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Brauche Hilfe bei 16" Felgen
Hi Leute,
ich bräuchte dringend Hilfe bei einer Felgen-Frage.
Ich möchte mir für den Sommer gerne neue 16" Felgen kaufen
Fahrzeug: Polo 6R 1.2 TSI mit 77KW
HSN: 0603
TSN: ARA
nun habe ich mir folgende Felge ausgesucht:
Borbet BS5
Farbe: brilliant silver
Größe: 7x16 Farbe:brilliant silver
Einpresstiefe: ET38 Lochkreis 5x100
...
Als Bereifung stelle ich mir z.B. vor:
Dunlop 205/45 R16 83W SP Sport Maxx RT MFS
Die ABE zu den Felgen gibt es hier:
http://docs.reifen.com/.../ra-000613-c0-015-02a~vw-5-100-57-et38.pdf
Problem:
Ich war jetzt schon bei zwei Reifen-Fachhändlern die aus unterschiedlichen Gründen meinen ich dürfe die nicht problemlos fahren.
Und beides glaube ich nicht.
Die Aussage des ersten Reifenhändlers war ich dürfe NUR 215er auf der Felge + Eintragung fahren (keine Ahnung wie er darauf kommt. Vielleicht hat er die Auflagen in der ABE n205 und n215 anders herum verstanden als ich?
Ich verstehe sie so, dass man GERADE keine 215er fahren darf. Er versteht sie vielleicht so, daß man NUR 215er fahren dürfe. Dafür hat er nicht erwähnt, daß da laut ABE Karosseriearbeten nötig sein müssten.
Der zweite Händler sagte genau das Gegenteil: Nämlich ich dürfe 195er oder 205er fahren aber keine 215er.
Dessen Argument wäre dann aber gewesen, daß der Querschnitt (soweit ich mich erinnere, bin kein Fachmann) von 205/45 nicht passen würde,
da die 215er auch einen Querschnitt von 215/45 haben.
Da müsse ich dann Tacho-Anpassungen vornehmen lassen, weil sich der Reifenumfang ändern würde. Sind nicht aber gerade 205/45 korrekt und 215/45 inkorrekt?
Ist das nicht von beiden Händlern Blödsinn? Meines Wissens müssten die Felgen problemlos mit 205/45 zu fahren sein (halt Eintragung machen lassen). Richtig?
Ich hoffe ich habe das Problem einigermaßen schildern können.
Wäre super wenn Ihr mir helfen könnt, denn genau die Felge liegt mir am Herzen. Da ist es schwer sich plötzlich eine andere aussuchen zu müssen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Yashoot schrieb am 28. April 2016 um 13:12:57 Uhr:
Ja. Das ist genau der Punkt den ich als Laie nicht ganz kapiere. Ich habe den Polo mit 185er Bereifung auf 15" bekommen.
In diesem Fall sind die 205/45 mit dem verlinkten Gutachten
" TÜV-und eintragungsfrei"
> gemäß der dazugehörigen ABE 48359 Seite 2:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
http://www.felgenoutlet.de/.../ABE_BS5_70638_48359_N02.pdf
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8 Antworten
205/45 sind nur problemlos zu fahren, wenn diese Auflage aus dem verlinkten Gutachten
für Dein Fahrzeug nicht zutrifft.:
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Ja. Das ist genau der Punkt den ich als Laie nicht ganz kapiere. Ich habe den Polo mit 185er Bereifung auf 15" bekommen. Für blöde wie mich: das ist doch dann Serienbereifung und nichts was serienmäßig mit 215 oder größer ausgerüstet ist wie bei N215? Heißt meiner Deutung nach schränkt mich die Auflage nicht ein? Mein Rückschluss (evtl. blöd!?) - 215er darf ich gerade nicht auf der Felge fahren aber 205er schon?
Das ist vielleicht genau der Knackpunkt wo ich eine Übersetzung für blöde brauche
16 Zoll mit 205/45 steht nicht als Kombination in den Fahrzeugpapieren. Für mich heißt das, daß ich 205er auf der Felge fahren darf, aber die Kombination vom TÜV eintragen lassen muss!? Öh...
