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Bußgeld 38,5 Euro, bei 7 kmh zu schnell!??

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 16:47

Hallo,

ich habe eine Frage zu Thema zu schnell fahren.

im Sommer 2012 bin ich 13 kmh zu schnell gefahren und habe eine Verwarnung bekommen und musste 25 euro zahlen.

Heute trudelt so ein schön gelber Brief bei mir ein mit einem Bußgeldbescheid in höhe von 38,5 euro ( 15 euro Geldbuße, 20 euro Gebühren und 3,5 euro verwaltung). weil ich 7 kmh zu schnell war.

wie kann es sein das die Gebühren teurer sind als die Strafe?

wieso bekomme ich bei 7kmh ein Bußgeld und bei 13 kmh eine Verwarung?

wieso hab ich bei 13 kmh zu schnell keine Gebühren bezahlt und bei 7 kmh gleich so viel?

Fühle mich etwas über den Tisch gezogen von der stadt...

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. Januar 2013 um 18:05

dann werde ich wohl einfach Zahlen ohne da weiter nachzuhacken...immerhin bin ich ja auch zu schnell gefahren und muss nun dafür gerade stehen.

Danke für eure Hilfe :D

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Du wirst vermutlich auf den Anhörungsbogen für die 7km/h nicht reagiert haben. Bei einer Ordnungwidrigkeit, was beide Vergehen sind, wird dir immer ein Verwarngeld ANGEBOTEN. Zahlst du, ist das Verfahren damit beendet. Machst du nichts oder legst Widerspruch ein, dann kommen zum immer noch bestehenden Verwarngeld eben Gebühren und Auslagen dazu.

Gruß Tecci

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 16:57

Hallo,

leider habe ich vorher nie Post erhalten und hätte ich welche bekommen, würde ich diese sofort bezahlen, da ich noch in der Probezeit bin...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

[...] wird dir immer ein Verwarngeld ANGEBOTEN.

Nö, leider nicht immer. Der TE hat offensichtlich keines erhalten, es gibt aber auch keinen Anspruch darauf.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von broker123

wie kann es sein das die Gebühren teurer sind als die Strafe?

Hallo,

die Arbeit ist immer die gleiche, egal, ob ein kleiner oder großer Geldbetrag ansteht. Somit auch immer die gleichen Gebühren.

Ist wie überall:

- Man zahlt 17,98 € Rundfunkgebühr im Monat, ob man fernsieht oder nicht, denn die Arbeit hinter dem Programm ist die gleiche, egal wie viele das Programm dann sehen.

- Man zahlt eine feste Müllgebühr, ob die Tonne halbvoll oder voll ist, denn die Tour der Müllmänner dauert gleich lang ob Tonne voll oder nicht.

- Bei der Bahn gibt es zur Fahrradmitnahme im Nahverkehr außerhalb von Verkehrsverbünden nur die Fahrradtageskarte für 5 €, obwohl der Fahrpreis für die dazugehörige Person für einen Bahnhof nur 1,60 € beträgt.

- Vielfahrer zahlen den gleichen Betrag an Kfz-Steuer, wie Wenigfahrer.

-...

Willkommen im Leben der Erwachsenen. ;-)

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 17:24

ja, ich habe auch kein problem mit den Gebühren, nur verstehe ich nicht wieso man bei 7kmh zu schnell einnen Bußgeldbescheid bekommt und bei 13kmh nur ein Verwarngeld ohne Gebühren..

Auf das Verwarngeldangebot hast Du keinen Anspruch. Außerdem wird das mit normaler Post verschickt - und die ist halt nicht immer zuverlässig.

Wie schon gesagt, vermutlich irgendwo Untergegangen... ob bei dir oder der Behörde spielt keine Rolle - du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Klar ist aber du musst die 38,50 bezahlen... hat aber eh keine Auswirkung auf die Probezeit... es seit denn du sammelst sehr viele davon...

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 18:05

dann werde ich wohl einfach Zahlen ohne da weiter nachzuhacken...immerhin bin ich ja auch zu schnell gefahren und muss nun dafür gerade stehen.

Danke für eure Hilfe :D

Weil das Verwarngeld ein Angebot der Behörden ist um sich die Arbeit zu erleichtern, es ist aber kein Muß. Die Behörde kann auch gleich einen Bußgeldbescheid erlassen.

Aber wie schon erwähnt dürfte das Verwarngeldangebot irgendwie untergegangen sein, warum und wo auch immer. 

am 25. Januar 2013 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von broker123

ja, ich habe auch kein problem mit den Gebühren, nur verstehe ich nicht wieso man bei 7kmh zu schnell einnen Bußgeldbescheid bekommt und bei 13kmh nur ein Verwarngeld ohne Gebühren..

Na dann fahr nächstes mal einfach schneller dann bleibts bei einem Verwarngeld ;)

Ne,im Ernst das ist schon kurios/ärgerlich am besten du setzt dich mit der

Bussgeldstelle in Verbindung.Bußgelder gibt es erst ab 21KMH zu schnell.

Der Vorteil des Verwarngeldangebots ist, es kostet keine Gebühren.

Aber es besteht eben kein Anspruch darauf.

 

Und die Gebühren sind nicht immer gleich... ;)

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__107.html

Zitat:

fünf vom Hundert

des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7 500 Euro.

Über 400 € Geldbuße wirds teurer...

und natürlich

Zitat:

2. für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Bedienstete der Verwaltungsbehörde pauschal 3,50 Euro;

OT (Fortbildung)

Auch finden wir mal wieder die Kosten der Halterhaftung bzw. "Kostentragungspflicht des Halters im ruhenden Verkehr". §25a StVG. 15 € + 3,50 € üblicherweise. Also die berühmten 18,50 € warum man Verwarngeldangebote (wenn berechtigt) im Parkfalle akzeptieren könnte. Nach gesundem Menschenverstand und Logik.

 

Ruf doch einfach mal da an und frag nach, vielleicht erlassen die ja die Gebühr...ansonsten wurde schon alles gesagt und zuvieles mehr.

am 26. Januar 2013 um 13:50

Tecci hats schon erklärt.

Würd auch die Verwarnungsgelder bezahlen, sonst gibt man denen Gelegenheit noch mehr Geld zu verdienen. Und darauf spekulieren sie, denn die Marge ist gering.

Letztens wieder einen für 10 EUR bekommen, Halterfeststellung bei internationalen Fahrzeugen, Papier und internationales Porto lassen den Gewinn sicher zusammenschnurren ;-).

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