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BMW M5 Touring - angeblich Entfall 0,5% Versteuerung ab 10/25

BMW M5 G90/G99
Themenstarteram 11. März 2025 um 18:47

Hallo community,

Folgende Frage zur Versteuerung des aktuellen M5 Touring, den ich gedenke, zu bestellen.

Bisher war mein Kenntnisstand für 2025 dass man für Hybridmodelle im Geschäftsleasing zu 0,5 % versteuern kann. Wenn das Auto entweder 80 km rein elektrisch oder aber < 50 g CO2 Emission auf 1 km liegt. Konkret bedeutet, dass lediglich eine der beiden Vorgaben gegeben sein muss.

Beim 2025 er M5 verhält es sich nun, so dass er mit etwa 64 km rein elektrischer Reichweite dieses Kriterium nicht erreicht, aber, dass die mittlere Gewichtung des CO2 Verbrauch es mit 45 g/Kilometer ja unter die geforderten 50 g/Kilometer schafft welche für 2025 gelten.

Daraus hätte ich jetzt abgeleitet, dass für das Jahr 2025 die 0,5 % Versteuerung geltend gemacht werden kann da das Fahrzeug ja dieses Kriterium erfüllt.

Nun erzählt mir mein Freundlicher, dass wohl ab dem 1.10.2025 neue Vorschriften eingeführt werden sollen, zu der ich bisher im Internet keine Informationen finden konnte.

Demnach soll wohl ab Oktober oben genanntes Fahrzeug aus der 0,5 % Besteuerung herausfallen da ab dann angeblich neue Kriterien für den Verbrauch festgelegt werden sollen, die sich wohl in irgendeiner Form an dem "real" verbraucht des Fahrzeuges im Alltagsbetrieb orientieren - oder so ähnlich (etwas schwammig formuliert). Ich habe hierzu wie gesagt keine weiteren Informationen finden können.

Das Fazit war jedenfalls, dass ab dem 1. Oktober oben genanntes Fahrzeug aus der 0,5 % Besteuerung hinaus fällt seitens des Händlers.

Entgegen der bisherigen Informationen für das Jahr 2025 wie oben geschildert, braucht man entweder 80 km rein elektrische Reichweite oder eben eine gemittelte CO2 Emission von < 50 g CO2 auf 1 km und dieses Kriterium erfüllt ja der M5. Demnach müsste er eigentlich zumindest bis Ende 2025 der 0,5 % Besteuerung unterliegen.

Hat jemand hierzu Informationen, die die Aussagen meines Händlers bestätigen? Oder ist das nur ein Verkaufsargument, um eine schnelle Kaufentscheidung herbeizuführen?

Dazu wurde mir mitgeteilt, dass entgegen der mir bisher bekannten Regelungen nicht mehr das Datum der Zulassung, sondern das Datum der Produktion / Anlieferung zählen würde, d.h. also wenn das Fahrzeug bis Ende September produziert wurde das ist dann noch von den 0,5 % Steuervorteil profitiert. Das klingt für mich insgesamt irgendwie unlogisch und wie gesagt konnte ich keine Information dazu finden. Interessanterweise hat ein anderer BMW Händler, bei dem ich ein Angebot eingeholt. Habe mir gleich mitgeteilt, dass der M5 aus der 0,5 Besteuerung raus fällt. Hier gab es allerdings keine weitere Begründung.

Wäre dankbar, wenn jemand mir hierzu eine Info geben könnte, der vielleicht andere Informationen hat oder Insider Kenntnisse, die mir jetzt nicht bekannt sind?

Für mich hört sich das etwas seltsam an jedenfalls. Könnte ja auch um Händler Prämien gehen, das Fahrzeug auf den Markt zu pushen. Keine Ahnung. Was meint ihr?

Danke und Grüße :)

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6 Antworten

Suche dir einen anderen Verkäufer, Händler, wenn du ihm eine Lüge unterstellst ist da keine Geschäftsgrundlage gegeben.

Lese auch erst einmal den Thread M5 Touring, bevor du einen neuen Thread zu dem Thema erstellt. Falls du nicht alles lesen willst, dann schaue auf Seite 18 nach den Beiträgen.

Themenstarteram 11. März 2025 um 19:32

Ich habe keine Lüge unterstellt, fand die Argumentation nur schwammig und nicht direkt nachvollziehbar. Habe in der Tat keine Zeit , 24 Seiten vollkommen unsortierter Kommentare durchzulesen. Dein Hinweis hat allerdings geholfen, da zumindest auf Seite 18 hierzu ein paar Informationen standen- auch wenn hieraus keinesfalls schlüssig hervorgeht, warum das der Fall sein sollte bzw was genau passieren wird/soll. Von daher sehe ich keinen Grund zu dieser Thematik einen neuen Thread aufzumachen .

Die Fakten:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

EStG § 6 Abs. 1 Satz 4 unter 5. a und b

Was dann noch bei der Zulassung vom Auto gilt, kann dir keiner garantieren.

Wenn BMW allerdings die 50g Grenze aus irgendwelchen Gründen nicht mehr halten kann - oder du so viel Ausstattung reinpackst, das er die 50g überschreitet, fliegt er aus der Förderung. Einfachste Lösung: bereits verfügbares Modell kaufen.

Das Gerücht geisterte schon ein paar Mal hier durchs Forum. Tatsächlich belastbare Infos gibts aber bisher nicht.

Daher wie bereits empfohlen entweder auf einen Lagerwagen ausweichen, oder einfach mal Mann sein und zur 1% Versteuerung stehen.

Für 1% tut man sich aber keinen teuren hybrid an sondern würde einen Benziner wählen.

Keine Frage. Hier kann ich aber auch nur wieder einbringen, dass sich mir als Privatem genau diese Frage nach der "Steuerersparnis" nicht wirklich stellt. Aber das hat alles wenig mit dem Topic des Fragestellers zu tun. Da gibt es wirklich nichts offizielles.

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