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Boxster S aus Italien - Hat jemand Erfahrung?
Hallo zusammen,
Ich beschäftige mich seit kurzem mit der Anschaffung für einen Roadster, und da bin ich zufällig auf den Boxster S gestoßen. Da das Teil ein Drittfahrzeug werden soll, mit dem ich nur wenige tausend km im Jahr fahren werde, möchte ich eigentlich nicht allzu viel investieren. Ich weiß, ein tolles und gutes Auto für wenig Geld klingt etwas Paradox, ich bin aber auf einige interessante Angebote aus Italien gestoßen, und frage mich jetzt ob da ein Haken dran ist, und welcher? Bsp ist folgendes Angebot :
http://suchen.mobile.de/.../176362322.html?...
Das klingt fast zu schön um wahr zu sein. Was halten die Erfahrenen unter Euch von solchen Angeboten? Über fachkundige Tips wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Harry
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8 Antworten
Meine Fragen an den Händler:
- hat der Wagen ne Sitzheizung (ist m.E. für Cabrios in D nicht unwichtig und wird in I nicht häufig dazu gebucht)
- Scheckheft?
- Unfallfrei?
- Kannste vor Ort schnell mal den Speicher auslesen lassen? (Überdreher, KM Stand)
- Fotos von der Beifahrerseite fehlen?
Ich würde solch einen Wagen nie und nimmer über diese Distanz kaufen. Wäre so alsob ich für 3 Cent Ersparnis nach Frankreich zum tanken fahre.
Hmm, kann mich ja täuschen, aber Fahrersitz und Lenkrad sehen aus, als ob man vor den 87000km die eins vergessen hätte.
Der Import aus Italien ist nicht mehr so leicht wie noch vor wenigen Wochen. Da wurde ein Riegel vorgeschoben. Am besten mal googeln.
Zitat:
Original geschrieben von robertpetr
Der Import aus Italien ist nicht mehr so leicht wie noch vor wenigen Wochen. Da wurde ein Riegel vorgeschoben. Am besten mal googeln.
Komisch... Was meinst Du damit?
Importschranken können nicht erhoben werden, bzw. steuerfreie Einfuhr von Gebrauchtwagen können meines Erachtens nicht in Frage gestellt werden - dazu müsste man alle EU-Verträge ändern.
Wo wurde der Riegel vorgeschoben und von wem?
Zitat:
ADAC NEWS ! Schluß mit Lustig in bella ITALIA beim Export mit eigenem Antrieb!
ADAC REGIONALCLUB Nr. 09/2013 30.01.2013 Gs
ITALIEN: Verbot der Verwendung deutscher Kurzzeitkennzeichen an italienischen Kraftfahrzeugen
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Monaten verfolgt die Polizei in Italien verstärkt Fahrer von Fahrzeugen,
die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer werden
mit hohen Geldbußen bestraft, die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet
werden diese Maßnahmen seitens der italienischen Behörden regelmäßig
damit, dass Kurzzeitkennzeichen in Italien nicht zulässig seien bzw. dass Fahrzeuge
in diesen Fällen als nicht versichert gelten.
Mit Rundschreiben vom 11. Januar 2013 („Circolare“ – Ministerio delle Infrastrutture
e dei Transporti/Ministerio dell’ Interno), haben die zuständigen italienischen Ministerien
ihren Rechtsstandpunkt bekräftigt, nach dem Fahrzeuge, die in Italien zugelassen
waren, auf italienischen Straßen nicht mit deutschen Kurzzeitkennzeichen
geführt werden dürfen. Diese Klarstellung betrifft also hauptsächlich den Gebrauchtwagenmarkt
und den Export gekaufter Gebrauchtwagen von Italien nach Deutschland.
In Deutschland ausgegebene rote Nummernschilder bzw. Kurzzeitkennzeichen
sind demnach nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr in Italien mit dort zuvor
zugelassenen und stillgelegten Fahrzeugen verwendbar.
Zwischen Italien und Deutschland gilt aber weiterhin allgemein die gegenseitige Anerkennung
von Probe- und Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Zulassungspapiere.
