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Brauche schnelle Hilfe bezügl. Rücktritt vom Kaufvertrag

Themenstarteram 1. November 2006 um 15:43

Hallo Leute ..

Eine gute Bekannte hat heute ihr Auto so zieeemlich unter dem Verkaufswert verkauft, da sie überhaupt keine Ahnung von sowas hat.

Ich müsste dringend wissen, ob man als Verkaufer von dem Kaufvertrag zurücktreten kann ohne es begründen zu müssen? Gibt es da irgendeine gesetzliche Regelung?

Wie würdet Ihr argumentieren, wenn Ihr das Auto zurück wollen würdet?

Bin für alle Tips dankbar

 

Gruß

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17 Antworten
am 1. November 2006 um 15:54

Hi

Ich würde sagen, der Käufer hat ein Schnäppchen gemacht, wenn der Verkäufer den so billig abgegeben hat.

Wenn der Verkäufer den Wagen auf sich angemeldet hatte und auch der Kaufvertrag auf den Verkäufer geschrieben ist, denke ich das da keine möglichkeit besteht den Wagen zurückzubekommen.

Da liegt die >unwissenheit/dummheit< leider beim Verkäufer, denn der Käufer wußte auf was er sich einläßt, und kann nichts dafür das der Verkäufer den aus unwissenheit so billig abgegeben hat.

Ich würde es mal versuchen, aber an meiner Stelle würde ich mich nicht drauf einlassen, ist meine Meinung.

Ist kein persöhnlicher Angriff, aber man sollte sich vorher informieren, leider.

Mfg: Chris uss Kölle

Und ich dachte immer so dumm kann man doch gar nicht sein seinen Wagen weit unter wert zu verkaufen

Themenstarteram 1. November 2006 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von CEEDEE

Hi

Ich würde sagen, der Käufer hat ein Schnäppchen gemacht, wenn der Verkäufer den so billig abgegeben hat.

Wenn der Verkäufer den Wagen auf sich angemeldet hatte und auch der Kaufvertrag auf den Verkäufer geschrieben ist, denke ich das da keine möglichkeit besteht den Wagen zurückzubekommen.

Da liegt die >unwissenheit/dummheit< leider beim Verkäufer, denn der Käufer wußte auf was er sich einläßt, und kann nichts dafür das der Verkäufer den aus unwissenheit so billig abgegeben hat.

Ich würde es mal versuchen, aber an meiner Stelle würde ich mich nicht drauf einlassen, ist meine Meinung.

Ist kein persöhnlicher Angriff, aber man sollte sich vorher informieren, leider.

Mfg: Chris uss Kölle

Klar muss man sich vorher informieren, bin ganz deiner Meinung ... hat sie aber nicht gemacht !!

Das ärgerlichste ist ja, dass die ganze Geschichte erst vor 3 Stunden passiert ist und Sie noch im Besitz des Wagens war !!

Gruß

was für ein auto ist das denn...?

und für wieviel ist es verkauft worden?

Themenstarteram 1. November 2006 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von 325ci

Und ich dachte immer so dumm kann man doch gar nicht sein seinen Wagen weit unter wert zu verkaufen

Dein Kommentar war net grad hilfreich ...

Die Frau ist schon über 40 und hat keinen männliche Bezugsperson im Haus .. und kennt sich in Sachen Autos nicht aus !!

Danke

Gruß

am 1. November 2006 um 16:11

Shit happens, aber es gibt da keine Chance den Vertrag rückgängig zu machen. Antrag und Annahme, somit ist das Rechtsgeschäft gültig.

Zitat:

Original geschrieben von Hooligan 320_D

Die Frau ist schon über 40 und hat keinen männliche Bezugsperson im Haus .. und kennt sich in Sachen Autos nicht aus !!

Ich kaufe mir auch keine Nähmaschine, wenn ich nie nähen gelernt habe. Eine Zeitschrift kaufen und Anzeigen-Preise vergleichen hat nichts mit Können zu tun.

