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Bodenfreiheit

VW Polo
Themenstarteram 1. Dezember 2002 um 9:13

Was ist jetzt richtig laut des Teilegutachtens sind 8cm pflicht bei festen anbauteilen wie unterboden usw und 7cm für Spoilerund auspuff !!

Laut der DEKRA sind es aber 11cm für alles wobei ich das auch schon von anderen seiten gehört habe !!!

was ist denn nun richtig ?!

17 Antworten

seit wann gibt es in deutschland vorschriften für die bodenfreiheit?

Themenstarteram 1. Dezember 2002 um 15:36

ähm woher soll ichs wissen nur über all stehts also gibts eine nur welche gggg

Themenstarteram 1. Dezember 2002 um 16:14

Bodenfreiheit

 

 

 

 

 

 

vor allem in der Saison 2000 gab es vermehrt Rückmeldungen von diversen Treffen, auf denen Fahrzeuge besonders hart nach angeblich "rechtsverbindlichen Vorschriften" auf Ihre vorhandene Bodenfreiheit überprüft wurden. Oftmals wurde dafür eine Barriere in Form eines hölzernen Vierkantbalkens oder ähnlichem aufgebaut. Konnte ein Fahrzeug dieses Hindernis nicht überfahren, wurde es genaustens begutachtet, oftmals sogar zwangsweise einem Sachverständigen vorgestellt.

Rückfragen bei vereinzelten Sachverständigen haben ergeben, dass hier eine starke Unsicherheit herrscht. Oft hörten wir mit überzeugter Stimme, dass es selbstverständlich eine Mindestbodenfreiheit gibt. Wenn wir nach Vorschriften oder Paragraphen fragten, wurde viel Papier gewälzt und wir bekamen immer dasselbe Ergebnis:

Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit!

Grund genug, sich einmal ausführlich mit diesem Thema zu befassen. Neben der Polizei und einem Rechtsanwalt sprachen wir das Innenministerium NRW, den TÜV Süddeutschland, den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, die DEKRA und den KÜS an.

Häufig hörten wir, dass die Strassenverkehrszulassungs Ordnung (StVZO) die Bodenfreiheit regelt. Sehr häufig wurde das VdTÜV Merkblatt 751 zur Beweisführung benannt.

Die StVZO regelt grundsätzlich alles, was für die Zulassung eines Fahrzeugs von Belang ist. Hier wird auf jede relevante Kleinigkeit verwiesen - ein Hinweis zur Bodenfreiheit fehlt ganz. Es gibt allerdings eine Reihe von Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.

So muss das vordere Nummernschild nach der Tieferlegung mindestens 20 cm, das hintere mindestens 30 cm über der Fahrbahn angebracht sein (§ 60, Absatz 2 StVZO).

Die leuchtende Fläche des Frontscheinerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO), die Schlussleuchten mindestens 35 cm über der Fahrbahn (§ 53 Absatz 1 StVZO).

Bei den Schlussleuchten wird allerdings noch einmal unterschieden. Für die Nebelschlussleuchte/n und den oder die Rückfahrscheinwerfer reichen schon 25 cm (§52a Absatz 1 und §53d Absatz 3 StVZO).

Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg teilte uns auf telefonische Nachfrage mit, das es zwar eine TÜV Richtlinie in Ergänzung zur StVZO gibt, in der der Bodenfreiheit explizit eingegangen wird, da diese aber nicht Bestandteil dieser ist, ist sie auch nicht rechtsverbindlich, sondern wirklich nur als Richtlinie anzusehen.

 

Hierbei handelt es sich um das "VdTÜV Merkblatt 751", das vom TÜV, sowie den sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesvekehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.

In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein "mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte". Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.

Das Schlüsselwort ist "sollte". Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.

Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.

Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Auch wenn man auf, für unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!

Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen ;-)

Weiter gilt dieser Text natürlich ausschliesslich dann, wenn alle weiteren Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich "mitgeprüft". Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Euch aber bei Euren Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.

genau. das hab ich auch schonmal gelesen. abgesehen davon das ich nie und nimmer über ein 11cm hohes hindernis kommen würde...:D

Themenstarteram 1. Dezember 2002 um 16:30

hab ja auch momentan noch 13cm bodenfreiheit nur will ich nen frontspoiler anbauen und wäre dann bei nur 8cm und nun wurde mir von der DEKRA eben gesagt das ich irgendwo über das berühmte kantholz fahren werden muss wenn ich noch mehr an meiner karre veränder ggg

und nur aus dem grund wollte ich es wissen damit ich argumentieren kann und nit wie ein kanickel vor der schlange sitze und nix sagen kann ggg

sag denen das die sich ihr kantholz sonstwohin schieben können...:D

Themenstarteram 1. Dezember 2002 um 16:42

hahahha meinste wie ich mit denen umgesprungen bin wegen fahrwerk ggg hatte da schon meine kleinen probs gggg und hatte noch nicht mal breitreifen drauf sondern mickrige serienbereifung 5,5x13 ggg na doll mir schauderts schon vorm nächsten schritt mit der 7x15" bereifung oder gar 16" ggg naja mal sehen was sich ergibt ggg

Hey!

