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Brauche dringend und schnell rat!

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 12:47

Hallo zusdammen, ich habe gestern ein auto gekauft. V6 4 motion.

kurz zur sache.

ich habe den wagwen bei mobile gesehnen steht in HH (ich aus ddorf) lange verhandelt und wir haben uns geeinigt auf einen preis. fahrzeug UNFALLFREI etc. sagt er.

er mir einen unterschrieben vertrag geschickt alles in ordnung.

wollten den wagen am sonntag abholen, und habe extra einen anderen wagen den ich an der angel hatte abgesagt.

daher das ich den wagen nicht gesehen habe habe ich mal bei vqw angerufen und ganz nett nachgeagt, ob man mir anhand der fsahgrstellnummer etwas über die historie sagen kann.

er sagte mir, ich kann dir nichts genaues sagen, darf ich nciht ich gucke aber mal rein.

das einzige was er fragte dann war, "hat der verkäufer gesagt unfallfrei" ich daraufhin "ja" und der sagte mir, ich kann dir nur soviel sagen "das ist er nicht"

 

wie gehe ich damit um????

 

vielen dank

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30 Antworten

Wo genau liegt Dein Problem? Du möchtest den Wagen nach dieser Information vermutlich nicht mehr kaufen? Hast Du den Vertrag schon unterschrieben und zurückgeschickt?

Falls nein, wovon ich bei Deiner Beschreibung ausgehe: Ruf an und teile dem Anbieter mit, dass Du den Wagen doch nicht kaufen willst. Übrigens weiß er möglicherweise selber nichts von seinem Glück...

Schmeiß den Vertrag in die Mülltonne und sag ab, ich seh da kein Problem. Hast ihn ja noch nicht unterschrieben.

NIEMALS ungesehen ein Auto kaufen, egal was einem am Telefon erzählt wird!

Mann, Mann, Mann!

 

Wie kann man nur ein Auto kaufen ohne es gesehen und probegefahren zu sein!! Wenn ich ne alte Gurke als Winterauto suchen würde, vielleicht?

Konfrontiere den Verkäufer mit deinem Wissen und frage ihn was er dazu meint. Da du mit Daten zum Fahrzeug recht geizig bist: kann es sein das der Golf aus zweiter Hand ist und der jetzige Verkäufer ihn auch schon als "unfallfrei" gekauft hat? Ist der Verkäufer Privatmann oder Händler? Vor Ort hättest du schon nach ungleichen Spaltmaßen und Lackkanten schauen können. Würdet du Bj., km-Stand, Ausstattung und Kaufpreis bekannt geben, könnte man evt. ne Aussage treffen ob zumindest der Preis stimmt. Ich würde die Sache absagen und vergessen.

 

Gruß borento

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 13:18

doch ich habe den vertrag unterschrieben, aber wie gesagt ich habe den unterschrieben unfallfrei! daher ist das ganze für mich hinfällig und mir kann keiner etwas.

ob der das wusste oder nicht, ER hat den wagen als unfallfrei deklariert und das gilt. problem ist, ich weiß nicht genau was der wagen hat, möchte den eigentlich schon haben. wurde ja anscheinend von vw in stand gesetzt und wenn es nciht riesiges ist wird sdas natürlich schon in ordnung sein.

sache ist ja auch wenn ich den wagen in 2 jahren verkauft hätte,dann auch als unfallfrei und gehe damit in eine haftung.

er hat sich doch damit strafbar gemacht.

müßte doch natürlich den preis jetzt stark drücken könnnen und wenn er nicht darauf eingeht, kann ich rechtliche schritte wegen vertragsbruch oder so etwas einleiten (klar, riesen aufwand etc. würde aber doch eigentlich gehen)

problem ist, ich finde nciht wirklich einen. suche seit 2 monaten einen vollausgesatteten wagen mit nicht über 100tkm

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 13:22

standorrt hh, bj 2001 88tkm .

wenn ich ihn probegefahren habe hätte ich es wahrschenlich auch niht gemerkt oder gesehen, da es fachmännisch gemacht worden ist.

komplette ausstattung, also wirtklich alles was es gab (auch so etas wie, die aussenspiegel fahren automatisch nach unten bei rückwärtsgang oder klappen automatisch ein), also alles was die liste zu bieten hatte.

perfekt gepflegt,daher habe ich mich zu dem kauf entschieden, 11400€

etwas mehr als ich zahlen woltle, aber es gab keinen in dem zustand

ist auch jetzt egal was ich hätte nicht machen sollen, ich habe es gemacht und brauche dafür jetzt einen rat

standpauken kann ich mir später anhören:)

Wenn es kein Schaden war, der zu einer Wertminderung geführt hat oder führen hätte können wirst du da Pech haben.

Ich glaube, du wirst wohl Lehrgeld zahlen. Vertrag per Post hin und her schicken, Auto nicht ansehen, wie kann man nur???

