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Borbet T am Golf 3 Variant

VW Vento 1H
Themenstarteram 20. Januar 2009 um 12:01

hallo Leute

ich habe mir auf www.borbet.de die Borbet T 9x16 auf meinen 97er 74KW Golf 3 Variant montiert.

Im Gutachen auf der Seite steht unter Punkt 22 aber: nicht zulässig für Golf Variant.

kann ich mir die nun an meinen Wagen machen oder nicht?

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17 Antworten

na laut gutachten ist es nicht erlaubt, aber eingetragen bekommst du es auf jeden fall. und sei es per einzelabnahme.

fahr einfach zu einer tüv-station deines vertrauens und bespreche das mit einem prüfer. der wird dir sagen ob und wie es möglich ist.

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 20:09

war heute da der tüv mann hat im computer geguckt da steht drinne das die borbet t 9x16 mit et 30 zugelassen sind^^

die mit et 15 standen nicht im computer.

ich würde die optik der felgen gerne so haben wie der vento auf dem foto, geht das mit et 30 oder brauch ich da et 15?

 

wie bekomme ich die et 15 denn eingetragen wenn die nicht zugelassen sind?

bin für jeden tip dankbar

 

lg

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 20:10

ach damn falsches bild, meinte das hier

Wenn die ET 15 nicht zugelassen sind nimmste einfach die 30er und verwendest 15er Spurplatten.  

pack paar Spurplatten drauf, die gehen weiter als ET30 im Festigkeitsgutachten, auf dem Foto sieht es so aus, als ob die Radabdeckung nicht ausreichend ist, wird dir so kaum einer abnehmen, da muss man noch Hand anlegen^^

Themenstarteram 21. Januar 2009 um 8:55

heute habe ich eine mail von borbet bekommen in der steht:

Hallo,

 

da muss die Agentur, die unsere HP betreut, einen Fehler gemacht haben. Für den Golf 3 Variant gibt es vom T - Rad 9 x 16 definitiv keine Freigabe !

gestern war ich beim tüvmann der hat in seinem computer geschaut und dort stand drinn das die zulässig sind.

bin etwas verwirrt jetzt.

 

wenn ich mir nun die felgen hole und im gutachten dazu steht nicht zulässig aber im computer steht zulässig, sind die denn nu zulässig oder nicht?

lg

am 21. Januar 2009 um 10:24

da hast einen kleinen konflikt, oda?

Ich würde eher auf die firma borbet hören, wenn die eh schon sagen das die agentur nen fehler gemacht, würde ich lieber die finger davon lassen (Fehler sind Menschlich)

Ich würde mir an deiner stelle wircklich andere Felgen suchen, obwohl die Felge echt hammergeil aussieht (da hast du mein Geschmack voll getroffen), weilwenn sich der TÜV mann irrt hast du ein haufen kohle verbrannt für nichts, obwohl villeicht kannst du die ja dan zurückgeben, wer weis

Ich würds aber lieber lassen (ein gut gemeinter rat)

am 21. Januar 2009 um 10:32

Ich würd mir die Keskin holen, wie auf deinem ersten Foto :D

Sehen doch viel schöner aus :)

Themenstarteram 21. Januar 2009 um 14:43

na ich weiss ja nicht, zum glück sind die geschmäcker verschieden :D

so habe mal in mein PRogramm geschaut, das gleiche wo der kompetente Prüfer nachgeschaut hat!

Du hast ihn wohl nicht richtig verstanden, aber ich kann dich beruhigen, habe mal deine Gurke rausgesucht und alle Felgen mit 9Jx16" anzeigen lassen sind genügende drin von ET 15 bis ET 30

Hersteller von Brock, Schmidt Rev., CR und Proline, diese dienen dem Prüfer für eine Einzelabnahme kauf dir die häßlichen Felgen^^

hallo zusammen.

Also

@ Schyschka:

1.Ob sie hässlich sind oder nicht, ist Geschmacksache oder hälst du deinen Geschmack für den einzig wahren? Will ich mal die Felgen deiner Gurken sehen....

