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Bremsbeläge in der Gewährleistungszeit

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 28. Januar 2013 um 7:03

Hallo,

wir haben vor rund 4 Monaten für knapp 30000€ einen 2009er A6 Avant beim Vertragshändler gekauft. In dieser Zeit sind wir etwa 4500km gefahren. Bei Übergabe bekam der Wagen eine neue Inspektion.

Gestern ging plötzlich die Verschleißanzeige für die Bremsbeläge an. Ich möchte jetzt nicht kleinlich sein, aber ein wenig ärgert mich das doch. Hat man hier eine Chance auf kostenlose Erneuerung, oder lachen die einen beim Freundlichen aus?

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12 Antworten

verschleissteile sind nicht in der gewärleistung enthalten...

aber du kannst nett nachfragen, ob er es eventuell auf kulanz macht, die verkäufer wissen davon meist garnix, die in der werkstatt sagen, ist in ordnung so...

Phil

Zitat:

Original geschrieben von Laroth

verschleissteile sind nicht in der gewärleistung enthalten...

aber du kannst nett nachfragen, ob er es eventuell auf kulanz macht, die verkäufer wissen davon meist garnix, die in der werkstatt sagen, ist in ordnung so...

Phil

Da hänge ich mal eine Frage dran!

Wie sieht es mit Radlager und Teilen an der Vorderachse aus?

Zitat:

Original geschrieben von nsl-211

Zitat:

Original geschrieben von Laroth

verschleissteile sind nicht in der gewärleistung enthalten...

aber du kannst nett nachfragen, ob er es eventuell auf kulanz macht, die verkäufer wissen davon meist garnix, die in der werkstatt sagen, ist in ordnung so...

Phil

Da hänge ich mal eine Frage dran!

Wie sieht es mit Radlager und Teilen an der Vorderachse aus?

Das dürfte in die Gewährleistung fallen!

radlager ist definitiv kein verschleissteil und sollte von der gewährleistung getragen werden, aber die ganzen gummiteile in den lenkern usw eventuell nicht, aber so genau kann ich das auch nicht beantworten, da ich kein rechtsanwalt...

Zitat:

4. „Verschleißteile“

• Gewährleistungsausschluss nicht möglich.

• Jedoch produktabhängige Gewährleistung, wobei der Bezugspunkt die übliche

produkttypische Haltbarkeit ist;

Beispielfall AG Dresden, 23.09.2005, Az: 114 C 3075/04:

„...Bei einem neun Jahre alten Pkw mit einer Laufleistung von 173.695 km sind

Abnutzungserscheinungen an Bremsscheiben und Bremsklötzen, Geräusche an der

Servolenkungspumpe, eine deutliche Geräuschentwicklung im Getriebe bei der Fahrt im

ersten Gang und ein Quietschen am Ventilatorlager im Kühlsystem, selbst wenn es durch

erhöhte Schwergängigkeit sogar funktionsuntüchtig geworden ist, nicht als Sachmängel,

sondern als normale Verschleißerscheinungen anzusehen...“

Beispielfall OLG

Beispielfall OLG Fürstenwalde, 24.05.2005, Az: 13 C 557/02:

„...Eine undichte Zylinderkopfdichtung und ein technisch verschlissener Katalysator können

bei einem Pkw mit einem Alter von 5 ½ Jahren und einer Fahrleistung von etwa 71.700 km

infolge normalen Verschleißes auftreten.

Beide technischen Defekte … treten ohne weiteres bereits bei einer Laufleistung von 40.000

km auf. Bei einem Fahrzeug mit einer Laufleistung von 70.000 km muss der Käufer mit

einem solchen Defekt also rechnen. Dass aus technischer Sicht auch die Möglichkeit

besteht, dass ein solcher Mangel erst nach über 200 000 km vorliegt, führt nicht dazu …

dass der Mittelwert hiervon als Grenze für den normalen Verschleiß anzusehen ist.

Entscheidend ist, ab wann ein solcher technischer Defekt normalerweise auftritt. Ab diesem

Zeitpunkt stellt der Defekt keine Abweichung von der für ein Gebrauchtfahrzeug zu

erwartenden Beschaffenheit dar....“

Phil

am 28. Januar 2013 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Laroth

radlager ist definitiv kein verschleissteil und sollte von der gewährleistung getragen werden, aber die ganzen gummiteile in den lenkern usw eventuell nicht, aber so genau kann ich das auch nicht beantworten, da ich kein rechtsanwalt...

Verschleißteile fallen nur dann in die Gewährleistung, wenn der Verschleiß im Vergleich zu anderen Fahrzeugen mit ähnlicher Laufleistung und ähnlichem Baujahr außergewöhnlich hoch ist. Jedoch wird auch dann ggf. ein Teil von dir zu zahlen sein.

Ob letztendlich ein Ersatzteil Verschleißteil ist, odern nicht, ist eine Frage, was von einem Sachverständigen beantwortet werden müsste. Denn weder Anwälte noch Richter kennen sich in diesen Fragen aus. Natürlich ist bei der Abnutzung von Bremsbelägen allen klar, dass es sich um Verschleißteile handelt (nicht z.B. dann, wenn diese erst vo etwa 5.000 km gewechselt wurden). Ob es z.B. bei Querlenkern so ist, kann ich dir auch nicht beantworten. Dabei ist nicht jedes Gummiteil ein Verschleißteil, sodass man es nicht pauschal sagen kann.

Es gibt sogar Richter, die sagen, dass das gesamte Fahrzeug ein Verschleißteil ist und eine Haltbarkeit von etwa 200.000 km hat. Zum Glück treten solche Entscheidungen nur vereinzelt auf.

