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Bremse bei Unfall versagt darf man das vor Gericht zugeben?

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 20:55

Hi

ich hatte vor drei Monaten einen Unfall mit meinem Golf ich bin mit ca. 70km/h eine Straße entlang gefahren und dabei kam ein kleinwagen links aus einer seitenstraße und hat mir die vorfahrt genommen.

Ich hatte halt keine chance mehr rechtzeitig zum stehen zu kommen und bin dem halt voll hinten rein gekracht.

Damals hat mir der Bulle gesagt ich hätte ne Bremsspur von 15Metern hingelegt das entspäche 50Km/h und dazu würde dann noch der aufprall kommen.

Nun habe ich heute bei meinem anwalt mitbekommen das der Bulle sagt ich hätte nen 27Meter langen bremsweg hingelegt das entsprciht soweit ich das jetzt hier im Internet ausrechnen konnte ca. 70km/h.

Und die Bremsspur wäre nach 15Metern nur unterbrochen gewesen.

Nach den 15Metern hätte nur noch die Linke seite gebremst und das wären dann insgesamt 27Meter.

Nun ist mein problem das augenscheinlich nach den 15Metern meine bremse ihrgendwie auf der rechten seite versagt hat und dadurch mein bremsweg länger geworden ist.

Nur wenn jetzt ein Gutachter mein auto sieht und die 27Meter bremsspur dazu nimmt kommt der schätze ich mal auf 100km/h e gesamtgeschwindigkeit weil der halt von nem voll funktionfähigem auto ausgeht.

Jetzt wollte ich fragen kann ich da dann überhaupt drauf plädierendas meine Bremsen versagt haben oder reite ich mich da nur noch mehr in die scheiße?

Weil ich hatte haöt wirklich nur 70km/h drauf aber jeder Gutachter wird sagen ich war schneller weil er halt wie schon gesagt von ner voll funktionsfähigen bremse ausgeht.

Hoffe ihr könnt mir da etwas weiter helfen.

MFG kivain

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kivain

Und es ist doch eigentlich bewiesen das durch die einseitige bremsspur etwas nicht mit der Bremse gestimmt hat oder?

Warum? Zwei Bremsen an einem Auto können leicht unterschiedliche Bremswerte haben, bzw. arbeiten nie exakt gleich. In gewissen Grenzen ist das auch zulässig. Wenn die schwächere Bremse jetzt nur "gerade so" im Blockierbereich war, kann es doch sein, dass sie bei längererem Bremsen (weil Bremse oder Reifen warm geworden sind) wieder aus dem Blockierbereich kommt und das Rad wieder dreht. Das bedeutet ja nicht, dass die eine Seite ab dem Punkt, wo die Spur aufhört, null Bremswirkung mehr hatte.

Zitat:

Original geschrieben von kivain

Und die Bremsspur wäre nach 15Metern nur unterbrochen gewesen.

Nach den 15Metern hätte nur noch die Linke seite gebremst und das wären dann insgesamt 27Meter.

Was heißt eigentlich "unterbrochen?" Beide Seiten?

Dann hättest Du wohl die Bremse gelöst (evtl. weil Du merktest, dass sie blockiert) und danach mit etwas weniger Druck weitergebremst. Dadurch hat nur noch die "stärkere" Seite blockiert.

Da die Bremsleistung eines Rades kurz vor dem Blockieren höher ist, als während dem Blockieren, würde das den Bremsweg eher verkürzen...

Wenn ich allerdings höre, dass G60-Bremse ohne ABS verbaut war, würde mich auch interessieren, welcher HBZ, BKV und sonstige Bremskomponenten verbaut waren. War der Umbau eingetragen? Evtl. ist es ganz gut, dass das Auto ohne Begutachtung verschrottet wurde...

Egal wie es ist, ich rege mich auch immer drüber auf, dass man heutzutage ständig als Vorfahrtsberechtigter zum scharfen Bremsen gezwungen wird, weil reihenweise Leute meinen, sie hätten Vorfahrt, weil sie das neuere oder teurere Auto haben, oder weil sie früher in der Schule gehänselt wurden, aber vor dem Aufregen sollte man immer mal kurz nachdenken, ob man sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hat...

Wenn Du im Ort 70 gefahren bist, dann wird wohl zu Recht eine Teilschuld bei Dir hängenbleiben.

Ich weiß noch, als ich Führerschein machte, gab es in den Lehrunterlagen ein sehr plastisches Beispiel über den Unterschied beim Bremsweg zwischen 50 und 70 km/h...

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am 7. Oktober 2008 um 21:11

ich sehe es so. warum sollte deine bremse kurz beidseitig versagen und dann auf einer seite wieder greifen? die einseitige bremsspur wird von einem anderen fahrzeug sein, daß zufällig an fast der gleichen stelle bremsen mußte und dessen bremsen wohl einseitig nicht mehr die besten waren. soll die andere person also froh sein, das der auffahrende nicht der war, dessen bremsen kaputt waren. deine spur reißt bei 15 metern ab weil du geschockt warst. du wirst dir wahrscheinlich in dem moment nicht sicher gewesen sein, was zu tun ist. schocksekunde plus aufprall plus 15meter bremsspur macht zusammen etwa 50km/h. bei dieser geringen geschwindigkeit ist klar ersichtlich, wie knapp der andere vor dir aus der straße kam und wie wenig zeit dir zum reagieren blieb. kein wunder also, das du dir in dem moment nicht sicher warst, was zu tun ist. ein wunder, daß du in diesem moment überhaupt das schlimmste verhindern konntest. meine hochachtung. ich gehe sehr stark davon aus, daß es ein richter genauso sehen könnte, wie ich.

