- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Bremslichtschalter nachrüsten - Zulässig?
Bremslichtschalter nachrüsten - Zulässig?
Hallo zusammen,
im VW T3 Forum haben wir schon etwas gerätselt, genaueres wusste leider niemand.
Beim T3 werden die Bremslichter wohl nicht per Bremslichtschalter am Pedal angesteuert, sondern per Schalter am Bremszylinder.
Zitat:
Je nach Ausführung befinden sich ein oder zwei Bremslichtschalter direkt am Hauptbremszylinder. Sie werden durch den Druck in der Bremsanlage hydraulisch betätigt.
Die Frage ist: Wäre es legal und zulässig, wenn man einen Bremslichtschalter am Pedal (wie auch bei moderneren Autos) nachrüstet, um so die Bremslichter eher zum leuchten zu bringen?
Habe schon einige Situationen gehabt, wo man mir voll ins Heck gefahren wäre, wenn jemand zB unvorhergesehen abbremst und abbiegen will, ich bremse und im Rückspiegel sehe, dass es knapp wird.
Gibt es da etwas wichtiges zu beachten?
Danke euch.
Ähnliche Themen
14 Antworten
Re: Bremslichtschalter nachrüsten - Zulässig?
Zitat:
Original geschrieben von FallSoWireless
..., ich bremse und im Rückspiegel sehe, dass es knapp wird.
....
das ist im wesentlichen das problem der leute, die zu dicht auffahren und nicht auf den verkehr achten.
@andy_112: Das hilft einem aber wenig, wenn sich diese in dein Heck bohren und du danach im Krankenhaus liegst.
Re: Re: Bremslichtschalter nachrüsten - Zulässig?
Zitat:
Original geschrieben von andy_112
das ist im wesentlichen das problem der leute, die zu dicht auffahren und nicht auf den verkehr achten.
Mir war klar, dass sowas kommt.
Ich fahre (besonders mit dem Bulli) ruhig und gleichmäßig und besonders: Vorrausschauend. Mit den Situationen meinte ich einfach kleinere Gefahrensituationen.
Bin in der Stadt an der Ampel normal hinter wem angefahren, als grün wurde. Bei etwa 40 steigt der Vordermann voll in die Bremsen und biegt auf einen Parkplatz.
Ich habe ausreichend Abstand, bremse aber dann immer etwas stärker ab. Da die Bremslichter jetzt aber verzögert angehen, wird es dann für meinen Hintermann knapp, man kann bei der Doka ja nicht durchsehen.
Ich hoffe, dass wäre damit geklärt. Leider wurde hier noch nichts zu meiner eigentlichen Frage gesagt..
Warum sollte es verboten sein? An der Funktion ändert sich schließlich nichts.
Genau das ist nämlich der Punkt.
Wenn du von einem Schalter, den man ja justieren kann, ein früheres Aufleuchten erhältst geht das in die sichere Richtung.
An die grosse Glocke hängen wirst du die Aufrüstung wohl nicht. Der serienmässige Schalter bleibt natürlich drin!
Hier würde ich mal einen TÜV Prüfer drauf ansprechen!
Unter Umständen wird dir das als nicht zulässiger Eingriff in die Beleuchtungsanlage deines KFZ angelastet. Du kannst ja als Laie nicht beurteilen, ob Funktionssicherheit etc gegeben sind. Vollkommen egal, wie banal der Umbau ist.
In der Praxis verlierst du natürlich nicht gleich Versicherungsschutz und Co, vor allem nicht, wenn sie, was zu erwarten sit, funktionieren, aber man weiß nie, wie blöd das Leben ist und wann hier eine (vermeintliche) Leiche aus dem Keller geholt wird.
Sprich mit einem vom TÜV und lass dir dessen Aussage möglichst schriftlich geben, wenn er dir eine Freigabe erteilt.
Laut §22 StVZO braucht man nur für die Bremslichter selbst eine Bauartgenehmigung.
So wie ich das sehe, spricht nichts gegen einen Zusatz-Bremsschalter.
Das einzige Problem, das auftauchen könnte, wäre dass die Lichter dauerhaft leuchten, wenn der Schalter falsch eingestellt ist o.ä. (und das ist ja eingentlich nicht sooo gravierend, man bemerkt es schnell und kann es beheben.)
Beim Bremsen werden sie auf jeden Fall leuchten, weil ja noch der originale Schalter als Sicherheit da ist.
@Evil
In die Richtung habe ich auch gedacht! Nicht, dass mir später eine Veränderung an den Bremslichtern, schlimmstenfalls an der Bremse zur Last gelegt wird. (überzogen gesagt)
Kann der TÜV-Mann da nur ja oder nein zu sagen oder gibt es da u.U. eine Art Abnahme?
Die Funktion und zusätzliche Sicherheit ist meiner Meinung nach unbestritten, leider zählt das ja aber nicht im Zweifelsfall.
Die Idee ist gut den zusätzlich zum vorhandenen Schalter anzubringen. Damit schaffst du ja eine zusätzliche Sicherheit, denke nicht dass es da Probleme gibt.
Aber bitte KFZ-zugelassene Schalter verwenden! Z.B. Türkontaktschalter o.ä.. Mittlerweile dürfen nur noch geprüfte Teile an die Fahrzeugelektrik angeschlossen werden.
Weitere Verbesserung: 3.Bremsleuchte mit LED! Die leuchten nahezu verzögerungsfrei sofort mit voller Leuchtstärke wohingegen Glühlampen durchaus einige Zehntel brauchen.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Weitere Verbesserung: 3.Bremsleuchte mit LED! Die leuchten nahezu verzögerungsfrei sofort mit voller Leuchtstärke wohingegen Glühlampen durchaus einige Zehntel brauchen.
Und das man eine Bremsung damit besser wahrnimmt, hat wohl schon jeder oft genug gemerkt.
Zitat:
Hier würde ich mal einen TÜV Prüfer drauf ansprechen!
Man soll keine schlafenden Hunde wecken.
Es ist nicht illegal, was er vorhat, vor allem, wenn er den serienmässigen Schalter drin lässt.
Die 3. Bremsleuchte ist eine gute Idee. Vorher aber klären, welche Vorschriften dafür gelten.
http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Seite 40: Mittig und höher als die normalen Bremsleuchten.
Gruß Meik
wenn die Umbauten einen professionellen Eindruck hinterlassen, steht einer Abnahme beim TÜV prinzipiell nichts im Wege
ich hatte an meiner Suzi den Hydraulikbehälter für die Bremse am Lenker modifiziert, weil ich einen Magura-M-Lenker verbaut habe – der TÜV war begeistert (immerhin war das Teil aus Messing [aus dem Vollen] gedreht)
Ich werd auch ganz bestimmt ein unsichtbares Schalterchen, das womöglich nur die 3. Bremsleuchte betätigt, abnehmen lassen und dafür noch Geld hinlegen....
(Wo ist hier der Smiley, der sich mit dem Hammer auf den Kopf haut?)