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Bremsscheiben haben einen Schlag, muss der Händler nachbessern?

Ford Focus Mk4
Themenstarteram 24. März 2025 um 22:22

Hallo Leute.
Gibt es hier eine Toleranz oder muss der Händler definitiv Nachbessern?
Kurzgeschichte
Bei der Probefahrt haben die Räder vorne extrem vibriert wenn man bei höhere Geschwindigkeit stärker bremst, so als würde man über Rüttelstreifen fahren.
Verkäufer sagte das das Problem behoben wird.
Bei Abholung noch mal nachgefragt und vom Werkstattmeister die Aussage bekommen, das die Bremsen freigefahren, gereinigt und gangbar gemacht wurden.
Ich bin zwar nicht vom Fach, aber ich hab mir da mein Teil gedacht.
Ergebnis, im Stadtverkehr ist es jetzt zwar zu vernachlässigen, aber auf der Autobahn bzw. generell bei Tempo über 100 und starkem bremsen hört und spürt man immer noch ein deutliches rubbeln.
Deshalb war ich heute beim GTÜ aufm Bremsen-Prüfstand.
Hier war klar zu sehen das ein schwanken der Bremskraft vorhanden ist, sprich die Scheiben haben einen leichten Schlag.
Hinten war Topp, Zeiger sauber auf einem Fleck geblieben.
Der Prüfer war auch der Meinung das man hier neue Scheiben und beläge draufmachen sollte.
Ich werde den Verkäufer das morgen mitteilen und bin mal gespannt was der dazu sagt.
Wie seht ihr das?
Mit der Garantie die ich habe, sagte er das ich auch zum händler in meiner nähe fahren kann.
Kann man das überhaupt über die Garantie abwickeln?

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7 Antworten

Hallo,
der Fachausdruck dafür ist Reibwertschwankung 1. Achse rechts und links.
Wegen der Garantie brauchst Du Dir keine Sorgen machen da es vor dem Kauf zur Probefahrt schon war.
Wenn der Händler alles ablehnt dann zum Anwalt denn hier kommt die Grenze wo die Betriebserlaubnis erlischt.
Garantie wäre es wenn es in der Zeit des ersten Jahres nach Kauf einen Defekt in der Bremsanlage gibt und da könnte sich der Händler rausreden denn Verschleißteile wie Stoßdämpfer, Reifen, Bremsscheiben und Beläge sowie Leuchtmittel unterliegen nicht der Gebrauchtwagengarantie.

Themenstarteram 25. März 2025 um 5:06

Moin und danke dir carmenrexer007.
Dann werde ich natürlich auch den Fachausdruck verwenden :-)

Versucht doch nicht immer gleich alles über die Gebrauchtwagengarantie abzuwickeln. Damit zockt der Händler euch ja in erster Linie ab. Da ihr für die Garantie bezahlt habt und nicht der Händler. In diesem Falle ist es ja wohl ein Gewährleistungsfall für den der Händler aufkommen sollte und nicht eure eigenständig bezahlte Gebrauchtwagengarantie (Die wird der Händler ja nicht verschenkt haben :-D)
Als Beispiel kann ich da nämlich von einem Kumpel sprechen. Auto gekauft beim Händler mit Garantie (Aufpreis 500 Euro). Jetzt nach paar Wochen die ersten Probleme aufgetaucht wie z.B. 3. bremsleuchte diverse LEDs defekt und RFK zeigt ein verschwommenes Bild da sich wohl die Beschichtung an der Linse ablöst. Alles Mängel die der Händler auf Gewährleistung zu machen hat. Was macht mein Kumpel?! :-D regelt das alles über die Garantie die bezahlt auch. Darauf gab ich ihm den Hinweis das das alles schön und gut ist. Aber er im Grunde ja jetzt die eigentlichen Gewährleistungsfälle selber bezahlt hat da er die Garantie in Anspruch nimmt.
Fazit: Händler freut sich da er keine Kosten deswegen hat weil die Garantie dafür genutzt wird.

Wenn die Garantie alles übernimmt, also Material und Lohn zu 100%, ist es doch kein Problem. Häufig gibt es da aber auch eine Selbstbeteiligung.
Vorteil der Garantie ist auch, dass es Neuteile gibt. Der Händler kann bei Gewährleistung am Gebrauchtwagen auch gebrauchte Ersatzteile einsetzen und verlangen, dass die Reparatur bei ihm durchgeführt wird.
Das wichtigste: für den Käufer muss das kostenneutral abgewickelt werden.

Themenstarteram 26. März 2025 um 14:28

Diese Woche hat der Verkäufer erstmal Urlaub...was ein Zufall ;-)
Ich werde mal berichten wie das Ausgeht.
Vielleicht sehe ich das auch zu pingelig.
Ich weiß ja nicht was es bei der Reibwertschwankung für Toleranzen gibt.

Zitat:

@BulletToothTony schrieb am 26. März 2025 um 15:28:50 Uhr:


Diese Woche hat der Verkäufer erstmal Urlaub...was ein Zufall ;-)

Nein, kein Zufall. Tariflicher Resturlaub ist bis Ende März zu nehmen, sonst verfällt er.

Themenstarteram 27. März 2025 um 9:28

Naja, du weißt schon wie ich das meinte :-)

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