Wie gesagt, die Reifenspezialisten haben sich da quasi widersprochen. Der eine sagt ich darf nur 215er... Der andere sagt ich darf 195er und 205er, muss aber bei 205/45 den Tacho anpassen lassen (da sehe ich aber keine entsprechende Auflage in der ABE, und würde mich wundern)
Zitat:
@Yashoot schrieb am 28. April 2016 um 13:12:57 Uhr:
Ja. Das ist genau der Punkt den ich als Laie nicht ganz kapiere. Ich habe den Polo mit 185er Bereifung auf 15" bekommen.
In diesem Fall sind die 205/45 mit dem verlinkten Gutachten
" TÜV-und eintragungsfrei"
> gemäß der dazugehörigen ABE 48359 Seite 2:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
http://www.felgenoutlet.de/.../ABE_BS5_70638_48359_N02.pdf
WOW. Vielen Dank. ich glaube du hilfst mir echt weiter.
Mir stellt sich das jetzt so dar:
205/45 auf den Borbet = OK ohne Probleme
Bleibt noch das mit dem Eintragungsfrei... in der ABE die ich oben verlinkt habe steht die Auflage A02 dabei.
heisst für mich eintragungspflicht als Auflage, wenn die 16" mit 205 nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind (was sie nicht sind).
Das wäre natürlich der burner, wenn das von dir verlinkte Dokument quasi bedeutet, daß damit A02 von 2014 entfällt!? Da bekommt man Kopfschmerzen als jemand der ca. weiß das Reifen rund sind.
Ich komm der Sache näher ;-) Am Ende habe ich vermutlich das Felgen-Abitur.
Zitat:
@Yashoot schrieb am 28. April 2016 um 14:20:16 Uhr:
205/45 auf den Borbet = OK ohne Probleme
Bleibt noch das mit dem Eintragungsfrei... in der ABE die ich oben verlinkt habe steht die Auflage A02 dabei.
heisst für mich eintragungspflicht als Auflage, wenn die 16" mit 205 nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind (was sie nicht sind).
Auflage A02 ist aus dem Gutachten zur ABE:
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Und das ist dann anschließend der bereits zitierte Text aus der ABE Seite 2:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich."
btw: wenn Dir Beiträge hilfreich sind, kannst Du den "Danke-Button" klicken
Das mache ich sehr gern.
Und bedanke mich definitiv...
Die Geschichte ging heute so weiter / zuende...
"Hausbesuch" bei einem weiteren Reifenspezialisten... Ergebnis: "ne, gehen nur 215er mit Eintragung. Karosserieauflagen vermutlich egal, ich frag Montag unseren TÜV-Prüfer..."
Wirkte sehr kompetent, aber dank Deiner Antworten hier im Forum hab ich nicht nachgelassen und bin zu einem weiteren Reifenspezialisten gefahren. Nach ca. 30 Minuten wälzen der ausgedruckten Bescheinigungen (ABE samt Zusatz von Deinem Link) kam er zu dem Schluss das ich selbstverständlich die Felgen einfach ohne Probleme mit 205ern und ohne Eintragung fahren darf.
das war dann der vierte "Reifenspezialist" der mir endlich das sagte was ich wissen wollte und vor allem auch bereit war die Kombi zu montieren (natürlich der teuerste von allen, heh). Tachoanpassung nicht nötig, weil der Umfang nur 1,7% oder so abweicht...
Meine Güte. Da hat man als Normalbürger wirklich so seine Probleme wenn man Lust auf eine bestimmte Felge mit bestimmter Bereifung hat 10 Stühle, keine Meinung.
Also nochmal Danke... die Felge samt 205er wirds ;-)
Auf die Felgen breite zukommen bei 7J darfst du 195/45 R16 205/45 R16 und 215/45 R16 fahren optimal sind 205/45 R 16. Die 205er hab ich auch drauf. Sonst findest du alles hier-> http://www.reifen-verband.de/reifen-technik/felgen-tabelle
interessant, bei 7,5 steht max. Breite 235. Pff wie sieht denn das dann aus
Als ich bei uns (in Österreich) nachgefragt hatte hieß es, bei 7,5 ist ideal 215, und man darf jeweils 10 ins - und in + abweichen also 205 bis 225.
Vielleicht ist es in D ja anders.
Was die Tachoanpassung etc. angeht, benutze ich diesen Link, finde ich ziemlich praktisch: http://www.reifenrechner.at/