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Bremswerte beim TÜV Bericht

Themenstarteram 5. August 2020 um 14:15

Hallo zusammen,

war gestern zur HU (zum Glück alles OK gewesen). Habe nach der HU wie üblich ein Bericht bekommen. War diesmal jedoch woanders zum TÜV. Mir ist da was unklares aufgefallen auf dem Bericht bezüglich der Bremswerte;

Die Bremskräfte sind jeweils für 1./2. Achse re und li angegeben. Und die Ist-Werte übersteigen auch die Min-Werte. Der Prozentuale Anteil ist mir auch bekannt. Aaaaber: Was bitte muss ich unter "Funktionswerte" verstehen? Darunter sind zwei Spalten jeweils für die 1. und 2. Achse mit den Bezeichnungen Sensor & Betätigung.

Betätigung hätte ich jetzt die Pedalkraft evtl. gesagt? und Sensor?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 6. August 2020 um 09:27:49 Uhr:

Mit meinem Vehikel ist der TÜV-Onkel letztes Mal einfach 20 Meter über den Hof gefahren und hat eine Vollbremsung gemacht. Meine verdutzte Frage "Fahren Sie denn nicht auf den Rollenprüfstand?". Antwort "Ach was das paßt schon so!" Das war dann wohl die "Bezugsbremskraftmethode".

Kommt auf das Fahrzeug an. Manche Allradler dürfen auf keinen Fall in den BPS. Dann hilft nur noch die Prüfungsfahrt. Das hat allerdings nichts mit der Bezugsbremskraftmethode zu tun. Ansonsten muss jedes Fahrzeug in den BPS, welches dort prüfbar ist.

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. August 2020 um 19:29:50 Uhr:

Um Himmelswillen, du darfst doch nicht Bremsdruck sagen! :D

Wenn es ein Druck wäre, dürfte man ihn ja nur mit geeichten und (ja, vermutlich wäre beides erforderlich...) DAkkS-konform kalibrierten Mitteln messen. Also nennt man es nicht Druck sondern - halt irgendwie anders.... ;)

Mir wäre da noch der Begriff " Bremsanforderung" bekannt.

Im §29 StVZO ist auf jeden Fall vom Bremsdruck die Rede. Und genau dieser wird ja mit einem kalibrierten Messmittel gemessen (wobei der Bremsdruckgeber selber weder kalibriert, noch geeicht sind):)

Ist schon verrückt, was heute alles so unternommen wird, um die Prüfungen zu erschweren. :(

Allein schon diese bescheuerte Doppelprüfung der AU-Geräte. Eichung und Kalibrierung nach DAKKS, reine Geldmacherei

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Bezugsbremskraftmethode.

 

Es wird der Bremsdruck und die darauf bezogene Bremskraft gemessen.

 

Dabei muss bei einem definierten Bremsdruck eine entsprechende Bremskraft vorhanden sein.

 

Alter Hut. Gibt es schon seit ein paar Jahren ..

Um Himmelswillen, du darfst doch nicht Bremsdruck sagen! :D

Wenn es ein Druck wäre, dürfte man ihn ja nur mit geeichten und (ja, vermutlich wäre beides erforderlich...) DAkkS-konform kalibrierten Mitteln messen. Also nennt man es nicht Druck sondern - halt irgendwie anders.... ;)

Mir wäre da noch der Begriff " Bremsanforderung" bekannt.

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. August 2020 um 19:29:50 Uhr:

Um Himmelswillen, du darfst doch nicht Bremsdruck sagen! :D

Wenn es ein Druck wäre, dürfte man ihn ja nur mit geeichten und (ja, vermutlich wäre beides erforderlich...) DAkkS-konform kalibrierten Mitteln messen. Also nennt man es nicht Druck sondern - halt irgendwie anders.... ;)

Mir wäre da noch der Begriff " Bremsanforderung" bekannt.

Bitte nach DIN ISO 17025 und Rückführbarkeit beachten. ;)

Ist doch egal, dann bekommen die Autos in Zukunft nicht nur eine Hauptuntersuchung, sondern jährlich eine Eichung, eine Stückprüfung und eine DAkkS konforme Kalibrierung....

 

Hauptsache die Welt wird davon besser :O

Hänge mich hier mal ran.

Hab mir einen alten TÜV-Bericht vom Golf angesehen.

Da steht "HA hätte nicht blockiert". Ist das in Ordnung? Der Wagen ist damals ohne Mängel durchgekommen.

Die HA-Bremse war aber auch arg fertig - wir haben die mittlerweile erneuert.

