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Brief vom Anwalt wg fehlender Kfz Garantie

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 11:49

Hallo Leute,

da ich am Freitag meinen neuen A 4 bekomme und bis auf ein Jahr "Fremdgehen" immer Audi treu war und ich mich in diesem Forum sehr wohl fühle stell ich einfach hier mein Problem dar und hoffe dass sich hier jemand mit sowas auskennt:

Meine Vorfreude auf meinen neuen Audi wird seit heute etwas getrübt da heute ein Anwaltsschreiben vom Käufer meines letzten Fahrzeuges geht.

Ich habe das Auto im Mai 2008 neu gekauft und es war mein erstes Auto dass ich nagelneu bekommen habe und ich wusste ganz ehrlich nicht dass ich nach einem Jahr oder 10000 km die erste Inspektion machen muß.Das habe ich nicht gemacht und das Auto im Juni 2009 mit 12000 km wieder von privat an privat verkauft.Im Kaufvertrag steht nichts vom Scheckheft drin.

Die Anzeige von Mobile.de und Autoscout hab ich leider schon gelöscht.

Auf jeden Fall hat der Käufer jetzt nach 19000 km einen Mangel am Auto den der Hersteller aber nicht übernimmt weil die Inspektion zu spät bzw von mir gar nicht gemacht wurde (In meinen Audis stand immer im Display wenn ich fällig war, bei dem Auto leider nicht) und die Garantie erloschen ist.

Der Käufer verlangt jetzt per Anwalt von mir eine Unterschrift dass ich alle Kosten in der Garantiezeit übernehme die am Auto entstehen und normalerweise "Garantiefälle" wären, anderfalls will der Käufer vom KV zurücktreten.

Muß ich das unterschreiben?Hätte sich der Käufer nicht beim Kauf schon das Scheckheft zeigen lassen müssen und ggf reklamieren??

Für eure Antworten wär ich sehr dankbar bevor ich zum Anwalt renn!

Gruß Tobi

Beste Antwort im Thema

Die Antworten sind ja wirklich lustig hier :) Ich bin zufällig Anwalt und wir haben solche Prozesse schon mehrfach geführt.

Nach dem Vortrag des Themenstarters ist im Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen worden. Das heißt, daß der Kläger (=Käufer) den Rücktritt vom Vertrag nur über eine nicht zutreffende zugesicherte Eigentschaft des Fahrzeuges verlangen könnte.

Der Kläger ist dann beweisbelastet für die gemachte Zusicherung und da ist der Zeugenbeweis nicht immer ausreichend, der Richter muss dem Zeugen auch erst mal glauben. In den meisten Verträgen gibt es auch Klauseln zu den zugesicherten Eigenschaften bzw. die Feststellung, daß neben den schriftlich festgehaltenen Zusicherungen keine weiteren existieren. Dies könnte die Glaubwürdigkeit eines evtl Zeugen schon ziemlich erschüttern, da es die Vermutung bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit eines schriftlichen Vertrages gibt.

Die zugesicherte Eigenschaft muss zudem auch eine gewisse Bedeutung haben, damit aufgrund der Nichterfüllung der Rücktritt erklärt werden kann. Dies kann ja schon zweifelhaft sein, wenn in der Garantiezeit bis zum Ende des Prozesses keine weiteren Mängel auftreten.

WIe die Rechtslage wirklich aussieht, kann man ohne Einsicht in den ganzen Vertrag und die sonstigen Schriftsätze beim besten Willen nicht beurteilen, aber dem Themenersteller jetzt schon zu konstatieren, er hätte keine Chance, halte ich für mehr als gewagt.

Ob die ANgebotstexte im Internetportla überhaupt Gegenstand des Vertrages geworden sind, zumal das hier ja zu dem Zeitpunkt noch gestimmt hat, ist auch zumindest fraglich und bereits unterschiedlich entschieden worden.

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58 Antworten

Ich bin kein Anwalt. Aber ich bin der Meinung bei einem reinen privaten Kauf können keine Ansprüche geltend gemacht werden außer bei Verschweigen oder Betrugs. AUF KEINEN FALL ETWAS UNTERSCHREIBEN. Keine Eingeständnisse machen, AUCH NICHT MÜNDLICH. Wnn du beim ADAC bist kannst du dir leicht Hilfe holen. Genauso wenn der Rechtschutz das greift. Vorsicht Verkehrsrechtschutz zählt NICHT.

Aber wie gesagt ich würde mir auf alle Fälle Hilfe von nem Anwalt holen. Vielleicht kennst du jemanden der Dir verlässliche Auskunft geben kann.

Ich drück Dir auf alle Fälle die Daumen.