In Italien dürfen aber nur in Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit deutschem
Kurzzeitkennzeichen bewegt werden (gem. diplomatischer Note Nr. 411 vom
22.10.1993 und Rundschreiben Nr. 692 vom 10.03.2004) – z. B. im Rahmen eines
Exports von einem zuvor in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Italien oder
bei Probefahrten von Deutschland aus über italienisches Staatsgebiet zurück nach
Deutschland.
Mit in Italien für den Export stillgelegten Fahrzeugen darf nur dann auf italienischem
Staatsgebiet am Straßenverkehr teilgenommen werden, wenn das Fahrzeug direkt
zur Grenze gefahren wird (Art. 99 Straßenverkehrsgesetz / Codice della strada). Zu
diesem Zweck müssen sie mit einer vom zuständigen italienischen Amt für Landverkehr
(Ufficio del Dipartimento per i Transporti Terrestri) ausgestellten Fahrgenehmigung
und einem „provisorischen“ italienischem Kennzeichen (Targa provvisoria) versehen
sein.
Mitteilungen der Juristischen Zentrale
2
Die Teilnahme am Straßenverkehr in Italien mit einem zuvor dort zugelassenen und
stillgelegten Fahrzeug mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen verstößt gegen folgende
Artikel des Codice della Strada:
· Art. 93 Abs. 1 und 7: Führen eines Fahrzeuges ohne Zulassung und ohne
Fahrzeugschein (Geldstrafe zwischen 398 und 1.596 Euro)
· Art. 100 Abs. 1 und 11: Fehlende italienische Kennzeichen (Geldstrafe zwischen
80 und 318 Euro)
· Art. 193 Abs. 1 und 2: Fehlender Haftpflichtversicherungsschutz, Ungültigkeit
des Versicherungsschutzes unter Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens
(Geldstrafe zwischen 798 und 3.194 Euro).
Zudem kann das Kfz beschlagnahmt werden. Da die Herausgabe des Kfz nach einer
behördlichen Beschlagnahme mit einem verhältnismäßigen hohen bürokratischen
und zeitlichen Aufwand verbunden ist, sollte hierfür ein Rechtsanwalt vor Ort in Italien
eingeschaltet werden. Betroffenen Mitgliedern, deren Kfz beschlagnahmt wurde,
ist zu empfehlen, sich – nach Einholung der Kostendeckungszusage einer evtl. bestehenden
Verkehrsrechtsschutzversicherung – an einen ADAC Vertrauensanwalt in
Italien zu wenden.
Wenn Sie noch weitere Fragen rund um das Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen
unter der
Rufnummer (089) 76 76 – 24 23
gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich May
Leiter Juristische Zentrale
Danke für das Posting des Artikels.
Da steht aber nur, dass man in Italien zugelassene Auto nicht mit deutschen Kurzzeitkennzeichen bewegen darf. Dies erschwert die Überführung auf eigene Achse. Stellt aber in keinster Weise eine Import- oder Exportbeschrämkung da! Es herrscht in der EU immer nicht freier Wahrenverkehr.
Zitat:
Original geschrieben von pmichalo
Danke für das Posting des Artikels.
Da steht aber nur, dass man in Italien zugelassene Auto nicht mit deutschen Kurzzeitkennzeichen bewegen darf. Dies erschwert die Überführung auf eigene Achse. Stellt aber in keinster Weise eine Import- oder Exportbeschrämkung da! Es herrscht in der EU immer nicht freier Wahrenverkehr.
So sehe ich das auch.. Anhänger und fertig. Alternativ halt die im Artikel erwähnten Targa provvisoria kaufen. Schätze unsere Freunde im Süden wollen einfach ein paar Gebühren abgreifen, wenn sie schon nicht mit Zoll und Steuer zum Zug kommen
Das macht die Ausfuhr vieleicht etwas komplizierter, aber in keinster Weise unmöglich.
Ist richtig. Die wenigsten haben aber Anhänger. Grundsätlich ist es schon möglich, aber nicht mehr so einfach.