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Brauche dringend ein rat von erfahrenen LKW Fahrer

Themenstarteram 15. Juni 2008 um 18:10

Hallo,

ich bin Nefret und bin neu im forum ,

komme aus Dortmund,

und besitze seit februar dieses jahres den führerschein CE

Nach mehr als 10 bewerbungen hat es endlich mit einer

Stelle geklappt,und fahre seit mitte Mai schon.

Nun zu meiner frage ,einige werden vielleicht lachen

oder mich garnicht ernst nehemen aber ich hoffe das ich eine antwort kriege.

 

Ich habe am Freitag mein vetrag erhalten .Da ist ein absatz was ich nicht verstehen kann

ZITAT"

§10 Haftung

Der Mitarbeiter haftet für von ihm verschuldete Beschädigungen

oder verluste von Eigentum des Arbeitgebers. Insbesondere Arbeitsgeräte und sonstige Hilfsmittel.

Für den verlust oder die Beschädigung eingebrachten Eigentums des Mitarbeiters

haftet der Arbeitgeber nicht.

Zitat ende"

Heisst das jetzt wenn den LKW irgendein schaden zukommt z.B. Spiegel ,Beulen,

Motorschaden u.s.w. das ich das

selber zahlen muss ?????

hoffe ihr könnt mir ein Rat und tip geben

Viele Grüsse

Nefret

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Juni 2008 um 18:35

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!!

Ich bin zu den entschluss gekommen den Vetrag nicht zu unterschreiben,

weil im Strassenverkehr kann immer was passieren ,sei es nur der Spiegel ,

oder ein schlauch der im motorraum geplatzt ist und dafür müsste ich haften ,

Im vetrag steht auch detaliert nicht drin für welche teile oder vorfälle ich haften muss.

z.B ich Fahre auf Autobahn und aufeinmal platzt irgendein Reifen .

Cheff kommt und sagt ,das ich den bezahlen muss

aufgrund dafür das so ein vetrag unterschrieben habe.

Das kanns nicht sein

Morgen habe ich ein letztes Gespräch mit dem Cheff ,

wenns nicht klappt habe ich einfach pech gehabt

Dann muss ich halt weitersuchen ,

vielen Dank nochmal für die tips

die ich auch im gespräch verwenden werde

 

Viele Grüsse

Nefret

 

22 weitere Antworten
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22 Antworten

Hallo

also für einen Motorschaden kann dein Chef dich nicht verantwortlich machen, allerdings für Schäden die du durch ein fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten begangen hast, z.B. wenn du unter Alkohol oder anderem Drogeneinfluss standest, kann er dich Haftbar machen.

Whoat? Also ich finde diese Klausel recht krass, ja. Das heisst für mich tatsächlich, dass du blechst, wenn du den Spiegel abfährst oder so. Viel Spass, wenn du mal einen richtigen Unfall hast! Für was gibts denn da eine Versicherung? Das fände ich ehrlich gesagt recht unangenehm, mit so einem Vertrag arbeiten zu müssen.

@Schraubär: im Vertrag steht aber nix von grob fahrlässig...die Klausel ist grundsätzlich gehalten. Dass einer blecht, wenn er grobfahrlässig (Alkohol, Drogen) handelt, ist verständlich und korrekt. Aber doch nicht in jedem Fall. Irgendwas macht man irgendwann halt kaputt, wenn man 10h pro Tag unterwegs ist. Da kommt man nicht drum rum.

Wenns hart auf hart kommt, glaube ich eh nicht, dass dieser Vertrag so gültig ist. Weil eben: Bagatellschäden gehören zum Beruf dazu, es kann effektiv nicht erwartet werden, dass der Arbeitgeber für alles haftet. Wer würde dann schon so einen Job machen? Da kann man viel zu viel kaputt machen...

Wenn man das so liest könnte man meinen man haftet sogar dafür wenn einem der LKW geklaut wird.

 

das wäre ja schon etwas heftig.

Wenn das durch den Fahrer verschuldet wurde durch z.B. Zündschlüssel stecken lassen ja!

Haftung unter Drogen, Alkohol oder grobfahrlassig bis zur Grenze der Selbstbeteiligung. Verbesser mich wenn das mitlerweile uberhohlt ist.

Ist die nachfolgende passage nicht sogar nichtig weil einseitig?????

§10 Haftung

Der Mitarbeiter haftet für von ihm verschuldete Beschädigungen

oder verluste von Eigentum des Arbeitgebers. Insbesondere Arbeitsgeräte und sonstige Hilfsmittel.

Für den verlust oder die Beschädigung eingebrachten Eigentums des Mitarbeiters

haftet der Arbeitgeber nicht.

 

Drahke oder ScaniaChris wissen da mit sicherheit genaues.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Nefret

Hallo,

ich bin Nefret und bin neu im forum ,

komme aus Dortmund,

und besitze seit februar dieses jahres den führerschein CE

Nach mehr als 10 bewerbungen hat es endlich mit einer

Stelle geklappt,und fahre seit mitte Mai schon.

