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BMW Select Rückgabe - Reparieren ? (mit Bildern)

BMW 3er E90
Themenstarteram 20. September 2009 um 11:19

Im Oktober gebe ich meinen 320d nach 3 Jahren mit 85.000 KM zurück.

Das Fahrzeug ist Baujahr 05/2006

 

Der Zustand im Innenraum und auch sonst ist sehr gut.

 

Ich habe mal ein paar Fotos von Schäden gemacht, die ich ausfindig machen konnte.

Die Schäden wurden erstmal unfachmännisch mit dem Lackstift abgedeckt um bei der Rückgabe über eine "richtige" Reparatur zu entscheiden.

 

Jetzt stellt sich die Frage:

 

- Schaden, Mangel oder normale Abnutzung?

- Vor der Rückgabe reparieren lassen ?

- Oder lieber mit der BMW Niederlassung über Rechtsschutz streiten ?

 

Eure Meinung ist gefragt :-)

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Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich, mich kotzen diese Threads langsam an. 

 

Wenn ich mein Auto nicht mehr haben möchte und privat verkaufe, dann ist es doch selbstverständlich, daß ich solche Schäden entweder fachgerecht beseitigen lasse oder mich darauf einstelle, daß ich das Auto mit entsprechender Wertminderung verkaufen muss.

 

Warum um alles in der Welt sollte das bei Leasing-/Select-Rückgaben anders sein? Nehme ich die Tatsache, daß ich ein Leasingauto fahre, als Freibrief, auch auf frisch gemachten Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Rollsplitt möglichst schnell und mit minimalem Abstand zu meinem Vordermann zu fahren? Der Blödmann, der mein Auto zurücknimmt, muß es ja zahlen, sind ja normale Gebrauchsspuren.

 

Im Zeitalter von Smart-Repair reden wir von marginalen Beträgen. Im Maximalfall kommen da mal 600 Euro zusammen. Wer da die Zeit und Energie aufwendet - cool, die Rechtsschutz muß sich ja lohnen - sich wegen so etwas auf einen Rechtsstreit einzulassen, dem ist zu wünschen, daß der betroffene Händler in Zukunft auf ihn als Kunden keinen allzu großen Wert mehr legt.

 

Im übrigen habe ich selten klarere Beispiele wie hier gefunden, wie eine normale Abnutzung eben nicht aussieht.

 

Fazit: Begutachten lassen. Zuzahlung ausrechnen lassen. Entscheiden, ob man bezahlt oder lieber zum freien Lackierer geht. Und gut is.

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das ist keine normale Abnutzung, meiner geht im November zurück und ich davor zu einer Lackiererei um mit smart Repair die Steinschläge (die wären ja eigentlich sogar "normale" Abnutzung) etc. herausmachen zu lassen. Das kostet dann 200-300€ und dafür spart man sich jede Diskussion.

 

lg

Peter

Mit Deinem Schleif Versuchen und Ausbesserungsversuchen hast Du es sicher noch schlimmer gemacht als es ursprünglich war ...

... kann mich da nur der Meinung von Peter anschließen: smart Repair in einer Lackiererei -> fertig. Spart viel Ärger!

 

Gruß Rene

Den Sixt Schadenkatalog kann man eigentlich als Referenz für sowas nehmen. In dem Moment wo man selber mit Lackstift und was auch immer an den Schäden rumdoktort sind es keine normalen Gebrauchsspuren mehr und man muss die auf die eigene Kappe nehmen, wenn es ein Täuschungsversuch gewesen sein soll, dann ein schlechter. Ich weiss ja nicht wie die Schäden vorher aussahen, aber da hätten das durchaus normale Gebrauchsspuren sein können...

Die Regel ist bei allen Herstellern bzw. Leasinggebern sehr ähnlich: Alles was rauspoliert werden kann ist ok, alles andere nicht. Wenn Du den Wagen so zurückgibst, wird man die mehrere Teillackierungen in Rechnung stellen. Das erreicht schnell € 1.000 oder mehr. Lieber zu einer freien Werkstatt und dort professionell aber sicher günstiger reparieren lassen.

Gruß

Christian

Themenstarteram 21. September 2009 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von ChristianV70D5

Die Regel ist bei allen Herstellern bzw. Leasinggebern sehr ähnlich: Alles was rauspoliert werden kann ist ok, alles andere nicht. Wenn Du den Wagen so zurückgibst, wird man die mehrere Teillackierungen in Rechnung stellen. Das erreicht schnell € 1.000 oder mehr. Lieber zu einer freien Werkstatt und dort professionell aber sicher günstiger reparieren lassen.

Gruß

Christian

"Regeln" machen sich die Leasinggeber selbst....rechtlich ist das vollkommen unbedeutend!

Von daher werde ich es wohl darauf ankommen lassen, Rechtsschutz zahlt zur not...

Zitat:

Original geschrieben von allmedia

Zitat:

Original geschrieben von ChristianV70D5

Die Regel ist bei allen Herstellern bzw. Leasinggebern sehr ähnlich: Alles was rauspoliert werden kann ist ok, alles andere nicht. Wenn Du den Wagen so zurückgibst, wird man die mehrere Teillackierungen in Rechnung stellen. Das erreicht schnell € 1.000 oder mehr. Lieber zu einer freien Werkstatt und dort professionell aber sicher günstiger reparieren lassen.