 

Zitat:

Original geschrieben von jsbmwvw

standorrt hh, bj 2001 88tkm .

 

wenn ich ihn probegefahren habe hätte ich es wahrschenlich auch niht gemerkt oder gesehen, da es fachmännisch gemacht worden ist.

komplette ausstattung, also wirtklich alles was es gab (auch so etas wie, die aussenspiegel fahren automatisch nach unten bei rückwärtsgang oder klappen automatisch ein), also alles was die liste zu bieten hatte.

 

perfekt gepflegt,daher habe ich mich zu dem kauf entschieden, 11400€

 

etwas mehr als ich zahlen woltle, aber es gab keinen in dem zustand

 

ist auch jetzt egal was ich hätte nicht machen sollen, ich habe es gemacht und brauche dafür jetzt einen rat

 

standpauken kann ich mir später anhören:)

Hol ihn ab, fahr ihn und ärgere dich!!

 

Rechtsbeistand gibts beim Rechtsanwalt!

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 13:27

nein, natürlich nicht. das ganze inst ein kalssischer vertragsbruch. er muß sich doch vergewissern, ob der wagen unfallfrei ist wenn er das angibt.

sobald ein wagen ein unfallschaden hat ist das wertmindernd, oder sehe ich das etwas falsch?

Schon mal dran gedacht das er den wagen auch als unfallfrei gekauft hat und von dem schaden nicht bescheid weis ,falls er kein 1 besitzer ist ? ;) Ruf an und frag nach mein gott.

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 13:35

ja und, klar habe ich daran gedacht. interessiert mich aber nicht. weil ich mir vorstelle ich hätten den wagen verkauft und auch als unfallfrei deklariert und müßte dann eine haftung eingehen.

klar, werde ich ihn anrufen. versuche noch vorher bei vw rauszu bekommen, welchen schaden der hatte dan erst rufe ich an.

trotzalledem, stehe ich in der situation, dass ich jett kein auto habe und wenn es nichts weltbewegendes ist, werde ich ihn trotzdem nehmen, aber natürlich nciht ehr für den preis, weil ich ihn als unfallwagen irgendwann verkaufe und da einfach eine wertminderung ist. ob nur stoßstange ausgewechselt wurde, oder der wagen ienen größeren unfall hatte.

deshalb frage ich da um rat, wie ihr das seht. klappt das, oder hatte jemand eine ähnliche erfahrung?

Zitat:

Original geschrieben von jsbmwvw

nein, natürlich nicht. das ganze inst ein kalssischer vertragsbruch. er muß sich doch vergewissern, ob der wagen unfallfrei ist wenn er das angibt.

sobald ein wagen ein unfallschaden hat ist das wertmindernd, oder sehe ich das etwas falsch?

Ruf den Verkäufer doch einfach an... ist einfacher als hier Ratschläge von Besserwissern anhören, die angeblich jedes Unfallauto sofort erkennen würden!

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 13:35

ist nicht 1. besitzer

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 13:38

@ be_crazy.

danke da hast du mal recht:) hätte es ja auch nciht gemacht, aber der wagen sieht wirklich einmalig aus. mit weitem abstand von der pfelge her der beste, der seit 3 monaten im netz ist. kenne wirklich jeden wagen dort.

und ich gehe stark davon aus, dass ich es auch nicht erkannt hätte,wenn ich ihn mir angeguckt hätte. klar die üblichen sachen hätte ich nachgeschaut, aber unfall hätte ich wahrscheinlich nicht gesehen

Zitat:

Original geschrieben von jsbmwvw

nein, natürlich nicht. das ganze inst ein kalssischer vertragsbruch. er muß sich doch vergewissern, ob der wagen unfallfrei ist wenn er das angibt.

 

sobald ein wagen ein unfallschaden hat ist das wertmindernd, oder sehe ich das etwas falsch?

Ob ein Schaden wertmindernd ist hängt von der Art und Höhe des Schadens ab. Mir ist ein Kollege auf meinen Bora aufgefahren. Stoßstange und Rücklicht ersetzt, Heck neu lackiert. Fahrzeug wurde lt. Versicherung wieder in Originalzustand gebracht und somit war nichts mit Wertminderung trotz € 2000.- Reparaturkosten. Bei Reparatur von tragenden Teilen und Rahmen sieht die Sache dann anders aus.

Ist er nun aus erster Hand oder nicht? Falls nicht, lass dir den Vertrag des Vorgängers zeigen ob dort "unfallfrei" drin steht. Wenn ja, wirst du nichts machen können oder willst du dem Verkäufer arglistige Täuschung vorwerfen?

Wie schon gesagt: Beschaffe dir Fakten und kontaktiere nen Anwalt. Mit dem "Halbwissen" das dir hier vermittelt werden kann wirst du keinen Rechtsstreit führen können.

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