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- Bmw Z4 E85 : Kauf beim Händler - Problem :D
Bmw Z4 E85 : Kauf beim Händler - Problem :D
Hallo
Ich habe eine Frage an euch, die ich mir leider selbst nicht beantworten kann trotz mehrstündiger suche.
Ich habe einen Bmw Z4 2.2 Automatik gekauft für 13000 Euro bei 85000 Kilometern.( Vom Händler)
Wir waren zufrieden tolles Auto guter Preis schoene Kilometer.
Nach dem Kauf bin ich nah Hause gefahren, und gemerkt das im 5ten Gang ein Geräusch zu hoeren ist.
Habs dem Händler gesagt und er meinte ich solle es in eine BMW Werkstatt bringen was ich dann auch gemacht habe, nun stellt sich heraus das das Automatikgetriebe kaputt ist und die Reperatur 4500 Euro kostet, diese Kosten will der Händler nicht tragen, der Händler will nur vom Vertrag zurücktreten. - Anders gesagt er will nicht mehr Nacherfüllen.
Nun steht im Internet ich hab das Recht als Käufer den Kaufpreis zu mindern, was toll wäre, aber der Verkäufer sagt das will er nicht. Jetzt will ich euch Fragen darf er das? oder Darf ich den Preis mindern egal was er sagt?
Will nur wissen was für Möglichkeiten ich den jetzt habe
Falls ihr irgendwelche Fragen habt weil ich was vergessen habe oder weil etwas unverständlich ist, fragt einfach, Antwort sollte direkt kommen .
MFG derderden6ZylinderSoundvermisst
Beste Antwort im Thema
Mal logisch gedacht:
Du hast einen Kaufvertrag geschlossen.
Du hast einen Preis für eine Ware bezahlt.
Nun stellt sich heraus, dass die Ware nicht den vereinbarten Leistungen entspricht.
Nun muss geschaut werden, was nötig ist um die Leistungen nachzuerfüllen.
Hier kommt die Sachmängelhaftung ins Spiel.
Der Verkäufer kann nun den Schaden beheben.
Wenn der Verkäufer nun jedoch feststellt, dass der Schaden nicht behebbar ist, kann er anbieten den Preis zu mindern oder eben auch den Kaufvertrag rückabzuwickeln.
Irgendwo in diesem Bereich gibt es einen Verhandlungsspielraum - und "verhandeln" bedeutet, dass nix erzwungen werden kann.
Mein Rat: Nimm die Rückabwicklung an und das Geld komplett zurück. Ein Rechtsstreit lohnt da nun nicht wirklich. Suche dann ein neues Auto, denn Z4 gibt's doch reichlich.
Gruß, Frank
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15 Antworten
Ich würde Dir raten, bevor Du hier laienhafte, nicht belastbare Aussagen von Hobbyjuristen erhältst und ohnehin einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung Deiner Ansprüche benötigst, gleich einen solchen aufzusuchen.
Danke für deinen Rat bro.
Ich denke aber falls hier jemand von sich denkt das er etwas dazu sagen kann, dann bitte ich drum.
Würde gerne die Möglichkeiten wissen die ich habe.
Und ob es denn ueberhaupt für den Händler möglich ist Nein zu einer Preisminderung zu sagen -.-
Mal logisch gedacht:
Du hast einen Kaufvertrag geschlossen.
Du hast einen Preis für eine Ware bezahlt.
Nun stellt sich heraus, dass die Ware nicht den vereinbarten Leistungen entspricht.
Nun muss geschaut werden, was nötig ist um die Leistungen nachzuerfüllen.
Hier kommt die Sachmängelhaftung ins Spiel.
Der Verkäufer kann nun den Schaden beheben.
Wenn der Verkäufer nun jedoch feststellt, dass der Schaden nicht behebbar ist, kann er anbieten den Preis zu mindern oder eben auch den Kaufvertrag rückabzuwickeln.
Irgendwo in diesem Bereich gibt es einen Verhandlungsspielraum - und "verhandeln" bedeutet, dass nix erzwungen werden kann.
Mein Rat: Nimm die Rückabwicklung an und das Geld komplett zurück. Ein Rechtsstreit lohnt da nun nicht wirklich. Suche dann ein neues Auto, denn Z4 gibt's doch reichlich.
Gruß, Frank
Absolut d'accord, Frank! Das Vernünftigste ist, Angebot annehmen. Rückabwickeln, Geld zurück, anderen Zetti kaufen, Spaß haben und nicht lange Streiten. Recht haben, Recht bekommen...kann so oder so laufen...und kann lange dauern....kann auch viel Geld kosten. Also auch mein Rat: Verplempere nicht die Zeit damit, sonst sitzt Du den kommenden Sommer noch nicht im Cabrio. Für alles andere...nimm Dir einen Anwalt. Aber bedenke: Auch mit einer guten Rechtschutz kann so ein Prozess reichlich nerven und was hast Du zu gewinnen? Für das Geld bekommst Du immer einen guten Zetti...just-my-2-cents.