Das ist in Ordnung. Gesetzlich ist es ausreichend, wenn die Feststellbremse blockiert ODER die Bremswirkung der Feststellbremse 16 % erreicht, also linker plus rechter Bremswert geteilt durch zul. Gesamtgewicht.

Mit meinem Vehikel ist der TÜV-Onkel letztes Mal einfach 20 Meter über den Hof gefahren und hat eine Vollbremsung gemacht. Meine verdutzte Frage "Fahren Sie denn nicht auf den Rollenprüfstand?". Antwort "Ach was das paßt schon so!" Das war dann wohl die "Bezugsbremskraftmethode".

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 6. August 2020 um 09:27:49 Uhr:

Mit meinem Vehikel ist der TÜV-Onkel letztes Mal einfach 20 Meter über den Hof gefahren und hat eine Vollbremsung gemacht. Meine verdutzte Frage "Fahren Sie denn nicht auf den Rollenprüfstand?". Antwort "Ach was das paßt schon so!" Das war dann wohl die "Bezugsbremskraftmethode".

Kommt auf das Fahrzeug an. Manche Allradler dürfen auf keinen Fall in den BPS. Dann hilft nur noch die Prüfungsfahrt. Das hat allerdings nichts mit der Bezugsbremskraftmethode zu tun. Ansonsten muss jedes Fahrzeug in den BPS, welches dort prüfbar ist.

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. August 2020 um 19:29:50 Uhr:

Um Himmelswillen, du darfst doch nicht Bremsdruck sagen! :D

Wenn es ein Druck wäre, dürfte man ihn ja nur mit geeichten und (ja, vermutlich wäre beides erforderlich...) DAkkS-konform kalibrierten Mitteln messen. Also nennt man es nicht Druck sondern - halt irgendwie anders.... ;)

Mir wäre da noch der Begriff " Bremsanforderung" bekannt.

Im §29 StVZO ist auf jeden Fall vom Bremsdruck die Rede. Und genau dieser wird ja mit einem kalibrierten Messmittel gemessen (wobei der Bremsdruckgeber selber weder kalibriert, noch geeicht sind):)

Ist schon verrückt, was heute alles so unternommen wird, um die Prüfungen zu erschweren. :(

Allein schon diese bescheuerte Doppelprüfung der AU-Geräte. Eichung und Kalibrierung nach DAKKS, reine Geldmacherei

Themenstarteram 6. August 2020 um 8:37

Jetzt habe ich mich auch mal schlauer gemacht. Für mich waren die beiden Begriffe "Sensor" und "Betätigung" vor allem fremd. Durch die Recherchen weiß ich un was ein Hydroaggregat ist :D. Dort gibt es ein Drucksensor. Ich habs leider nicht gesehen, aber der Prüfer verbindet das Fahrzeug wohl mit irgendeinem Gerät und ließt dadurch Informationen aus dem Steuergerät des Hydroaggregats aus. Und da wird dann auch der Drucksensor ausgegeben. Und Betätigung kann ja dann nur die Pedalkraft sein :D...Mensch was man alles durch Selbstrecherche herausfinden kann

Zitat:

@rudirudel62 schrieb am 06. Aug. 2020 um 10:37:04 Uhr:

Und Betätigung kann ja dann nur die Pedalkraft sein ??...Mensch was man alles durch Selbstrecherche herausfinden

Naja, oder auch nicht. Die Pedalkraft kann, und wird nicht bei der HU gemessen.

Es geht nur um den Druck im hydraulischen Bremskreis (aus dem Drucksensor vom Hydroaggregat) und der gemessenen Bremskraft am Rad (BPS).

 

Schlussendlich steht natürlich die Pedalkraft proportional zum Druck im Bremskreis.

Die Messwerte durchschaue ich auch immer nicht so ganz.

Als ich das letzte mal beim Tüv war hab ich auf dem Zettel eine große Tabelle bekommen, bei der aber das meiste gar nicht ausgefüllt war (siehe Bild).

Und die Werte waren mit nagelneuen Scheiben + Belägen (leicht) schlechter als 2 Jahre davor mit den alten.

Naja mir solls egal sein solange es die Plakette gibt :D

Bremsenwerte

Ziemlich klar: das war keine Bezugsbremskraftprüfung sondern eine konventionelle ;)

Und es ist auch relativ normal, dass nagelneue Scheiben und Beläge noch nicht die volle Leistung bringen.

Das mache eine BBKP mit "neuer Bremse" auch oft ziemlich schwierig :)

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