abnutzung im Innenraum etc. sind also normale Gebrauchsspuren, worüber man natürlich auch wieder streiten kann, aber ein guter Händler will ja nicht den Kunden vergraulen, man wird sich also in der Regel gut einig.
Gruß, Michel