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Mal logisch gedacht:
Du hast einen Kaufvertrag geschlossen.
Du hast einen Preis für eine Ware bezahlt.
Nun stellt sich heraus, dass die Ware nicht den vereinbarten Leistungen entspricht.
Nun muss geschaut werden, was nötig ist um die Leistungen nachzuerfüllen.
Hier kommt die Sachmängelhaftung ins Spiel.
Der Verkäufer kann nun den Schaden beheben.
Wenn der Verkäufer nun jedoch feststellt, dass der Schaden nicht behebbar ist, kann er anbieten den Preis zu mindern oder eben auch den Kaufvertrag rückabzuwickeln.
Irgendwo in diesem Bereich gibt es einen Verhandlungsspielraum - und "verhandeln" bedeutet, dass nix erzwungen werden kann.
Mein Rat: Nimm die Rückabwicklung an und das Geld komplett zurück. Ein Rechtsstreit lohnt da nun nicht wirklich. Suche dann ein neues Auto, denn Z4 gibt's doch reichlich.
Gruß, Frank
Sehr ärgerlich. Ist Dir bei der Probefahrt nichts aufgefallen?
Leider nicht ;/.
Das ärgerliche ist es jo, mich regts auf wie er reagiert.
Für den Händler ist es das einfachste zurücktreten zu wollen, für mich aber nicht, und das er da nichtmal alternativen anbieten ist der Shit.
Deswegen bin ich ja hier unterwegs, um bissle mehr zu erfahren
Thx aufjedenfall für die Antworten an alle.
Also ich an Deiner Stelle würde auch nicht lange fackeln und die Geschichte rückgängig machen. E85 gibt es wie Sand am Meer. Bevor Du Zeit, Geld und Nerven riskierst - lass es gut sein. Bleibt zu hoffen, dass der Händler den defekten Z4 nicht dem nächsten verkauft, in der Hoffnung, er bemerkt den Schaden nicht. Aber das obliegt nicht Deiner Verantwortung.
Es ist schade und ärgerlich, keine Frage. Aber, ich würde mir den Streit sparen und wandeln.
man soll die Zeichen erkennen: weg damit!
Wieso rät hier jeder den Wagen direkt zurückzugeben mit der Begründung, dass es E85 en masse gäbe? Kennt irgendeiner hier den Wagen und weiß, dass es davon wirklich so viele gibt?
Ich denke da nur mal an bspw. ein schönes Blau mit weißen Sportsitzen. Das wäre bspw. meine Wunschkombi und davon gibt es eben nicht so viele Fahrzeuge. Kommen dann noch weitere Wunschextras dazu wäre es nahezu unmöglich noch einmal so ein Auto finden.
Daher: Erstmal abklären ob es wirklich ein "0815-Model" ist oder nicht, bevor man ihm rät den Wagen einfach zurückzugeben oder?
Zitat:
Original geschrieben von Habuda
Daher: Erstmal abklären ob es wirklich ein "0815-Model" ist oder nicht, bevor man ihm rät den Wagen einfach zurückzugeben oder?
Ich sehe es anders.
Ein Handel von Waren ist immer ein Vertrauensding. Wenn er hier schon mit einem kaputten Automatikgetriebe losgeschickt wurde, was kommt als Nächstes? Wieso will der Händler den Wagen so bereitwillig zurück nehmen?
Was wird der Händler mit dem Auto tun? ... er wird es nicht wegschmeißen, sondern wieder versuchen zu verkaufen.
Verloren hat er dadurch nix .. ok, eine Zulassung mehr in den Papieren - das juckt doch heute mit den neuen Papieren auch keinen mehr und kann verschwiegen werden.
.... oder wird er dem nächsten Interessenten sagen, wieso der Wagen nur so kurz auf jemanden zugelassen war?
Er wird sich doch nicht selber schaden.
Der Verkäufer wägt doch kaufmännisch ab:
a) Schaden auf eigene Kosten beheben, weil das Gesetz ihn dazu zwingt
b) Wagen zurück nehmen und neu verkaufen.
Selbst die Option "a)" würde auf eine Minimalreparatur hinauslaufen, niemals auf ein neues Getriebe.
Daher: Total egal wie das Auto ausgestattet ist, entweder selber beheben (wäre bei dem absoluten Traumauto sicher eine Möglichkeit) oder zurück mit der Karre.
