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Bußgeld geringer als Punktekatalog angibt

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 12:43

Hallo,

ich habe gerade einen Bußgeldbescheid mit folgendem Tatvorfur erhalten:

Zitat:

Ihnen wird vorgeworfen, am... um..., folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben:

Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten (Mopedfahrer) dadurch den nachfolgenden Verkehr.

§ 17 OWiG; § 5 Abs. 4, § 49StVO; § 24 StVG; 22 BKat

Zeugen/Anzeigende: ...

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OwiG) in Höhe von 40,00€ + 23,50€ Gebühr und Auslagen.

Jetzt frage ich mich, ob nun Punkte auf mich zu kommen, da im Punktekatalog folgendes steht.

Zitat:

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 80€ 2 Punkte

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Beste Grüße

Pat

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2013 um 13:55

Scheiss egal. Mir ist der TE sympatisch ;) Endlich mal einer der nicht mault nach dem Motto ,, wie komm ich ums bezahlen. `` Und auch liefert er keinen Grund zu sagen ,, Sei an Mann und bezahl!`` :D Mehr solche Threads und Typen braucht das Forum.

Leider kann ich ansonsten nichts beitragen. Sorry fuer den Spam

 

 

:D:D:D

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ja punkt(e) gibts. aber sei doch froh wens "zu wenig" ist ;)

pauschal punktet ALLES über 40€.

Für ein Fahrrad kann man dich nicht gehalten haben?

Das wäre eigentlich das einzige bei dem eine Halbierung stattfindet.

 

Wobei beim Überholen?

erzähl doch mal mehr.

Was hast du überholt und was hast du gefahren?

 

Edit:

Ansonsten stimme ich Onkel Howdy zu

(wobei das bald so pauschal nicht mehr gilt - und es eigentlich >35 € heißen muß ;) )

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 13:12

Ich fuhr ein Auto (1,2l 16V Corsa B für die, die es ganz genau wissen wollen ;))

Folgendes ist passiert:

Es war an einem regnerischen Tag als in einer 30er Zone ein Auto rechts in eine Einfahrt wollte. Da ich nicht langsamer werden wollte, scherte ich aus um zu überholen, wobei ich das Moped, was bereits fast neben mir fuhr, erst zu spät bemerkte. Dann fiel er, weil er rpobierte aus zu weichen.

Natürlich wurde mir als damals 18-Jähriger die volle Schuld zugewießen, was ich immer noch nicht ganz verstehe (bei Regen sollte man als Mopedfahrer keine Überholmanöver starten, wie ich finde (bzw generell hat ein Moped nichts links verloren)). Na ja, ich hab einen Fehler gemacht und nicht gut geguckt, kann passieren.

Die Punkte werden unabhängig des Bußgeldbescheides zugestellt. Da gibts dann einen extra Brief nochmal (falls du hier welche bekommen solltest).

Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo

 

Ich fuhr ein Auto (1,2l 16V Corsa B für die, die es ganz genau wissen wollen ;))

Folgendes ist passiert:

Es war an einem regnerischen Tag als in einer 30er Zone ein Auto rechts in eine Einfahrt wollte. Da ich nicht langsamer werden wollte, scherte ich aus um zu überholen, wobei ich das Moped, was bereits fast neben mir fuhr, erst zu spät bemerkte. Dann fiel er, weil er rpobierte aus zu weichen.

Natürlich wurde mir als damals 18-Jähriger die volle Schuld zugewießen, was ich immer noch nicht ganz verstehe (bei Regen sollte man als Mopedfahrer keine Überholmanöver starten, wie ich finde (bzw generell hat ein Moped nichts links verloren)). Na ja, ich hab einen Fehler gemacht und nicht gut geguckt, kann passieren.

Beantworte mal folgede Fragen

Warum darf ein Mopedfahrer bei Regen sonst aber schon keine Überholmanöver starten? :confused::confused:

Warum hat ein Moped generell links nichts verloren? :confused::confused:

Du bleibst stehen weil du dort jemanden einsteigen lassen willst hinter dir ist ein Moped soll der warten bis du weiterfährst?? :confused::confused:

Den Rest verkneif ich mir.

Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo

Da ich nicht langsamer werden wollte, scherte ich aus um zu überholen, wobei ich das Moped, was bereits fast neben mir fuhr, erst zu spät bemerkte. Dann fiel er, weil er rpobierte aus zu weichen.

