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Bremsleuchten Aufkleber

VW Vento 1H
Themenstarteram 8. Juni 2006 um 21:06

Hallo Forum,

habe was nettes bei Ebay entdeckt :

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8073778381

Hat jemand von Euch schon so ein Teil?

Geht das wirklich?

Gruß

Streetmachine

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41 Antworten

geht wirklich, ist aber verboten.

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 21:12

Also da gibts wesentlich verbotenere Sachen am Gölfchen :-)

am 8. Juni 2006 um 21:21

Das ist ja lustig, schade dass ich keine 3. Bremsleuchte habe...

gibts auch für Audi mit Audiringen.... bei uns fährt einer mit lasierten Rückleuchten rum, vorm lasieren hat er auf die Leuchten Audi-Ringe geklebt. Hat er nun das licht an, leuchten die leuchten dunkel, und die Ringe hell.

gute idee, sieht auch gut aus, is eben nur leider verboten.

am 8. Juni 2006 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von Streetmachine

Also da gibts wesentlich verbotenere Sachen am Gölfchen :-)

Wenn etwas verboten ist, dann ist es verboten, da gibt es nichts verboteneres und nichts weniger verboteneres!

Zu deiner Info, so etwas ist Manipulation an Lichttechnischen Anlagen! Sofern dafür kein neues Lichttechnisches Gutachten erstellt wird (würde dich ca 10.000€ kosten) ist es nicht legal!

Was dann bedeutet, du verlierst die BE deines Autos, somit auch den Versicherungsschutz! dein Auto wird dir vom TÜV oder der Rennleitung auf der Stelle stillgelegt und Punkte darfste dann auch noch zum Vorzugspreis kaufen...

Für solche Dinge gibt es hier kein Verständniss...

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 21:29

Nicht ganz richtig...es ist kein Gefärdungspotential also erlischt die BE nicht...

lies dir thommen's beitrag durch, veränderung der lichtanlage!!!

schon der ausbau der 3. Bremsleuchte ist strafbar. sie muss so wie sie gebaut wurde und geprüft wurde, bleiben. Ihr E-Zeichen gilt nur für den Serienzustand. Willst du sie ändern, muss ein lichttechn. Gutachten her.

Manipulationen an Außenbeleuchtungen von Kraftfahrzeugen stellen i.d.R. ein erhebliches Gefährdungspotential dar. Deshalb erlischt in solchen Fällen die BE grundsätzlich.

am 8. Juni 2006 um 21:32

Falsch, jegliche Veränderung an Lichttechnischen EInrichtungen wozu auch die 3. Bremsleuchte zählt bedarf eines Lichttechnischen Gutachtens! Wenn nicht ist die BE dieser Lichttechnischn Einrichtung nicht mehr vorhanden! Ist diese nicht mehr vorhanden, passiert das gleiche mit der BE des Autos!

Ob eine Veränderung ein Gefahrenpotential darstellt ist dabei irrelevant!

Und im Übrigen, ein solcher Schriftzug stellt ein Gefahrenpotential dar...

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 21:33

Die Leuchte erfüllt noch Ihren Zweck, nur das der Hintermann jetzt weiß das es ein Golf ist :-) ich sehe kein Gefährdungspotential. Wenn ich das Ding abbaue dann klar...

am 8. Juni 2006 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von Streetmachine

Nicht ganz richtig...es ist kein Gefärdungspotential also erlischt die BE nicht...

Klar gibts Gefährdungspotential, du lenkst die Aufmerksamkeit auf deine Rückleuchte und die Leute fahren dir auf. ;)

Ich würde es nicht riskieren durch so ein Zeug meine BE und Versicherungsschutz zu verlieren.

manchen ist das nur leider nicht klar, ich sag bloß, LED-Standlichter, Beleuchtete Wischdüsen oder all der kack...

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 21:35

Muss jeder selber wissen...zum Glück hat ja keiner Unterbodenbeleuchtung, vordere getönte Scheiben, gesprayte Rücklichter...das man sowas auch machen kann tz tz tz

am 8. Juni 2006 um 21:39

Die von dir genannten DInge haben die Leute aus dem Forum nicht an ihren Autos!

Die Leute die sich hier im Forum bewegen sind zum Glück schon etwas reifer und haben verstanden, dass sie eine grosse Verantwortung im Strassenverkehr tragen, nicht bur für sich selbst, sondern auch für alle anderen und somit wollen sie diese auch nicht gefgährden!

Wenn auch du etwas reifer wirst und diese Sachen mal objektiver betrachtest, wirst auch du erkennen müssen, dass solche DInge nichts relevantes darstellen sondern sogar eher im Gegenteil...

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