Im Übrigen ist zu sagen, dass beispielsweise, wenn der Zahnrimen (Vorgabe des Herstellers: 90.000 km) bereits nach etwa 20.000 km reißt, dann fällt es unter die Gewährleistung. Wenn dieser aber bei 91.000 km reißt und der Motor hierdurch beschädigt wird, dann fällt es nicht mehr unter die Gewährleistung, da er ja bereits bei 90.000 km hätte ausgewechselt werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von marcel20006

Hallo,

 

wir haben vor rund 4 Monaten für knapp 30000€ einen 2009er A6 Avant beim Vertragshändler gekauft. In dieser Zeit sind wir etwa 4500km gefahren. Bei Übergabe bekam der Wagen eine neue Inspektion.

 

Gestern ging plötzlich die Verschleißanzeige für die Bremsbeläge an. Ich möchte jetzt nicht kleinlich sein, aber ein wenig ärgert mich das doch. Hat man hier eine Chance auf kostenlose Erneuerung, oder lachen die einen beim Freundlichen aus?

Na da wurde entweder bei der Inspektion nicht richtig nachgeschaut oder aus Kostengründen die Bremse nicht ersetzt.

Bei der Inspektion wird die Belagdicke ermittelt. sollte die einen bestimmten Wert unterschreiten schriebt AUDI den Tausch vor da abzusehen ist das die Bremse nicht bis zum nächsten Service hält.

 

Ich würde mal den Verkäufer fragen was der davon hält.

Garantie hast du auf die Teile nicht aber evtl hat der verkäufer ein schlechtes Gewissen.

Zitat:

Original geschrieben von RussianSat

Im Übrigen ist zu sagen, dass beispielsweise, wenn der Zahnrimen (Vorgabe des Herstellers: 90.000 km) bereits nach etwa 20.000 km reißt, dann fällt es unter die Gewährleistung. Wenn dieser aber bei 91.000 km reißt und der Motor hierdurch beschädigt wird, dann fällt es nicht mehr unter die Gewährleistung, da er ja bereits bei 90.000 km hätte ausgewechselt werden müssen.

Was wäre, wenn der Riemen bei 88.000km reißt? Dann schaut man vermutlich auch in die Röhre...

Der 2.0TDI hat nen Riemen, aber das Intervall liegt bei 180.000km oder 10 Jahren, soweit ich weiß.

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 22:27

Habe mir heute die Beläge mal angeschaut. Ich würde sagen, die haben in etwa 30-40% vom Neubelag. Da werde ich locker noch 2000km mit fahren können. Dann wär es eine Haltbarkeit von rund 6-7tkm seit der letzten Inspektion. Da es die hintere Bremse ist, sind die Kosten nicht so wahnsinnig hoch. Ich denke, ich werde noch ein wenig fahren und sie dann auf eigene Kosten bei einer freien Werkstatt wechseln lassen. Habe keine Lust beim Händler rum zu diskutieren.

Zitat:

Original geschrieben von marcel20006

Habe mir heute die Beläge mal angeschaut. Ich würde sagen, die haben in etwa 30-40% vom Neubelag. Da werde ich locker noch 2000km mit fahren können. Dann wär es eine Haltbarkeit von rund 6-7tkm seit der letzten Inspektion. Da es die hintere Bremse ist, sind die Kosten nicht so wahnsinnig hoch. Ich denke, ich werde noch ein wenig fahren und sie dann auf eigene Kosten bei einer freien Werkstatt wechseln lassen. Habe keine Lust beim Händler rum zu diskutieren.

Hinten hat der 4F aber gar keine Verschleissanzeige. Und bitte vom Zustand der äusseren Beläge nicht auf die inneren schliessen.

am 28. Januar 2013 um 23:15

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Zitat:

Original geschrieben von RussianSat

Im Übrigen ist zu sagen, dass beispielsweise, wenn der Zahnrimen (Vorgabe des Herstellers: 90.000 km) bereits nach etwa 20.000 km reißt, dann fällt es unter die Gewährleistung. Wenn dieser aber bei 91.000 km reißt und der Motor hierdurch beschädigt wird, dann fällt es nicht mehr unter die Gewährleistung, da er ja bereits bei 90.000 km hätte ausgewechselt werden müssen.

Was wäre, wenn der Riemen bei 88.000km reißt? Dann schaut man vermutlich auch in die Röhre...

Der 2.0TDI hat nen Riemen, aber das Intervall liegt bei 180.000km oder 10 Jahren, soweit ich weiß.

War ja nur als Beispiel genannt, wobei auch bei 88000 km im Falle eines Motorschadens die Annahme der Gewährleistung nicht fern liegt, da der Zahnriemen ja 90.000 halten musste. Ggf kommt eine Selbstbeteiligung in Betracht in Höhe der Kosten für den Wechsel des Zahnriemens (Stichwort: ersparte Aufwendungen).

Du hast aber leider keine Garantie oder Gewährleistung auf 90.000km mit dem Riemen. Du hast nach Ablauf der Gewährleistung mMn gar keine Ansprüche. Wenn der Hersteller dann kulant reagiert, wäre das wohl das Maximum.

am 29. Januar 2013 um 21:21

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Du hast aber leider keine Garantie oder Gewährleistung auf 90.000km mit dem Riemen. Du hast nach Ablauf der Gewährleistung mMn gar keine Ansprüche. Wenn der Hersteller dann kulant reagiert, wäre das wohl das Maximum.

Es ging vorliegend ja auch um die Gewährleistungsansprüche. Natürlich wird dir sogut wie kein Händler nach Ablauf der Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist den Motor auf Kulanz tauschen, wenn dir dein Zahnriemen und damit auch der Motor kurz vor dem fälligen Wechsel um die Ohren fliegen.

Wie du oben sehen kannst, ging es mir um die Verschleissteile innerhalb der Gewährleistung.

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