Nun zu meiner frage ,einige werden vielleicht lachen

oder mich garnicht ernst nehemen aber ich hoffe das ich eine antwort kriege.

 

Ich habe am Freitag mein vetrag erhalten .Da ist ein absatz was ich nicht verstehen kann

ZITAT"

§10 Haftung

Der Mitarbeiter haftet für von ihm verschuldete Beschädigungen

oder verluste von Eigentum des Arbeitgebers. Insbesondere Arbeitsgeräte und sonstige Hilfsmittel.

Für den verlust oder die Beschädigung eingebrachten Eigentums des Mitarbeiters

haftet der Arbeitgeber nicht.

Zitat ende"

Heisst das jetzt wenn den LKW irgendein schaden zukommt z.B. Spiegel ,Beulen,

Motorschaden u.s.w. das ich das

selber zahlen muss ?????

hoffe ihr könnt mir ein Rat und tip geben

Viele Grüsse

Nefret

am 15. Juni 2008 um 20:17

Solche Klauseln sind unzulässig, ich als Arbeitnehmer würde so einen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben.

Grundsätzlich ist es so, dass der Mitarbeiter (Fahrer) nur Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers ist. D.h. der Mitarbeiter (Fahrer) haftet nicht für Schäden, die in Ausübung der Arbeit entstehen, haftbar ist ausschließlich der Arbeitgeber.

In jedem Schadensfall (Fremdschäden) ist der Arbeitgeber haftbar zu machen bzw. dessen Versicherung. Bei leichter oder grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung den Verursacher in Regress nehmen.

Bei Schäden und Verlusten von Arbeitsmaterial muss ebenfalls der Arbeitgeber dafür aufkommen. Schadensbeteiligung durch den Arbeitnehmer ist in solchen Fällen zulässig, allerdings muss dies im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer geschehen und ist in jedem Schadensfall neu zu klären.

In bestimmten Fällen kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Schadensbeteiligung gefordert werden, aber nur dann, wenn ihm nachweisbar ist (Nachweis muss durch Arbeitgeber bzw. Versicherung erbracht werden), dass der AN leicht fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Bei leichter Fahrlässigkeit kann ein Richter die Schadensbeteiligung festsetzen, diese kann von Null bis zu einem best. Prozentsatz gehen.

Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit entscheidet ebenfalls im Streitfall der Richter, hier kann er allerdings den Verursacher des Schadens nicht ganz von der Beteiligung befreien.

 

Die klausel ist so sicher nicht vor Gericht haltbar, aber keinen Kopf machen und nix dem Chef erzählen, im Fall der fälle dann zum Anwalt. Übrigens ist eine Verkehrs Rechtschutzversicherung für den Fahrer immer wichtig, besser ist noch eine die auch vertragsrecht mit einschließt, weil du als Fahrer auch in dem Bereich schnell mal Probleme bekommen kannst! Sei es wg dem Arbeitsvertrag oder sonstigen Vertragssituationen wo du mit eingebunden bist. Am besten eine ohne SB

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Die klausel ist so sicher nicht vor Gericht haltbar, aber keinen Kopf machen und nix dem Chef erzählen, im Fall der fälle dann zum Anwalt.

Na ja, aber das ist ja auch nicht wirklich eine saubere Lösung. Vertrag unterschreiben, mit dem man nicht einverstanden ist und dann zum Anwalt, wenn sich der Arbeitgeber darauf beruft?

Das erinnert mich stark an das Beispiel von Mieter, die den Mietvertrag unterzeichnen um anschliessend vor Gericht einen tieferen Mietzins zu erklagen.

Der Sinn eines Vertrages ist, dass man sich einigt. Wenn eine Partei im Vornherein nicht mit dem Vertrag einverstanden ist, soll sie nicht unterschreiben und basta.

Danke steini, dass Du meine Ermahnung zum Abschluss einer Rechtschutzversicherung schon vorweg genommen hast. ;) Sie ist wichtig in dem Beruf und wird immer unterschätzt.

Nun zu dem Text:

Die Regelung ist nicht ganz einfach zu beurteilen. Im ersten Moment erscheint Sie einseitig und das wird im Zweifel auch ein Problem. Hier muss man allerdings bewerten, wer für was haften muss und welche Haftung überhaupt weiter gereicht werden kann. Dann relativiert sich das etwas. Allerdings kann man für die Beurteilung der Einseitigkeit nicht nur eine Regel hervorheben, sondern muss den gesamten Vertrag beurteilen, der uns ja hier nicht vorliegt.

Zum Hintergrundwissen: Viele Schäden dürfen überhaupt gar nicht vom AG dem AN in Rechnung gestellt werden. Wann auch immer man eine Rechnung erhält, sollte man da einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Der große Grundsatz im Hintergrund liegt in der "besonderen Gefahr, durch den Betrieb solcher Fahrzeuge". Der AG muss also gewisse Gefahren einfach in Kauf nehmen. Das Risiko dieser Gefahren kann er auch nicht an den AN weiter reichen. Eine allgemeine Gefahr wäre beispielsweise die eingeschränkte Übersicht über das Fahrzeug. Das schließt nicht aus, dass der Fahrer trotzdem eine erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen muss und nicht einfach stur drauf los fahren darf. Es gibt auch viele spezielle Gefahren, die mit dem Einsatz zusammen hängen. Diese müssen aber individuell beurteilt werden. Auch das Risiko über diese Gefahren darf der AG nicht deligieren.

