1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. BMW verkauft, Käufer sagt defekt.

BMW verkauft, Käufer sagt defekt.

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 21:33

Guten Abend zusammen,

Ich bin neu hier und hoffe ich habe das richtige Forum für dieses Thema gewählt.

Undzwar habe ich folgendes Problem:

Ich habe gestern schweren Herzens aus beruflichen und finanziellen Gründen mein BMW 530d E60 verkauft.

Hatte ihn bei Mobile.de inseriert und nach kurzer Zeit einen Interessenten gehabt, er kam hat sich das Auto angeguckt und wollte direkt eine Probefahrt machen, ich sagte natürlich gerne. Also machten wir die Probefahrt und der Interessent war vollsten zufrieden hat mich nach Mängeln gefragt und ich habe ihm gesagt das bald Ölwechsel und Bremsbeläge vorne gemacht werden müssen und das das Auto keine Navigations DVD hat, weil ich nie weit damit gefahren bin und kein Geld dafür Investieren wollte (Hatte das Auto nur 14 Monate) Er sagte kein Problem ich lade die und brenn mir die. Habe dann dem Käufer vorgeschlagen ich mache vor dem Verkauf TÜV und Service.

Aber das wollte er nicht, er sagt ich zahle 200 Euro weniger und mache selber alles. Ich sagt gut (Sollte mir recht sein, hatte ich keine Lauferei mehr). Also hatten wir uns auf einen Preis geeinigt und einen Termin für 2 Tage später ausgemacht damit ich den Wagen noch abmelden konnte. Also kam er gestern hatte das volle Geld mitgebracht und wir haben den Kaufvertrag ausgefüllt und unterschrieben. Heute Abend hat er mir eine SMS geschrieben (Ja richtig er hat mir eine SMS geschrieben, er hat nicht angerufen) "Er hätte Morgen einen Termin bei BMW gemacht weil das Navi anscheinend defekt ist, wir werden voneinander hören"

Jetzt ist die Frage, ich weiß weder ob das Navi gebrannte DVD ließt, ob er es mit der DVD eventuell caput gemacht, oder ob da überhaupt was dran ist von dem was er schreibt !?

Ich habe als Vertrag einen vorgedruckten von ADAC genommen, dort steht drin:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Kann der Käufer mir irgend etwas ?

Muss ich mich auf Rückgabe oder Preismilderung einigen ?

Oder soll ich das einfach ignorieren ?

Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus recht Herzlich für eventuelle Antworten.

Freundlichen Gruß Swen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 29. Oktober 2014 um 19:45:46 Uhr:

Zitat:

@Jessi1981 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-kaeufer-sagt-defekt-t5099750.html?...]schrieb

Und genau aus solchen Gründen hab ich eine Prepaidnummer für das Cabrio geholt

Darf ich dein Cabrio anrufen ? :rolleyes:

 

Muss so was sein :confused::confused::confused: - - - - finde es echt grottig, auf jede kleine Fehlinterpretationsmöglichkeit aufzuspringen

--DAS lässt dann die Threads entgleisen!

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Zurücklehnen und entspannen. Reagieren kannst du ja erst, wenn irgendwas kommt. Gibt es Zeugen für seine Aussage, dass er es mit einer selbstgebrannten Navi-DVD versuchen will?

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 21:41

Danke erstmal für die schnelle Antwort,

nein es gibt leider keine Zeugen es war nur er, seine Frau und ich bei der Probefahrt anwesend.

Ja, ich werde jetzt wohl erstmal abwarten müssen ob und was da kommt.

Den Preis nachträglich drücken zu wollen, ist leider mittlerweile normal geworden. Wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, kannst du erst mal beruhigt sein.

Hallo, wahrscheinlich hat der Käufer eine gebrannte NaviCD ausprobiert die nicht funktioniert hat. NaviCD`s sind teuer und die Systeme sind so ausgeklügelt das sie nur mit Originale funktionieren. Du bist Privatverkäufer, da wird es Rechtlich schwierig für den Käufer. Und bei so einer SMS würde ich mich sowieso bedroht fühlen und auf Durchzug stellen. Also, bring dein Geld schnell zur Bank und geh nicht mehr ans Telefon.