Halt die Ohren steif.

Sky

Hallo!

Also ich bin kein Anwalt, aber es kommt drauf an was im Kaufvertrag steht.

wenn das was steht ala "gekauft wie gesehen" und der Käufer vorher auch das scheckheft hat/hätte einsehen können (wenn er es nicht macht , selber schuld),

dann hat er pech gehabt und m.e. bist du aus dem schneider!

zumindest würde ich jetzt mal so denken und argumentieren!

aber es werden sich auch noch andere zu wort melden ;-)

EDIT: richtig, bloß nichts unterschreiben oder gar zusagen !!!

am 13. Oktober 2009 um 12:07

Wenn du einen Privatrechtsschutz hast => ab zum Anwalt.

Netter Versuch vom Käufer da noch Kohle zu machen (manche Anwälte versteht ich echt nicht). Solange du das Fahrzeug nicht als "scheckheftgepflegt" verkauft hast (Kaufvertrag) musst du dir auch keinen Kopf machen. Keiner kann dich zur Inspektion zwingen, und im Zweifel liegt es beim Käufer sich darüber zu informieren.

am 13. Oktober 2009 um 12:10

Normalerweise schließt ein Privatverkauf jegliche Garantie und Gewährleistung aus, selbst bei versteckten Mängeln zumindest in Österreich. In Deutschland müßt ihr sie explizit ausschließen, ansonsten gilt sie 2 Jahre. Hast du das gemacht?

Jedenfalls keine Zugeständnisse machen. Weder schriftlich noch mündlich. Und am besten den Anwalt deines Vertrauens konsultieren!

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 12:11

Danke erst Mal für eure Antworten. Also das denk ich mir auch und außerdem wäre das meiner Meinung nach ein Freibrief für den Käufer. Ich sag nur er kann das Auto dann so lang "jagen" bis ein Motorschaden eintritt!

Aber ein bißchen mulmig ist mir trotzdem!

Gruß Tobi

Noch ein Tipp ... wenn Dir mulmig ist verfall nicht in hektig oder mach Zugeständnisse. Dann vertöste dein gegenüber immer mit den Worten: Das möchte ich nochmal überdenken. Lass dir immer die Zeit die du brauchst um deinen Vorteil auszuspielen.

Sky

Hast Du das Auto mit Werksgarantie/Neuwagengarantie angeboten? Steht das zufällig im Vertrag? Wenn ja hast Du ein Problem. Auch wenn es im FIS nicht stand dass Du zum Service muss, Du hättest dich informieren müssen wann (z.B. Bedienungsanleitung/Servicebuch lesen) dein Auto zum Service muss. Es ist klar und das weiß jedere, ohne lückenlosen Schekcheft gibt es keine Garantie oder Kulanz. Es ist nun mal so, Uwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wie gesagt ich denke wenn Du den Wagen mit Garantie des Herstellers zum Verkauf angeboten hast, wird es schwierig.. Wenn nicht, hat der Käufer pech gehabt, er hätte sich ebenfalls informieren müssen. Ich würde Dir auch raten zum Anwalt zu gehen..

Ich hoffe es entwickelt sich zum positiven, drück Dir die Daumen ;)

Gruß R1000

Zitat:

Original geschrieben von Skyhunter72

Ich bin kein Anwalt. Aber ich bin der Meinung bei einem reinen privaten Kauf können keine Ansprüche geltend gemacht werden außer bei Verschweigen oder Betrugs. AUF KEINEN FALL ETWAS UNTERSCHREIBEN. Keine Eingeständnisse machen, AUCH NICHT MÜNDLICH. Wnn du beim ADAC bist kannst du dir leicht Hilfe holen. Genauso wenn der Rechtschutz das greift. Vorsicht Verkehrsrechtschutz zählt NICHT.

Aber wie gesagt ich würde mir auf alle Fälle Hilfe von nem Anwalt holen. Vielleicht kennst du jemanden der Dir verlässliche Auskunft geben kann.

Ich drück Dir auf alle Fälle die Daumen.

Halt die Ohren steif.

Sky

Ich schliesse mich Skyhunter72 an!

Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben!!!!

Diese Tatsache ist mir Fremd:

"Ich habe das Auto im Mai 2008 neu gekauft und es war mein erstes Auto dass ich nagelneu bekommen habe und ich wusste ganz ehrlich nicht dass ich nach einem Jahr oder 10000 km die erste Inspektion machen muß.Das habe ich nicht gemacht und das Auto im Juni 2009 mit 12000 km wieder von privat an privat verkauft.Im Kaufvertrag steht nichts vom Scheckheft drin."

