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Brauche Hilfe zu Firmenwagen mit 1% Reg.UND Fahrtenbuch, wie Steuerausgleich machen ?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 10. Dezember 2007 um 12:50

Es geht immer noch um meinen Firmenwagen ein Passat mit einem Listenpreis von .ca 33800 Euro. Der Ag berchnet mit 1% vom Listenpreis. Das sind netto für mich ca 145 Euro.

Der Wagen wird mit 36 000 KM im Jahr beruflich und 4000 Km Privat genutzt.

Der AG bietet mir ebenfalls an, die Jahreskosten für die Steuer zur Führung eines Fahrtenbuches auszuweisen.

Grob geschätzt liegen die KM Kosten incl Leasing bei ca 0,50 Euro ( ??????) per KM.

Das heißt, dass ich 4000 KM Privat mit 0,50 Euro= 2000 Euro: 12 Monate 167 Euro statt Listenpreis 337 Euro versteuern müßte.

WAs passiert, wenn der AG mir die Privatfahrten auf diese Summe einschränkt, muß ich trotzdem alles verteuern ?

Wer kann mir helfen ? Oder es richtig erklären. Ich will so wenig abgaben/ STeuern auf diese Auto zahlen müssen, wie nötig bei meiner geringen Privatnutzung.

Danke,

Gruss

Frank

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16 Antworten

Hier bist Du glaube ich im falschen Forum. Hier ist ein Steuerberater gefordert um wohl auch nicht gegen das Rechtberatungsverbot zu verstoßen.

Zu dem 1% kommt bei festem Einsatzort noch einmal 0,03% vom Listenpreis für die Fahrten zum Büro. Bei Homeoffice oder Tätigkeiten mit wechselndem Einsatzort entfällt dieser Bestandteil.

Das Fahrtenbuch muß handschriftlich oder mit "zertifizierten" Softwaresystemen erstellt werden (Änderungen an Daten werden dabei protokolliert). Wieviel ein privater Kilometer Dich tatsächlich kostet hängt von der Vollkostenrechnung des Fahrzeuges ab, also Leasing, Versicherung, GEZ, Sprit, Reifen, Inspektionen usw. und ist nicht fix über die Jahre!

Ich würde mich über den Firmenwagen an Deiner Stelle freuen und mir die Frage stellen, wieviel mich ein PKW für meine privaten 4.000 km tatsächlich kosten würde. Und dann wirst auch Du feststellen, das die von Dir angesprochenen 145€ ein sehr geringer Preis für die monatliche Nutzung des Fahrzeuges ist. Du kannst Dir also überlegen ob Du nach Deiner Rechnung für 70€ im Monat den "Streß" machen möchtest ein Fahrtenbuch zu führen, da die zugelassene Softwareunterstützung auch noch einmal etwas kosten würde (was allerdings auch absetzbar ist ...)

P.S. Die Erfahrung zeigt auch, daß die privaten Kilometer mit einem Firmenwagen auch etwas mehr werden, man nimmt dann die Freunde vielleicht häufiger mal mit usw ...

Der steuerliche Hinzurechungsbeitrag bezieht sich normalerweise nicht auf den Listenpreis, sondern auf den Bruttoanschaffungspreis!

LG Chris

am 10. Dezember 2007 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von grabi71

Der steuerliche Hinzurechungsbeitrag bezieht sich normalerweise nicht auf den Listenpreis, sondern auf den Bruttoanschaffungspreis!

LG Chris

Das ist das was ichauch schon immer mal wissen wollte.

1% vom Bruttolistenpreis oder vom Bruttolistenpreis, den man mit entsprechendem Rabatt bekommt?

Gruß Baconpep

- es wird prinzipiell der Listenpreis angesetzt, selbst ein Uraltauto wird daher nie zum Schnäppchen bei der 1% - Regelung (nur mal so als Beispiel, Vater Staat passt da schon auf, dass man über den echten Preis weniger versteuern muss)

Grüsse Warti311

Zitat:

Original geschrieben von warti311

- es wird prinzipiell der Listenpreis angesetzt

Richtig!

Zitat:

Original geschrieben von warti311

...selbst ein Uraltauto wird daher nie zum Schnäppchen bei der 1% - Regelung

Irrtum!

Ich kenne einen Unternehmer, der guten Mitarbeitern als Belohnung gerne top-gepflegte Oldtimer als "Dienstwagen" zur Verfügung stellt. Ein Porsche 911 aus den 70ern oder eine S-Klasse bzw. 7er BMW aus den 80ern sind auch heute noch voll alltagstauglich, nicht langsam und in gutem Zustand deutlich mehr wert als ihr damaliger Listen-Neupreis (der nach Euro-Maßstäben so zwischen 20.000-40.000 Euro liegt).

Also wenn ich zu für mich gleichen 1% Kosten die Wahl zwischen einem Passat oder einem 911 hätte :) .....

Hallo Käfer1500,

gebe mich geschlagen, gegen solche Argumente fällt mir nichts mehr ein, ausser

eventuell, mit nem` Trabbi hätte die Rechnung auch funktioniert !

nicht ganz so ernste Grüsse

Warti311

Zitat:

1% vom Bruttolistenpreis oder vom Bruttolistenpreis, den man mit entsprechendem Rabatt bekommt?

Gruß Baconpep

vom DEUTSCHEN !!! Bruttolistenpreis ... (Wichtig bei ReImporten...)

wenn ich mich net irre...

am 10. Dezember 2007 um 19:26

Bemessungsgrundlage:

Immer Listenpreis brutto (also mit Umsatzsteuer) im Zeitpunkt der Erstzulassung , zzgl. Sonderausstattung brutto (richtig super bei deutschen Premiumherstellern). Preisnachlass, Rabatt, Leasingrate etc. völlig unerheblich.