Ich versuche lediglich nicht nur die Fakten zu sehen, sondern frage mich "wieso" der Händler so reagiert wie er reagiert.
Gruß, Frank
Versteh ich es richtig das wenn ich die Rückgabe ablehne, der Händler reparieren muss?
Bzw andere Frage: Was bleibt dem Händler übrig wenn ich die Rückgabe ablehne?
Zitat:
Original geschrieben von Calmioso
Versteh ich es richtig das wenn ich die Rückgabe ablehne, der Händler reparieren muss?
Bzw andere Frage: Was bleibt dem Händler übrig wenn ich die Rückgabe ablehne?
Nein, er muss nicht reparieren.
Grundsätzlich hat der Käufer das Recht bei der Mangelhaftigkeit einer Kaufsache Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mängelfreien Sache), in Deinem Fall (gebrauchet Sache und damit Einzelstück) also Reparatur zu verlangen.
Jetzt gibt es aber auch das Recht des Verkäufers, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfülung abzulehnen, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Das Gestez gibt in § 439 Absatz 3 Satz 2 BGB dabei gleich mal ein paar Hinweise, wann von einer Unverhältnismäßigkeit auszugehen ist: "Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte."
Wenn eine Nacherfüllung nun also nicht verlangt werden kann, dann kann der Käufer entweder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurüücktreten. Daneben kann unter bestimmten Voraussetzungen noch Schadensersatz verlangt werden.
Somit gilt: Unverhältnismäßige Kosten der Mängelbeseitigung (vorliegend wohl her zu bejahen) berechtigen zur Ablehnung durch den Verkäufer. Der Käufer kann dann wiedrum wählen, ob er mindern will, oder ganz vom Vertrag zurücktreten möchte.
Wenn Du das Auto unbedingt behalten willst, dann bleibt Dir, bei Verweigerung der Reparatur durch den Verkäufer, nur die Möglichkeit der Minderung oder der Versuch die Nacherfüllung (Reparatur) einzuklagen. Wie sich der Verkäufer zur Minderung stellt, weißt Du noch nicht, dass er nicht reparieren möchte weißt Du.
Im Zweifel musst Du deine Ansprüche also gerichtlich durchsetzen und dann kommt wieder der Rechtsanwalt ins Spiel und ein nettes Kostenrisiko. So ein Verfahren dauert dann gerne mal ein Jahr oder auch länger, ob es das für Dich wert ist, weiß ich nicht.
Genau sowas wollt ich hoeren T6666666666
Geht darum das der Verkäufer auch zur Minderung meinte das er diese Ablehne, weil sich das mit der Gewährleistung nicht so verträgt .
Aber ja wir wollen eher eine Preisminderung als eine Rückgabe. Und so wie es aussieht kann ich diese verlangen .
Wir haben am Samstag ein Gespräch beim Händler, ich schreib euch hinterher wie es ausgeht.
Danke nochmal an alle die hier Antworten.
MFG Calmioso
"Verlangen" kannst Du erstmal grundsätzlich alles.
Nur versetze Dich bitte auch immer in die Lage des Verkäufers! Er hat Dir ein sehr attraktives Angebot gemacht und kann nun den Faktor Zeit für sich spielen lassen. rechtlich ist er zu jeder Zeit sauber.
Allein durch das Ausschlagen des Angebotes der rückabwicklung hast Du den Anspruch auf einen Ersatzwagen verloren - jeder Richter wird Dir sagen: "ja, sorry - sie hatten die Möglichkeit, jedoch haben Sie sich anderes entschieden".
Auch magst du vielleicht das "Recht auf Reparatur" bekommen, ob Du jedoch eine reparatur noch in diesem Jahr bekommst ist damit nicht gesagt!
Und wenn Du dem Verkäufer am Samstag die Stirn bietest, wird er Dir ebenso die Stirn bieten und sein Angebot der Rückabwicklung voraussichtlich zurück ziehen.
Es wird dann auf eine "Rücknahme" hinauslaufen, für die er Dich für Nutzungsentgelt heranziehen kann, denn Du nutzt das Auto ja zurzeit.
... dass die 5. Fahrstufe nicht funktioniert ist dafür unerheblich - es ist nutzbar und verliert Wert. auch im sinne des Verkäufers, denn er kann es nicht zu seinen Konditionen auf seine Art und Weise anderweitig verkaufen oder reparieren lassen.
Ich rate zu ganz besonderer Vorsicht und sehr, sehr viel Feinfühligkeit bei der Verhandlung!!!
Die Gefahr ist verdammt groß aus der jetzigen Situation eine Situation zu generieren bei der es ausschließlich Verlierer gibt. (Zeit und Geld)
Gruß, Frank