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 21:14

Mh ne des war gerade anders herum erst hab beide getan und dann nur noch die linke seite und das hat man genau gesehen das die von mir war.

Gruß kivain

am 7. Oktober 2008 um 21:25

Also, ich würde erstmal ganz doof tun! Frag doch mal deinen Anwalt, ob es Sinn macht! Aber wenn eine Seite komplett versagt, müsste das Auto doch volle Palette aus der Spur gezogen sein! Oder sehe ich das jetzt falsch? Hast Du dir die Bremse schon mal angesehen?

Zitat:

Original geschrieben von kivain

Weil ich hatte haöt wirklich nur 70km/h drauf aber jeder Gutachter wird sagen ich war schneller weil er halt wie schon gesagt von ner voll funktionsfähigen bremse ausgeht.

Wenn du keinen Beweis dafür hast, daß du maximal 70 km/h gefahren bist, dann hast du äußerst schlechte Karten. Eine Schutzbehauptung wie von dir vorgeschlagen hilft dir da nicht weiter.

Überlass die Rechnerei dem Sachverständigen. Ein alter Golf hat bekanntlich keine guten Bremsen (Originalteile). Ich vermute, dass er aus 100 km/h einen Bremsweg von 50 m hat (ohne ABS).

Der Sachverständige wird die Bremsspuren und den Unfallschaden berücksichtigen. Wie schnell hättest du fahren dürfen?

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 21:33

Ja er hat auch links rüber gezogen das hab ich gemerkt.

Wieso muss ich beweisen das ich 70km/h gefahren bin?

Die müssen mir doch beweisen das ich zu schnell war und wenn meine Bremsen versagt haben was auch offensichtlich der fall war wird ja mein bremsweg länger und dann wird der bremsweg auch ganz anders berechnet. Oder sehe ich da was falsch?

am 7. Oktober 2008 um 21:34

hm, anscheinend benutzen die jetzt deine unplausiebele Bremsspur als Gegenargument, sprich, Du sollst dann angeblich schneller gewesen sein!

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 21:35

Es war kurz nach dem 50iger Schild in die stadt rein.

Ich weis nicht ob das für den sachverständigen relevant ist aber ich hatte halt ne G60 Bremse drin allerding ohne ABS.

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 21:37

Ja genau so siehts aus.

Nur muss ich zu jederzeit dafür sorge tragen das meine Bremsen funktionsfähig sind?

Oder trifft mich da eine Teilschuld das wenn bei einem Unfall die bremsen versagen mein Bremsweg länger wird?

am 7. Oktober 2008 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von kivain

Ja er hat auch links rüber gezogen das hab ich gemerkt.

Wieso muss ich beweisen das ich 70km/h gefahren bin?

Die müssen mir doch beweisen das ich zu schnell war und wenn meine Bremsen versagt haben was auch offensichtlich der fall war wird ja mein bremsweg länger und dann wird der bremsweg auch ganz anders berechnet. Oder sehe ich da was falsch?

Meiner meinung nach, müsste erstmal das Versagen der Bremse bewiesen sein und dann, ob es nen unvorhersehbarer Materialfehler war oder obe es fahrlässig z.B. nen zu dünner und raus gefallener Belag war! Beim Punkt 1 bist du auf der sicheren bzw. versicherten Seite und bräuchtest dir keine Gedanken machen, bei Punkt 2 wäre es schwierig!Ist dein Auto sicher gestellt? Was wird dir denn genau vor geworfen?

Hast du schon ein Bußgeld bezahlt? Im Bescheid steht doch drin, was du falsch gemacht hast.

Hast du die Bremse repariert oder reparieren lassen?

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 21:49

Nein ich hab die karosse schon verschrotten lassen man kann aslo nichts mehr nachvollziehen.

Mein auto war erst 2monate Fertig und wurde auch vom TÜV abgenommen da waren die bremsen in ordnung.

Die polizei wirft mir vor das ich mit überhöter geschindigkeit einen unfall mit verursacht habe.

Und es ist doch eigentlich bewiesen das durch die einseitige bremsspur etwas nicht mit der Bremse gestimmt hat oder?

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von Oldie65

Hast du schon ein Bußgeld bezahlt? Im Bescheid steht doch drin, was du falsch gemacht hast.

Hast du die Bremse repariert oder reparieren lassen?

Im bescheid esteht drin das mitverursachen eines unfalls durch überhöte gescwindigkeit.

Da haben wir einspruch eingelegt.

Ob ich sie jetzt nach dem unfall repariert habe?

am 7. Oktober 2008 um 21:55

Wer etwas begründet, muss dies auch belegen können! In diesem Fall die Aussage der Polizei "zu schnell". Wenn die unplausiebele Bremsspur bei der Unfallaufnahme erkannt wurde, hätte die Polizei das Auto sicher stellen müssen, um das vertuschen von möglichen Beweismitteln zu vermeiden. Haben sie dies nicht getan, sind sie aus meiner sicht selber schuld! Aus der Luft greifen "der war zu schnell" wird vor keinem Richter angenommen!

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