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böser blick prob mit tüv

VW Polo
Themenstarteram 11. November 2002 um 14:46

also ich hab ne mhv von mattig ohne abe. da ist nur so eine tüvbestätigung dabei. also ein materialgutachten.

trägt der tüv mir das ein und wieviel kostet das ungefähr?

 

thx

sengi

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22 Antworten
am 11. November 2002 um 15:32

Das leichteste wird wohl sein, wenn du dir das Teil einfach mal untern Arm klemmst, bei nem TÜVler in deiner Nähe vorbeifährst und ihn um seine Meinung drüber fragst.

Ich bin allerdings auch noch nicht dazu gekommen,

also wenn jemand ne Ahnung hat, was da alles anfällt

und was dafür in etwa zu berappen ist,

BITTE MELDEN...!!!

Ich möchte Euch ja nicht die Illusionen rauben, aber da ich jeden Tag mit dem TÜV zu tun habe, kann ich Euch aus sicherer Quelle sagen das der TÜV ohne Teilegutachen nichts mehr eintragen will. Ein Prüfbericht bzw. Festigkeitsnachweis den Du da vorliegen hast wird er zu 99% nicht mehr akzeptieren. Es sei denn Du hast nen wirklich fähigen TÜV Prüfer und die sind, so leid es mir tut, sehr sehr selten...

Themenstarteram 12. November 2002 um 0:26

tjo was soll man dann machen?

ich mein ich kenn ne werkstadt die alles einträgt aber das ist auch kagge.

@sengi

die werkstatt trägt dir nicht alles ein, wenn dann haben die n prüfer an der hand der n paar augen zu drückt... aber das kann für dich und erstrecht für ihn (was dir ja egal sein kann) teuer werden!!!

denn wenns du mal zu nem anderen tüv heini musst, dann kannst probleme bekommen...

Themenstarteram 12. November 2002 um 13:16

hmpf son mist. was bleibt einem dann überhaupt möglich?

den blick abschleifen?

frag doch einfach mal bei mattig an ob die nicht ne abe dazu haben... shließlich hast du ja ihr produkt gekauft...! ggf. sagen die dir auch das das gutachten was du hast reicht... glaub ich aber nicht!

Themenstarteram 12. November 2002 um 13:35

Sehr geehrte Damen und Herren,

für diese MHV hatten wir nur einen Prüfbericht anzubieten, die

Eintragung lag im Ermessensbereich des TÜV-Beamten. Durch die

Gesetzänderung wird der Prüfbericht nicht mehr anerkannt. Die

Eintragung kann evtl. nach § 21 (Einzelabnahme) erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Ranzinger Lothar

Mattig GmbH & Co.KG

 

 

herrlich.was muss ich bei so einer einzelabnahme beachten und was kostet sowas?

Das Problem ist ganz einfach, dass es diese sogenannten Einzelabnahmen nach §21 nicht mehr gibt seit 01.01.02!

Das hat die Fa. Mattig wohl noch nicht ganz kapiert!!

Es gibt lediglich noch eine Abnahme nach § 19.2 und die macht auch nicht jeder. Außerdem ist die richtig teuer...

Themenstarteram 12. November 2002 um 22:32

dann lass ich es halt =)

Zitat:

Original geschrieben von Sengi

hmpf son mist. was bleibt einem dann überhaupt möglich?

den blick abschleifen?

In der Zukunft vor dem Kauf klären, ob man ein Teil eingetragen bekommt.

Ganz einfach.

Aber Eintragungen nach § 21 sind immer noch möglich, aber nur mit einem Teilegutachten.

Nur zur Info!

Wenn Du ein Teilegutachten hast, dann ist es KEINE § 21 sondern 19,3 Abnahme!

also kann man sagen, dass man keine chance hat, die MHV nur mit Festigkeitsgutachten eingetragen zu bekommen???

am 13. November 2002 um 15:18

ok. zu der Mattig MHV ist ein Teilegutachten (od. Materialgutacheten ?!?) dazu...

was kostet mich dann die Eintrageung ?!?!

ich hab mir die von Mattig geholt.....und da ist nur ein Festigkeitsgutachten dabei.....und wie ich das hier so lese, hab ich damit keine chance beim TÜV.

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