Bußgeld
Mal eine verkehrsrechtliche Frage: Wenn man beim "überfahren" einer roten Ampel geblitzt wird und dabei ca 20 km/h zu schnell ist, wird man dann für beides zur Kasse gebeten oder nur für den Rotlichtverstoß?
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12 Antworten
nein
wenn du mehrere verstösse begehst wirst du immer nur für den schwersten tatbestand bestraft!!!
also hier für die rote ampel und das sind dann 4 wochen ohne lappen denn die 20 kmh wären da zu billig!!
tut mir trotzdem leid für dich
mfg
@ Matze
Du wirst doch wohl nicht etwa so etwas gemacht haben?
*Zeigefingerwedel*
Greetz
Zitat:
Original geschrieben von Matze328i
wenn du mehrere verstösse begehst wirst du immer nur für den schwersten tatbestand bestraft
Das nehme ich dir so einfach nicht ab...
"Nicht angegurtet bei 85 im Ort mit dem Handy telefoniert" - wäre ja lustig, wenn der Spaß so billig wäre!
Viele Grüße, Timo
matze@328i: Es gibt gar nicht so viele Ampeln, die die Geschwindigkeit messen. Sollte daher "nur" das Rotlicht sein.
na ja bei den Juristen gibt es ja auch noch die Begriffe Tateinheit und Tatmehrheit, so dass da ja auch mehrere Verstösse zusammengefasst werden und für jeden einzelnen eine Strafe gebildet wird.
Ich denke mal, dass das bei den jeweiligen KFZ-verstössen auch so ist.
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
na ja bei den Juristen gibt es ja auch noch die Begriffe Tateinheit und Tatmehrheit, so dass da ja auch mehrere Verstösse zusammengefasst werden und für jeden einzelnen eine Strafe gebildet wird.
Ich denke mal, dass das bei den jeweiligen KFZ-verstössen auch so ist.
Beste Grüße
Straßenverkehrsordungswidrigkeiten sind dennoch nicht das gleiche wie Straftaten.
Zitat:
Original geschrieben von Ricky2000
Straßenverkehrsordungswidrigkeiten sind dennoch nicht das gleiche wie Straftaten.
Klar! Und? Wie ist es nun, weißt du es? Bis jetzt wird hier nur spekuliert...
Gruß, Timo
Zitat:
Nicht angegurtet bei 85 im Ort mit dem Handy telefoniert"
lol, genauso wars bei mir allerdings mit 110 in der 80er zone (4 spurig, haltet mir keine vorträge, das ging in ordnung so )
wurde nur für die geschwindigkeitsübertretung zur rechenschaft gezogen, ich denke aber das es weniger daran liegt das die schwerste tat zählt sondern das einfach rechtlich bestrachtet nur die gechwindigkeitsübertretung 100% nachgewiesen werden kann!
genauso mit der ampel, ein auf "rote ampel" justierter blitzer misst nicht auch noch geschwindigkeit !
mfg
ave
Zitat:
Original geschrieben von Avery
lol, genauso wars bei mir allerdings mit 110 in der 80er zone (4 spurig, haltet mir keine vorträge, das ging in ordnung so )
wurde nur für die geschwindigkeitsübertretung zur rechenschaft gezogen, ich denke aber das es weniger daran liegt das die schwerste tat zählt sondern das einfach rechtlich bestrachtet nur die gechwindigkeitsübertretung 100% nachgewiesen werden kann!
genauso mit der ampel, ein auf "rote ampel" justierter blitzer misst nicht auch noch geschwindigkeit !
mfg
ave
Da tun sich ja Abgründe auf
Tom
Hab nen Bekannten der ist geblitzt worden und hatte dabei sein Handy am Ohr.
Mußte für beide Verstöße bezahlen.
Gruß Oerek
Zitat:
Original geschrieben von oerek
Hab nen Bekannten der ist geblitzt worden und hatte dabei sein Handy am Ohr.
Mußte für beide Verstöße bezahlen.
da war die bussgeldstelle aber ziemlich schlecht informiert und dein bekannter auch !!!!
war übrigens erst neulich bei kabel 1 eine reportage drin wo einer über 20 kilometer auf der autobahn verfolgt wurde und dann wegen einem stau doch noch anhalten musste da konnten die ordnungshüter nur die schwerste straftat zur bestrafung heranziehen (220 auf tempo 100 strecke)
alle anderen mussten fallengelassen werden (rechts überholen ,zu dicht auffahren usw......)
da hat der ty echt nicht schlecht geschaut und dann noch ziemlich gelacht !!!
Also die Begriffe "Tateinheit" und "Tatmehrheit" gelten tatsächlich auch im Straßenverkehr, nicht nur bei Straftaten. Es ist sogar so, dass diese Begriffe im Straßenverkehr eine sehr viel größere Rolle spielen als im Strafrechtlichen Bereich.
Tateinheit:
Mehrere Verstöße liegen vor. Die Folgen richten sich aber NUR nach dem der am schwersten wiegt, bei dem also die Strafandrohung die höchste ist.
Tateinheit liegt also vor, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. Dies ist dann zu bejahen, wenn die Verhaltensweisen räumlich und zeitlich zusammenfallen oder sich überschneiden oder unmittelbar zusammenhängen. (Viele Geschwindigkeitsverstöße hintereinander, dauerndes mißachten der Vorfahrt in einer 30er-Zone).
Tatmehrheit:
Mehrere Verstöße liegen vor, allerdings wird jeder Verstoß einzeln geahndet.
Das ist gegeben, wenn durch mehrere Handlungen mehrere OWi-Tatbestände verwirklicht werden, die KEINE räumliche oder zeitliche Beziehung zueinander haben. (Nicht mitführen Führerschein und falsches Überholen).
Bei den beiden Verstößen "Geschwindigkeit" und "Anschnallen" handelt es sich um Tateinheit. Aber vorsicht: Da gibt es auch genau gegenteilige Meinungen. Ist im großen und ganzen ein sehr kompliziertes Thema.
Wer will kann sich mal die §§ 52, 53 StGB ansehen.
Aber wie schon gesagt, messen die "Starenkasten" an LZAs wirklich nur den Phasenwechsel, nicht aber die Geschwindigkeit des Pkw.
DerSaint
Na da bin ich ja mal gespannt wie die Stadt Hamburg das Ganze sieht. Aber nachdem ich drüber geschlafen habe ist mir das Verwarngeld für die 20 km/h zu viel eigentlich egal - ist ohnehin nicht viel. Vieleicht war es ja auch ein Blitzer der nur bei rot blitzt und die Geschwindigkeit nicht mißt!?
Ich hoffe momentan, dass ich die "erste rote Sekunde" nicht überschritten haben. In der ersten Sekunde gibts nur 3 Punkte und 50€ Bußgeld; ab einer Sekunde 4 Punkte, 125€ , 1 Monat Lappen weg
@ "Zeigefingerwedler" :
Du hast bestimmt noch nie sooooooooooooo eine kurze Gelbphase gesehen
Außerdem sinds meine ersten Punkte, kaum zu fassen dass ich Jahrzehntelang immer so viel Glück gehabt habe. Der Führerschein wär schon 2 mal weg gewesen, aber ich hab nie post bekommen