Bei jedem Schaden muss die Ursächlichkeit und der Antrieb (Fahrlässigkeit, große Fahrlässigkeit, Vorsatz) bewertet werden. Hier kann man sich an den Grundsätzen der Versicherung orientieren, allerdings grenzt die spezielle Fürsorgepflicht diese weiter ein. Es gab schon AG, die haben einen Schaden dem Fahrer in Rechnung gestellt, nur um versicherungstechnisch keine Nachteile zu erlangen. Auch so etwas ist absolut nicht zulässig.

Um zum Ende meiner Ausführungen zu kommen: Die Einseitigkeit kann nicht aufgrund einer einzelnen Regelung beurteilt werden. Für die Risikoübertragung an den AN gibt es umfangreiche rechtliche Schutzeinrichtungen, die eine solche Regelung stark eingrenzen. Bei Eigentum des AN müsste der AG vorher wissen, wofür er grade zu stehen hat (z. B. für ein Fernseher in der Kabine, der bei einem starken Bremsmanöver zu Schaden geht, würde ich als AG auch nicht aufkommen wollen.) Im Kern dieser Regelung geht es wohl um die Arbeitsmittel, wie Zurrgurte - die schon mal "verloren" gehen oder Werkzeuge, die für andere Zwecke verwendet werden, bei denen sie überbeansprucht werden und Schaden nehmen oder das unsachgemäße Bedienen der Gardinen der Auflieger oder des Verdecks und solche Sachen, deren Beständigkeit maßgeblich durch das Verhalten des Fahrers beeinlusst wird. Für viele dieser Sachen würde es noch nicht einmal einer Regelungen bedingen, um sie beim AN geltend zu machen.

Noch eine kleine Anmerkung zum Vertrag:

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Wenn man mit den Regelungen nicht einverstanden ist, stimmt man trotzdem dem Willen des Anderen zu, wenn man den Vertrag unterschreibt. Andererseits würde man den Job nicht bekommen, wenn man es nicht auf diese heilbedürftige Weise machen würde. Das ist dann die andere Seite.

Noch eine Sache, die immer wieder unberücksichtigt bleibt: Das deutsche Recht fordert ganz klar ein Vertrauensverhältnis, um zu einem Arbeitsvertrag kommen zu können. Wenn ich so manche Regelung in Arbeitsverträgen lese, dann steht fest, dass der AG zum AN kein Vertrauen hat. Leider wird diese Rechtswidrigkeit nur gering bewertet.

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 18:35

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!!

Ich bin zu den entschluss gekommen den Vetrag nicht zu unterschreiben,

weil im Strassenverkehr kann immer was passieren ,sei es nur der Spiegel ,

oder ein schlauch der im motorraum geplatzt ist und dafür müsste ich haften ,

Im vetrag steht auch detaliert nicht drin für welche teile oder vorfälle ich haften muss.

z.B ich Fahre auf Autobahn und aufeinmal platzt irgendein Reifen .

Cheff kommt und sagt ,das ich den bezahlen muss

aufgrund dafür das so ein vetrag unterschrieben habe.

Das kanns nicht sein

Morgen habe ich ein letztes Gespräch mit dem Cheff ,

wenns nicht klappt habe ich einfach pech gehabt

Dann muss ich halt weitersuchen ,

vielen Dank nochmal für die tips

die ich auch im gespräch verwenden werde

 

Viele Grüsse

Nefret

 

am 17. Juni 2008 um 14:54

Und wie ist´s

gelaufen

 

Themenstarteram 17. Juni 2008 um 17:28

Das hat sich auf morgen verschoben!!

Themenstarteram 22. Juni 2008 um 16:52

Hallo Gemeinde,

ich wollte bescheid sagen das ich den vetrag unterschrieben habe so wie es ist ,

er hat mir zugesichert nur bei grobfahrlässigen verhalt das ich dafür hafte ,

d.h

Betrunkenheit ,

Drogen

zu überhöhte Geschwindigkeit im stadverkehr

zu Dichtes Auffahren

u.sw.

alles die sachen halt was ich nieeee machen würde

Trotzdem habe ich bei den vetrag ein schlechtes gefühl,aber was soll ich machen er ist der einzige der mir als Anfänger eine Chanche gegeben hat ,und ich brauch den Job.

Ich danke euch das ihr mir geantwortet habt ,

wie schön das es diesen Forum gibt :)

Viele Grüsse

Nefret

soso dir wurde das also zugesichert

wenn ich so was lese wird mir übel

schriftlich ist es was vor gericht letztendlich zählt und nicht was der liebe Onkel in der Märchenstunde mal mündlich behauptet hat

und jaja du wirst natürlich nie zu schnell oder zu dicht fahren

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