Zitat:

@Sweniboy89 schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:33:30 Uhr:

 

Kann der Käufer mir irgend etwas ?

Muss ich mich auf Rückgabe oder Preismilderung einigen ?

Oder soll ich das einfach ignorieren ?

 

Freundlichen Gruß Swen

zu 1 Nein

zu 2 nein

zu 3 ja, kopiere ihm die Stelle mit der Sachmangelhaftung und schicke die als E Mail mit einem Edding unterstrichen.

Schade um den Edding.

Er könnte auch einfach auf diesen Punkt verweisen. Wer ein Auto kaufen kann, der kann auch lesen. In der Regel.

Und wenn der Verkäufer einen Anwalt nehmen will, würde ich ihm Götz von Berlichingen empfehlen. Bin sehr gespannt, ob er den findet.

Das Ganze läuft wieder mal unter der Rubrik: Man kann es ja mal versuchen.

cheerio

Zitat:

@birscherl schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:46:46 Uhr:

Den Preis nachträglich drücken zu wollen, ist leider mittlerweile normal geworden.

Deswegen sollte man beim fahrzeugverkauf auch eine prepaidnummer angeben, die nach geldempfang im mülleimer verschwindet...

...dann bekommt man erst keine anrufe oder sms!

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 5:59

Guten Morgen und danke an alle.

Dann werde ich mich jetzt erstmal zurück lehnen und Kaffee trinken.

Allerdings habe ich eben festgestellt das ich die Verträge vertauscht habe, er hat den Vertrag wo drauf steht für den Verkäufer und ich habe den Vertrag wo drauf steht für den Käufer. Allerdings sind die beiden Verträge exakt identisch und überall wo der Verkäufer unterschreiben muss dort habe ich unterschrieben und andersrum auch. Von daher kann das keine Probleme machen oder ?

Gruß Swen

Mit dem falsch herum unterschrieben ist jetzt so eine Sache... das könnte tatsächlich Probleme geben. Im Grunde wäre der Kaufvertrag unter Umständen jetzt sogar nichtig (wenn man es darauf anlegen würde). Aber erstmal würde ich das nicht so eng sehen.

Wenn Deine Frau bei der Aussage, das keine Navi DVD vorhanden ist, anwesend war dann kannst Du natürlich Deine Frau im Falle des Falles als Zeugin benennen. Das wäre kein Problem.

Ich würde den Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht unterstreichen und dem Käufer das erneut zusenden. Lesen muss er selber können. Ein extra Hinweis darauf könnte irgendwie auch negativ ausgelegt werden (ala Du hast es ja gewusst und verweist nun extra nochmal darauf).

Ich würde mich auch erst mal ganz entspannt zurücklehnen und abwarten. Mit einer gebrannten DVD wird er ja wohl nicht bei BMW antanzen, so dumm kann man ja gar nicht sein. Eventuell benötigt das Navi ja auch nur mal eine Reinigungs CD, dieses war ja schon in vielen Fällen nötig. Nur gehe ich sehr stark davon aus, das er keine original DVD hat. Denn er sagte ja, das er diese selbst brennen möchte.

Und wenn er abends den Kaufvertrag unterschrieben hat und am nächsten Abend schon die SMS geschickt hat, dann ist die Chance sehr unwahrscheinlich das er sich in dieser Zeit eine original DVD beschafft hat. Selbst wenn er diese am nächsten morgen bei BMW bestellt hätte, dann wäre diese abends bzw. nachmittags sicherlich noch nicht da.

Es ist aber auch immer wieder derselbe Mist bei privaten Autoverkäufen. Kein Wunder, das man eigentlich gar keine Lust mehr hat sein Auto privat zu verkaufen sondern lieber in den sauren Apfel beissen und beim Händler in Zahlung geben (nur manchmal ist das keine Option). Aber echt traurig, viele sehen das mittlerweile irgendwie als Volkssport sich Autos zu kaufen und dann direkt dagegen anzugehen.

am 29. Oktober 2014 um 6:47

Hallo Swen,

im Bezug auf den Verkauf ist doch alles richtig gelaufer. Du hast einen richtigen Vertrag gemacht, als Privater die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und Gut ist. Und ob jetzt Käufer oder Verkäufer an der Seite des Vertrages steht, das ist sowas von Latte!!!