2. Kostet eine Einzelabnahme nicht mehr? Es ist schon ein Unterschied ob die Borbet Felgen freigegeben sind oder nicht, dabei gehts auch um die Sicherheit für den Fahrer bzw. aller Verkehrsteilnehmer oder siehst du das ganz locker? Hauptsache Eingetragen, egal auf welchem weg? Wenn du prüfer bist, dann gute nacht...

Zitat:

Original geschrieben von VentusGL

Es ist schon ein Unterschied ob die Borbet Felgen freigegeben sind oder nicht, dabei gehts auch um die Sicherheit für den Fahrer bzw. aller Verkehrsteilnehmer oder siehst du das ganz locker? Hauptsache Eingetragen, egal auf welchem weg? Wenn du prüfer bist, dann gute nacht...

wenn leute keine ahnung haben, dann sollten sie am besten mal die finger still halten... schyschka hat vollkommen recht, jeder prüfer der klar im kopf ist, wird diese felgen eintragen, weil:

A ein festigkeitsgutachten vorliegt

und

B weil ein vergleichsgutachten eines andren felgenherstellers in der datenbank vorhanden ist.

Ich hab ja nicht gesagt, dass er sie nicht eingetragen bekommt oder?

Oben steht zur Debatte ob die Felgen für sein Auto zugelassen sind oder nicht und wenn sie es nicht sind, dann läuft eine Abnahme wohl anders als mit klarer zulassung für sein Fahrzeug.

Und wenn deine beiden Punkte A und B zutreffen Psych0, heisst es noch lange nicht, dass er sie eingetragen bekommt, da kenne ich andere Prüfer. Oder siehst du das anders?

Also ich würde ihm mein Wort dafür nicht geben, dass das glatt geht so wie du und schyschka.

Und ja, wenn man es nicht genau weiß, soll man auch lieber nichts schreiben, da bin ich ganz deiner meinung.

gruß

wenn man keinen Ahnung hat, sollte man nicht immer alles kritisieren was jemand schreibt und Spaß sollte man hier natürlich auch verstehen, ganz dir gerne meine Felgen auf meinen Gurken anschauen und nun verläutere ich dir mal den Weg der Eintragung!

eine Felge hat eine maximale Traglast, wird verglichen mit der max. Achslast, passt es geht man weiter!

Vergleichgutachten für 9Jx16H2 gibt es habe ich ja schon gesagt, also technisch möglich, dann wird geschaut was technisch möglich ist bei der 9J welche Reifen man aufziehen kann, also vom Umfang Tachoangleichung usw. und vorallem von der Breite, nicht das die Pelle abspringt, wäre garnicht gut!

Dann sucht man sich wenn nicht gerade die passende ET im Vergleichsgutachten vorliegt, ein Gutachten z.B. von Spurverbreiterungen, welche die ET und somit die Spurweite abdecken, da größer 2% vermutlich, da ich von SCC Plattengutachten bis in den minus ET Bereich kenne, sollte das auch ok sein, dann wird der Umbau begutachtet, schleift was, wie schaut es mit der Radabdeckung aus usw.

Nur weil deine Hausprüfer das nicht machen oder können/dürfen heißt es nicht, das dies nicht gemacht wird. Es gibt den StVZO §19.2 dieser behandelt solche Fälle, welche nicht durch Teilegutachten oder ABEs abgedeckt wird. Wird sind in Deutschland und da muss man dem Bürger das Recht einräumen sich nach seinen Wünschen zu entfalten, dies wird mit z.B. einer Einzelabnahme im Kfz-Bereich gemacht!

@ VentusGL

"Wenn du prüfer bist, dann gute nacht..." was willst du damit sagen? Kannst du aus meinen Post hier schließen wie ich arbeite? Aber besser per PN! Wenn du hier schon andere kritisierst, dann bitte nur wenn man auch Ahnung vom Thema und der Materie hat! Eine oben beschriebe Abnahme ist 100% korrekt und auch für den Straßenverkehr sicher!

Ob er es eingetragen bekommt hängt immer vom Prüfer ab, nicht jeder darf es und nicht jeder hat Lust sich Arbeit zu schaffen, auch denken und etwas rechnen gehört bei manchen Menschen dazu!

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