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Bordcomputer bei Ebay ersteigert

BMW 3er E36
Themenstarteram 13. Januar 2007 um 11:38

Hallo zusammen,

habe bei Ebay einen BC (CC,ATA) ersteigert weil meiner Pixelfehler hatte. Jetzt hat mir der Verkäufer einen geschickt, der auch erhebliche Pixelfehler hatte obwohl im Angebot stand einwandfreie Funktion. Auf meine E-mail hin dass das Teil defekt sei, hat er mir das Angebot gemacht, ich soll den ersten zurückschicken und er schickt mir einen der ok ist. Das habe ich dann gemacht und auch einen "neuen" erhalten. Der war total verschmutzt, zerkratzt und zeigte gar keine Funktion! Jetzt weigert sich der Verkäufer mir das Geld zurückzugeben bzw. nochmals einen anderen zu schicken. Verkäufer ist als privater Verkäufer angemeldet!

Das beste ist noch, er Behauptet ich hätte seinen funktionierenden eingebaut und meinen defekten zurückgeschickt! Frechheit!

Was kann ich in so einem Fall tun??

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23 Antworten

wende dich direkt an ebay, da gibts ne abteilung die sich mit sowas beschäftigen! ansonsten, auch wenns hart klingt, nimm dir nen anwalt (oder drohe dem verkäufer zumindest erstmal damit!)

gruss martin

am 13. Januar 2007 um 11:42

Beschwerde bei Ebax,

Anwalt,

Anzeige,

nix

Wer war der Verkäufer?

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 11:44

Verkäufer heißt XXXXXXXX *

bei Ebay habe ich mich schon gemeldet!

Werde demnächst wohl zu meinem Anwalt gehen.

*=editiert von bigurbi auf Wunsch des Erstellers

Fragen hierzu werden gerne per PN beantwortet

am 13. Januar 2007 um 11:45

Kommt ja immer auch auf den Streitwert an.

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 11:49

Ware eigentlich nur 60 Euro. Aber es geht mir hier ja schon fast ums Prinzip!

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 11:50

noch was!

Kommt von euch einer aus nähe Wuppertal??

am 13. Januar 2007 um 12:10

Anhand der Ebay-Auktion und dem höchtswahrscheinlichen Haftungsausschluss kannst du nix über den Anwalt regeln.

Du könntest höchstens was auf Grund der Email machen.

Wenn er wirklich geschrieben hat, dass der neu geschickte BC ohne Einschränkung funktionieren soll, kannst du dich auf die Sachmängelhaftung und Nacherfüllung berufen.

 

§437 Rechte des Käufers bei Mängeln...ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer

nach §439 Nacherfüllung verlangen

nach den §§ 440, 323 und 526 Abs.5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern.

@ Threatersteller: Würd schnell noch den Ebayname unkenntlich machen, datenschutz und so. Auch könnte dich der VK wegen übler Nachrede usw anzeigen. Würde solche Namen nur per PN übermitteln.

Ansonsten, kannst Käuferschutz beantragen, hasst halt 25 € Selbstbehalt. Der VK kriegt dann von Ebay nen Brief und ne Forderung über die Kohle.

Auf jeden Fall erstmal Anzeige wegen Betruges! Habe selbst schon die Erfahrung gemacht, das dies oft Wunder bewirkt. Im übrigen kann sich der Verkäufer NICHT auf den Ausschluß der Gewährleistung oder etwahiger Garantien berufen, wenn er in der Artikelbeschreibung geschrieben hat, daß das Teil einwandfrei funktioniert. Dies ist eine zugesicherte Eigenschaft, für die der Verkäufer haften muß.

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 16:05

Ich denke ich werde die nächsten Tage mal bei den Cops vorbeischauen und eine Anzeige wegen Betrugs machen. Desweiteren werde ich erwähnen das er wohl gewerblicher Verkäufer sei, was anhand von Fotos aus seinen anderen Auktionen deutlich sichtbar ist.

Wenn er Deiner Meinung nach gewerblicher Verkäufer ist, dann wende Dich damit an die Verbraucherzentrale, die werden ihn dann kostenpflichtig abmahnen und/oder an das Finanzamt. Die Polizei wird deswegen nur etwas unternehmen, wenn Du zusätzlich eine Anzeige wegen des Verdachtes auf Steuerhinterziehung erstattest.

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 16:21

Ich hab grad malmit meiner Schwägerin geredet (ist bei den Cops). Ich soll ne Anzeige wegen Betrugs machen und dan nur noch erwähnen dass er gewerblicher Verkäufer ist. Dann hätten sie zwei Gründe mal vorbeizuschauen.

Die übliche Vorehensweise wäre wohl:

- schriftliche eine Frist zur Rücknahme des defekten Artikels setzen. Gerne per Brief, das ist "persönlicher" als eine Email und hinterlässt oft mehr Eindruck. Hierbei auf die Kredenschel genannten Paragraohen bzgl Sachmängelhaftung hinweisen und - wenn du dir sicher bist dass er gewerblich verkauft - gerne auch mal darauf hinweisen, dass das Finanzamt großes Interesse an derartigen Verkäufern hat

- falls das nicht hilft bleibt dir nur der weg zum Anwalt und zur Polizei. Anzeige alleine löst dein Problem nicht - der Verkäufer kriegt dann zwar eins aufn Deckel, aber deine finanziellen Ansprüche kann nur ein Anwalt durchsetzen, dafür ist die Polizei nicht zuständig

Grüße

Markus

*edit* habe mir seinen account gerade mal angesehen.. die feedbacks können einem im nachhinein schon zu denken geben, aber das hilft dir jetzt auch nicht. allerdings sieht das für mich nicht sehr gewerblich aus. eher so als hätte er seinen alten E36 geschlachtet und hätte jetzt nen E46, von dem er halt ab und zu paar tuning-kleinteile verkauft. aber für gewerblich m.E. zu wenig verkäufe...

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