1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 4er
  6. F32, F33, F36, F82, F83
  7. BMW M4 Einfahrkontrolle überzogen (Gebrauchtwagen)

BMW M4 Einfahrkontrolle überzogen (Gebrauchtwagen)

BMW M4 F82 (Coupe)
Themenstarteram 8. Juli 2019 um 14:39

Hallo,

ich habe mir letzte Woche ein M4 CP mit BJ 07/17 bei einem BMW Vertragshändler gekauft. Beim Kauf habe ich extra auch nachgefragt ob die Einfahrkontrolle ordnungsgemäß durchgeführt wurde, dies hat der Verkäufer bejaht.

Ich selbst habe das leider nicht nachgeprüft sondern auf die Aussage des Verkäufers vertraut...

Heute ist mir jetzt aufgefallen, das die EFK erst bei 6.000KM durchgeführt wurde also um 4.000KM überzogen wurde.

Ich habe noch bis 07/20 Neuwagengarantie und bis 07/22 Premium Selection Garantie.

Jetzt meine Frage ist die Garantie gefährdet durch die überzogene EFK und was sollte ich jetzt am besten tun? Darauf hoffen das in dieser Zeit nix am Auto ist oder jetzt sofort mit dem Händler nochmal in Kontakt treten?

Beste Antwort im Thema

Der Serviceberater stellt einen Kulanzantrag an BMW und die lehnen das ab, oder genehmigen es. Der :) wird dir auf keinen Fall das mit der Kulanz bestätigen, weil er es nicht kann.

77 weitere Antworten
Ähnliche Themen
77 Antworten

Würde nochmal mit dem Händler in Kontakt treten und die Lage besprechen. Und versuchen mir das schriftlich zu geben. Im Falle einer Garantieleistung. Habe es selber erlebt das das gesprochene Wort nach vier Wochen nichts mehr wert ist.

Es geistern diverse Geschichten herum, in denen Kulanzleistungen (nicht Garantie oder Gewährleistung) verwehrt wurden, weil Service Intervalle nicht eingehalten wurden. Daher ist es durchaus vorstellbar, dass Dir das irgendwann auf die Füße fällt. Allerdings obliegt es eh der Gnade des Service Beraters, was auf Kulanz durchgeht und was nicht.

Daher suche in jedem Fall das klärende Gespräch mit dem Händler und lass Dir schriftlich bestätigen, dass die verspätete Einfahrkontrolle keinen Einfluss auf die Garantien (und idealerweise etwaige Kulanzleistungen) hat.

Der Serviceberater stellt einen Kulanzantrag an BMW und die lehnen das ab, oder genehmigen es. Der :) wird dir auf keinen Fall das mit der Kulanz bestätigen, weil er es nicht kann.

Sehe ich auch so. Trotzdem würde ich mich mal unverbindlich an die AG wenden. Kommt da dann eine offizielle (&negative) Aussage, dann würde ich den Verkäufer nochmals aufsuchen.

Wird allerdings schwer werden Ansprüche durchzusetzen…

Ich drücke dir die Daumen!

am 8. Juli 2019 um 16:16

Du hast ja ein Rücktrittsrecht, dass Du in die Waagschale werfen kannst. Imho ist der Vertrag nichtig, da unter falscher Ausgangslage getätigt. Würde SCHRIFTLICH darauf hinweisen, Termin setzen, Folge ankündigen, Rücktritt...)

am 8. Juli 2019 um 17:28

Ich würde das Auto wieder zurückgeben. Erstens hat diese EFK ja irgendeinen Sinn, d.h. das Auto hat schon gelitten. Und wenn die Garantie dann mal vorbei ist, wird sich bei denen auch keiner mehr daran erinnern, dass Du das Mal angemerkt hast. Außerdem hat er Dich angelogen. Hallo?!

Stimme den Vorrednern zu. Das Risikio im Kulanzzeitraum würde ich nicht eingehen, vor allem wenn so extrem überzogen wurde

am 8. Juli 2019 um 18:04

Zitat:

@a-tonic schrieb am 8. Juli 2019 um 18:16:44 Uhr:

Du hast ja ein Rücktrittsrecht, dass Du in die Waagschale werfen kannst. Imho ist der Vertrag nichtig, da unter falscher Ausgangslage getätigt. Würde SCHRIFTLICH darauf hinweisen, Termin setzen, Folge ankündigen, Rücktritt...)

Ein Rücktrittsrecht bestünde nur im Fernabsatz oder bei erheblichem Mangel. Der TE sollte erst mal seinen Händler bzw. BMW kontaktieren.

Themenstarteram 8. Juli 2019 um 18:40

Habe mich jetzt mit dem Händler in Verbindung gesetzt und warte auf eine Rückmeldung.

So einfach den Wagen zurück geben geht ja nicht oder?

am 8. Juli 2019 um 18:40

Kein 14-tägiges Rückgaberecht?

am 8. Juli 2019 um 18:57

Zurückgeben geht vermutlich immer. Es kostet halt etwas Nutzung, Aufwand, etc. Wenn nicht „sittenwidrig, arglistig. Etc., etc.“ sowieso individuelle Prüfung nötig.

Zitat:

@Chavarra schrieb am 8. Juli 2019 um 20:40:20 Uhr:

Kein 14-tägiges Rückgaberecht?

Nein, aber er kann theoretisch schon den Vertrag anfechten.

Die EFK ist ja eindeutig NICHT ordnungsgemäß durchgeführt worden. Bin zwar kein Spezialist aber anfechten geht auf jeden Fall. Ist das nicht ein Sachmangel?

Ist ja auch die Frage wie es dem Diff geht wenn da mit dem Einfahröl richtig gas gegeben wurde.

Was mich allerdings wundert 4.000km poppt immer die Serviceanzeige auf... Das man es dann nicht macht ist wirklich unverständlich.

Vielleicht war das ein Werkswagen und dem Fahrer egal, weil er den eh nach 6 Monaten wieder abgibt, solche gibt's auch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 4er
  6. F32, F33, F36, F82, F83