Bei einem Verhältnis von beruflich/privat wie oben geschildert (36.000 zu 4.000 km) lohnt sich rechnerisch ein Fahrtenbuch.

Aber: im Falle einer Prüfung durch Finanzamt fallen sehr viele Fahrtenbücher wegen formaler Mängel durch. Lückenlos, keine Fehler, nicht nachträglich änderbar, keine Ecxel-Tabelle, Prüfung Kilometerstand und Fahrten durch Werkstattrechnungen und Tankbelege etc.. Man muss der Typ für sowas sein, oder ist es eben nicht...

Dass das Auto des Deutschen liebstes Kind ist, merkt man leider auch an der "liebevollen" Behandlung durch das Finanzamt...

Für alle, die alles wieder besser wissen, oder mit Oldtimern jonglieren wollen: Kauft Euch den Konz, alle anderen ab zum Steuerberater (aber bitte vor Anschaffung Auto bzw. vor Beginn Führung Fahrtenbuch).

 

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Zitat:

Original geschrieben von warti311

- es wird prinzipiell der Listenpreis angesetzt

Richtig!

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Zitat:

Original geschrieben von warti311

...selbst ein Uraltauto wird daher nie zum Schnäppchen bei der 1% - Regelung

Irrtum!

Ich kenne einen Unternehmer, der guten Mitarbeitern als Belohnung gerne top-gepflegte Oldtimer als "Dienstwagen" zur Verfügung stellt. Ein Porsche 911 aus den 70ern oder eine S-Klasse bzw. 7er BMW aus den 80ern sind auch heute noch voll alltagstauglich, nicht langsam und in gutem Zustand deutlich mehr wert als ihr damaliger Listen-Neupreis (der nach Euro-Maßstäben so zwischen 20.000-40.000 Euro liegt).

Also wenn ich zu für mich gleichen 1% Kosten die Wahl zwischen einem Passat oder einem 911 hätte :) .....

Hallo Käfer,

mit diesem Gedanken habe ich gespielt. Als die Stuerprüfung (nicht Fahndung) mal wieder da war, habe ich die Dame natürlich drauf angesprochen, wobei sie erwiederte, dass sie auch da Mittel und Wege haben und Sie würde mir das nicht raten da man damit nicht durchkommt.

Ich kann nur das sagen, was die Dame vom Finanzamt gesagt hat. Machen kann man natürlich viel, aber ob es auch eine Steuerprüfung standhält ist natürlich wieder was anderes.

mfg

hansi

Fahrtenbuch oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Eine gute Hilfe für eine grobe Abschätzung der Einsparung ist folgende Seite:

Steuerberechnung

 

Hierbei muss man aber die Gesamtkosten des Fahrzeuges pro Jahr wissen (Leasing, Steuer, Benzin, Reifen etc..). Sollte aber möglich sein, dass der Arbeitgeber einem diesen Betrag nennen kann.

Beispiel für eine Berechnung:

- 50.000 Km => Jahreskilometer (inkl. priv. Anteil)

- 5.000 Km => privat gefahren

- 10.000 € => Gesamtkosten

- 10% => zu versteuern

Also sind 1000€ pro Jahr mit Fahrtenbuch zu versteuern.

Vom Finanzamt anerkannte Fahrtenbücher gibt es im Buchhandel. Bei mir hat sich das zu versteuernde Einkommen im letzten Jahr um fast 2000€ reduziert.

Aber wie oben geschrieben, es muss jeder für sich entscheiden.

taptom

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Zitat:

Original geschrieben von warti311

...selbst ein Uraltauto wird daher nie zum Schnäppchen bei der 1% - Regelung

Irrtum!

Ich kenne einen Unternehmer, der guten Mitarbeitern als Belohnung gerne top-gepflegte Oldtimer als "Dienstwagen" zur Verfügung stellt. Ein Porsche 911 aus den 70ern oder eine S-Klasse bzw. 7er BMW aus den 80ern sind auch heute noch voll alltagstauglich, nicht langsam und in gutem Zustand deutlich mehr wert als ihr damaliger Listen-Neupreis (der nach Euro-Maßstäben so zwischen 20.000-40.000 Euro liegt).

Also wenn ich zu für mich gleichen 1% Kosten die Wahl zwischen einem Passat oder einem 911 hätte :) .....

Hallo,

das nennt sich Luxuswagenversteuerung, so hat mir das ein Mitarbeiter von Porsche mal erklärt. Diese Mitarbeiter bekommen das Fahrzeug und müssen eine Art Leasinggebühr dafür bezahlen. Er zahlt z.B. für seinen Porsche 450,- inkl. Sprit im Monat. Ist bei den anderen Autokonzernen genau gleich.

Wenn man das aber dann mit der 1%-Regelung vergleicht, ist es auch nicht unbedingt ein Schnäppchen. Habe mir das mal mit meinem durchgerechnet und komme auf eine ähnlichen Betrag (ins Verhältnis gesetzt), liege eher sogar günstiger.

Gruß Axel

Themenstarteram 11. Dezember 2007 um 13:36

Mein Ag würde mir die Kosten aufschlüsseln.

Muß ich das dem Finanzamt vorab mitteilen, oder mache ich das bei meiner Jahressteuer ?

Frank

Für den Arbeitgeber ist es meistens sehr schwierig die Kosten monatlich aufzuschlüsseln. Bei mir wird monatlich nach der 1% Regelung abgerechnet. Das Fahrtenbuch lege ich dann dem Finanzamt am Jahresende vor.

Falls der Betrag jedes Jahr ähnlich ist, kann man sich dies auch auf der Steuerkarte eintragen lassen (ich hoffe, das geht heute auch noch).

taptom

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