Anyway, das ist ja nicht Thema, denn die arme Frau hat mit der Angabotserstellung einen einsitigen Kaufvertrag begonnen. Durch die Einwilligung des Käufers ist es ein zweiseitiger geworden... dort wieder heraus zu kommen ... ich bin kein Fachmann, aber da müsste man schon schon das Auto eines Dritten veräußern, um da wieder heraus zu kommen.

Selbst der oblikatorische Handschlag ist ein Kaufvetrag.

Du kannst ja zum Käufer hingehen und Ihr sagen:

"Hallo, Sie haben doch den Wagen meiner Mutter gekauft (oder was weiß ich) leider hat sie vergessen Ihnen zu sagen das der Wagen einen Unfallschaden hatte, dies wollte ich jetzt nachholen. Deswegen wurde der Wagen ja auch so billig angeboten. Wenn Sie wollen, dann nehme ich den Wagen gerne zurück und entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten."

 

Bla bla.....ist zwar nicht die feine englische Art, aber wat solls! :)

 

..EDIT..

Och da hab ich ja noch was gesehen:

Zitat:

Original geschrieben von Pfauli

Selbst der oblikatorische Handschlag ist ein Kaufvetrag.

Stimmt so nicht ganz!

Per Handschlag gelten nur Kaufverträge zwischen zwei Kaufleuten im Sinne des HGB, nicht jedoch zwischen einer Privatperson und einem Kaufmann. :)

............englische? Betrug nenn ich sowas ;)

Also du kannst ihn nett fragen aber mehr geht da ned...

Kein normaler Mensch wird sich dieses Auto wieder wegnehmen lassen...

Und deine Freundin, wenn die sich mal nen E46 330d kauft, sagst mir btite bescheid? :D

sie soll sich schnell soviel alk wie möglich hinter die binde schütten, wenn sie nicht im besitz eines schwerbehindertenausweises ist.. somit wäre sie zum zeitpunkt des abschlusses des kaufvertrages eben stark betrunken gewesen und somit unzurechnungsfähig :D

mal im ernst.. im normalfall ist der kaufvertrag auf keinen fall rückgängig zu machen

Einzige Möglichkeit wäre gem. BGB Rücktritt wegen Irrtum gewesen.

Aber in die Variante fällt hier aus. Typische Irrtümer sind Tippfehler oder Verwechslung der Sache. "Zu billig" verkaufen kann in diesem Fall kein Irrtum sein, da erstens der Zeitraum für den Verkauf zu lang ist (Inserat, Probefahrt, Kaufvertrag) und zweitens der Gegenstand eindeutig identifiziert ist / war.

Kurz gesagt, der Fall ist gelaufen!

 

Ach ja, zum Kaufvertrag per Handschlag:

Hier widerspreche ich BlackRavN nochmal. Auch zwischen Privatpersonen ist ein solcher Vertrag stets wirksam. Die schriftliche Fixierung dient lediglich der rechtlichen Durchsetzbarkeit. Dies ist bei Vollkaufleuten im Rahmen eines gewerblichen Kaufvertrages nicht notwendig, dieser ist auch ohne Schriftstück vor Gericht durchsetzbar.

Themenstarteram 1. November 2006 um 22:28

Guten Abend nochmal ..

Die Sache ist vom Tisch ... das Auto ist weg, aber trotzdessen sind alle zufrieden geblieben !! Ein paar Hundert €uronen hin oder her ... :D ...

Sie erfreut sich halt jetzt an ihrem neuen Audi A3 Sportback ..

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Hooligan 320_D

Sie erfreut sich halt jetzt an ihrem neuen Audi A3 Sportback ..

Dann wird der Audi-Händler ihr doch sicherlich ein Angebot gemacht haben...

Den Wagen wird sie doch nicht für weniger verkaufen, als der Händler ihr geboten hat!?!?

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