 

Gruß

 

Christian

"Regeln" machen sich die Leasinggeber selbst....rechtlich ist das vollkommen unbedeutend!

 

Von daher werde ich es wohl darauf ankommen lassen, Rechtsschutz zahlt zur not...

Immerhin hast du diese Regeln unterschrieben ;-)

 

Aber warum frägst du den, wennst dich eh schon entschieden hast?

 

gretz

Ohne viele Worte zu machen: Allesamt (spätestens nach mangelhaften Ausbesserungsversuchen) definitiv beseitigungspflichtige Lackschäden.

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

 

Ohne viele Worte zu machen: Allesamt (spätestens nach mangelhaften Ausbesserungsversuchen) definitiv beseitigungspflichtige Lackschäden.

ja weiß auch nicht wie man bei solchen Schäden überhaupt auf die Idee kommen kann diese als "Nutzungserscheinungen" zu titulieren. Normale Gebrauchsspuren sind ausschließlich Schäden die bei normaler Verwendung nicht zu vermeiden sind, wie zum Beispiel mäßiger Steinschlag auf der Haube oder Mikrokratzer im Lack. Alles andere wie hier offensichtlich Rempelspuren an den Türen, Kratzer durch Entlangstreifen oder Aufsetzen gehen auf die eigene Kappe. da wäre mir der Weg zum Anwalt schon zu blöd, ABm für Anwalt und Gerichte und wirklich wichtige Sachen bleiben liegen....

 

lg

Peter

Zitat:

Immerhin hast du diese Regeln unterschrieben ;-)

Aber warum frägst du den, wennst dich eh schon entschieden hast?

Absolut richtig. Wenn ich von "Regeln" spreche, meine ich natürlich die im Leasingvertrag formulierten Rahmenbedingungen. Da steht ziemlich genau was geht und was nicht. Diese rahmenbedingungen unterscheiden sich bei den verschiedenen Anbietern allerdings nur marginal.

Gruß

Christian

Zitat:

Original geschrieben von allmedia

 

"Regeln" machen sich die Leasinggeber selbst....rechtlich ist das vollkommen unbedeutend!

 

Von daher werde ich es wohl darauf ankommen lassen, Rechtsschutz zahlt zur not...

Völlig falsch.

 

Um den Leasingergeber zur Rücknahme zu zwingen, musst DU klagen. Zur Deckung der Rechtschutzversicherung brauchst Du die Zustimmung der Versicherung. Da es bei den von Dir gezeigten Beschädigungen definitiv nicht um Gebrauchsspuren handelt, wird Dir die Versicherung keine Deckungszusage erteilen. Das hat zwei Konsequenzen:

 

- Du zahlst die Kosten des Rechtstreites

- Wenn Du kein Rücknahmeprotokoll unterschreibst, zahlst Du den Wagen weiter, bis der Streit entschieden ist (schnell mal ein halbes Jahr vor dem AG)

 

In der Rechtsprechung gibt es inzwischen eindeutige Leasingrückgabeurteile. Wer meint, auf Kosten der anderen Leasingnehmer den Restwert zu heben, hat schlechte Karten. Im Gegenzug sind wirkliche Gebrauchspuren inzwischen vor der Willkür der Leasinggeber geschützt.

Ganz ehrlich, mich kotzen diese Threads langsam an. 

 

Wenn ich mein Auto nicht mehr haben möchte und privat verkaufe, dann ist es doch selbstverständlich, daß ich solche Schäden entweder fachgerecht beseitigen lasse oder mich darauf einstelle, daß ich das Auto mit entsprechender Wertminderung verkaufen muss.

 

Warum um alles in der Welt sollte das bei Leasing-/Select-Rückgaben anders sein? Nehme ich die Tatsache, daß ich ein Leasingauto fahre, als Freibrief, auch auf frisch gemachten Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Rollsplitt möglichst schnell und mit minimalem Abstand zu meinem Vordermann zu fahren? Der Blödmann, der mein Auto zurücknimmt, muß es ja zahlen, sind ja normale Gebrauchsspuren.

 

Im Zeitalter von Smart-Repair reden wir von marginalen Beträgen. Im Maximalfall kommen da mal 600 Euro zusammen. Wer da die Zeit und Energie aufwendet - cool, die Rechtsschutz muß sich ja lohnen - sich wegen so etwas auf einen Rechtsstreit einzulassen, dem ist zu wünschen, daß der betroffene Händler in Zukunft auf ihn als Kunden keinen allzu großen Wert mehr legt.

 

Im übrigen habe ich selten klarere Beispiele wie hier gefunden, wie eine normale Abnutzung eben nicht aussieht.

 

Fazit: Begutachten lassen. Zuzahlung ausrechnen lassen. Entscheiden, ob man bezahlt oder lieber zum freien Lackierer geht. Und gut is.

Danke @MurphysR

Besser hätte ich es nicht formulieren können!

 

BEN

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