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BMW zum Mitarbeiterpreis und MwSt. absetzbar

BMW
Themenstarteram 24. November 2007 um 19:23

Derzeit überlege ich über einen BMW Kauf durch BMW Mitarbeiter und wollte gerne wissen ob es möglich wäre den Wagen zum Mitarbeiterpreis anzukaufen und weiter noch die MwSt. absetzen? Ich glaube die BMW Mitarbeiter können zum Mitarbeiterpreis nur als Privatpersonen einkaufen. Jetzt wäre meine Frage welche Möglichkeiten / Konstruktionen gibt es um noch einen Vorteil von der abgesetzten MwSt. ziehen zu können?

Hoffe, dass hier jemand eine kluge Idee hat :)

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16 Antworten

Hallo,

kaufst du den Wagen auch als Privatperson oder für deine Firma/ Gewerbe?

Du bräuchtest einen BMW Mitarbeiter der selber ein Gewerbe angemeldet hat und dir eine Re. mit ausgew. MwSt. schreiben darf. (wenn du den Wagen nicht privat kaufen willst)

Grüße

Themenstarteram 25. November 2007 um 12:07

Hallo,

danke für deine Antwort,

der Wagen wird für die Firma gekauft, damit man an der MwSt. zusätzlich sparen kann. Das verstehe ich schon, dass meine Firma die Rechnung mit ausgew. MwSt. nur von einem "Subjekt" (MA-Gewerbe, der solche Rechnungen ausstellen darf) erhalten kann. Aber wie geht man dann vor? So etwa?

1. Mitarbeiter als Privatperson kauft den Wagen zum 21,8% Rabatt

2. Der Wagen muss jetzt auf das Gewerbe übertragen werden (wie? ist es einfach?)

3. Beim Weiterverkauf des Wagens an meine Firma wird die MwSt. ausgewiesen.

ENDEFFEKT, der erzielt werden soll:

Meine Firma hat beim Wagenkauf 21,8% + 19% Mwst. von dem Wagenpreis nach Rabatt ersparrt.

Könnte gehen oder?

Ja, so hab ich das gedacht. Wobei ich jetzt gedacht hab, der BMW Mitarbeiter kauft das Fahrzeug gleich auf sein Gewerbe (bin mir aber nicht sicher ob das geht?) Dann verkauft er es ohne Gewinn an dich weiter, wieder mit Re. und Mwst.

Wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug privat kauft weiß ich leider nicht wie man das dann mit der MwSt. macht. Ich hab auf mein Gewerbe bisher immer nur Rechnungen mit ausgew. Mwst. gehabt.

Kennt sich hier jemand damit aus? Wenn ein Autohändler vom Privatmann ein Auto in Zahlung nimmt (ohne Re) und dann aber mit Mwst. verkauft, wie kann er dann seine Vorsteuer geltend machen??

Ich hoffe da kann jemand weiterhelfen.

Grüße

Fact ist: Mitarbeiter kauft privat und somit ist die MwSt futsch.

Gruß

Harlelujah

Themenstarteram 25. November 2007 um 20:56

:) OK, das stimmt.... anders ist es aber wenn man das Auto ins Ausland (innerhalb EU) verkauft und dort die MwSt. verrechnet wird - dort bekommt man die MwSt. quasi zurück. Und das ist genau mein Fall... ich will letztenendes das Auto in einem anderen EU Land nutzen.

nochmals zum genau lesen:

mitarbeiter kann auto nur privat kaufen, somit ist die mwst futsch !!!!!! wäre es anders möglich, wäre jeder mitarbeiter autohändler - so blöd ist bmw (und auch andere hersteller) nicht.

ob du das auto importierst, exportierst, verschenkst, vererbst, verpfändest, verschrottest, auf pump kaufst etc.

es ist auch völlig egal, wo du wohin du das auto exportierst (eu oder non-eu).

die mwst ist und bleibt futsch. das sollte eigentlich auch eine firma wissen, die geschäfte tätigt.

gruß

harlelujah

AUSSERDEM: Mitarbeiter muss geldwerten Vorteil versteuern. Und bei so einer summe ist das nicht wenig.

Rechne Dir das nochmal genau durch. Wenn Du 10-14 Punkte beim Händler bekommst, kommst meist besser bei weg.

Themenstarteram 28. November 2007 um 17:33

Rentner müssen nichts versteuern... ich habs mir schon durchgedacht wie das gemacht wird.

Themenstarteram 28. November 2007 um 17:34

Ausserdem glaube ich nicht, dass man beim Händler auf den X5 E70 14% bekommen kann.

Zitat:

Original geschrieben von fercibaci

Rentner müssen nichts versteuern... ich habs mir schon durchgedacht wie das gemacht wird.

na dann erklär mal

gruß

harlelujah

Zitat:

Original geschrieben von T4 Raser

... Wenn ein Autohändler vom Privatmann ein Auto in Zahlung nimmt (ohne Re) und dann aber mit Mwst. verkauft, wie kann er dann seine Vorsteuer geltend machen?? ....

man spricht dann von der sog. differenzbesteuerung. d.h. der händler versteuertnur die differenz zwischen einkauf und verkauf abzgl. der aufwendungen, die er zur instandhaltung, garantie etc. hat

händler kauft am liebsten von einer firma, da er dann die mwst ausweisen kann und vor allem wieder an firmen verkaufen kann. keine firma kauf nämlich einen gebrauchtwagen, bei dem sich nicht die volle mwst ausweisen lässt.

gruß

harlelujah

Es gäbe aber die Möglichkeit, dass der BMW-Mitarbeiter "Peter Müller" auf seinen Namen ein Autohandelsgewerbe anmeldet. So kann er auf seinen Namen mit Mitarbeiterkonditionen bestellen und mit Umsatzsteuerausweis wieder verkaufen. Zudem dürfte jeder BMW-Mitarbeiter (ohne es selbst zu wissen) bereits automatisch gewerblich sein, wenn er den Vorgang Jahr für Jahr wiederkehrend durchführt. Das ist nachhaltig und gewinnorientiert, was die Eckdaten einer gewerbesteuerlichen Qualifizierung sind. Und damit wäre die MwSt. ausweisbar.

... genau das dachte ich gerade auch. Ich habe ein Gewerbe angemeldet auf meinen Namen. Auf den wenigsten Rechnungen die ich bekomme steht das "Firma" vor der Anschrift (Privatanschrift gleich Firmenanschrift). Wenn also der Mitarbeiter ein Fahrzeug kauft, weiß BMW nicht ob privat oder gewerblich.

Grüße

Themenstarteram 29. November 2007 um 18:30

Vielen Dank für euere Beiträge, kann ich also davon ausgehen, dass es in Ordnung mit dem Mitarbeitereinkauf auf Gewerbe ist...

ich habe mir auch das Ding mit der Anschrift (Privat gleich dem Gewerbe) einfallen lassen...

 

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