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Brauche Rat: Glühkerze gebrochen

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 10:35

Wie ich in einem anderen Fred schon geschrieben habe ist mir die Glühkerze in einer Vertragswerkstatt abgebrochen worden. Die Kosten dafür muss ich leider selber tragen.

Fahrzeug: 320 CDI V6 135tkm

Nun gibt es ein paar alternativen und vielleicht hat ja jemand schon Ahnung davon.

1. Ich lass sie drin und Gewöhne mich an das etwas schlechtere starten beim ersten start des Tages.

2. Ich lasse die Kerze ausbohren in einer Niederlassung ( kosten ca 500 € )

3. Ich lasse die Kerze ausbohren aber vorher den Kopf abnehmen um sicherzugehen das keine Späne zurückbleiben. ( kosten geschätzt ca 3000 da ca 250 AW.... )

4. Eine ( andere ;) ) Vertragswerkstatt meinte evtl könnte man was an die Kerze anschweißen und dann nochmal das rausdrehen versuchen. (kosten ka..)

Gibts noch andere alternativen. Evtl jemand der einen Motorinstandsetzer kennt der dies nciht gerade zum ersten mal macht und etwas günstiger ist als die Niederlassung?

Ich frage mich auch ob das Ausbohren bei einem V6 wo die Zylinder ja schräg stehen wirklich so gut ist die späne müssten doch direkt seitlich an der Wand herrunterfallen, wie will man sicherstellen das alle Späne rauskommen?

Fragen über Fragen, vielleicht kann mir einer helfen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von V8-Freak

 

Damit muss man als Dieselfahrer eben rechnen. Aber da kann die Werkstatt ja nix für, wieso sollten die dann die Kosten tragen?

Ganz so einfach ist das nicht!

Bei MB gibt es eine ganz klare Anweisung, über das maximale Drehmoment zum lösen der Glühkerze!

Wenn die Glühkerze abreißt hat man das maximale Drehmoment überschritten..., sich also nicht an die Vorgabe aus der Arbeitsanweisung gehalten! 19Nm sind 19 Nm u. kein Nm mehr, dafür ist die Angabe ja da!

Korrektes Vorgehen, sieht so aus: Man versucht die Glühkerze mit den 19Nm zu lösen, geht das nicht, muß man vor dem fortsetzen der Arbeit den Kunden darüber informieren, das die Glühkerze festsitzt!

Dann erklärt man ihm was passieren könnte wenn man dennoch probiert die Kerze zu lösen u. was das schlimmstenfalls für konsequenzen haben kann, besonders finanziell!

Dann ist der Kunde informiert u. trifft eine Entscheidung!

Aber Fakten schaffen u. diese mangels Equipment nicht "relativ" kostengünstig beseitigen können, das ist nicht Kundenorientiert.

MfG Günter

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25 Antworten
am 16. Dezember 2011 um 10:59

und wieso musst Du die Kosten selbst tragen, wenn die Vertragswerkstatt Mist gebaut hat?

Wenn sie richtig gebohrt wird kommen garkeine Späne in den Motor - es wird ja ein Ausdreher eingeschraubt und für den das Gewinde geschnitten.

Wenn meine Werkstatt das verbockt hat würde ich allerdings auch keinen cent bezahlen...

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 11:03

Weil ich es leider nicht beweisen kann. War 2 mal in dieser Werkstatt, beim ersten mal meinte ein Lehrling er bekommt sie nicht raus und beim zweiten mal als der Meister sich das anschauen wollte hat er nach eigener Aussage "kurz mal gedreht" da ist sie abgebrochen... hat er natürlich noch nie gehabt, alles zum ersten mal usw. Nun beruft sich die Werkstatt darauf das bei meinem zweiten Besuch die Kerze schon angebrochen war. ( Womöglich vom ersten Versuch )

Nunja wie dem auch sei, leider kann ich auch Gerichtlich nicht dagegen vorgehen da ich beim Beweissicherungsverfahren keine Beweise sichern kann, die Kerze muss ja komplett zerstört werden um sie herraus zu bekommen.

am 16. Dezember 2011 um 11:05

Und das war eine MB Vertragswerkstatt, oder hatten die einen Vertrag mit ATU?

Ansonsten Vorgang in Maastricht bekanntmachen

 

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 11:07

Ja, das war eine Vertragswerkstatt von Mercedes. Im Nachhinein hätte ich wohl eine Niederlassung wählen sollen. Das werde ich auf jedenfall noch tun. Einfach nur um meinem Ärger Luft zu machen. Rausbohren können sie übrigens nicht, da ihnen das Werkzeug zu teuer ist, sie haben mich an die nächste NL verwiesen ;)

Manno Mann das Problem ist doch allseits bekannt und Benz hat da doch die Prima Lösung !

Ich würde ausbohren lassen,schau Dir mal an was Benz da vorgesehen hat.

Bodo

Ich würde jetzt die Rechtsschutzversicherung nehmen und die mal so richtig ärgern....

Das Risiko das die Glühkerzen beim ausdrehen abbrechen ist immer da. Da steckt man net drin. Da kannste noch so gefühlvoll drehen und vorher warmgefahren oder Lösemittel hingesprüht haben, wenn die fest ist und reißen will, dann reißt die.

Dann haste nur 3 Optionen.

Drin lassen und mit defekter Kerze weiterfahren -> nicht im Sinne des Erfinders.

