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Brabus 18 zoll Tüv Probleme
hallo ich habe 18 zoll Brabus felgen.
ich war jetzt neulich beim Tüv zum eintragen.
Alles wunderbar, außer das im Gutachten drin steht ich bräuchte eine ABV vom Reifenhersteller.
Schön und gut angerufen und gleich bekommen.
jetzt bezieht sich aber die ABV auf alle vier Räder.
das heißt gleicher Hersteller und Profil.
jetzt habe ich aber vorne Conti Sport Contact drauf und
hinten Brigstone R040.
jetzt die frage gibt es die möglichkeit die Felgen so eingtragen zu bekommen??
oder müssen alle gleich sein.
Finde ich bischen komisch fahre ja keinen Allrad, da kann ich das verstehen.
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20 Antworten
mir hat mal jemand vom tüv gesagt, du kannst auch 4 verschieden reifen fahren, die müssen nur für deine felgen freigegeben sein.
ich war bei Dekra
da wars kein Problem
Zitat:
Original geschrieben von MaKaVeLiX
mir hat mal jemand vom tüv gesagt, du kannst auch 4 verschieden reifen fahren, die müssen nur für deine felgen freigegeben sein.
Welche Schwachkopf hat dir das erzählt? War der aus dem Osten?
Gruß
das steht so in der ABV.
Das war hier beim Tüv Nord.
Zitat:
Original geschrieben von CLKLady
Welche Schwachkopf hat dir das erzählt? War der aus dem Osten?
Gruß
Was schreibst du denn für nen Quatsch? Wo bitte steht in der STVZO geschrieben, das auf einer Achse beide Reifen das gleiche Profil haben müssen? (Nur Sommer oder MS muß auf einer Achse gleich sein, von der Bauart her)
Ich darf vom Gesetz her 4 verschiedene Profile fahren, da kann auch der TÜV nix machen, es sei denn, ich bin durch die Fahrzeugpapiere gebunden, was z.B. bei besonderen Einzelabnahmen passieren kann.
sollte das in letzten 4 Monaten geändert worden sein, so nenne mir bitte die betreffende Stelle. Viel Spaß beim Suchen
nix gegen den von dir geschriebenen, diskriminierenden Blödsinn, aber dann mache den auch als Ironie oder Blödsinn kenntlich, oder schreibe dazu, seit wann das geändert wurde.
Zitat:
oder müssen alle gleich sein.
Finde ich bischen komisch fahre ja keinen Allrad, da kann ich das verstehen.
Das herrscht momentan bei vielen noch etwas Verwirrung. Soweit ich weiß, ist die Profilbindung der Hersteller eigentlich unwirksam oder nichtmehr zulässig. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ds nur für Neufahrzeuge jetzt gilt, oder ob dies auch bei älteren Fahrzeugen der Fall ist. ist quasi ein weinig eine Grauzone, da kennen sich wohl die wenigsten wirklich richtig aus. Das die Reifen gleich sein müssen, könnte daran liegen, das Du ABS und vielleicht ESP hast, und das könnte bei differierenden herstellern der Reifen bereits zu unterschiedlichen Abrollumfängen führen und damit diese Systeme stören.
Ist jetzt keine expliziete Aussage von mir, sondern eher eine Vermutung
bis denne
Leichti
jup genau du liegst da ja nicht ganz falsch liegt daran das ich ASR habe.
Aber ich habe erstmal Montag einen Termin bei Mercedes wo dann auch ein Prüfer da ist.
Reifen habe ich mir auch schon besorgt müßten jetzt bloß noch drauf.
Kostet aber wieder und die anderen Reifen sind noch sehr gut (leider)
Gruß
Benny
Nunja, heb die noch guten Reifen doch auf, und wechsel beim nächsten mal das profil, bzw. den Hersteller indem du da zwei zukaufst.
Möglicherweise hat Brabus das mit dem gleichen Profil im gutachten auch so festgelegt, weil verschiedene hecktriebler oft allergisch auf unterschiedliche Karkassen reagieren.
Schraube mal beispielsweise auf nen 3er BMW hinten Fulda und vorne pirellis drauf.... du fährst dann nichtmehr schneller als 140, ohne Angstzustände zu bekommen.
Machste die Pirellis aber hinten drauf, und die Fulda vorne, geht er lammfromm bis zum Top-speed.