Das gehört zu solchen unlösbaren Problemen, die nicht eindeutig in der STVZO stehen, genau so wie Nebelscheinwerfer! Selbst das ist nur schwer rauszubekommen, ob und wann und wie man sie nun anhaben darf!

Na ja, also mein 6N liegt auch ganz schön tief und hab ihn auch so eingetragen bekommen! ich würde über diesen Holzbalken auch nich rüberkommen und muss sagen, ich würd mich vor lachen bepissen, wenn die Mädels von der Polizei aus ihrem partybus so'ne Latte holen ;-)

Woran ich mich halte: " Na ja, also ähm naja also bei Weichteilen müssens ähh drei Zentimeter sein und ähh alles was hart ist 8cm..." (Zitat eines Mitarbeiters in Blau (TÜV)! Da sag ich mir, meine Eier hängen höher als drei Zentis und den Rest bekommt man auch eingehalten!

Wobei ihr halt vorsichtig sein müsst, zu den Harten Teilen gehört schon dieses wabelige Schutzblech vom Kat (hängt mit am tiefsten!), oder gerne gemessen werden Querlenker und so was! Ich hab auch schon Probleme bei einer Kontrolle gehabt! Mein süßer wär fast aufm Abschlepper gelandet, weil mein ESD angeblich zu tief hing! Ok, der setzt auch mal schnell auf, aber ich habe unsere Staatsmacht mit folgenden Worten überredet: "Der ist aufgehangen und nicht festgeschraubt, der hat doch Spiel!" Und das hat gezogen! Einfacher Tipp: Seit einfach nett zu den grünen Mänchen! Ach und verlasst euch nicht darauf, das wenn ihr was eingetragen bekommen habt, das es der herr Volkspolizist an der nächsten Ecke auch noch durchgehen lässt!

Themenstarteram 1. Dezember 2002 um 18:09

ggg kenn ich irgend woher ggg da ich ja keinen sportauspuff dran mache wird wenn nur die stossstange ein problem geben ggg da dann wahrscheinlich an der 8cm marke kratze und der fest montiert ist ggg

am 2. Dezember 2002 um 12:53

@Superbreiter 6N

das dein karren auf dem hänger der polizei landet ist unmöglich, klar probieren die pfeifen das aber auch nur weil sie selbst kein plan haben!

dein auto ist dein eigentum, und das darf dir nur in EINEM einzigen bestimmten Fall durch ein Staatsorgan abgenommen werden:

wenn du teile (z.b. Spoiler) am auto haßt die definitiv gestohlen wurden dann dürfen die dein auto beschlagnahmen, sonst nich, egal wie tief, laut oder was auch immer den einfällt. Und das ist im GRUNDGESETZ verankert!

Das ist dein anrecht auf persönlichen besitz, du hast es dir gekauft und nu isses deins und auch kein bulle darf es dir wegnehmen!

für zu tief oder zu laut und dergleichen gibt es dann den mängelschein und die pflicht innerhalb einiger tage bei der dekra vorstellig zu werden, denn der bulle ist nunmal bloß bulle, die von der dekra/TÜV können festlegen ob ein wagen nun zu tief ist oder nich, der bulle quatscht euch mit seiner persönlichen meinung voll, dahinter steht nix an bevollmächtigung oder sachverstand, er darf dir ein mängelschein geben und mehr auch nicht.

Bei mir haben die das auch probiert aber so geht es nich

das Grundgesetz steht immer noch über der STVZO

egal ob es dem herren in grün passt oder nich.

Mensch! Das is mal ne gute Nachricht! Die Mäschen in Grün sind ja echt Machtlos! hahaha! Danke für die gute Nachricht, werd jetzt mal die Feuerteufel.de besuchen, klingt gut!

am 3. Dezember 2002 um 8:53

@superbreiter6N

schreib doch mal wie du die site fandest

würd mich seeeeeeehr doll interessieren...

Tja, die Seite is nich schlecht! Schicke Autos, aber kein Wunder, ist ja VW-Schmiede! Aber wie ihr schon selbst gesagt habt, es funzt nich grad so gut!

Mich würd ja mal ne E-Mailadresse interessieren, würd gern mal Kontakt zu euch aufnehmen!

selbst ich komme nicht über ein 11 cm hohes hindernis, das schafft man ja wohl nur mit standartfahrwerk, und einige mühlen wie (audi rs 4,6, s8 ) usw sind serienmäßig tiefer, bzw mit anderen fahrwerk belegt, was 100 pro bischel tiefer ist...

aber hammertiefe mühlen finde ich eh doof, dezent ist immer besser

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