Kunde unverrichteter Dinge zu ner anderen Werkstatt schicken und denen den schwarzen Peter unterschieben -> kein Kommentar, löst das Problem auch nicht. Irgendeiner wirds ja ausbohren müssen im Zweifelsfall.

Also damit Option 3, Kunde mitteilen das Mehrkosten durch erhöhten Aufwand entstehen.

Damit muss man als Dieselfahrer eben rechnen. Aber da kann die Werkstatt ja nix für, wieso sollten die dann die Kosten tragen?

Zitat:

Original geschrieben von V8-Freak

Das Risiko das die Glühkerzen beim ausdrehen abbrechen ist immer da. Da steckt man net drin. Da kannste noch so gefühlvoll drehen und vorher warmgefahren oder Lösemittel hingesprüht haben, wenn die fest ist und reißen will, dann reißt die.

...

Damit muss man als Dieselfahrer eben rechnen. Aber da kann die Werkstatt ja nix für, wieso sollten die dann die Kosten tragen?

Ich sehe das so wie Du. Allerdings verstehe ich nicht, wie eine Werkstatt den Auftrag die Glühkerzen zu tauschen annehmen kann, wenn sie nicht in der Lage ist, eine abgebrochene Glühkerze auszubohren. Insofern würde ich schon versuchen, von der Werkstatt die entstandenen Unannehmlichkeiten in Rechnung zu stellen. Beispielsweise fällt der Wagen ja deutlich länger aus als geplant, muss in die andere Werkstatt gebracht werden, etc.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von V8-Freak

 

Damit muss man als Dieselfahrer eben rechnen. Aber da kann die Werkstatt ja nix für, wieso sollten die dann die Kosten tragen?

Ganz so einfach ist das nicht!

Bei MB gibt es eine ganz klare Anweisung, über das maximale Drehmoment zum lösen der Glühkerze!

Wenn die Glühkerze abreißt hat man das maximale Drehmoment überschritten..., sich also nicht an die Vorgabe aus der Arbeitsanweisung gehalten! 19Nm sind 19 Nm u. kein Nm mehr, dafür ist die Angabe ja da!

Korrektes Vorgehen, sieht so aus: Man versucht die Glühkerze mit den 19Nm zu lösen, geht das nicht, muß man vor dem fortsetzen der Arbeit den Kunden darüber informieren, das die Glühkerze festsitzt!

Dann erklärt man ihm was passieren könnte wenn man dennoch probiert die Kerze zu lösen u. was das schlimmstenfalls für konsequenzen haben kann, besonders finanziell!

Dann ist der Kunde informiert u. trifft eine Entscheidung!

Aber Fakten schaffen u. diese mangels Equipment nicht "relativ" kostengünstig beseitigen können, das ist nicht Kundenorientiert.

MfG Günter

Das die Werkstatt sich nicht kundenorientiert verhalten hat ist klar...

Zu beweisen, dass der Meister mit mehr als 19NM gedreht hat ist aber eine ganz andere Nummer.

Ich persönlich könnte mir auch vorstellen das eine Glühkerze auf Grund von z.B. Vorbelastung, Produktionsfehler, was weiß ich, auch schon bei 18NM nachgibt, in diesem Fall hätte sich der Meister also an die Anweisung gehalten.

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni

Korrektes Vorgehen, sieht so aus: Man versucht die Glühkerze mit den 19Nm zu lösen, ...

Z.B. Beru gibt als Bruchdrehmoment, also maximales Drehmoment beim Lösen, für Glühkerzen mit M10 Gewinde, 35nm vor. Die 19nm sind das Anzugdrehmoment.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni

Korrektes Vorgehen, sieht so aus: Man versucht die Glühkerze mit den 19Nm zu lösen, ...

Z.B. Beru gibt als Bruchdrehmoment, also maximales Drehmoment beim Lösen, für Glühkerzen mit M10 Gewinde, 35nm vor. Die 19nm sind das Anzugdrehmoment.

Gruß

Achim

Ok, einigen wir uns auf einen "Mittelwert"!!! :-))

In der mir vorliegenden Anleitung von MB steht: " Glühkerze bricht, wenn das Lösemoment >25NM. Abhilfe. Zylinderkopf auf ca. 90°C erwärmen.."

Problematik ist also bekannt u. jedem MB Mitarbeiter der lesen kann zugänglich!!

@Arbeiterdenkmal

Zuerst hat ja der AZUBI an der Glühkerze geschraubt... .

Eigentlich aber auch egal, der Punkt ist das man sich nicht an die Anleitung gehalten hat (= Fachwerkstatt= Fachpersonal= die müssen wissen was sie machen= können nicht einfach sagen: dumm gelaufen), bzw. versäumt hat den Kunden vorher zu Informieren.

Ein solches vorgehen sollte es eigentlich heute nicht mehr geben, weil hochgradig unprofessionell!

MfG Günter

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 19:27

Werde den Sachverhalt auch mal an Mercedes schicken. Aber leider lässt sich das Fehlverhalten der Werkstatt nicht beweisen. Es bleibt immernoch die Möglichkeit zu sagen das die Kerze unterhalb der von Mercedes vorgegebenen Belastungsgrenze gebrochen ist.

Ich werde mich wohl für das Ausbohren durch MB entscheiden. Dies allerdings in einer NL machen lassen. Um Vertragswerkstätten werde ich nun erstmal einen Bogen machen :)

Ich werd euch auf dem laufenden halten was Mercedes mir zurückschreibt bzw. wie das Ausbohren geklappt hat.

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