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böser blick an der Motorhaube

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 9. Januar 2008 um 14:51

Weiß von euch zufällig jemand ob es schon eine verlängerte Motorhaube zum kaufen gibt? Von dem ranschweißen bin ich nicht so begeißtert da dass eine schweine Arbeit ist. Danke ;)

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28 Antworten

Und du meinst ne neue Motorhaube plus Lackierung ist billiger? :D Lass es am besten ganz weg, sieht so schon grimmig genug aus wenn du mich fragst ;)

am 9. Januar 2008 um 17:44

Moin Moin die Motorhauben giebts wenn du bei Ebay glück hast auch schon komplett. Aber die sind dann auch bloß von Privat, also vom Werk her, falls du das meinst giebts sowas net. Und bei einer gekauften Motorhaube weist du auch nicht ob das ordentlich gemacht ist und voallem Tüv gerecht den den Bösen blick mußt du eintragen lassen. Daher ist meiner meinung am besten wenn nach dem Motto gehst...selbst ist der Mann.

 

LG Pedachen

Erstens klaut dir so ein böser Blick eine Menge Licht und 2tens ist er bei Xenon garnicht erlaubt.

Und wieso ist das anschweissen eine Schweine Arbeit? Finde das ist eine Herausforderung weil wenn du es zu dolle treibst den verzieht die sich.

Habe das einmal gemacht.

Desweiteren gebe ich Kami recht.

Und ansonsten nen emblemlosen rein das streckt die Front optisch ein ganzes Stück in Verbindung mit schwarzen Scheinwerfern reicht das.

 

Habe mal ein Bild gemacht (Leider ist dunkel draussen)

Also ich weiss ja nicht wenn einem der "Böse Blick " Licht klaut ist der nicht tüv-fähig da der "böse Blick" sich nicht negativ auf die lichtausbeute auswirken darf.

Und seit wann ist ein "Böser Blick" bei Xenon nicht erlaubt???

Mfg golfdriver

Weil der böse Blick den scheinwerfer verdeckt mach mal dein Licht an und stell dich auf die Straße dann hälst du mal ca 1.5cm vom scheinwerfer zu und siehst was ich meine.

Habe schön öfters bei diversen Herstellern angefragt wegen Scheinwerferblenden und Bösem Blick. Und hier wurde mir bei allen dasselbe gesagt.

Nicht für Xenon geprüft und da es nicht geprüft ist ist es auch nicht zulässig.

Ist genauso wenn du dir andere Scheinwerfer holst als Bsp: FK Angel Eyes die darfst du nicht mit Blenden usw betreiben weil die ABE immer von einem originalen Scheinwerfer ausgeht.

Zitat:

Original geschrieben von golfdriver86

Also ich weiss ja nicht wenn einem der "Böse Blick " Licht klaut ist der nicht tüv-fähig da der "böse Blick" sich nicht negativ auf die lichtausbeute auswirken darf.

Und seit wann ist ein "Böser Blick" bei Xenon nicht erlaubt???

Mfg golfdriver

Bitte? Hast du dafür mal einen Gesetzestext oder eine Richtlinie?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

Zitat:

Original geschrieben von golfdriver86

Also ich weiss ja nicht wenn einem der "Böse Blick " Licht klaut ist der nicht tüv-fähig da der "böse Blick" sich nicht negativ auf die lichtausbeute auswirken darf.

Und seit wann ist ein "Böser Blick" bei Xenon nicht erlaubt???

Mfg golfdriver

Bitte? Hast du dafür mal einen Gesetzestext oder eine Richtlinie?

MfG

Nein aber das hat mein Tüver gesagt............Also ich hab meine Haube dezent verlängert und die eintragung war kein problem......... Der tüver meinte halt nur wenn die lichtausbeute nicht schlechter ist als vorher ist alles kein problem wenn doch gibt es keine eintragung... egal ob halogen oder xenon...

Hi, es gibt eine von Zender Tuning. Mir Persönlich gefällt mir sowas auffälliges mal garnicht.

http://www.zender-tuning.com/vw_golf_golf4_tuning_deutsch.html

Das ist kein böser sondern ein blöder Blick sieht aus als ob einer bei anbauen der Motorhaube geschlampt hat.

 

Von Funtech gab es mal einen guten allerdings ohne ABE oder sonstiges also illegal das sah zwar extrem aus aber auch gut.

 

Und die Rechtschreibung ist auch geil :)

habe leider auf die schnelle kein ganzes Foto :D

Bonrath

Die Kiste geht ja mal absolut gar nicht :D

Zitat:

Original geschrieben von golfdriver86

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

 

Bitte? Hast du dafür mal einen Gesetzestext oder eine Richtlinie?

MfG

Nein aber das hat mein Tüver gesagt............Also ich hab meine Haube dezent verlängert und die eintragung war kein problem......... Der tüver meinte halt nur wenn die lichtausbeute nicht schlechter ist als vorher ist alles kein problem wenn doch gibt es keine eintragung... egal ob halogen oder xenon...

Hehe,

das sind schön wieder Aussagen eine Prüfing. über die ich nur schmunzeln kann. Das nächste mal lässt du dir besser mal die Richtline zeigen auf die er sich da berufen will...

Ich warte immernoch auf die Richtlinie mit der "Lichtausbeute" wäre mal schön wenn die jemand hätte..., weil ich wette das es dort anders drin steht...

MfG

am 10. Januar 2008 um 0:30

Zitat:

Original geschrieben von golfdriver86

 

Und seit wann ist ein "Böser Blick" bei Xenon nicht erlaubt???

Mfg golfdriver

Würde ich auch gern wissen !

am 10. Januar 2008 um 9:58

Mahlzeit.

Weis jemand von euch ob es auch den "Bösen-Blick" für den unteren teil des Scheinwerfers gibt?

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