 

Ich möchte mal einfach so behaupten,das der Wagen alle 30.000 Km oder/2 Jahres Turnus/

BC Anzeige zur Werkstatt/Inspektion muß!?!

Bitte kläre mich jemand auf,wenn das nicht so ist?

Bzw.erkläre mir mal jemand,wieso der Wagen nach einem Jahr bzw.10 tKm

zur Inspektion muß? (Wenn doch alles in Ordnung ist?)

am 13. Oktober 2009 um 12:52

Definitiv zum Anwalt. Egal ob du einen Rechtschutz hast oder nicht, bevor die ganze Sache nachher in einem handfesten Rechtstreit endet. Ich denke, dass ein Anwalt die ganze Sache schnell klären kann!

Bei vielen Marken muss ein Auto bereits nach 2-2,5k km zum ersten Service. Dieser ist aber meist kostenlos und dient eigentlich nur dazu, alle Schrauben nochmal zu kontrollieren und eventuell nachzuziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Meso62

 

 

 

Ich möchte mal einfach so behaupten,das der Wagen alle 30.000 Km oder/2 Jahres Turnus/

BC Anzeige zur Werkstatt/Inspektion muß!?!

 

Bitte kläre mich jemand auf,wenn das nicht so ist?

Bzw.erkläre mir mal jemand,wieso der Wagen nach einem Jahr bzw.10 tKm

zur Inspektion muß? (Wenn doch alles in Ordnung ist?)

Moin,

 

mir scheint, als wenn es sich bei diesem Auto eben nicht um einen Audi handelt und es keine BC-Anzeige etc. gibt.

 

Weiterhin sagen üblicherweise die Bedingungen der Hersteller klar aus, dass die stringente Einhaltung der Wartungsvorschriften die Basis für Garantie-/Gewährleistung-Übernahme ist!

 

Nichts desto Trotz, nichts unterschreiben ohne Rechtsberatung!

 

Munter bleiben

T_L

 

Zitat:

Original geschrieben von Meso62

Zitat:

Ich möchte mal einfach so behaupten,das der Wagen alle 30.000 Km oder/2 Jahres Turnus/

BC Anzeige zur Werkstatt/Inspektion muß!?!

Bitte kläre mich jemand auf,wenn das nicht so ist?

Bzw.erkläre mir mal jemand,wieso der Wagen nach einem Jahr bzw.10 tKm

zur Inspektion muß? (Wenn doch alles in Ordnung ist?)

Also meine Limo wollte anch etwas mehr als einem Jahr und knapp 12tKm zum ersten Service. Grund? Fast nur Kurz- und Stadtverkehr-Fahrten.

@Themenstarter - schreib uns doch um welches Fahrzeug es sich handelt Audi oder nicht?

Verstehe das so, dass es kein Audi ist.

Sky

Bin zwar kein Anwalt, aber eigentlich ist wichtig, was im Kaufvertrag steht. Wenn da in irgendeiner Weise was von Scheckheftpflege, oder durchgeführter Inspektion drin steht, dann hast du die A-Karte und musst die Kosten übernehmen.

Auf der anderen Seite, wenn nichts drin steht, dann hat der Käufer die Kosten zu übernehmen - sofern er das Auto so gekauft hat, wie's im Vertrag steht. Mal ganz grob dargestellt: wenn im Vertrag steht, dass Person A das Auto XYZ mit der Nr 123 für ABC € kauft, dann ist nichts weiter definiert. Theoretisch müsstest du dem Käufer nichtmal sagen, ob's ein Unfallauto oder ein unfallfreies Auto ist. Du darfst nur keine falschen Angaben machen.

Als kleiner Tip: wenn du dir bei der Sache nicht sicher bist und du 'ne Rechtschutz hast, such dir'n Anwalt, und frag mal was die beste Vorgehensweise ist:

a) Antwort, dass nichts übernommen wird mit Verweis auf den Vertrag

b) keine Antwort und Käufer ignorieren. Dann müsste der Käufer schon rechtliche Schritte einleiten, und dann solltest du wohl recht bekommen, wenn nix im Vertrag steht.

Btw: Achtung, wenn der Käufer Zeugen hatte und dich gefragt hat, ob die Inspektionen gemacht wurden, dann ist das auch eine Aussage, die zu beachten ist! Wenn aber kein Zeuge dabei war, ist's theoretisch gesehen (in einem Verfahren) egal, was du dem erzählt hast, da Aussage gegen Aussage stehen würde.

Ich persönlich würde mir jetzt mal ganz schnell den Vertrag aufmerksam durchlesen ;)

Und last, but not least, ein Tip für die Zukunft: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

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