Natürlich wurde mir als damals 18-Jähriger die volle Schuld zugewießen, was ich immer noch nicht ganz verstehe (bei Regen sollte man als Mopedfahrer keine Überholmanöver starten, wie ich finde (bzw generell hat ein Moped nichts links verloren)). Na ja, ich hab einen Fehler gemacht und nicht gut geguckt, kann passieren.

Wenn ich das so lese hoffe ich eigentlich inständig, dass Du ordentlich Punkte bekommst.

Schade, dass es wohl nicht für eine Nachschulung reichen wird, denn die hast du dringend nötig.

Am besten nebst einer MPU um deine generelle Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen, denn auch hier hast Du merkliche Defizite.

Hoffen wir dass sich das über die Zeit legt, und dass Du bis dahin keinen ernsthaft verletzt.

am 7. Februar 2013 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo

 

Ich fuhr ein Auto (1,2l 16V Corsa B für die, die es ganz genau wissen wollen ;))

Folgendes ist passiert:

Es war an einem regnerischen Tag als in einer 30er Zone ein Auto rechts in eine Einfahrt wollte. Da ich nicht langsamer werden wollte, scherte ich aus um zu überholen, wobei ich das Moped, was bereits fast neben mir fuhr, erst zu spät bemerkte. Dann fiel er, weil er rpobierte aus zu weichen.

Natürlich wurde mir als damals 18-Jähriger die volle Schuld zugewießen, was ich immer noch nicht ganz verstehe (bei Regen sollte man als Mopedfahrer keine Überholmanöver starten, wie ich finde (bzw generell hat ein Moped nichts links verloren)). Na ja, ich hab einen Fehler gemacht und nicht gut geguckt, kann passieren.

Beantworte mal folgede Fragen

Warum darf ein Mopedfahrer bei Regen sonst aber schon keine Überholmanöver starten? :confused::confused:

Warum hat ein Moped generell links nichts verloren? :confused::confused:

Du bleibst stehen weil du dort jemanden einsteigen lassen willst hinter dir ist ein Moped soll der warten bis du weiterfährst?? :confused::confused:

Den Rest verkneif ich mir.

Wo steht irgendwas von das der TE jemanden rauslassen wollte?!?!

Warum ein Mopedfahrer außer beim überholen nix Links zu suchen hat, ganz einfach, schimpft sich Rechtsfahrgebot.

Beispiele:

Im Kreisel

Landstraße

Google hat noch deutlich mehr. Wie gesagt, wenn er nicht überholen will , hat er nix Links zu Suchen.

Das aber nur nebenbei, weil der TE ja schon schrieb das das Moped schon am überholen war!

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Die Punkte werden unabhängig des Bußgeldbescheides zugestellt. Da gibts dann einen extra Brief nochmal (falls du hier welche bekommen solltest).

Es geht ihm auch darum, daß das Bußgeld geringer ist - das kann bei den Angaben jetzt nur ein Fehler der Behörde sein - daher würde ich zahlen. (Vielleicht verrutscht irgendwo zum Fahrrad weil die § gehören eindeutig zu 80 € Bußgeld)

Aber Punkt gibts trotzdem da über 35 €.

 

Den Fall selbst wollen wir doch jetzt nicht beurteilen, aber Rückschaupflicht vs. Überholen bei unklarer Verkehrslage - soll schon vorgekommen sein.

Hauptsache was daraus gelernt.

Achso nicht gefragt, aber noch in Probezeit vermutlich?

Die wird verlängert werden.

am 7. Februar 2013 um 13:55

Scheiss egal. Mir ist der TE sympatisch ;) Endlich mal einer der nicht mault nach dem Motto ,, wie komm ich ums bezahlen. `` Und auch liefert er keinen Grund zu sagen ,, Sei an Mann und bezahl!`` :D Mehr solche Threads und Typen braucht das Forum.

Leider kann ich ansonsten nichts beitragen. Sorry fuer den Spam

 

 

:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Scheiss egal. Mir ist der TE sympatisch ;) Endlich mal einer der nicht mault nach dem Motto ,, wie komm ich ums bezahlen. `` Und auch liefert er keinen Grund zu sagen ,, Sei an Mann und bezahl!`` :D Mehr solche Threads und Typen braucht das Forum.

