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Bußgeld bei 9kmh zu schnell?

Themenstarteram 30. März 2014 um 13:11

Hallo,

Ich wurde innerorts bei einer 30er Zone mit 39 KM/H geblitzt und muss eine Geldbuße von 15,00€ + 25,00€ Gebühren + 3,50€ Auslagen/Verwaltung bezahlen? Ist das rechtens? Laut meiner Recherche muss ich doch nur ein Verwarngeld von 15,00€ erhalten?

 

Mit freundlichen Grüßen,

w221er

Beste Antwort im Thema

Hi,

yoa - einem so geartetem Bußgeldbescheid geht ein ignorierter Verwarnungsgeld-Bescheid voraus. Der betrug mal 15 €. Verpennt man das, wirds teurer. Normal. Und wenn du jetzt wieder pennst, wirds wieder teurer - also am besten zahlen, als Lehrgeld verbuchen und gut.

Bei meinem militanten Schwiegerpapa wurden so aus 30 € Verwarngeld 59 € Bußgeld ;)

Gruß cocker

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am 30. März 2014 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von W221er

Hallo,

 

Ich wurde innerorts bei einer 30er Zone mit 39 KM/H geblitzt und muss eine Geldbuße von 15,00€ + 25,00€ Gebühren + 3,50€ Auslagen/Verwaltung bezahlen? Ist das rechtens? Laut meiner Recherche muss ich doch nur ein Verwarngeld von 15,00€ erhalten?

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

w221er

Möglicherweise hast du das Geld nicht rechtzeitig gezahlt

am 30. März 2014 um 13:21

Moin.

Zitat:

Im Verwarnungsgeldbereich (5 bis 35 Euro)

Bei weniger als 40 Euro (z.B. bei weniger als 21 km/h mit dem Pkw ohne Anhänger

oder mit dem Motorrad) wird normalerweise mit einem Verwarnungsgeldangebot reagiert.

Dabei entfallen die Gebühren und Auslagen, der Fahrer überweist das Geld fristgerecht

innerhalb einer Woche und die Sache hat sich erledigt.

Das hat dann auch keinen Einfluss auf die Probezeit, es ist egal, wer das Geld überweist.

Wird das Geld nicht pünktlich und ohne Nachfragen überwiesen, gilt das

Verwarnungsgeldangebot normalerweise als abgelehnt. Dann gibt es einen Bußgeldbescheid

mit zusätzlich 23,50 Euro Gebühren bzw. Auslagen.

Der freundliche Polizist, der "Sind Sie mit einer Verwarnung von... einverstanden" fragt,

leitet die Sache zur Bußgeldstelle weiter, falls die Verwarnung abgelehnt wird.

Die Bußgeldstelle macht daraus einen Bußgeldbescheid mit den o.g. Gebühren.

Quelle

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von W221er

Hallo,

Ich wurde innerorts bei einer 30er Zone mit 39 KM/H geblitzt und muss eine Geldbuße von 15,00€ + 25,00€ Gebühren + 3,50€ Auslagen/Verwaltung bezahlen? Ist das rechtens? Laut meiner Recherche muss ich doch nur ein Verwarngeld von 15,00€ erhalten?

 

Mit freundlichen Grüßen,

w221er

Möglicherweise hast du das Geld nicht rechtzeitig gezahlt

Das geht schneller als man glaubt.

Das Datum Einzahlung bis zum xx.xx.2014 ist das Datum bis zu dem das Geld auf dem Konto des Empfängers zu sein hat.

Wird aber sehr oft mit dem Einzahlungdatum verwechselt.

am 30. März 2014 um 13:41

Gerade habe ich Post erhalten, weil ich ausserorts zu schnell war.

Ja ........................... ich bekenne demütig ...................... ich habe nicht aufgepasst. 15km/h zu schnell, die auf 11km/h reduziert wurden ... macht immer noch 20 Euro. Und ................................ in dem Schreiben steht ganz deutlich: zahlbar innerhalb EINER Woche NACH Zugang dieses Schreibens.

Auf deutsch, nachdem ich das Schreiben bekommen habe (MITTWOCH) habe ich EINE Woche Zeit zu zahlen (MITTWOCH!) Da steht KEIN Datum bis wann zu zahlen ist!

Wenn du das Schreiben also am Montag z.B. erhälst, hast du bis Montag dananch Zeit zu zahlen/überweisen.

ODER ... (bei mir war der Ausschnitt eines Fotos kopiert) du widersprichst dem Bescheid, weil du nicht selbst gefahren bist, gerade im TakaTuckeLand warst, eine Frau bist und kein Mann wie auf dem Foto, aber nicht verraten willst, dass du eine Perücke getragen hast, dir die Messung suspekt ist (soll's auch geben!), du gerade die 15 Euro verspielt hast und nun blank bist.

Übrigens, rote Zahlen auf dem Konto sind kein Grund die OWI nicht zu zahlen.

Kurz: Wie bereits von meinen Vorrednern geschrieben, hast du wahrscheinlich die Frist von einer Woche übersehen und nicht gezahlt bzw. gemeint du hättest noch Zeit.

Vielleicht hast du auch einfach nicht mit einem Bescheid gerechnet und warst im Urlaub? Das entbindet dich aber nicht von der Verpflichtung regelmässig nach der Post zu schauen, wenn du mit einem Ticket rechnen musst. Notfalls musst du jemanden beauftragen in deinem Namen nach der Post zu gucken.

*IRONIEMODUS ON* Du kannst natürlich jetzt auch einen Rechtsanwalt beauftragen, sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, und vor Gericht ziehen ..............*IRONIEMODUS OFF*

Zahl' und gut ist, billiger wird es eh nicht mehr.;)

Themenstarteram 30. März 2014 um 13:52

Es kann nicht sein das ich die Zahlungsfrist überzogen habe, weil ich erst gestern den Brief in einem gelben Umschlag ( mit Datum und Uhrzeit ) erhalten habe?

am 30. März 2014 um 14:01

HIER reden wir von dem ERSTEN Bescheid mit Verwarngeld, in dem auch ein Anhörungsbogen ist. Eventuell noch ein Foto vom Fahrer und es steht eine Frist im Schreiben, bis wann du zahlen sollst. (korrigiert ;))

Nachtrag: Du hast eine Zustellungsurkunde erhalten, in der die Zustellung mit DATUM und Uhrzeit dokumentiert ist und an dich persönlich zugestellt ist. Damit kannst du dich nicht rausreden, du hättest nichts bekommen.

Bei einem VERWARNGELD wird allerdings NICHT so ein Aufwand betrieben. Du solltest also VORHER einen normalen Brief erhalten haben. Vielleicht übersehen und als Werbung eingestuft? Frag' doch bei der Bussgeldstelle nach. Die kann dir auch sagen, wann du den ersten Brief erhalten haben solltest.

Hi,

yoa - einem so geartetem Bußgeldbescheid geht ein ignorierter Verwarnungsgeld-Bescheid voraus. Der betrug mal 15 €. Verpennt man das, wirds teurer. Normal. Und wenn du jetzt wieder pennst, wirds wieder teurer - also am besten zahlen, als Lehrgeld verbuchen und gut.

Bei meinem militanten Schwiegerpapa wurden so aus 30 € Verwarngeld 59 € Bußgeld ;)

Gruß cocker

Themenstarteram 30. März 2014 um 14:26

Das ärgerliche daran ist, das ich nie ein Verwarnugsgeld-Bescheid erhalten habe, daran würd ich mich erinnern. Habe ich hoffnung auf verzicht der Gebühr wen ich da mal anrufe und meine Sachlage schildere? Ich meine die müssen doch beweisen das sie mir so ein Brief zugesendet haben ( z.b per Einschreiben )? Sonst könnten die das doch immer abziehen?

 

Mfg,

W221er

Nö, beweisen muss man da nichts, dafür gibt es die sog. Zugangsfiktion. Ein Schreiben mit einfachem Brief (in dem Fall das Verwarngeld) gilt ab dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Diese Zeit wartet man, wenn man bis dahin nix hört, geht der formale Bescheid mit PZU raus, da hier jetzt Rechtsbehelfsfristen laufen, für deren Lauf der tatsächliche Zugang (Nachweis durch die PZU) dann entscheidend ist. ABER: ein Anruf dort mit Schilderung der Sachlage in vernünftigem Ton kann vielleicht helfen. Wenn du nicht mit der Einstellung rangehst, dass die andere Seite etwas für dich tun MUSS, dann klappt's vielleicht ;)

Zitat:

Original geschrieben von W221er

Sonst könnten die das doch immer abziehen?

Dass du den fraglichen  Briefumschlag evtl. nicht geöffnet und als Werbung entsorgt hast, ziehst du überhaupt nicht in Erwähnung! Dann schreibst du lieber von einer Masche der Behörde:rolleyes:

am 30. März 2014 um 15:10

"Normalerweise" steht der Absender schon schön deutlich auf der Vorderseite des Umschlags. So war es jedenfalls bei mir von der Stadt Düsseldorf (und das mir als fast Kölner :rolleyes:).

Den Vorschlag von Tecci finde ich gut, obwohl ich keine Hoffnung habe, dass es funktioniert. Trotzdem, wer es nicht versucht kann auch nicht sagen, dass es nicht funktioneirt hat. Wenn man den Sachverhalt freundlich schildert ... z.B. "bei der Fülle der Post die ich täglich bekomme ist der Umschlag versehentlich im Reisswolf gelandet ..." sollte man wohl nicht als Ausrede nehmen :rolleyes:

Wenn gar nichts hilft, zahlen! Es sei denn, man hat Drogen genommen und legt sich mit der Behörde an. Oder man fährt einen .................................... ok, lassen wir das. ;)

Jedenfalls bringt alles rumgeeiere nix ... Zahl' und gut ist. Es wird nur noch teurer ... wenn du dich weigerst.

NACHTRAG: ... und noch ein Tip. Ärgere dich nicht über die 9km ... Ich fahre auch möglist so, dass ich kein Foto bekomme. Und, wie du siehst, einmal nicht aufgepasst, weil ich wegen der Autobahnsperrung bei Düsseldorf die Umleitung fahren musste, mich ein anderer Autofahrer behindert hat ............ ZACK ... BLITZ! In dem Moment wusste ich nur nicht (mehr) wie schnell ich da fahren durfte und wie schnell ich war. Dank' Guggel Earth konnte ich die Geschwindigkeitsschilder sehen UND den Fotokasten! Die 20 Euro sind zwar nicht nötig gewesen, nur rumjammern oder ärgern? Nööö! Dafür darf ich ja Auto fahren ... :D

Anrufen und freundlich fragen kostet nix. Aber zu grosse Hoffnungen sollte man sich nicht machen...

Zu deiner Beruhigung: Bei mir genau dieselbe Geschichte. Mit Sicherheit ist nie etwas angekommen, dann sofort die amtliche Zustellung . Ich habe das dann persönlich bei der Verwaltung so erklärt und diese hat mir geglaubt und das Bußgeld auf 15 € zurückgeschraubt.

Viel Erfolg

BV

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Dass du den fraglichen  Briefumschlag evtl. nicht geöffnet und als Werbung entsorgt hast, ziehst du überhaupt nicht in Erwähnung! Dann schreibst du lieber von einer Masche der Behörde:rolleyes:

Das mit dem Entsorgen war jetzt aber ebenfalls eine unterschwellige Unterstellung. ;)

@TE: Ich würde anrufen, den Sachverhalt schildern und mich blöd stellen.

Wenn Du das Gespräch geschickt führst ("... ich kann das wirklich nicht verstehen, gerade so ein wichtiges, amtliches Schreiben würde ich doch ganz bestimmt nie im Leben übersehen ... was mache ich denn jetzt - kann da nun evtl. noch mehr nachkommen? ... ich bin jetzt wirklich völlig ratlos ... usw.), dann kommen die Dame oder der Herr am anderen Ende der Leitung irgendwann selbst auf die Idee, dass das erste Schreiben dich anscheinend tatsächlich nicht erreicht hat und schicken es nochmal raus.

Viel Erfolg!!

 

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