Bis denne
Leichti
Zitat:
Original geschrieben von Leichtmetall
Was schreibst du denn für nen Quatsch? Wo bitte steht in der STVZO geschrieben, das auf einer Achse beide Reifen das gleiche Profil haben müssen? (Nur Sommer oder MS muß auf einer Achse gleich sein, von der Bauart her)
Ich darf vom Gesetz her 4 verschiedene Profile fahren, da kann auch der TÜV nix machen, es sei denn, ich bin durch die Fahrzeugpapiere gebunden, was z.B. bei besonderen Einzelabnahmen passieren kann.
sollte das in letzten 4 Monaten geändert worden sein, so nenne mir bitte die betreffende Stelle. Viel Spaß beim Suchen
nix gegen den von dir geschriebenen, diskriminierenden Blödsinn, aber dann mache den auch als Ironie oder Blödsinn kenntlich, oder schreibe dazu, seit wann das geändert wurde.
Das prüf ich nochmal, denn mein Bekannter ist beim TÜV. Wenn du Recht hast, zahlst du das Bier.
CLK Lady
Zitat:
Original geschrieben von CLKLady
Das prüf ich nochmal, denn mein Bekannter ist beim TÜV. Wenn du Recht hast, zahlst du das Bier.
CLK Lady
Hallo Lady
WEnn dein Bekannter sagt, ist verboten, dann lass dir ds bitte zeigen, wo es geschrieben steht.
Einzige Möglichkeit, es wurde seit 1.1. diesen jahres geändert, denn da habe ich die Firma gewechselt und somit ging mir der Zugang zu allerneusesten Vorschriften, Änderungen etc. verloren.
Bis denne
leichti
PS: Bier bei dir oder bei mir?
Zitat:
Original geschrieben von CLKLady
Welche Schwachkopf hat dir das erzählt? War der aus dem Osten?
na ja, sehr >informativer beitrag...
hat dich da ein prinz äh.. tüv-prüfer nach 26 beiträgen seit 2003 wachgeküsst oder haben wir einen neuen oberlehrer nun?
btw, ob man das kann oder nicht keine ahnung, der >ton macht die musik...
in dem sinne, ;-)
p.s. bin zwar franke und >nicht aus dem osten, aber was hat das damit zu tun?
@CLK-Lady
Damit Du dich nciht dumm und dämlich suchen mußt, und schonmal mein Bier kalt stellen kannst, hier der Paragraph zur Regelung der Reifenfrage:
Zitat:
Mischbereifung
Streng genommen ist nach dem Gesetzestext der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO, § 36) nur die Montage von Reifen unterschiedlicher Bauart unzulässig, sprich: Radial- und Diagonalreifen dürfen nicht an einem Fahrzeug zum Einsatz kommen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Mischbereifung" aber auch verwendet, wenn man an die gleichzeitige Montage von Sommer- und Winterreifen denkt oder an die Verwendung unterschiedlicher Profile, Reifengrößen, Fabrikate etc. Gänzlich verboten ist hiervon die Montage unterschiedlicher Reifengrößen — Ausnahme: Montage des Notrades im Pannenfall zur Fahrt in die Werkstatt. Eine weitere Ausnahme gibt es bei einigen Sportwagenmodellen, hier ist aber ausdrücklich im Kfz-Schein vermerkt, dass vorne und hinten unterschiedlich große Reifen zu verwenden sind.
Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, empfehlen Reifenexperten und Fahrzeughersteller, ausschließlich Reifen gleichen Fabrikats und gleicher Profilausführung zu verwenden.
War ganz einfach beim Bundesverband für Reifenhandel und dort bei Verbraucherinfos zu finden. (Schon wahnsinn, was google mit zwei Suchworten so alles findet )
euch allen noch nen schönen Sonntag
Leichti
PS: Wenn Dein Bekannter, der TÜV-Prüfer meint, es wäre verboten, dann sollte er mal noch etwas in der STVzo lesen, *grins*
(Bitte net böse sein, bin heute mit meinem 1200 km gefahren und mußte feststellen, das die elektrischen Ledersitze einfach nur Schrott sind für mich...... solche Schmerzen am A.... hatte ich in meinem uralten dreier nach 2000km nicht)
die freundin meines schwagers und deren nichte, ihr freund, arbeitet beim TÜV-süd. der erzählt mir >alles (wenn ich ihn nur zu gesicht bekommen würde...)
leichti, dein geänderter anhang, das mit dem charakter und so, klingt wie bei pubertierenden. motto: >äusserlich ist zwar auch wichtig, aber der charakter muss passen...
;-D
ein kleines spässle
leichti, nimm es mir nicht krumm...
verstehst doch spaß bestimmt.
;-D