Leider kann ich ansonsten nichts beitragen. Sorry fuer den Spam

 

 

 

 

:D:D:D

Aus meiner Sicht kein Spam!

Sollten manche mal drüber nachdenken.

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von KetchupMayo

Da ich nicht langsamer werden wollte, scherte ich aus um zu überholen, wobei ich das Moped, was bereits fast neben mir fuhr, erst zu spät bemerkte. Dann fiel er, weil er rpobierte aus zu weichen.

Natürlich wurde mir als damals 18-Jähriger die volle Schuld zugewießen, was ich immer noch nicht ganz verstehe (bei Regen sollte man als Mopedfahrer keine Überholmanöver starten, wie ich finde (bzw generell hat ein Moped nichts links verloren)). Na ja, ich hab einen Fehler gemacht und nicht gut geguckt, kann passieren.

Wenn ich das so lese hoffe ich eigentlich inständig, dass Du ordentlich Punkte bekommst.

Schade, dass es wohl nicht für eine Nachschulung reichen wird, denn die hast du dringend nötig.

Am besten nebst einer MPU um deine generelle Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen, denn auch hier hast Du merkliche Defizite.

Hoffen wir dass sich das über die Zeit legt, und dass Du bis dahin keinen ernsthaft verletzt.

Erst einmal danke für deinen völlig unqualifizierten, sinnfreien Kommentar.

Woher willst du wissen, ob ich eine Nachschulung oder MPU brauche? Kennst du mich? Weißt du wie ich fahre?

Ich wurde nie geblitzt, habe nie ein Ticket wegen Falschparken bekommen, habe mir auch sonst nie was zu Schulden kommen lassen. Bevor du urteilst, lerne den Menschen kennen und erzähl nicht so einen Quatsch.

Und falls du es wirklich richtig gelesen hast, ich weiß das ich was falsch gemacht habe. Was soll ich da noch machen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Die Punkte werden unabhängig des Bußgeldbescheides zugestellt. Da gibts dann einen extra Brief nochmal (falls du hier welche bekommen solltest).

Es geht ihm auch darum, daß das Bußgeld geringer ist - das kann bei den Angaben jetzt nur ein Fehler der Behörde sein - daher würde ich zahlen. (Vielleicht verrutscht irgendwo zum Fahrrad weil die § gehören eindeutig zu 80 € Bußgeld)

Aber Punkt gibts trotzdem da über 35 €.

 

Den Fall selbst wollen wir doch jetzt nicht beurteilen, aber Rückschaupflicht vs. Überholen bei unklarer Verkehrslage - soll schon vorgekommen sein.

Hauptsache was daraus gelernt.

Achso nicht gefragt, aber noch in Probezeit vermutlich?

Die wird verlängert werden.

Ja, leider noch in der Probezeit.

Und as ich was falsch gemacht habe weiß ich, aber als Fahranfänger gibts leider immer Leute die Leute wie mich nicht auf der Strasse sehen wollen :)

am 7. Februar 2013 um 14:20

"Bußgeld geringer als Punktekatalog angibt"

Gem. OWiG §17 (2) kann die Geldbuße u.U. auf den hälftigen Betrag reduziert werden.

Genau das ist hier passiert!

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 14:23

Zitat:

Original geschrieben von emx

"Bußgeld geringer als Punktekatalog angibt"

Gem. OWiG §17 (2) kann die Geldbuße u.U. auf den hälftigen Betrag reduziert werden.

Genau das ist hier passiert!

Danke dir :)

am 7. Februar 2013 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

Am besten nebst einer MPU um deine generelle Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen, denn auch hier hast Du merkliche Defizite.

Hoffen wir dass sich das über die Zeit legt, und dass Du bis dahin keinen ernsthaft verletzt.

Wenn man danach geht wie oft dieser Satz im Bereich V&S faellt ( bei manchen auffaellig oft) muesste hier ueber die haelfte der User total bekloppt sein und ohne Fuehrerschein rumlaufen. Der Rest der Zeitgenossen muesste der perfekte Autofahrer sein der jederzeit immer und ueberall alles im Griff hat. ;)

Da wir aber alles nur Menschen sind die auch Fehler machen, sollte so manch einer mal lieber drueber Nachdenken was ihm schon dummes passiert ist, aber zum Glueck durch die Aufmerksamkeit anderer zum guten Ausgegangen ist. Keiner ist Fehlerfrei. Du nicht, ich nicht und kein anderer

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