Mach jetzt NICHTS mehr. Kein Vertrag kopieren und zuschicken, keine Antwort auf SMS etc. Zurücklehnen und Abwarten ist Angesagt. Entspann dich.

Wenn der Käufer einen Anspruch bei dir anmeldet, ordentlich in schriftlicher Form, dann musst du Prüfen, ob der Anspruch berechtigt ist. Der Käufer muss den Anspruch natürlich auch Belegen.

Also erst mal Abwarten!!!

Viele Grüße

Thomas

Zitat:

@alsk1 schrieb am 29. Oktober 2014 um 07:19:24 Uhr:

Im Grunde wäre der Kaufvertrag unter Umständen jetzt sogar nichtig (wenn man es darauf anlegen würde).

Das würde wie das Hornberger Schießen ausgehen.

Die Anforderungen bei Verträgen unter "privat" sind nur äußerst gering. So lange, wie für beide Seiten zweifelsfrei ist, was gemeint ist, sind formale Fehler ohne jede Auswirkung.

Die "vertauschte" Unterschrift liefert hier keinerlei Möglichkeit für irgendwelche Zweifel. Nicht mal dann, wenn oben im Kaufvertrag die Personenangaben von Käufer/Verkäufer schon vertauscht wurden.

Ein Käufer, der eventuell doch Verkäufer hätte sein können, das scheitert hier ganz hart an der Realität. Beiden Beteiligten ist ohne jeden Zweifel und zu jedem Zeitpunkt absolut bekannt, wer hier wer ist, und das bereits vor dem Zeitpunkt der Verkaufsanzeige.

"Ich hätte den Wagen niemals gekauft, wenn ich nicht eventuell doch der Verkäufer hätte gewesen sein können". Nein, auch wenn es manchmal erscheint, dass sich Richter mit dem Hammer gekämmt haben, so groß ist kein Hammer.

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 7:17

Zitat:

@alsk1 schrieb am 29. Oktober 2014 um 07:19:24 Uhr:

Mit dem falsch herum unterschrieben ist jetzt so eine Sache... das könnte tatsächlich Probleme geben. Im Grunde wäre der Kaufvertrag unter Umständen jetzt sogar nichtig (wenn man es darauf anlegen würde). Aber erstmal würde ich das nicht so eng sehen.

Wenn Deine Frau bei der Aussage, das keine Navi DVD vorhanden ist, anwesend war dann kannst Du natürlich Deine Frau im Falle des Falles als Zeugin benennen. Das wäre kein Problem.

Danke gür deine Antwort,

das hast du aber leicht falsch verstanden, es wurde nicht falsch unterschrieben wir haben nur die Verträge vertauscht aber die sind identisch bis auf den kleinen Schriftzug "Für den Verkäufer" bzw. "Für den Käufer"

Und meine Frau war nicht anwesend sondern seine :-/

Gruß Swen

am 29. Oktober 2014 um 7:20

Zitat:

@alsk1 schrieb am 29. Oktober 2014 um 07:19:24 Uhr:

Mit dem falsch herum unterschrieben ist jetzt so eine Sache... das könnte tatsächlich Probleme geben. Im Grunde wäre der Kaufvertrag unter Umständen jetzt sogar nichtig (wenn man es darauf anlegen würde). Aber erstmal würde ich das nicht so eng sehen.

Er hat NICHT Falsch Unterschrieben. Das hat er oben weiter schon erklärt. Die Unterschriften sind da, wo sie auch sein müssen.

Er hat lediglich die Exemplare vertauscht (seitlich steht doch "Kaufer" und "Verkäufer" am Rand). Die Texte sind auf beiden Exemplaren Identisch.

Viele Grüße

Thomas

Hast du (TE) den Wagen an- oder abgemeldet verkauft/übergeben?

Nicht dass der Käufer sich jetzt weigert, die Abmeldung durchzuführen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit