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Brembo Bremsscheiben und KBA / ABE Probleme

BMW Motorrad R 1200
Themenstarteram 26. April 2016 um 9:27

Hallo zusammen

Ich habe folgendes Problemchen.

An meinem Motorrad R1200RT BJ05 wurden durch eine Werkstatt neue Bremsscheiben, vorne und hinten verbaut.

Die Scheiben vorne heißen:Brembo B407D7 und hinten Brembo B407C0. Als KBA ist auf den Scheiben KBA61220 graviert.

Ich habe keine ABE dazu bekommen und als ich nachfragte, hieß es, ich solle sie bei Brembo downloaden.

Tja, dort gibt es jedoch keine ABE für KBA 61220.

Ich habe das Internet lange abgesucht und dann auch mal bei Louis geschaut, die auch diese Scheiben anbieten. Dort unter Dokumente ist eine ABE mit der Nummer ABE 61337. Dort sind die Scheiben mit der Bezeichnung B407D7 und B407C0 auch gelistet, nur stimmt bei mir eben die KBA Nummer nicht und bei Louis in der technischen Zeichnung der Schiebe steht auch KBA 61220 und nicht KBA 31337 ?!

Nun kommt es:

Die Werkstatt hat sich wohl auch mittlerweile um eine ABE gekümmert und dabei kam heraus, das durch meine Reklamation es nun aufgefallen sei, dass für diese Brembo Scheibe noch keine ABE vorliege diese aber nun angefertigt würde. So die Aussage Ihres Importeurs und Ansage durch Brembo Italien. Dies könne jedoch dauern.

Ich habe natürlich darauf hingewiesen, dass ich bereits den TÜV befragt habe und dieser auch keine Unterlagen zu dieser Scheibe habe und ich eigentlich nicht fahren dürfe bzw. bei einer Kontrolle Probleme kriegen könnte und zudem bei einem TÜV kein Stempel fällig würde.

Hat jemand von Euch ein Tipp, was ich machen soll? Ich warte nun 3 Wochen auf eine ABE, habe zudem am 12 Mai einen Reklamationstermin in der Werkstatt, da die Bremse vorne ab 50km/h beim herunter bremsen rubbelt.

Gruß

Martin

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26 Antworten

ich vermute mal, dass die Bremswirkung in Ordnung ist..sonst hättest du es wohl erwähnt.

Wenn dem so ist..einfach weiter fahren!

Fahr mal in Richtung ´Mailand auf der Autobahn..vom Gardasee kommend..die Rote Meile..Brembo!

Brembo ist Erstausrüster von vielen Marken..z. B. Volkswagen.

Denke mal, du wirst die die ABE noch bekommen..ansonsten ist deine Werkstatt in der ´Pflicht!

Gruß

Schön, nützt dem TE aber nicht. Entweder gibt es sowas wie eine vorläufige Zulassung oder eben Umbau auf eine zugelassene Scheibenkombi. Dafür ist aber in Reklamationfällen die ausführende Werkstatt zuständig. Ich würde mich an die halten und notfalls auch Schadensersatz ankündigen wenn sie doch etwas unwillig sein sollten.

Kann ja nicht sein, das die dich mit dem Problem allein da stehen lassen.

beim TÜV hat sich m. E. noch niemand dafür interessiert..welche Bremsscheiben verbaut wurden..meine Prüfungen! Deswegen die Anmerkung..erstmal weiter fahren!

Natürlich gibt's ja auch ne rechtliche Grundlage..Pflichten des Verkäufers!

Wenn die Werkstatt teile einbaut, die keine Zulassung haben..muss die das liefern (ABE)

oder wandeln..Ware zurück..geld zurück"

das wissen die..ohne Rechtsandrohung!!

es ist wenig hilfreich, wenn wiederholt wird, nur mit anderen Worten..

gruß

Maschine der Werkstatt hinstellen, die sollen die Scheiben eintragen lassen..........wie die das machen ist deren Problem.

nur kann er dann erstmal nicht fahren..:(

und mit den Scheiben von brembo geht's doch sehr gut!!:D

Themenstarteram 26. April 2016 um 13:36

Servus zusammen

Rückfrage an meine Versicherung

Die raten mir die Scheiben nicht weiter zu nutzen. Bei einem Unfall und evtl. Gutachten bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Damit ist der Rat, erst mal weiterfahren wohl hinfällig.

Gruß

wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ist es richtig!

Also..neue Bremsscheiben montieren!?

Ehrlich gesagt, habe ich mich noch nie für ne ABE bei Bremsscheiben interessiert..und der TÜV ebenfalls nicht. Als Kunde darfst du darauf vertrauen, dass der Betrieb ordnungsgemäß arbeitet..sach- und fachgerecht! Als Beweis hast du die Rechnung über die durchgeführte Instandsetzung!

Würde nochmal ernsthaft mit der Werkstatt reden!

Bin sicher..so ein Riesen-Unternehmen wie Brembo, regelt das Problem!

gruß

Zitat:

@Werner Drees, O schrieb am 26. April 2016 um 15:53:57 Uhr:

wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ist es richtig!

Also..neue Bremsscheiben montieren!?

Ehrlich gesagt, habe ich mich noch nie für ne ABE bei Bremsscheiben interessiert..und der TÜV ebenfalls nicht. Als Kunde darfst du darauf vertrauen, dass der Betrieb ordnungsgemäß arbeitet..sach- und fachgerecht! Als Beweis hast du die Rechnung über die durchgeführte Instandsetzung!

Würde nochmal ernsthaft mit der Werkstatt reden!

Bin sicher..so ein Riesen-Unternehmen wie Brembo, regelt das Problem!

gruß

Werner, wie naiv bist Du denn?

Was soll der Kollege boxer4v mit der Rechnung bei der Kontrolle durch die Rennleitung machen? "Hey, schaut her, ich habe es hier sogar schwarz auf weiss stehen, dass ich mit Bremsscheiben aus dem Zubehör ohne ABE rumfahre - aber ordentlich verbaut sind die ja" Häh, und weiter?

Warum sollte Brembo, ohne ein direktes Vertragsverältnis, sich um einen Endkunden bemühen? Im Zweifel hat doch die verbauende Werkstatt garantiert den Kunden mündlich drauf hingewiesen, dass die neuen Powerscheiben nicht für den Einsatz im öffentlichen Strassenverkehr bestimmt sind und nur für die abgesperrte Rennstrecke sind.

 

 

Was ist das für eine Werkstatt, die nicht zugelassene Teile verbaut?

Wie lautet der schriftliche Auftrag?

Zitat:

@gekvas schrieb am 26. April 2016 um 17:04:09 Uhr:

Zitat:

@Werner Drees, O schrieb am 26. April 2016 um 15:53:57 Uhr:

wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ist es richtig!

Also..neue Bremsscheiben montieren!?

Ehrlich gesagt, habe ich mich noch nie für ne ABE bei Bremsscheiben interessiert..und der TÜV ebenfalls nicht. Als Kunde darfst du darauf vertrauen, dass der Betrieb ordnungsgemäß arbeitet..sach- und fachgerecht! Als Beweis hast du die Rechnung über die durchgeführte Instandsetzung!

Würde nochmal ernsthaft mit der Werkstatt reden!

Bin sicher..so ein Riesen-Unternehmen wie Brembo, regelt das Problem!

gruß

Werner, wie naiv bist Du denn?

Was soll der Kollege boxer4v mit der Rechnung bei der Kontrolle durch die Rennleitung machen? "Hey, schaut her, ich habe es hier sogar schwarz auf weiss stehen, dass ich mit Bremsscheiben aus dem Zubehör ohne ABE rumfahre - aber ordentlich verbaut sind die ja" Häh, und weiter?

Warum sollte Brembo, ohne ein direktes Vertragsverältnis, sich um einen Endkunden bemühen? Im Zweifel hat doch die verbauende Werkstatt garantiert den Kunden mündlich drauf hingewiesen, dass die neuen Powerscheiben nicht für den Einsatz im öffentlichen Strassenverkehr bestimmt sind und nur für die abgesperrte Rennstrecke sind.

 

du hast den Sinn nicht verstanden! Die Werkstatt wird von Brembo Aufklärung verlangen...bzw. seinem Lieferanten...usw..und die werden schriftlich antworten!

Die Rennleitung hat natürlich alle ET-nr. gespeichert..gleicht sämtliche Teile ab...Oh, ja....!!

Es geht um etwas Anderes: die Werkstatt liefert die Leistung..ordnungsgemäßer Einbau!

Als Kunde darf/ muss ich darauf vertrauen, dass alles ordnungsgemäß ist!

Er wird doch einen Auftrag unterschrieben haben: Instandsetzung einer Bremsanlage BMW..oder?

Und dafür hat er eine Rechnung bekommen! insofern kann er - im Haftungsfalle..der sich mir überhaupt nicht erschließt, an die Werkstatt weiter reichen!

Es ist nun schwieriger geworden, weil er, der Kunde, weiß, dass es nicht zugelassene Scheiben sind.

Mir ist nicht klar, warum ein kunde Bremsscheiben nummernmäßig kontrolliert, wenn die Bremsanlage in Ordnung ist?!

Im übrigen ist dein Ton hier - wieder mal nicht - in Ordnung..

Meistro..kapiert!?

Gruß

http://...op.zweirad-sausenthaler.de/.../...MBO_BREMSSCHEIBE_STARR.pdf

ABE KBA 61220!

Seite 6/112

1.7 Kennzeichnung / Marking:

Produkt Nr. Ausführung

Product code Version

Dxxxx (Grimeca) / x8B40xxx (brembo) Min. Dicke: Min.Th.: X,X mm; KBA 61220

Das ist aber jetzt sehr verwirrend. Die KBA ist für eine Nr. und eine andere, die hier geforderte, taucht irgendwann im Text auf. Ist da bei der Abnahme was schief gegangen. So eine ABE hab ich noch nie gesehen. ABE´s haben meines Wissens ein Nr. die dann auch in der KBA hinterlegt wird. Mit dieser Nr. wird ein bestimmtes Produkt beschrieben und für welche FZGe es zugelassen ist!

@Werner Drees, O Was du machst ist deine Sache, ob du dich nachher mit der Ordnungsbehörde oder der Versicherung rumschlägst!

Ich und andere wollten den TE auf sein Risiko und seine Möglichkeiten aufmerksam machen. Wie er sich entscheidet ist ja seine Sache, Punkt!

Auf jeden Fall sollte die Werkstatt dafür zuständig sein, es sei denn der Kunde hat mit Wissen und absichtlich diese Scheiben trotz Hinweis montieren lassen.

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